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Archives Januar 2022

17.89cent/KWh Einspeisevergütung
17,89cent/KWh Einspeisevergütung der Marktpreis macht den Unterschied

Wie kann der Strom wirtschaftlich genutzt werden? Einspeisen? Selbst verbrauchen? Beides? Das hängt von den Strommarktpreisen ab. Ausschlaggebend ist letztlich die variable Vergütung durch den Netzbetreiber.

Zunächst müssen Sie für die Inbetriebnahme einer KWK-Anlage bei Ihrem Strom-Netzbetreiber eine Freigabe (Antrag für einen Netzanschluss (ANA) und den Betrieb einer Eigenerzeugungsanlage) beantragen. Wurde diese erteilt, können Sie selbst Strom erzeugen, den Sie dann nicht mehr über Ihren Stromversorger beziehen und bezahlen müssen. Zudem können Sie Strom ins Netz einspeisen, den Sie sich vergüten lassen können. Falls kein gesonderter Preis mit dem Netzbetreiber verhandelt wurde, gilt der „übliche Preis“. Als „üblichen Preis“ bezeichnet man den an der Leipziger Strombörse EEX erzielten durchschnittlichen Preis des Baseload-Stroms des vergangenen Quartals.

Der KWK-Index (übliche Preis) betrug für das 3. Quartal 2021 9,7 Cent/kWh und stieg im 4. Quartal auf 17,9 Cent/kWh an. Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist es sinnvoll, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um eine Über- oder Unterbewertung zu vermeiden. Hierzu können Sie den KWK-Index als Excel-Liste der EEX nutzen. Die letzten sechs Quartale wiesen als Durchschnittswert für den Baseload-Preis eine Höhe von 7,68 Cent/kWh auf.

Da ein BHKW dezentral Strom bereitstellt, werden aufseiten des zuständigen Netzbetreibers Netzkosten vermieden, die dem Betreiber des BHKW vergütet werden (Spanne von 0,5 bis 1,5 Cent/kWh). Vermiedene Netzentgelte werden dezentralen Erzeugern gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene (220/380 kV) Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Die vermiedenen Netznutzungsentgelte sind abhängig von der Netzebene, an die die KWK-Anlage angeschlossen ist.

Die Berechnung erfolgt für große BHKW gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Für kleinere KWK-Anlagen besteht noch keine festgesetzte Vergütung. Hier kann der BHKW-Betreiber dem Netzbetreiber die Netzkosten in Rechnung stellen, die der zuständige Versorger als vorgelagerte Netzkosten angibt.

Hinweis: In der Folge des Netzentgeltmodernisierungsgesetztes (NEMoG) wurden die vermiedenen Netzentgelte für volatile Einspeiser schrittweise abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2020 werden keine vermiedenen Netzentgelte für oder an volatile Einspeiser ausgezahlt. Der Anspruch auf vermiedene Netzentgelte (vNE) entfällt laut Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) ab 01.01.2023 für KWK-Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden oder in eine nachgelagerte Netz- oder Umspannebene wechseln.

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17,89cent/KWh Einspeisevergütung

17.89cent/KWh Einspeisevergütung der Marktpreis macht den Unterschied

17.89cent/KWh Einspeisevergütung

Energiewende in Deutschland
17,89cent/KWh Einspeisevergütung der Marktpreis macht den Unterschied

Wie kann der Strom wirtschaftlich genutzt werden? Einspeisen? Selbst verbrauchen? Beides? Das hängt von den Strommarktpreisen ab. Ausschlaggebend ist letztlich die variable Vergütung durch den Netzbetreiber.

Zunächst müssen Sie für die Inbetriebnahme einer KWK-Anlage bei Ihrem Strom-Netzbetreiber eine Freigabe (Antrag für einen Netzanschluss (ANA) und den Betrieb einer Eigenerzeugungsanlage) beantragen. Wurde diese erteilt, können Sie selbst Strom erzeugen, den Sie dann nicht mehr über Ihren Stromversorger beziehen und bezahlen müssen. Zudem können Sie Strom ins Netz einspeisen, den Sie sich vergüten lassen können. Falls kein gesonderter Preis mit dem Netzbetreiber verhandelt wurde, gilt der „übliche Preis“. Als „üblichen Preis“ bezeichnet man den an der Leipziger Strombörse EEX erzielten durchschnittlichen Preis des Baseload-Stroms des vergangenen Quartals.

Der KWK-Index (übliche Preis) betrug für das 3. Quartal 2021 9,7 Cent/kWh und stieg im 4. Quartal auf 17,9 Cent/kWh an. Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist es sinnvoll, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um eine Über- oder Unterbewertung zu vermeiden. Hierzu können Sie den KWK-Index als Excel-Liste der EEX nutzen. Die letzten sechs Quartale wiesen als Durchschnittswert für den Baseload-Preis eine Höhe von 7,68 Cent/kWh auf.

Da ein BHKW dezentral Strom bereitstellt, werden aufseiten des zuständigen Netzbetreibers Netzkosten vermieden, die dem Betreiber des BHKW vergütet werden (Spanne von 0,5 bis 1,5 Cent/kWh). Vermiedene Netzentgelte werden dezentralen Erzeugern gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene (220/380 kV) Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Die vermiedenen Netznutzungsentgelte sind abhängig von der Netzebene, an die die KWK-Anlage angeschlossen ist.

Die Berechnung erfolgt für große BHKW gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Für kleinere KWK-Anlagen besteht noch keine festgesetzte Vergütung. Hier kann der BHKW-Betreiber dem Netzbetreiber die Netzkosten in Rechnung stellen, die der zuständige Versorger als vorgelagerte Netzkosten angibt.

Hinweis: In der Folge des Netzentgeltmodernisierungsgesetztes (NEMoG) wurden die vermiedenen Netzentgelte für volatile Einspeiser schrittweise abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2020 werden keine vermiedenen Netzentgelte für oder an volatile Einspeiser ausgezahlt. Der Anspruch auf vermiedene Netzentgelte (vNE) entfällt laut Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) ab 01.01.2023 für KWK-Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden oder in eine nachgelagerte Netz- oder Umspannebene wechseln.

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17,89cent/KWh Einspeisevergütung

17.89cent/KWh Einspeisevergütung der Marktpreis macht den Unterschied

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Preissteigerung
Neue Regeln für Energieversorger

Strom- und Gaskunden sollen besser vor kurzfristigen und überhöhten Preisen geschützt werden, dafür plant die Bundesregierung, noch im Frühjahr ein Gesetz zu ändern. Die Neuregelung könnte sich für einige Verbraucher jedoch trotzdem negativ bemerkbar machen.

Mehrere Gas- und Stromversorger setzen derzeit wegen hoher Energie-Einkaufspreise massenhaft Kunden vor die Tür. Betroffene Verbraucher rutschen zwar automatisch in die Grundversorgung, jedoch sie müssen dafür oft erheblich mehr bezahlen. Anfang der Woche hat die Bundesregierung deshalb eine Gesetzesreform angekündigt, mit der sie die Turbulenzen am Energiemarkt abmildern und Verbraucher besser schützen will.

Nouripour zum Grünen-Vorsitz
„Strompreis-Explosion hat nichts mit Klimaschutz zu tun“
Nun steht auch der Zeitplan dafür: Bis zum Frühjahr will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Novelle durchbringen. „Die beabsichtigten Veränderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen bis Ostern im Kabinett verabschiedet werden und dann zeitnah ins Parlament“, sagte Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zu „Capital“.

Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es soll eine lückenlose, preisgünstige und verbraucherfreundliche Energielieferung sicherstellen. Doch genau daran hapert es. „Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden“, sagte Krischer. „Wir dürfen die Verbraucher nicht noch mal so im Regen stehen lassen.“

Der Plan:

Geplant sind mehrere Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz: Zum einen sollen Versorger ihren Kunden künftig mit mehr Vorlauf kündigen müssen. „Bisher gibt es keine gesetzlich definierte Kündigungsfrist für die Unternehmen“, sagt Ralf Müller-Terpitz, Professor für Öffentliches Recht und Wirtschaftsregulierung an der Universität Mannheim, zu Capital.

Staatssekretär Krischer hält es deshalb für notwendig, dass Versorger den Lieferstopp mehrere Monate im Voraus ankündigen müssen, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Anbieter suchen können. Zum anderen soll die Bundesnetzagentur unseriöse Wettbewerber besser identifizieren können.

Energiepreis-Schock:
Gas kostet 73 Prozent mehr als 2021
„Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen“, sagte Krischer. Sogenannte Billigstromanbieter wie Stromio oder Immergrün hatten Ende 2021 die Lieferung für alle Kunden beendet, sie aber teilweise erst nach dem Stopp der Versorgung informiert. Als Grund nennen die Discount-Anbieter die hohen Rohstoffpreise an den Energiebörsen. „Dass sie ihre Tätigkeit noch vor einer Kündigung mit den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einfach einstellen und dies teilweise erst nachträglich mitteilen, geht nicht“, sagt Jurist Müller-Terpitz. Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde habe die Möglichkeit, dem Versorger ein solches Verhalten zu untersagen.

