Energiewende im Überblick


Das Ziel der Energiewende ist es, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen – beim Stromsektor, aber auch bei Wärme und bei Verkehr. Im Stromsektor gilt es, die sichere Versorgung weiter zu erhalten und Strom bezahlbar zu halten. Das ist nicht nur ein anspruchsvolles, da komplexes technisches Unterfangen. Die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien befasst auch viel mehr Akteure als die Energiegewinnung der bisherigen, konventionellen Art, was somit einen erhöhten Abstimmungsprozess mit sich bringt.

Von den fossilen zu den nachwachsenden Energiequellen
Bereits im vergangenen Jahrtausend war man sich im Klaren, dass fossile Energiequellen irgendwann versiegen werden. Ideen wurden geboren, wie die fossilen Energiequellen ersetzt werden könnten. Vor über zwei Jahrzehnten wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen, womit die Nutzung von diesen alternativen, nachwachsenden Energiequellen gefördert wurde.

Etwa zehn Jahre später wurde der Ausstieg aus der Kernkraft beschlossen, was seine Bekräftigung in der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 fand. Stufenweise geht seitdem ein Kernkraftwerk nach dem anderen vom Netz. Bis Ende 2021 werden die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Borkdorf vom Netz gehen. Die drei jüngsten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 werden spätestens Ende 2022 abgeschaltet.

Und wiederum ein Jahrzehnt später beschließt Deutschland, aus der Kohleverstromung auszusteigen. Bis spätestens Ende 2038 soll in einem festen Stufenplan das letzte Kohlekraftwerk abgeschaltet werden. Haltepunkte sind definiert, an denen der Stufenplan überprüft werden soll, um auch künftige, heute noch nicht absehbare Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Förderung nach dem Wettbewerbsprinzip
Diese bedeutenden Ausstiege müssen mit der Energiewende bewältigt werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt dabei bis heute als das Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das lässt sich sehen: Inzwischen sind Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse zu einem wichtigen Baustein im Strommix geworden, und zwar mit inzwischen 46 Prozent (Stand: Ende 2020). Dennoch gibt es noch viel zu tun.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien konzentriert sich mittlerweile auf die kostengünstigsten Technologien. Indem es die Ausbauziele festlegt, passt das EEG die zu fördernden Mengen zudem stets am Bedarf an. Das geltende Vergütungssystem per Ausschreibungen bestimmt letztlich, wer den Zuschlag erhält und wie hoch der Zuschlag ist.

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 („EEG 2021“) wurde ein Bund-Länder-Kooperationsausschuss zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien eingerichtet. Der Kooperationsausschuss soll einen Monitoringprozess entwickeln, um die Ausbauziele der Länder sowie deren Umsetzungsstand besser zu erfassen und so den Ausbau eneuerbarer Energien insgesamt voranzutreiben.

Gesamtziel ist, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen, um das nächste Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Hierzu soll ein regelmäßiges Monitoring erfolgen. Auf Basis von Länderberichten soll der Ausschuss bis zum 31. Oktober eines Jahres einen Bericht an die Bundesregierung übermitteln.

Netze zukunftssicher ausbauen
Mehr und mehr wird die benötigte Energie, vor allem Strom, inzwischen aus Sonne, Wind und Co. erzeugt, und zwar in vielen und durchschnittlich kleineren Anlagen. Vor allem sind sie dezentral über das ganze Land verstreut. Eine Herausforderung für die Transportnetze des so erzeugten Stroms. Sie bilden derzeit das Nadelöhr, weswegen überregionale Übertragungsnetze und Verteilnetze entsprechend zügig ausgebaut werden müssen.

Um das besondere Merkmal von Sonne und Wind, der Wetterabhängigkeit und damit der Unbeständigkeit zu begegnen, müssen Auffangmechanismen verlässlich greifen. So muss Energie aus Spitzenzeiten geschickt verteilt werden, um die Nachfrage bedienen zu können. Und Überschuss muss gespeichert werden werden, um sie bei Flaute anbieten zu können. Für dennoch ungedeckten Bedarf muss es flexible (Gas-)Kraftwerke geben, die schnell hochgefahren werden können.

