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Über uns

Die Beste Lösung für Ihr Projekt Photovoltaik mit Speicher made in germany

Fit für die Zukunft: Unser Energiemanagement-System hat heute schon die Technik integriert, welche für die Energiewende in Zukunft zwingend notwendig wird.

  • Kundenorientiert
  • Angebot mit
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • made in Germany
  • Top Produkte
Unsere Dienstleistung

Die Beste Lösung für IhrProjekt Photovoltaik mit Speicher made in germany

Ob Privates Angebot oder gewerbliche Anlage, wir machen zu jedem Projekt mit Ihnen auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Dazu nutzen wir ausschließlich Programme der Marktführer. Achten Sie auf die Lebenserwartung unserer Komponenten! -> 20 Jahre sollten die Komponenten halten schließlich ist die Berechnung darauf ausgelegt!

Online Shop
Der Shop für Profis und Solateure. Hier finden Sie unser aktuelles Sortiment.
Angebote
Jeder Kunde erhält ein schriftliches Angebot und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse mit PV-SOL
Speicher und Energiemanagement
Unsers modulares Energiespeichersystem. Den selbst hergestellten Strom möglichst zu 100 % selbst verbrauchen, denn die Sonne stellt keine Rechnung!
Vertrieb eCommerce Solution
Wir können jedem Mitarbeiter eine eigene Anfrageseite machen, so das eindeutig festgehalten wird welcher Mitarbeiter zu welchem Kunden und Vertrieb gehört. Speziell für den Vertrieb in Konsumermärkten ist das oft relevant.
Unsere Highlights

Entdecken Sie unsereFeatures Highlights Kompetenz

Gerne überzeugen wir Sie von unserer Vision

made in Germany
wir produzieren in Deutschland und versuchen möglichst alles was zugekauft werden muß aus Deutschland und der EU zu beziehen
Qualität verpflichtet
die von uns eingesetzten Komponenten entsprechen höchster Qualität und die Module sind grundsätzlich Brandschutzklasse "A" zertifiziert
Wir leisten
das klassische Solateurgeschäft, Großhandel, Distributionen und eigene Entwicklungen
Ihr Vorteil
Hohe Lebensdauer aller Komponenten, maximale Erweiterbarkeit und auch in der Zukunft viel Freude an unseren Produkten.
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News Energielösungen Energiewende Energiewirtschaft

Aktuelle Informationen zum Thema erneuerbare Energien!

Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

18. März 2023

11:00 – 16:00 Uhr

Karmarschstr. 47
30159 Hannover

Ob Haus auf dem Dorf oder Wohnung in der Stadt, ob stilvolles Eigenheim oder sichere Kapitalanlage – Ihre Sparkasse Hannover ist die Nr. 1 für die Suche und den Verkauf von Immobilien in der Region. Profitieren Sie von unserer ausgezeichneten Expertise und unserem hervorragenden Service – genauso wie von unseren zahlreichen traumhaften Immobilienangeboten.

Wir laden Sie ganz herzlich zu Hannovers führender Immobilienmesse – der Wohnglück 2023 ein. Gemeinsam mit unseren Partnern präsentieren wir Ihnen nicht nur Wissenswertes rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern auch eine Vielzahl an erstklassigen Bestandsimmobilien und Neubauprojekten. Angefangen von ökologischen Doppelhaushälften mit Deisterblick bis zu top-modernen i Live-Studentenwohnungen am EXPO Campus. Wir freuen uns auf Sie!

s

Die Teilnahme an den Vorträgen ist für Sie kostenlos. Eine einfache Anmeldung aber erforderlich.

Zur Anmeldung

Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

Energiewende in Deutschland
Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

18. März 2023

11:00 – 16:00 Uhr

Karmarschstr. 47
30159 Hannover

Ob Haus auf dem Dorf oder Wohnung in der Stadt, ob stilvolles Eigenheim oder sichere Kapitalanlage – Ihre Sparkasse Hannover ist die Nr. 1 für die Suche und den Verkauf von Immobilien in der Region. Profitieren Sie von unserer ausgezeichneten Expertise und unserem hervorragenden Service – genauso wie von unseren zahlreichen traumhaften Immobilienangeboten.