Preisexplosionen bringt Geschäftsmodell ins Schleudern:
In der Regel kaufen Energieversorger den Strom für ihre Kunden lange im Voraus, um sich damit gegen Preisschwankungen abzusichern. Billigstromanbieter allerdings decken sich immer erst dann ein, wenn Strom oder Gas besonders günstig ist. Andernfalls könnten sie ihre billigen Preise nicht halten, mit der sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher locken. Weil es seit rund einem Jahr zu Preisexplosionen am Energiemarkt kommt, geraten sie mit diesem Geschäftsmodell ins Schleudern.

Stromlieferungen eingestellt:

Justiz nimmt Billigenergieanbieter ins Visier
Dass das Energiewirtschaftsgesetz nun um einen Passus zu längeren Kündigungsfristen ergänzt werden soll, hält Müller-Terpitz für richtig. „Der Gesetzgeber könnte vorschreiben, dass alle Energieversorger künftig drei Monate im Voraus kündigen müssen. Diesen Zeitraum halte ich für einen fairen Kompromiss“, so der Jurist. Das Gesetz ermögliche es allerdings schon jetzt, die Dauer der Kündigungsfrist im Verordnungswege zu regeln.

Wer als Verbraucherin oder Verbraucher vom Anbieter vor die Tür gesetzt wird, den fängt die Grundversorgung auf. Die stellt immer das Unternehmen bereit, welches im jeweiligen Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Oft sind das Stadtwerke.

Unterschiedliche Preise für Neukunden:

Weil etliche Grundversorger aber nicht auf derart viele Neukunden innerhalb kurzer Zeit eingestellt waren, splitteten sie kurzerhand ihre Tarife und verlangten von den neuen Kunden mehr Geld als von ihren Bestandskunden. Bei den Stadtwerken Pforzheim zum Beispiel zahlen Verbraucher, die schon vor dem 22. Dezember 2021 Bestandskunden waren, einen Arbeitspreis von 31,98 Cent pro Kilowattstunde. Wer ab diesem Stichtag jedoch neu in die Grundversorgung fiel, muss satte 107,66 Cent zahlen.

Preis-Schock für Verbraucher:

Bofinger: „Mehrwertsteuer auf Energie halbieren“
„Diese Preise sind dem Zeitpunkt geschuldet, an dem wir Energie zusätzlich kalkulieren und nachordern mussten, um die vielen Kundinnen und Kunden (wir sprechen hier von einer vierstelligen Zahl) aufnehmen zu können, die nach dem Lieferstopp unter anderem von Stromio und gas.de bei uns in die Versorgung aufgenommen werden mussten“, teilten die Stadtwerke Pforzheim auf Nachfrage von Capital mit. Ähnlich begründen die Stadtwerke Gütersloh den Preisunterschied.

In Pforzheim wurden laut dem Versorger die Tarife nun rückwirkend angepasst, weil sich die Situation auf dem Energiemarkt stabilisiert habe. Von Neukunden würden jetzt 55,24 Cent verlangt – was jedoch immer noch gut 20 Cent mehr sind als der Preis für Bestandskunden. Diesem Tarif-Splitting will die Ampel-Koalition ebenfalls einen Riegel vorschieben. Es gebe Handlungsbedarf, sagte Krischer. Man wolle für einheitliche Tarife in der Grundversorgung sorgen, sodass Neukunden nicht das doppelte oder dreifache gegenüber den Bestandskunden zahlen müssten. „Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen“, so Krischer.

Die Neuregelung könnte für einige Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch einen fahlen Beigeschmack haben. Denn: „Die Reform wird dazu führen, dass die Preise für alle Kunden der Grundversorgung vorübergehend steigen“, sagt Müller-Terpitz. Für Bestandskunden ist das ärgerlich. „Ihnen bleibt nur, fristlos zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.“

Dass die Neuregelung trotzdem kommt, gilt als wahrscheinlich. Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, die zuständigen Akteure seien sich darüber einig, dass es nach der Liefereinstellung großer Energieversorger mit Strom und Gas Regelungsbedarf gebe. Neben dem Wirtschaftsministerium sind das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium, das Bundeskartellamt sowie die Bundesnetzagentur zuständig.

Dieser Artikel ist zuerst bei Capital erschienen.

Quelle: ntv.de 30.01.2022

Neue Regeln für Energieversorger

Energiewende in Deutschland
Neue Regeln für Energieversorger

Strom- und Gaskunden sollen besser vor kurzfristigen und überhöhten Preisen geschützt werden, dafür plant die Bundesregierung, noch im Frühjahr ein Gesetz zu ändern. Die Neuregelung könnte sich für einige Verbraucher jedoch trotzdem negativ bemerkbar machen.

Mehrere Gas- und Stromversorger setzen derzeit wegen hoher Energie-Einkaufspreise massenhaft Kunden vor die Tür. Betroffene Verbraucher rutschen zwar automatisch in die Grundversorgung, jedoch sie müssen dafür oft erheblich mehr bezahlen. Anfang der Woche hat die Bundesregierung deshalb eine Gesetzesreform angekündigt, mit der sie die Turbulenzen am Energiemarkt abmildern und Verbraucher besser schützen will.

Nouripour zum Grünen-Vorsitz
„Strompreis-Explosion hat nichts mit Klimaschutz zu tun“
Nun steht auch der Zeitplan dafür: Bis zum Frühjahr will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Novelle durchbringen. „Die beabsichtigten Veränderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen bis Ostern im Kabinett verabschiedet werden und dann zeitnah ins Parlament“, sagte Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zu „Capital“.

Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es soll eine lückenlose, preisgünstige und verbraucherfreundliche Energielieferung sicherstellen. Doch genau daran hapert es. „Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden“, sagte Krischer. „Wir dürfen die Verbraucher nicht noch mal so im Regen stehen lassen.“

Der Plan:

Geplant sind mehrere Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz: Zum einen sollen Versorger ihren Kunden künftig mit mehr Vorlauf kündigen müssen. „Bisher gibt es keine gesetzlich definierte Kündigungsfrist für die Unternehmen“, sagt Ralf Müller-Terpitz, Professor für Öffentliches Recht und Wirtschaftsregulierung an der Universität Mannheim, zu Capital.

Staatssekretär Krischer hält es deshalb für notwendig, dass Versorger den Lieferstopp mehrere Monate im Voraus ankündigen müssen, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Anbieter suchen können. Zum anderen soll die Bundesnetzagentur unseriöse Wettbewerber besser identifizieren können.

Energiepreis-Schock:
Gas kostet 73 Prozent mehr als 2021
„Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen“, sagte Krischer. Sogenannte Billigstromanbieter wie Stromio oder Immergrün hatten Ende 2021 die Lieferung für alle Kunden beendet, sie aber teilweise erst nach dem Stopp der Versorgung informiert. Als Grund nennen die Discount-Anbieter die hohen Rohstoffpreise an den Energiebörsen. „Dass sie ihre Tätigkeit noch vor einer Kündigung mit den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einfach einstellen und dies teilweise erst nachträglich mitteilen, geht nicht“, sagt Jurist Müller-Terpitz. Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde habe die Möglichkeit, dem Versorger ein solches Verhalten zu untersagen.

Preisexplosionen bringt Geschäftsmodell ins Schleudern:
In der Regel kaufen Energieversorger den Strom für ihre Kunden lange im Voraus, um sich damit gegen Preisschwankungen abzusichern. Billigstromanbieter allerdings decken sich immer erst dann ein, wenn Strom oder Gas besonders günstig ist. Andernfalls könnten sie ihre billigen Preise nicht halten, mit der sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher locken. Weil es seit rund einem Jahr zu Preisexplosionen am Energiemarkt kommt, geraten sie mit diesem Geschäftsmodell ins Schleudern.

Stromlieferungen eingestellt:

Justiz nimmt Billigenergieanbieter ins Visier
Dass das Energiewirtschaftsgesetz nun um einen Passus zu längeren Kündigungsfristen ergänzt werden soll, hält Müller-Terpitz für richtig. „Der Gesetzgeber könnte vorschreiben, dass alle Energieversorger künftig drei Monate im Voraus kündigen müssen. Diesen Zeitraum halte ich für einen fairen Kompromiss“, so der Jurist. Das Gesetz ermögliche es allerdings schon jetzt, die Dauer der Kündigungsfrist im Verordnungswege zu regeln.

Wer als Verbraucherin oder Verbraucher vom Anbieter vor die Tür gesetzt wird, den fängt die Grundversorgung auf. Die stellt immer das Unternehmen bereit, welches im jeweiligen Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Oft sind das Stadtwerke.

Unterschiedliche Preise für Neukunden:

Weil etliche Grundversorger aber nicht auf derart viele Neukunden innerhalb kurzer Zeit eingestellt waren, splitteten sie kurzerhand ihre Tarife und verlangten von den neuen Kunden mehr Geld als von ihren Bestandskunden. Bei den Stadtwerken Pforzheim zum Beispiel zahlen Verbraucher, die schon vor dem 22. Dezember 2021 Bestandskunden waren, einen Arbeitspreis von 31,98 Cent pro Kilowattstunde. Wer ab diesem Stichtag jedoch neu in die Grundversorgung fiel, muss satte 107,66 Cent zahlen.