Aber: Noch sind die deutschen Stromnetze nicht flächendeckend auf den Transport des Stroms aus erneuerbaren Energien ausgelegt. Die Anfang März 2021 in Kraft getretene Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes trägt dieser Situation Rechnung, indem es

Planungs-und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben strafft,
prioritär zu verwirklichende Netzausbauvorhaben benennt und aktualisiert und
einen innovativen Ansatz zur Höherauslastung der Bestandsnetze ermöglicht.
Bei allen Veränderungen gilt dabei zuvorderst, dass der sichere Netzbetrieb ungeachtet der steigenden dezentral eingespeisten Strommengen erhalten werden muss. Es gilt zudem, dass für den Bau von Stromleitungen gesellschaftliche Akzeptanz benötigt wird, weswegen auch die Kommunen an den Erträgen beteiligt werden können sollen. Wegen der vielen Stromanbieter, die – auch selbst im Zeitablauf – verschieden viel Strom einspeisen, bedarf es nicht zuletzt sogenannter intelligenter Netze und intelligenter Zähler. Insofern intelligent, als sie mit den Schwankungen bestmöglich umgehen können. Denn eines ist sicher: Der Netzausbau richtet sich nicht an der größtmöglichen Durchlaufmenge aus. Das wäre nicht nur ineffizient, sondern schlichtweg impraktikabel.

Energie sparen und effizienter nutzen
Die Bundesregierung unterstützt Eigentümer darin, Gebäude energiesparend zu sanieren, etwa durch Wärmedämmung oder moderne Heizungsanlagen. Um die Sanierungsrate zu erhöhen, gewährt das KfW-Gebäudesanierungsprogramm Investitionszuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Außerdem fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Heizungsanlagen, die Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.

Nach und nach erhöht die Energieeinsparverordnung zudem für Neubauten die Energiestandards. Bauherren sind damit verpflichtet, beim Bau ihres Hauses das Thema Energie im Blick zu behalten. Verpflichtend ist inzwischen auch der Energieausweis für Gebäude, der Käufer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie informiert.

Eine Effizienzstrategie Gebäude für Deutschland bündelt alle Maßnahmen hierzu. Sie skizziert die Weiterentwicklung von CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanzreizprogramm, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Energieeinsparverordnung.

Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Förderung der effizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen verstärkt. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht ein jährliches Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro vor. Dabei wird gezielt die Umstellung der KWK von Kohle auf Gas gefördert.

Bei Elektrogeräten sollen die Energieräuber vom Markt genommen und Energiespargeräte schneller eingeführt werden. Verbraucher müssen leicht erkennen können, wie viel Energie ein Gerät verbraucht. Die Bundesregierung setzt sich für hohe europäische Standards und eine transparente Kennzeichnung ein. Immer mehr Elektro-Produkte sind mit Kennzeichnungen – vor allem mit dem Energie-Label – versehen, die dem Verbraucher einzuschätzen helfen, ob ein Gerät sparsam mit Strom umgeht oder nicht.

Förderung beim Kauf von E-Autos
Die Bundesregierung fördert auch im Verkehrssektor den Umstieg auf abgasarme beziehungsweise abgasfreie Fahrzeuge. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine bessere Luft, vor allem in Ballungszentren. Im Übrigen fördert die Bundesregierung alternative Antriebe, weil sie nachhaltiger vorgehen will. Dies flankiert sie mit entsprechender Förderung von Forschung und Entwicklung auf diesen Gebieten.

Der Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges könnte mit einer Förderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro attraktiv sein. Angesichts der eher beschränkten Reichweite von Elektroautos zumindest für Stadtfahrten und kürzere Strecken. Diese Fördersumme gilt für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis. Für Fahrzeuge ab 40.000 bis 65.000 Euro Nettolistenpreis können Interessierte bis zu 5.000 Euro Förderung erhalten. Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online stellen. Das Förderprogramm, das von Bund und Industrie jeweils hälftig getragen wird, gilt bis Ende 2025.

Ein zusätzlicher Anreiz: Elektroautos beim Arbeitgeber aufzutanken bleibt steuerfrei. Halter von einem Elektrofahrzeug zahlen überdies mehrere Jahre lang keine Kfz-Steuer. Außerdem setzt das Elektromobilitätsgesetz weitere Anreize: Es schafft die Grundlagen dafür, dass Städte und Gemeinden den Verkehr für Elektroautos attraktiver machen können, beispielsweise durch eigene Parkplätze mit Ladestationen und die Erlaubnis, Busspuren zu nutzen.

Um den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur zu beschleunigen ist vorgesehen, Wohn- und Nichtwohngebäude, die über größere Parkplätze verfügen, mit Lademöglichkeiten zu versorgen. Das soll Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen erleichtern.

Quelle Bundesregierung 01.12.2021

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