Wir laden Sie ganz herzlich zu Hannovers führender Immobilienmesse – der Wohnglück 2023 ein. Gemeinsam mit unseren Partnern präsentieren wir Ihnen nicht nur Wissenswertes rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern auch eine Vielzahl an erstklassigen Bestandsimmobilien und Neubauprojekten. Angefangen von ökologischen Doppelhaushälften mit Deisterblick bis zu top-modernen i Live-Studentenwohnungen am EXPO Campus. Wir freuen uns auf Sie!

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Die Teilnahme an den Vorträgen ist für Sie kostenlos. Eine einfache Anmeldung aber erforderlich.

Zur Anmeldung

Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Am 18. März 2023 lädt die Sparkasse Hannover zur Immobilienmesse Wohnglück ein. Freuen Sie sich auf einen bunten Mix aus Informationen zu Immobilienkauf und Neubauprojekten in der Region Hannover sowie spannende Vorträge und wertvolle Tipps rund um das energetische Sanieren.

Neben diversen Infoständen sind folgende Vorträge geplant:

  • Warum sich ein Makler auszahlt: Mit dem Immobilienexperten und Makler Martin Sannemann der Sparkasse Hannover. 11:30 bis 12:30 Uhr.
  • i Live EXPO Campus: Micro-Apartments mit Maxi-Service und ihrem innovativen Community- und Service-Konzept. Wir stellen Ihnen das neue Wahrzeichen von Hannover vor. 12.00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr.
  • Wir holen die Sonne in Ihr Haus: Mit den Photovoltaikexperten Michael Mart und Sven Drees der Drees Unternehmensgruppe. 13:00 bis 14:00 Uhr.
  • Wir sind Impulsgeber für mehr Klimaschutz: Energetische Themen rund um die Immobilie mit Referenten der Klimaschutzagentur. 14:30 bis 15:30 Uhr.  

Sie interessieren sich für das Thema klimagerechtes Bauen und Modernisieren? Der Infostand der Klimaschutzagentur bietet Informationen zu Veranstaltungen und Beratungsangeboten – auch zum Thema Fördermittel hilft das Team der Klimaschutzagentur gerne weiter. 

WannSamstag, 18.3.2023 / 11.00–16.00 Uhr
WoImmobilienCenter der Sparkasse HannoverKarmarschstraße 47, 30159 Hannover
VeranstalterSparkasse Hannover
Anmeldunghttps://meintraumwohnen.de/wohnglueck-2023-hannovers-immobilienmesse/

Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Energiewende in Deutschland
Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Am 18. März 2023 lädt die Sparkasse Hannover zur Immobilienmesse Wohnglück ein. Freuen Sie sich auf einen bunten Mix aus Informationen zu Immobilienkauf und Neubauprojekten in der Region Hannover sowie spannende Vorträge und wertvolle Tipps rund um das energetische Sanieren.

Neben diversen Infoständen sind folgende Vorträge geplant:

  • Warum sich ein Makler auszahlt: Mit dem Immobilienexperten und Makler Martin Sannemann der Sparkasse Hannover. 11:30 bis 12:30 Uhr.
  • i Live EXPO Campus: Micro-Apartments mit Maxi-Service und ihrem innovativen Community- und Service-Konzept. Wir stellen Ihnen das neue Wahrzeichen von Hannover vor. 12.00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr.
  • Wir holen die Sonne in Ihr Haus: Mit den Photovoltaikexperten Michael Mart und Sven Drees der Drees Unternehmensgruppe. 13:00 bis 14:00 Uhr.
  • Wir sind Impulsgeber für mehr Klimaschutz: Energetische Themen rund um die Immobilie mit Referenten der Klimaschutzagentur. 14:30 bis 15:30 Uhr.  

Sie interessieren sich für das Thema klimagerechtes Bauen und Modernisieren? Der Infostand der Klimaschutzagentur bietet Informationen zu Veranstaltungen und Beratungsangeboten – auch zum Thema Fördermittel hilft das Team der Klimaschutzagentur gerne weiter. 