Preis-Schock für Verbraucher:

Bofinger: „Mehrwertsteuer auf Energie halbieren“
„Diese Preise sind dem Zeitpunkt geschuldet, an dem wir Energie zusätzlich kalkulieren und nachordern mussten, um die vielen Kundinnen und Kunden (wir sprechen hier von einer vierstelligen Zahl) aufnehmen zu können, die nach dem Lieferstopp unter anderem von Stromio und gas.de bei uns in die Versorgung aufgenommen werden mussten“, teilten die Stadtwerke Pforzheim auf Nachfrage von Capital mit. Ähnlich begründen die Stadtwerke Gütersloh den Preisunterschied.

In Pforzheim wurden laut dem Versorger die Tarife nun rückwirkend angepasst, weil sich die Situation auf dem Energiemarkt stabilisiert habe. Von Neukunden würden jetzt 55,24 Cent verlangt – was jedoch immer noch gut 20 Cent mehr sind als der Preis für Bestandskunden. Diesem Tarif-Splitting will die Ampel-Koalition ebenfalls einen Riegel vorschieben. Es gebe Handlungsbedarf, sagte Krischer. Man wolle für einheitliche Tarife in der Grundversorgung sorgen, sodass Neukunden nicht das doppelte oder dreifache gegenüber den Bestandskunden zahlen müssten. „Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen“, so Krischer.

Die Neuregelung könnte für einige Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch einen fahlen Beigeschmack haben. Denn: „Die Reform wird dazu führen, dass die Preise für alle Kunden der Grundversorgung vorübergehend steigen“, sagt Müller-Terpitz. Für Bestandskunden ist das ärgerlich. „Ihnen bleibt nur, fristlos zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.“

Dass die Neuregelung trotzdem kommt, gilt als wahrscheinlich. Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, die zuständigen Akteure seien sich darüber einig, dass es nach der Liefereinstellung großer Energieversorger mit Strom und Gas Regelungsbedarf gebe. Neben dem Wirtschaftsministerium sind das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium, das Bundeskartellamt sowie die Bundesnetzagentur zuständig.

Dieser Artikel ist zuerst bei Capital erschienen.

Quelle: ntv.de 30.01.2022

Neue Regeln für Energieversorger

Wärmepumpe
Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu

Einleitung

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Im Einzelnen:

Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.

Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Weitergehende Fragen und Antworten (FAQ-Liste):

1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?

Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.

Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.

2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?

Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?

Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.

Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.

Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.

Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.

Förderung für energieeffiziente Gebäude

Quelle: BMWK 24.01.2022

Energiewende in Deutschland
Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu

Einleitung

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Im Einzelnen:

Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.

Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Weitergehende Fragen und Antworten (FAQ-Liste):

1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?

Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.

Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.

2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?

Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?

Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.

Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.

Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.

Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.

Förderung für energieeffiziente Gebäude

Quelle: BMWK 24.01.2022

Strom- und Gaspreise steigen drastisch: Warum Verbraucher jetzt rasch reagieren müssen

Zum Jahreswechsel gibt es eine regelrechte Preisexplosion auf der Strom- und Gasrechnung. Verbraucher haben dann Sonderrechte – müssen aber auf Fristen achten.

Wer in diesen Tagen eine E-Mail von seinem Energieversorger bekommt, sollte lieber genau hinschauen. Die Chancen stehen gut, dass der eigene Strom- und Gasversorger eine Preiserhöhung ankündigt, die es in sich hat.

Mehr als 280 Strom- und 515 Gasanbieter haben das für Januar und Februar bisher gemacht. Der Winter ist da und Deutschlands Verbraucher bekommen jetzt die Quittung für die seit Monaten anhaltende Energiepreiskrise.

Besonders schnell reagieren sollten Kunden, die Schreiben wie diese erhalten: „Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,39 Cent pro Kilowattstunde auf 17,40 Cent pro Kilowattstunde“, teilte der Düsseldorfer Anbieter Wunderwerk vor einigen Wochen seinen Kunden in einem Schreiben mit.

Was viele nicht wissen: Für Kunden, die von solch extremen Preissteigerungen betroffen sind, gilt eigentlich ein Sonderkündigungsrecht. „Das lassen allerdings viele verstreichen“, sagt Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Handelsblatt.

Strom- und Gaspreise steigen

Grundsätzlich lohne sich aufgrund der regelrechten „Ausnahmesituation“ auf dem Strom- und Gasmarkt ein Anbieterwechsel in diesen Zeiten aber nicht in jedem Fall. Sieverding rät Kunden, die bislang noch keine Preiserhöhung bekommen haben, bei ihrem Tarif zu bleiben.

Grundsätzlich lohnt es sich in alternativen zum Heizen oder zur Stromerzeugung jetzt zu investieren, da die Umsetzung oft wegen dem Chipmangel dauern jedoch den Energiebedarf massiv senken können!

Ansonsten haben die normalerweise teureren Kommunalversorger in diesen Zeiten tatsächlich in einigen Städten den günstigsten Tarif. Der Verbraucherschützer empfiehlt deswegen auch nach günstigeren Anbietern zu suchen, „weil Vergleichsportale die Grundversorgungstarife oftmals nicht in ihr Suchergebnis einbeziehen“. Außerdem lohne es sich, auf kurze Vertragslaufzeiten zu achten, um im Zweifelsfalle schneller wechseln zu können. Eins ist allerdings klar: Es wird teuer. 

Vor allem Geringverdiener kommen in Problemlagen

Verbraucher und Verbraucherinnen müssen diesen Winter mit einer Welle von Preiserhöhungen rechnen. Daran ist nicht zuletzt die steigende CO2-Abgabe schuld, andererseits geben die Versorger gestiegene Einkaufskosten an die Kunden und Kundinnen weiter.

Die Preiserhöhungen, die die Stromgrundversorger bislang angekündigt haben, liegen im Durchschnitt bei knapp 40 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden (kWh) bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 649 Euro pro Jahr.

Bei Gas betragen die Preiserhöhungen im Durchschnitt 34,5 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 518 Euro pro Jahr.

Strom- und Gaspreise steigen

So hat sich der Strompreis an der Börse seit Jahresbeginn von knapp 59 Euro die Megawattstunde auf rund 240 Euro etwa vervierfacht. Der Gaspreis hat sich zwischenzeitlich ebenfalls vervielfacht. Wer eine Ölheizung im Keller hat, der hat es auch nicht leichter. Der Preis für ein Barrel der Nordseesorte Brent ist seit Januar um knapp 75 Prozent gestiegen.

Die steigenden Energiepreise werden für Geringverdiener immer öfter zur Existenzfrage. Das zeigt eine Analyse der spezialisierten Energieschuldenberatung der Verbraucherzentralen Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Für die meisten deutschen Versorger dürfte die Energiepreiskrise hingegen nicht gleich zu existenziellen Risiken führen. Zwar gab es bereits eine Reihe von Pleiten infolge der Rally – Otima Energie AG, Smiling Green Energy und Lition Energie aus Berlin sind nur die jüngsten aus einer Reihe von Insolvenzen im Stromsektor. Unternehmen wie Eon, kommunale Stadtwerke und andere sichern sich aber meist über langfristige Lieferverträge zu festen Preisen ab – sogar ein bis zwei Jahre im Voraus. Für das Neukundengeschäft gilt das allerdings nicht. Die Lücke zwischen den Angebotspreisen, mit denen neue Verträge beworben werden, und den Rekordkosten, zu denen das zusätzliche Erdgas oder der Strom im aktuellen Großhandel eingekauft werden müssen, ist schlicht zu groß, um daraus noch Gewinn zu schlagen. In der Folge steigen die Preise.

Strom- und Gaspreise steigen

Energiewende in Deutschland
Strom- und Gaspreise steigen drastisch: Warum Verbraucher jetzt rasch reagieren müssen

Zum Jahreswechsel gibt es eine regelrechte Preisexplosion auf der Strom- und Gasrechnung. Verbraucher haben dann Sonderrechte – müssen aber auf Fristen achten.

Wer in diesen Tagen eine E-Mail von seinem Energieversorger bekommt, sollte lieber genau hinschauen. Die Chancen stehen gut, dass der eigene Strom- und Gasversorger eine Preiserhöhung ankündigt, die es in sich hat.

Mehr als 280 Strom- und 515 Gasanbieter haben das für Januar und Februar bisher gemacht. Der Winter ist da und Deutschlands Verbraucher bekommen jetzt die Quittung für die seit Monaten anhaltende Energiepreiskrise.

Besonders schnell reagieren sollten Kunden, die Schreiben wie diese erhalten: „Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,39 Cent pro Kilowattstunde auf 17,40 Cent pro Kilowattstunde“, teilte der Düsseldorfer Anbieter Wunderwerk vor einigen Wochen seinen Kunden in einem Schreiben mit.

Was viele nicht wissen: Für Kunden, die von solch extremen Preissteigerungen betroffen sind, gilt eigentlich ein Sonderkündigungsrecht. „Das lassen allerdings viele verstreichen“, sagt Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Handelsblatt.

Strom- und Gaspreise steigen

Grundsätzlich lohne sich aufgrund der regelrechten „Ausnahmesituation“ auf dem Strom- und Gasmarkt ein Anbieterwechsel in diesen Zeiten aber nicht in jedem Fall. Sieverding rät Kunden, die bislang noch keine Preiserhöhung bekommen haben, bei ihrem Tarif zu bleiben.

Grundsätzlich lohnt es sich in alternativen zum Heizen oder zur Stromerzeugung jetzt zu investieren, da die Umsetzung oft wegen dem Chipmangel dauern jedoch den Energiebedarf massiv senken können!

Ansonsten haben die normalerweise teureren Kommunalversorger in diesen Zeiten tatsächlich in einigen Städten den günstigsten Tarif. Der Verbraucherschützer empfiehlt deswegen auch nach günstigeren Anbietern zu suchen, „weil Vergleichsportale die Grundversorgungstarife oftmals nicht in ihr Suchergebnis einbeziehen“. Außerdem lohne es sich, auf kurze Vertragslaufzeiten zu achten, um im Zweifelsfalle schneller wechseln zu können. Eins ist allerdings klar: Es wird teuer. 

Vor allem Geringverdiener kommen in Problemlagen

Verbraucher und Verbraucherinnen müssen diesen Winter mit einer Welle von Preiserhöhungen rechnen. Daran ist nicht zuletzt die steigende CO2-Abgabe schuld, andererseits geben die Versorger gestiegene Einkaufskosten an die Kunden und Kundinnen weiter.

Die Preiserhöhungen, die die Stromgrundversorger bislang angekündigt haben, liegen im Durchschnitt bei knapp 40 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden (kWh) bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 649 Euro pro Jahr.

Bei Gas betragen die Preiserhöhungen im Durchschnitt 34,5 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 518 Euro pro Jahr.

Strom- und Gaspreise steigen

So hat sich der Strompreis an der Börse seit Jahresbeginn von knapp 59 Euro die Megawattstunde auf rund 240 Euro etwa vervierfacht. Der Gaspreis hat sich zwischenzeitlich ebenfalls vervielfacht. Wer eine Ölheizung im Keller hat, der hat es auch nicht leichter. Der Preis für ein Barrel der Nordseesorte Brent ist seit Januar um knapp 75 Prozent gestiegen.

Die steigenden Energiepreise werden für Geringverdiener immer öfter zur Existenzfrage. Das zeigt eine Analyse der spezialisierten Energieschuldenberatung der Verbraucherzentralen Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Für die meisten deutschen Versorger dürfte die Energiepreiskrise hingegen nicht gleich zu existenziellen Risiken führen. Zwar gab es bereits eine Reihe von Pleiten infolge der Rally – Otima Energie AG, Smiling Green Energy und Lition Energie aus Berlin sind nur die jüngsten aus einer Reihe von Insolvenzen im Stromsektor. Unternehmen wie Eon, kommunale Stadtwerke und andere sichern sich aber meist über langfristige Lieferverträge zu festen Preisen ab – sogar ein bis zwei Jahre im Voraus. Für das Neukundengeschäft gilt das allerdings nicht. Die Lücke zwischen den Angebotspreisen, mit denen neue Verträge beworben werden, und den Rekordkosten, zu denen das zusätzliche Erdgas oder der Strom im aktuellen Großhandel eingekauft werden müssen, ist schlicht zu groß, um daraus noch Gewinn zu schlagen. In der Folge steigen die Preise.

Strom- und Gaspreise steigen

Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze indessen steigen die Strompreise weiter

Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze

Mit der eigenen Photovoltaikanlage können Investitionsrenditen zwischen 6 – 8% erzielt werden.

  • Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang einen festen Vergütungssatz für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde.
  • Im Januar 2022 liegt die Einspeisevergütung bei 6,83 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp.
  • Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Einspeisevergütung aktuell bei 6,63 Cent pro kWh.
  • Für Anlagen größer als 40 kWp erhalten Sie 5,19 Cent pro kWh.
  • Viele Bundesländer, Städte und Kommunen bieten 2022 eigene attraktive regionale Förderprogramme für Photovoltaik.
  • Diverse Energieversorgungsunternehmen stellen ihren Kunden Fördermittel für die Errichtung ihrer Photovoltaikanlage bereit.
  • Vor einer Entscheidung sollten sämtliche Fördermöglichkeiten geprüft werden. Hier kostenlos und unverbindlich von uns beraten lassen.

Für Januar und Februar 2022 kündigten insgesamt 280 der rund 800 regionalen Versorger in Deutschland Strompreiserhöhungen von im Schnitt 7,6 Prozent an, was zu durchschnittlichen Mehrkosten von knapp 100 Euro pro Jahr für die Kunden führt.

Auch Steuern und Umlagen bestimmen den Preis

Bei diesen Ausführungen gilt es zu berücksichtigen, dass sich der Endpreis für den Verbraucher in Deutschland zum größten Teil aus Steuern, Abgaben Umlagen und Netzentgelten zusammensetzt. Stromeinkauf und Vertriebsmargen machen nur weniger als ein Viertel des Endpreises aus (s. Grafik). Der größte Preistreiber beim Strom ist also der Staat mit Steuern und Umlagen.

Beim Gas schlagen die eigentlichen Produkt- und Vertriebskosten immerhin mit knapp 49 Prozent, also fast der Hälfte zu Buche; beim Heizöl sind es rund 59 Prozent (s. Grafiken)

Discount-Stromhändler stellen Lieferungen ein

Für viele Kunden von Billiganbietern von Strom und Gas, die sich wegen günstigerer Konditionen in der Vergangenheit von den Grundversorgern verabschiedet haben, kommt es zurzeit knüppeldick. Es gibt nämlich reihenweise Insolvenzen von Anbietern, die mit zu niedrigen Tarifen geworben hatten und jetzt nicht mehr die explodierenden Preise am Spotmarkt bezahlen können. 

Bei einem Lieferstopp von Strom oder Gas gehen betroffenen Kunden in Deutschland zwar nicht das Licht oder die Heizung aus, denn sie werden automatisch von den Grundversorgern (oft sind das die Stadtwerke) übernommen. Doch dort landen sie zwangsläufig in Tarifen für Neukunden (Ersatzversorgung), und die sind teuer.

So sollten beispielsweise Neukunden der Kölner Rheinenergie seit dem ersten Januar mehr als doppelt so viel für Strom wie Bestandskunden zahlen, nämlich 72,8 Cent pro Kilowattstunde statt 30,76 Cent. Und ein Wechsel in einen anderen Tarif, wie in früheren Zeiten üblich, war bei der Rheinenergie und anderen Grundversorgern zunächst nicht möglich. Der Grund: Alleine in Köln können Zehntausende Kunden betroffen sein, deren Anbieter Pleite gemacht haben oder unrentable Verträge kündigten. Für diese Verbraucher muss nun teurer Strom zu hohen Preisen auf den täglichen Spotmärkten zugekauft werden. Daran ändert auch die leichte Entwarnung kaum etwas: Seit dem 5. Januar bietet der Versorger wieder Wahltarife an. Wer sich als Neukunde dafür entscheidet, muss mit mindestens 42,82 Cent pro Kilowattstunde immer noch gut 40 Prozent mehr als Bestandskunden zahlen.


Unterschied zur Indach-Photovoltaik-Anlage
Weniger bekannt als Solardachziegel sind sogenannte Indach-Photovoltaik-Anlagen. Diese werden zwar auch anstelle von Dachziegeln verbaut und dichten das Dach ab, aber sie werden als zusammenhängende Module installiert, was in der Regel mit geringeren Kosten als bei Solardachziegeln verbunden ist. Optisch sind Indach-Anlagen aufgrund ihrer großen zusammenhängenden Flächen etwas auffälliger, die Module sind jedoch fast auf einer Höhe mit der übrigen Dacheindeckung.

Bild: Energieheld Tipp
Solardachziegel sind insgesamt weitaus weniger praktisch als es zu Beginn erscheinen mag. Jeder einzelne Ziegel muss gesondert verlegt und verkabelt werden, was sich auch in den Kosten niederschlägt – der Wegfall der herkömmlichen Dachziegel hat dabei preislich nur wenig Gewicht. Indach-Photovoltaik-Anlagen sind bei ähnlicher Optik deutlich günstiger.

Quelle: © autarq GmbH / youtube.com

Photovoltaik vom Fachmann

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SSL-Datenschutz · Ihre Daten sind sicher
Vorteile, Nachteile und Einsatzbereiche
Bild: Vorteile und Nachteile von Solardachziegeln
Dachdecken komplett mit Solardachziegeln | © Autarq GmbH
Für Solardachziegel gibt es eigentlich nur einen Einsatzbereich: Wenn die Optik wichtiger als die Wirtschaftlichkeit ist, dann kommen sie zum Einsatz. Der Umwelt tun Sie natürlich trotzdem etwas Gutes und Verluste sind ebenfalls unwahrscheinlich.