WannSamstag, 18.3.2023 / 11.00–16.00 Uhr
WoImmobilienCenter der Sparkasse HannoverKarmarschstraße 47, 30159 Hannover
VeranstalterSparkasse Hannover
Anmeldunghttps://meintraumwohnen.de/wohnglueck-2023-hannovers-immobilienmesse/

Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung

und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.

Kurz vor dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Viele der darin enthaltenen Änderungen sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Daneben gibt es jedoch eine ganze Reihe von Änderungen, die schon rückwirkend oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Besonders bemerkenswert ist die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen, die ursprünglich erst 2023 und damit gemeinsam mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % in Kraft treten sollte. Kurz vor der Verabschiedung hat man sich aber darauf geeinigt, diese Änderung schon ab 2022 umzusetzen. Hier ist der Überblick über diese weiteren Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022:

  • Photovoltaikanlagen: Verschiedene steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind abgeschafft worden. Die ursprünglich erst ab 2023 geplante Befreiung von der Einkommen- und Gewerbesteuer wurde sogar auf 2022 vorgezogen. Sie gilt für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und anderen Gebäuden. Die ursprünglich geplante Beschränkung auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude wurde nicht umgesetzt, sodass nun auch kleinere Anlagen auf hauptsächlich betrieblich genutzten Gebäuden begünstigt sind.

Insgesamt sind pro Steuerzahler oder Mitunternehmeranteil höchstens 100 kWp von der Steuerbefreiung umfasst. Die Steuerbefreiung ist dabei unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, muss kein Gewinn mehr ermittelt und damit auch keine Anlage EÜR mehr abgegeben werden. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte. Damit können nun auch vermögensverwaltende Personengesellschaften auf ihren Mietobjekten Photovoltaikanlagen von bis zu 15 kWp je Einheit (max. 100 kWp) installieren und ihre Mieter mit Strom versorgen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Die Änderung, so erfreulich sie auch sein mag, wirft jedoch viele Fragen auf, zu denen es noch keine befriedigenden Antworten vom Fiskus gibt. Wenn die Finanzverwaltung die ersten dieser Fragen beantwortet hat, erfahren Sie mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben.

Steuerbefreiung

Energiewende in Deutschland
Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung

und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.

Kurz vor dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Viele der darin enthaltenen Änderungen sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Daneben gibt es jedoch eine ganze Reihe von Änderungen, die schon rückwirkend oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Besonders bemerkenswert ist die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen, die ursprünglich erst 2023 und damit gemeinsam mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % in Kraft treten sollte. Kurz vor der Verabschiedung hat man sich aber darauf geeinigt, diese Änderung schon ab 2022 umzusetzen. Hier ist der Überblick über diese weiteren Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022:

  • Photovoltaikanlagen: Verschiedene steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind abgeschafft worden. Die ursprünglich erst ab 2023 geplante Befreiung von der Einkommen- und Gewerbesteuer wurde sogar auf 2022 vorgezogen. Sie gilt für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und anderen Gebäuden. Die ursprünglich geplante Beschränkung auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude wurde nicht umgesetzt, sodass nun auch kleinere Anlagen auf hauptsächlich betrieblich genutzten Gebäuden begünstigt sind.

Insgesamt sind pro Steuerzahler oder Mitunternehmeranteil höchstens 100 kWp von der Steuerbefreiung umfasst. Die Steuerbefreiung ist dabei unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, muss kein Gewinn mehr ermittelt und damit auch keine Anlage EÜR mehr abgegeben werden. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte. Damit können nun auch vermögensverwaltende Personengesellschaften auf ihren Mietobjekten Photovoltaikanlagen von bis zu 15 kWp je Einheit (max. 100 kWp) installieren und ihre Mieter mit Strom versorgen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Die Änderung, so erfreulich sie auch sein mag, wirft jedoch viele Fragen auf, zu denen es noch keine befriedigenden Antworten vom Fiskus gibt. Wenn die Finanzverwaltung die ersten dieser Fragen beantwortet hat, erfahren Sie mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben.

Steuerbefreiung

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