Echte finanzielle Gewinne gibt es jedoch meist nur mit herkömmlichen Photovoltaik- oder Indach-Anlagen. Zu den allgemeinen Nachteilen zählen bei Solardachziegeln nicht nur die Kosten, sondern auch die Störanfälligkeit der einzelnen Steckverbindungen – eine Fehlersuche kann hier lange dauern und teuer werden! Als Vorteil kann eigentlich nur die Optik angesehen werden.

Insgesamt ist die Bilanz für Solardachziegel zumindest im Neubau oder bei einer grundsätzlichen Neueindeckung nicht verheerend. Wem die Optik wichtig ist, der muss draufzahlen, aber unterm Strich ist das Ganze immer noch günstiger als überhaupt keinen PV-Strom zu nutzen. Das gilt besonders für denkmalgeschützte Bauten, die ohnehin neu eingedeckt werden müssen: Hier sind Solardachziegel oft die einzige Möglichkeit der PV-Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. Wirklich teuer wird es dagegen, wenn vorhandene Ziegel gegen die Solar-Variante getauscht werden sollen.

Vorteile Nachteile
Unauffälliges Aussehen Bei genauerer Betrachtung als Solardachziegel erkennbar
Alle Ziegel lassen sich einzeln austauschen Jeder einzelne Solardachziegel ist störanfällig
Nur ca. 14 % höhere Kosten im Neubau Ca. 140 % höhere Kosten im Bestandsbau
Solardachziegel lassen sich auch im Denkmalschutz verwenden
Übliche Kosten für Solardachziegel
Bild: So viel Kosten Solardachziegel
Übliche Kosten für Solardachziegel (mit Einbau) | © Autarq GmbH
Bei den Kosten für Solardachziegel kommt es natürlich ganz auf den Anbieter, die Größe der Ziegel und die Dachform an. Für unsere beispielhaften Berechnungen legen wir die Solardachziegel der Firma autarq zugrunde.

Die Preise für einzelne Ziegel haben eigentlich wenig Aussagekraft, aber rechnet man die gesamten Kosten einer Anlage (inklusive Einbau) auf einen einzelnen Ziegel herunter, dann sollten Sie von mindestens 25 Euro pro Solardachziegel ausgehen. Pro Ziegel sind ca. 0,07 Quadratmeter Dachfläche realistisch.

Mit 50 Quadratmetern (ein normales Dach hat meist etwa 100 m²) der Solardachziegel schafft die Anlage 6 bis 7 Kilowatt-Peak, was ganz grob 5.000 bis 5.800 Kilowattstunden Strom pro Jahr entspricht – vollkommen ausreichend für ein Einfamilienhaus. Rechnet man die übrige Arbeit am Dach heraus und berücksichtigt nur das Verlegen der Solardachzeigel, dann kostet Sie die ganze Anlage etwa 18.000 bis 21.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Solardachziegel Eigenschaften
Kosten pro Ziegel (mit Einbau) mind. 25 € pro Stück
Fläche pro Solardachziegel ca. 0,07 m² pro Ziegelilowatt-Peak pro m² ca. 0,13 kWp pro m²
Deutlich teurer wird es im direkten Vergleich, wenn die alte Dacheindeckung erst entfernt werden muss, um die Solardachziegel verlegen zu können. Bei so einem nachträglichen Einbau im Bestandsbau ist eine herkömmliche Aufdach-Photovoltaik-Anlage erheblich günstiger (8.000 bis 9.000 Euro mit Einbau).

Energiewende in Deutschland
Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze indessen steigen die Strompreise weiter

Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze

Mit der eigenen Photovoltaikanlage können Investitionsrenditen zwischen 6 – 8% erzielt werden.

  • Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang einen festen Vergütungssatz für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde.
  • Im Januar 2022 liegt die Einspeisevergütung bei 6,83 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp.
  • Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Einspeisevergütung aktuell bei 6,63 Cent pro kWh.
  • Für Anlagen größer als 40 kWp erhalten Sie 5,19 Cent pro kWh.
  • Viele Bundesländer, Städte und Kommunen bieten 2022 eigene attraktive regionale Förderprogramme für Photovoltaik.
  • Diverse Energieversorgungsunternehmen stellen ihren Kunden Fördermittel für die Errichtung ihrer Photovoltaikanlage bereit.
  • Vor einer Entscheidung sollten sämtliche Fördermöglichkeiten geprüft werden. Hier kostenlos und unverbindlich von uns beraten lassen.

Für Januar und Februar 2022 kündigten insgesamt 280 der rund 800 regionalen Versorger in Deutschland Strompreiserhöhungen von im Schnitt 7,6 Prozent an, was zu durchschnittlichen Mehrkosten von knapp 100 Euro pro Jahr für die Kunden führt.

Auch Steuern und Umlagen bestimmen den Preis

Bei diesen Ausführungen gilt es zu berücksichtigen, dass sich der Endpreis für den Verbraucher in Deutschland zum größten Teil aus Steuern, Abgaben Umlagen und Netzentgelten zusammensetzt. Stromeinkauf und Vertriebsmargen machen nur weniger als ein Viertel des Endpreises aus (s. Grafik). Der größte Preistreiber beim Strom ist also der Staat mit Steuern und Umlagen.

Beim Gas schlagen die eigentlichen Produkt- und Vertriebskosten immerhin mit knapp 49 Prozent, also fast der Hälfte zu Buche; beim Heizöl sind es rund 59 Prozent (s. Grafiken)

Discount-Stromhändler stellen Lieferungen ein

Für viele Kunden von Billiganbietern von Strom und Gas, die sich wegen günstigerer Konditionen in der Vergangenheit von den Grundversorgern verabschiedet haben, kommt es zurzeit knüppeldick. Es gibt nämlich reihenweise Insolvenzen von Anbietern, die mit zu niedrigen Tarifen geworben hatten und jetzt nicht mehr die explodierenden Preise am Spotmarkt bezahlen können. 

Bei einem Lieferstopp von Strom oder Gas gehen betroffenen Kunden in Deutschland zwar nicht das Licht oder die Heizung aus, denn sie werden automatisch von den Grundversorgern (oft sind das die Stadtwerke) übernommen. Doch dort landen sie zwangsläufig in Tarifen für Neukunden (Ersatzversorgung), und die sind teuer.

So sollten beispielsweise Neukunden der Kölner Rheinenergie seit dem ersten Januar mehr als doppelt so viel für Strom wie Bestandskunden zahlen, nämlich 72,8 Cent pro Kilowattstunde statt 30,76 Cent. Und ein Wechsel in einen anderen Tarif, wie in früheren Zeiten üblich, war bei der Rheinenergie und anderen Grundversorgern zunächst nicht möglich. Der Grund: Alleine in Köln können Zehntausende Kunden betroffen sein, deren Anbieter Pleite gemacht haben oder unrentable Verträge kündigten. Für diese Verbraucher muss nun teurer Strom zu hohen Preisen auf den täglichen Spotmärkten zugekauft werden. Daran ändert auch die leichte Entwarnung kaum etwas: Seit dem 5. Januar bietet der Versorger wieder Wahltarife an. Wer sich als Neukunde dafür entscheidet, muss mit mindestens 42,82 Cent pro Kilowattstunde immer noch gut 40 Prozent mehr als Bestandskunden zahlen.


Unterschied zur Indach-Photovoltaik-Anlage
Weniger bekannt als Solardachziegel sind sogenannte Indach-Photovoltaik-Anlagen. Diese werden zwar auch anstelle von Dachziegeln verbaut und dichten das Dach ab, aber sie werden als zusammenhängende Module installiert, was in der Regel mit geringeren Kosten als bei Solardachziegeln verbunden ist. Optisch sind Indach-Anlagen aufgrund ihrer großen zusammenhängenden Flächen etwas auffälliger, die Module sind jedoch fast auf einer Höhe mit der übrigen Dacheindeckung.

Bild: Energieheld Tipp
Solardachziegel sind insgesamt weitaus weniger praktisch als es zu Beginn erscheinen mag. Jeder einzelne Ziegel muss gesondert verlegt und verkabelt werden, was sich auch in den Kosten niederschlägt – der Wegfall der herkömmlichen Dachziegel hat dabei preislich nur wenig Gewicht. Indach-Photovoltaik-Anlagen sind bei ähnlicher Optik deutlich günstiger.

Quelle: © autarq GmbH / youtube.com

Photovoltaik vom Fachmann

PLZ eingeben …
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Vorteile, Nachteile und Einsatzbereiche
Bild: Vorteile und Nachteile von Solardachziegeln
Dachdecken komplett mit Solardachziegeln | © Autarq GmbH
Für Solardachziegel gibt es eigentlich nur einen Einsatzbereich: Wenn die Optik wichtiger als die Wirtschaftlichkeit ist, dann kommen sie zum Einsatz. Der Umwelt tun Sie natürlich trotzdem etwas Gutes und Verluste sind ebenfalls unwahrscheinlich.

Echte finanzielle Gewinne gibt es jedoch meist nur mit herkömmlichen Photovoltaik- oder Indach-Anlagen. Zu den allgemeinen Nachteilen zählen bei Solardachziegeln nicht nur die Kosten, sondern auch die Störanfälligkeit der einzelnen Steckverbindungen – eine Fehlersuche kann hier lange dauern und teuer werden! Als Vorteil kann eigentlich nur die Optik angesehen werden.

Insgesamt ist die Bilanz für Solardachziegel zumindest im Neubau oder bei einer grundsätzlichen Neueindeckung nicht verheerend. Wem die Optik wichtig ist, der muss draufzahlen, aber unterm Strich ist das Ganze immer noch günstiger als überhaupt keinen PV-Strom zu nutzen. Das gilt besonders für denkmalgeschützte Bauten, die ohnehin neu eingedeckt werden müssen: Hier sind Solardachziegel oft die einzige Möglichkeit der PV-Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. Wirklich teuer wird es dagegen, wenn vorhandene Ziegel gegen die Solar-Variante getauscht werden sollen.

Vorteile Nachteile
Unauffälliges Aussehen Bei genauerer Betrachtung als Solardachziegel erkennbar
Alle Ziegel lassen sich einzeln austauschen Jeder einzelne Solardachziegel ist störanfällig
Nur ca. 14 % höhere Kosten im Neubau Ca. 140 % höhere Kosten im Bestandsbau
Solardachziegel lassen sich auch im Denkmalschutz verwenden
Übliche Kosten für Solardachziegel
Bild: So viel Kosten Solardachziegel
Übliche Kosten für Solardachziegel (mit Einbau) | © Autarq GmbH
Bei den Kosten für Solardachziegel kommt es natürlich ganz auf den Anbieter, die Größe der Ziegel und die Dachform an. Für unsere beispielhaften Berechnungen legen wir die Solardachziegel der Firma autarq zugrunde.

Die Preise für einzelne Ziegel haben eigentlich wenig Aussagekraft, aber rechnet man die gesamten Kosten einer Anlage (inklusive Einbau) auf einen einzelnen Ziegel herunter, dann sollten Sie von mindestens 25 Euro pro Solardachziegel ausgehen. Pro Ziegel sind ca. 0,07 Quadratmeter Dachfläche realistisch.

Mit 50 Quadratmetern (ein normales Dach hat meist etwa 100 m²) der Solardachziegel schafft die Anlage 6 bis 7 Kilowatt-Peak, was ganz grob 5.000 bis 5.800 Kilowattstunden Strom pro Jahr entspricht – vollkommen ausreichend für ein Einfamilienhaus. Rechnet man die übrige Arbeit am Dach heraus und berücksichtigt nur das Verlegen der Solardachzeigel, dann kostet Sie die ganze Anlage etwa 18.000 bis 21.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Solardachziegel Eigenschaften
Kosten pro Ziegel (mit Einbau) mind. 25 € pro Stück
Fläche pro Solardachziegel ca. 0,07 m² pro Ziegelilowatt-Peak pro m² ca. 0,13 kWp pro m²
Deutlich teurer wird es im direkten Vergleich, wenn die alte Dacheindeckung erst entfernt werden muss, um die Solardachziegel verlegen zu können. Bei so einem nachträglichen Einbau im Bestandsbau ist eine herkömmliche Aufdach-Photovoltaik-Anlage erheblich günstiger (8.000 bis 9.000 Euro mit Einbau).

Preissteigerung
Betrieb lohnt sich nicht mehr Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Preise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im Großhandel haben sich die Preise für Strom und Gas vervielfacht. Das bekommen auch immer mehr Industriebetriebe und Verbraucher zu spüren. Manche Gaslieferanten sind schon pleitegegangen. Der Mittelstandsverband fordert deshalb einen Energiegipfel mit der Bundesregierung.

Der deutsche Mittelstand schlägt wegen explodierender Preise für Strom und Gas Alarm. Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sprach von einer Bedrohung für „Wachstum, Beschäftigung und den über Jahrzehnte erarbeiteten Wohlstand“ und forderte die Einberufung eines Energiegipfels. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, haben erste Unternehmen ihre Produktion in Deutschland bereits eingestellt, da sie aufgrund steigender Energiekosten nicht mehr rentabel sei.

RATGEBER 04.01.22

Horrende Zusatzkosten Preisexplosion erschüttert Strom- und Gaskunden

Betroffen sind energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, Stahl- und Aluminiumhütten oder Papierhersteller. „Wir haben uns entschlossen, an unserem Produktionsstandort in Freital eine Produktionslinie komplett abzustellen. Das gilt auf unbestimmte Zeit“, zitiert das „Handelsblatt“ den Geschäftsführer der Glashütte Freital, Stefan Jugel. „Auf der Basis der aktuellen Energiekosten macht die Produktion keinen Sinn. Die Energiekosten sind höher als der Umsatz“, sagte Jugel.

Bereits vor Monaten hatten erste energieintensive Fabriken in Großbritannien den Betrieb eingestellt, darunter etwa Düngemittelhersteller. Derartige Produktionsunterbrechungen treffen indirekt weitere Bereiche der Wirtschaft und die Verbraucher. So wirkt sich die Knappheit von Düngemitteln bereits auf die globalen Lebensmittelpreise aus. Auch die Produktion vieler Baustoffe, deren Preis im vergangenen Jahr schon stark gestiegen war, benötigt große Mengen Energie.

In Deutschland war vor allem der Preis für Gas, das sowohl in vielen Industriebetrieben zur Wärmeerzeugung als auch in der Stromerzeugung und zum Heizen für Privathaushalte eingesetzt wird, in der zweiten Jahreshälfte 2021 förmlich explodiert. Die als Richtwert für den europäischen Gasmarkt geltenden niederländischen Gas-Terminkontrakte stiegen im Jahresverlauf um mehr als das Zehnfache. Zum Jahreswechsel brachen die Preise zwar zeitweise wieder um mehr als die Hälfte ein. Damit liegen sie aber immer noch um ein Vielfaches über dem langjährigen Preisniveau.

Eon-Chef prophezeit unseriösen Gaslieferanten die Pleite

WIRTSCHAFT 08.11.21

Internationaler PreisvergleichDeutschland hat teuersten Strom der G20

Dieser Preisanstieg ist für viele Energielieferanten, die mit ihren Kunden langfristig stabile Preise vereinbart haben, ohne sich selbst entsprechend abzusichern, zum Problem geworden. Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies betrifft nicht nur den Gasmarkt. Mehrere Stromanbieter mussten beispielsweise in den vergangenen Monaten Insolvenz anmelden. Das wiederum führt zu Preisschocks für Privatverbraucher und Unternehmen, die in der Regel zwar vom regionalen Grundversorger weiter beliefert werden, meist aber zu viel höheren Preisen.

„Einige Unternehmen haben Schwierigkeiten, für Januar oder Februar Gaslieferverträge zu bekommen, die eine kostendeckende Produktion ermöglichen. Das könnte in Einzelfällen die Produktion gefährden“, sagte Christoph René Holler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Keramischen Industrie, dem „Handelsblatt“.

WIRTSCHAFT 04.12.21

Ölpreis sinkt, Gas bleibt knapp Nur Putin kann Europas Gaskrise abwenden

Die Situation könnte sich trotz zuletzt wieder gesunkenen Börsenpreisen für die Energieträger noch verschärfen. In Deutschland dürften auf Dauer Dutzende Gas-Firmen verschwinden, sagte Eon-Chef Leonhard Birnbaum kürzlich der „Rheinischen Post“. Birnbaum begrüßte dies als Marktbereinigung: „Um die unsoliden Spekulanten, die die Kunden im Regen stehen lassen und das Weite suchen, ist es nicht schade“. Der Eon-Chef warnte zudem vor Engpässen.Weltweit habe die Nachfrage nach der Corona-Rezession angezogen, Deutschland sei mit unterdurchschnittlich gefüllten Gasspeichern in den Winter gegangen, hinzu kämen politische Unsicherheiten. „Wenn der Winter jetzt sehr kalt wird, könnten wir unerfreuliche Überraschungen erleben.“ Er schloss aber aus, dass Häuser deswegen kalt bleiben müssten: „Natürlich werden Haushalte weiter beheizt“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Es wird nicht kalt, aber teurer für die Bürger.

Preissprünge als „Brandbeschleuniger“

Markus Jerger sieht die Bundesregierung in der Pflicht, gemeinsam mit der Wirtschaft nach tragfähigen Lösungen für das Problem der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen zu suchen. „Der Mittelstand erwartet von einem solchen Energiegipfel wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung und damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.“

WIRTSCHAFT 07.10.21

Schutzschild, Steuern, Schecks So kämpft Europa gegen den Energiepreisschock

Jerger verwies auf eine aktuelle Unternehmerumfrage des Verbandes. Mehr als 90 Prozent der Mittelständler rechneten damit, dass die Preise für Energie in Zukunft noch steigen werden. „Gleichzeitig sehen sich über 50 Prozent nicht imstande, die explodierenden Energiepreise zu schultern.“ Die Preissprünge an den Strombörsen wirkten wie ein Brandbeschleuniger für die Energiekosten der produzierenden Unternehmen.

Ein erster Schritt sei die Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Durchschnitt. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, dass die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis zum 1. Januar 2023 beendet werden soll. Stromintensivem Unternehmen hilft das allerdings weniger als den Privatverbrauchern, denn sie müssen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa 05.01.2022

Energieversorger , Energiewende in Deutschland
Betrieb lohnt sich nicht mehr Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Preise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im Großhandel haben sich die Preise für Strom und Gas vervielfacht. Das bekommen auch immer mehr Industriebetriebe und Verbraucher zu spüren. Manche Gaslieferanten sind schon pleitegegangen. Der Mittelstandsverband fordert deshalb einen Energiegipfel mit der Bundesregierung.

Der deutsche Mittelstand schlägt wegen explodierender Preise für Strom und Gas Alarm. Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sprach von einer Bedrohung für „Wachstum, Beschäftigung und den über Jahrzehnte erarbeiteten Wohlstand“ und forderte die Einberufung eines Energiegipfels. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, haben erste Unternehmen ihre Produktion in Deutschland bereits eingestellt, da sie aufgrund steigender Energiekosten nicht mehr rentabel sei.

RATGEBER 04.01.22

Horrende Zusatzkosten Preisexplosion erschüttert Strom- und Gaskunden

Betroffen sind energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, Stahl- und Aluminiumhütten oder Papierhersteller. „Wir haben uns entschlossen, an unserem Produktionsstandort in Freital eine Produktionslinie komplett abzustellen. Das gilt auf unbestimmte Zeit“, zitiert das „Handelsblatt“ den Geschäftsführer der Glashütte Freital, Stefan Jugel. „Auf der Basis der aktuellen Energiekosten macht die Produktion keinen Sinn. Die Energiekosten sind höher als der Umsatz“, sagte Jugel.

Bereits vor Monaten hatten erste energieintensive Fabriken in Großbritannien den Betrieb eingestellt, darunter etwa Düngemittelhersteller. Derartige Produktionsunterbrechungen treffen indirekt weitere Bereiche der Wirtschaft und die Verbraucher. So wirkt sich die Knappheit von Düngemitteln bereits auf die globalen Lebensmittelpreise aus. Auch die Produktion vieler Baustoffe, deren Preis im vergangenen Jahr schon stark gestiegen war, benötigt große Mengen Energie.

In Deutschland war vor allem der Preis für Gas, das sowohl in vielen Industriebetrieben zur Wärmeerzeugung als auch in der Stromerzeugung und zum Heizen für Privathaushalte eingesetzt wird, in der zweiten Jahreshälfte 2021 förmlich explodiert. Die als Richtwert für den europäischen Gasmarkt geltenden niederländischen Gas-Terminkontrakte stiegen im Jahresverlauf um mehr als das Zehnfache. Zum Jahreswechsel brachen die Preise zwar zeitweise wieder um mehr als die Hälfte ein. Damit liegen sie aber immer noch um ein Vielfaches über dem langjährigen Preisniveau.

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Internationaler PreisvergleichDeutschland hat teuersten Strom der G20

Dieser Preisanstieg ist für viele Energielieferanten, die mit ihren Kunden langfristig stabile Preise vereinbart haben, ohne sich selbst entsprechend abzusichern, zum Problem geworden. Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies betrifft nicht nur den Gasmarkt. Mehrere Stromanbieter mussten beispielsweise in den vergangenen Monaten Insolvenz anmelden. Das wiederum führt zu Preisschocks für Privatverbraucher und Unternehmen, die in der Regel zwar vom regionalen Grundversorger weiter beliefert werden, meist aber zu viel höheren Preisen.

„Einige Unternehmen haben Schwierigkeiten, für Januar oder Februar Gaslieferverträge zu bekommen, die eine kostendeckende Produktion ermöglichen. Das könnte in Einzelfällen die Produktion gefährden“, sagte Christoph René Holler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Keramischen Industrie, dem „Handelsblatt“.

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Preissprünge als „Brandbeschleuniger“

Markus Jerger sieht die Bundesregierung in der Pflicht, gemeinsam mit der Wirtschaft nach tragfähigen Lösungen für das Problem der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen zu suchen. „Der Mittelstand erwartet von einem solchen Energiegipfel wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung und damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.“

WIRTSCHAFT 07.10.21

Schutzschild, Steuern, Schecks So kämpft Europa gegen den Energiepreisschock

Jerger verwies auf eine aktuelle Unternehmerumfrage des Verbandes. Mehr als 90 Prozent der Mittelständler rechneten damit, dass die Preise für Energie in Zukunft noch steigen werden. „Gleichzeitig sehen sich über 50 Prozent nicht imstande, die explodierenden Energiepreise zu schultern.“ Die Preissprünge an den Strombörsen wirkten wie ein Brandbeschleuniger für die Energiekosten der produzierenden Unternehmen.

Ein erster Schritt sei die Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Durchschnitt. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, dass die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis zum 1. Januar 2023 beendet werden soll. Stromintensivem Unternehmen hilft das allerdings weniger als den Privatverbrauchern, denn sie müssen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa 05.01.2022

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Seit dem vergangenen Herbst gibt es sie: Die Energiepreiskrise. Zuerst schossen die Kosten für Erdgas in die Höhe, dann die für Strom. Von Rekord zu Rekord hangelten sich die Preise an den Spotmärkten. Am niederländischen Handelspunkt TTF kostete eine Kilowattstunde Gas knapp 150 Euro, an der Strombörse Epex Spot gab es zuletzt Ausschläge von bis zu 500 Euro für eine Kilowattstunde Strom, lieferbar am Folgetag.

Das Vergleichsportal Verivox meldete im Dezember, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr ab Januar 2022 im Schnitt mit einem jährlichen Plus von 329 Euro rechnen muss. Es ist eine Entwicklung, die Verbraucher belastet, Unternehmen zum Teil in ihrer Existenz gefährdet und die Politik unter Druck setzt. Aber was bedeutet das für das neue Jahr? Was treibt die Preise? Ist demnächst endlich Schluss mit der schmerzhaften Rekordjagd? Oder ist die Preistreiberei schlicht der neue Normalzustand, die neue Wirklichkeit?

 Putin führte den Europäern ihre Abhängigkeit vor

Im Herbst war es zunächst die konjunkturbedingt hohe Nachfrage nach Flüssiggas (LNG) in Asien und gleichzeitig Lieferengpässe für Erdgas über Pipelines in Europa, die Erdgas in Europa knapp und teuer werden ließ. Hinzu kam der Streit über die Zertifizierung der Ostsee-Gas-Pipeline Nord Stream 2. Gazprom, Deutschlands wichtigster Erdgas-Lieferant, hielt sich zwar penibel an Verträge, schickte aber auch nicht mehr Gas als vereinbart. Die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa waren schon vor Beginn der Heizperiode nicht so befüllt, wie es um diese Jahreszeit eigentlich üblich und nötig ist. Der russische Staatskonzern und damit der Kreml und der russische Präsident Wladimir Putin, zeigten den Europäern, wie abhängig die von den Lieferungen aus dem Osten sind.

Die hohen Preise kamen mit Verzögerung bei den Verbrauchern an, aber mittlerweile werden die mit voller Härte getroffen. Zuletzt waren vor allem die Kosten für Strom und fürs Heizen explodiert. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent. „Noch nie zuvor mussten private Haushalte so viel für Heizung, Strom und Sprit bezahlen“, hieß es. Und die Preisspirale dreht sich weiter. Allein für den Januar haben nach Verivox-Angaben 486 Gasversorger Preiserhöhungen angekündigt, im Schnitt um 22,7 Prozent. Beim Strom haben 260 Anbieter Erhöhungen angekündigt, im Schnitt um 7,1 Prozent. Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet das jährliche Mehrkosten von etwa 91,10 Euro.

 „Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht“

Verbraucherschützer empfehlen, Preise jetzt genau zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, vor allem wenn der drastisch die Preise erhöht. Aber sie ermahnen die Politik auch, für sozialen Ausgleich zu sorgen – etwa durch eine Erhöhung des Wohngelds. Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. Ende 2020 profitierten bundesweit rund 620.000 Haushalte von dieser Sozialleistung. Die Höhe hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Miet- beziehungsweise Wohnkosten ab. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel versprochen: „Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen.“ Und Bundeskanzler Olaf Scholz sagte in seiner ersten Regierungserklärung im Dezember: „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise werden wir darauf achten, dass Energie kein Luxusgut wird. Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht.“

 EEG-Umlage wird drastisch gesenkt

An sich werden Verbraucher gerade beim Strom ab Januar entlastet. Die EEG-Umlage, mit der Verbraucher beim Strom belastet werden, sinkt von 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 3,7 Cent, den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Ab Januar 2023 möchte die Ampel diese Umlage sogar ganz abschaffen. Tatsächlich hilft diese Preisminderung angesichts der marktgetriebenen Kostensprünge derzeit allerdings kaum. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Energiepreise politisch gewollt höher werden, um den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien zu beschleunigen.

So wird der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 2022 von 25 auf 30 Euro steigen – das treibt die Kosten für Erdgas, aber auch für Benzin und Diesel. Wenn Markt und Politik die Preise mal spontan, mal gezielt in die Höhe schießen lassen, wird die Frage nach dem Ausgleich für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur steten sozialen Frage. Die Bundesregierung plant deshalb unter anderem, ein Klimageld auf den Weg zu bringen. Die Details sollen 2022 konkretisiert werden.

Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit schon früher zu einem gewaltigen Problem werden. Mehrere kleinere Energieversorger mussten in den vergangenen Wochen auch in Deutschland Insolvenz anmelden. Sie hatten ihre Preise nicht langfristig abgesichert und waren dadurch gezwungen, sich an den Spotmärkten einzudecken – und waren nicht in der Lage, die hohen Preise dort zu zahlen. Der Druck auf diese Unternehmen – und dann indirekt auf ihre Kunden bleibt vorerst weiterbestehen. Energieintensive Unternehmen, etwa Aluhütten, Chemie- oder Papierproduzenten, sind von den Energiekosten besonders betroffen. Wer hier nicht langfristig abgesichert ist, kommt ins Trudeln. Manche Unternehmen haben die Produktion sogar eingestellt und verkaufen Strom weiter, weil das mehr abwirft, als selbst die eigene Produktion hochzufahren.

Schwankungen gehören zum neuen Normal

Sicher ist dabei: Gerade in Deutschland wird es auf Jahre absehbar Schwankungen vor allem bei der Stromversorgung geben – bei einem drastischen Anstieg der Nachfrage. 2022 geht das letzte Atomkraftwerk vom Netz, dazu plant die Ampelkoalition den Kohleausstieg „idealerweise“ bis 2030. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix wird hochgefahren, 80 Prozent sollen die grünen Energien am Bruttostromverbrauch im selben Jahr  ausmachen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg  und wetterbedingte Ausfälle, die nur schwer auszugleichen sind, werden zum „new normal“ gehören, zum neuen Normalzustand. Das wird sich auch auf die Preise auswirken. Ob die allerdings dauerhaft auf dem derzeitigen sehr hohen Niveau verharren, hängt davon ab, wie kalt der Winter wird und wie lange sich der Streit um russisches Gas und damit vor allem die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 hinziehen wird. Die Bundesnetzagentur hat verkündet, dass sie vor der zweiten Jahreshälfte 2022 keine Entscheidung über die Zertifizierung von Nord Stream 2 erwartet.

Quelle: Wirtschaftswoche 30. Dezember 2021

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Die Preise für Gas und Strom

Energieversorger , Energiewende in Deutschland
Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Seit dem vergangenen Herbst gibt es sie: Die Energiepreiskrise. Zuerst schossen die Kosten für Erdgas in die Höhe, dann die für Strom. Von Rekord zu Rekord hangelten sich die Preise an den Spotmärkten. Am niederländischen Handelspunkt TTF kostete eine Kilowattstunde Gas knapp 150 Euro, an der Strombörse Epex Spot gab es zuletzt Ausschläge von bis zu 500 Euro für eine Kilowattstunde Strom, lieferbar am Folgetag.

Das Vergleichsportal Verivox meldete im Dezember, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr ab Januar 2022 im Schnitt mit einem jährlichen Plus von 329 Euro rechnen muss. Es ist eine Entwicklung, die Verbraucher belastet, Unternehmen zum Teil in ihrer Existenz gefährdet und die Politik unter Druck setzt. Aber was bedeutet das für das neue Jahr? Was treibt die Preise? Ist demnächst endlich Schluss mit der schmerzhaften Rekordjagd? Oder ist die Preistreiberei schlicht der neue Normalzustand, die neue Wirklichkeit?

 Putin führte den Europäern ihre Abhängigkeit vor

Im Herbst war es zunächst die konjunkturbedingt hohe Nachfrage nach Flüssiggas (LNG) in Asien und gleichzeitig Lieferengpässe für Erdgas über Pipelines in Europa, die Erdgas in Europa knapp und teuer werden ließ. Hinzu kam der Streit über die Zertifizierung der Ostsee-Gas-Pipeline Nord Stream 2. Gazprom, Deutschlands wichtigster Erdgas-Lieferant, hielt sich zwar penibel an Verträge, schickte aber auch nicht mehr Gas als vereinbart. Die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa waren schon vor Beginn der Heizperiode nicht so befüllt, wie es um diese Jahreszeit eigentlich üblich und nötig ist. Der russische Staatskonzern und damit der Kreml und der russische Präsident Wladimir Putin, zeigten den Europäern, wie abhängig die von den Lieferungen aus dem Osten sind.

Die hohen Preise kamen mit Verzögerung bei den Verbrauchern an, aber mittlerweile werden die mit voller Härte getroffen. Zuletzt waren vor allem die Kosten für Strom und fürs Heizen explodiert. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent. „Noch nie zuvor mussten private Haushalte so viel für Heizung, Strom und Sprit bezahlen“, hieß es. Und die Preisspirale dreht sich weiter. Allein für den Januar haben nach Verivox-Angaben 486 Gasversorger Preiserhöhungen angekündigt, im Schnitt um 22,7 Prozent. Beim Strom haben 260 Anbieter Erhöhungen angekündigt, im Schnitt um 7,1 Prozent. Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet das jährliche Mehrkosten von etwa 91,10 Euro.

 „Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht“

Verbraucherschützer empfehlen, Preise jetzt genau zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, vor allem wenn der drastisch die Preise erhöht. Aber sie ermahnen die Politik auch, für sozialen Ausgleich zu sorgen – etwa durch eine Erhöhung des Wohngelds. Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. Ende 2020 profitierten bundesweit rund 620.000 Haushalte von dieser Sozialleistung. Die Höhe hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Miet- beziehungsweise Wohnkosten ab. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel versprochen: „Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen.“ Und Bundeskanzler Olaf Scholz sagte in seiner ersten Regierungserklärung im Dezember: „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise werden wir darauf achten, dass Energie kein Luxusgut wird. Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht.“

 EEG-Umlage wird drastisch gesenkt

An sich werden Verbraucher gerade beim Strom ab Januar entlastet. Die EEG-Umlage, mit der Verbraucher beim Strom belastet werden, sinkt von 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 3,7 Cent, den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Ab Januar 2023 möchte die Ampel diese Umlage sogar ganz abschaffen. Tatsächlich hilft diese Preisminderung angesichts der marktgetriebenen Kostensprünge derzeit allerdings kaum. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Energiepreise politisch gewollt höher werden, um den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien zu beschleunigen.

So wird der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 2022 von 25 auf 30 Euro steigen – das treibt die Kosten für Erdgas, aber auch für Benzin und Diesel. Wenn Markt und Politik die Preise mal spontan, mal gezielt in die Höhe schießen lassen, wird die Frage nach dem Ausgleich für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur steten sozialen Frage. Die Bundesregierung plant deshalb unter anderem, ein Klimageld auf den Weg zu bringen. Die Details sollen 2022 konkretisiert werden.

Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit schon früher zu einem gewaltigen Problem werden. Mehrere kleinere Energieversorger mussten in den vergangenen Wochen auch in Deutschland Insolvenz anmelden. Sie hatten ihre Preise nicht langfristig abgesichert und waren dadurch gezwungen, sich an den Spotmärkten einzudecken – und waren nicht in der Lage, die hohen Preise dort zu zahlen. Der Druck auf diese Unternehmen – und dann indirekt auf ihre Kunden bleibt vorerst weiterbestehen. Energieintensive Unternehmen, etwa Aluhütten, Chemie- oder Papierproduzenten, sind von den Energiekosten besonders betroffen. Wer hier nicht langfristig abgesichert ist, kommt ins Trudeln. Manche Unternehmen haben die Produktion sogar eingestellt und verkaufen Strom weiter, weil das mehr abwirft, als selbst die eigene Produktion hochzufahren.

Schwankungen gehören zum neuen Normal

Sicher ist dabei: Gerade in Deutschland wird es auf Jahre absehbar Schwankungen vor allem bei der Stromversorgung geben – bei einem drastischen Anstieg der Nachfrage. 2022 geht das letzte Atomkraftwerk vom Netz, dazu plant die Ampelkoalition den Kohleausstieg „idealerweise“ bis 2030. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix wird hochgefahren, 80 Prozent sollen die grünen Energien am Bruttostromverbrauch im selben Jahr  ausmachen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg  und wetterbedingte Ausfälle, die nur schwer auszugleichen sind, werden zum „new normal“ gehören, zum neuen Normalzustand. Das wird sich auch auf die Preise auswirken. Ob die allerdings dauerhaft auf dem derzeitigen sehr hohen Niveau verharren, hängt davon ab, wie kalt der Winter wird und wie lange sich der Streit um russisches Gas und damit vor allem die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 hinziehen wird. Die Bundesnetzagentur hat verkündet, dass sie vor der zweiten Jahreshälfte 2022 keine Entscheidung über die Zertifizierung von Nord Stream 2 erwartet.

Quelle: Wirtschaftswoche 30. Dezember 2021

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Die Preise für Gas und Strom

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