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Archives Januar 2023

Stromz
Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Die Gaspreise auf dem Weltmarkt gehen zurück, doch beim Kunden dürfte das vorerst nicht ankommen: Die Stadtwerke Deutschlands rechnen sogar mit einer Verdoppelung der Gas- und Stromtarife. Dennoch sehen sie auch die Chance, dass die Preise irgendwann wieder sinken.

Warum gilt bei Härtefallregel eine rückwirkende Frist?

Deutschlands Stadtwerke erwarten eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife für Endkunden. Angesichts gesunkener Großhandelspreise “wollen natürlich auch die Stadtwerke die Tarife senken, und machen das, sobald Spielraum da ist”. Er warne aber vor falschen Hoffnungen, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU), der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. “Es wird nach unserer Einschätzung absehbar auf eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife hinauslaufen.”

Die Krise sei nicht mehr ganz so dramatisch, aber nicht vorüber. Einen Zeitraum für die erwartete Preisverdoppelung nannte Liebing nicht. Den Vorwurf von Verbraucherschützern, Stadtwerke verlangten “Mondpreise”, wies Liebing zurück. “Die aktuellen Spotmarkt- und Terminpreise sind noch nicht so günstig, dass sich das bereits nachhaltig preissenkend auswirkt. Dafür müssten sie noch weiter und vor allem dauerhaft sinken”, sagte er.

Der VKU-Hauptgeschäftsführer sprach sich wie die “Wirtschaftsweise” Veronika Grimm für längere AKW-Laufzeiten aus. “Um für Notsituationen gewappnet zu sein, wäre es grundsätzlich besser, die Kapazitäten zu nutzen, die wir haben”, sagte Liebing. Grimm argumentierte, dass auch bei einem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien in den kommenden zwei bis vier Jahren nicht ausreichend Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stünden, “um die angespannte Lage am Strommarkt zu beruhigen”. Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke würde die Strompreise um 8 bis 12 Prozent senken. “Außerdem müssten wir nicht so viel Kohle verstromen”, sagte Grimm.

Liebing rief zugleich die Bundesregierung auf, Genehmigungen für Windkraftanlagen deutlich zu beschleunigen. “Die Koalition kann und muss den Turbo zünden.” Seit Dezember gebe es im Rahmen der EU-Notfallverordnung ganz neue Möglichkeiten.

Quelle: ntv.de, kst/dpa

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Energiewende in Deutschland
Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Die Gaspreise auf dem Weltmarkt gehen zurück, doch beim Kunden dürfte das vorerst nicht ankommen: Die Stadtwerke Deutschlands rechnen sogar mit einer Verdoppelung der Gas- und Stromtarife. Dennoch sehen sie auch die Chance, dass die Preise irgendwann wieder sinken.

Warum gilt bei Härtefallregel eine rückwirkende Frist?

Deutschlands Stadtwerke erwarten eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife für Endkunden. Angesichts gesunkener Großhandelspreise “wollen natürlich auch die Stadtwerke die Tarife senken, und machen das, sobald Spielraum da ist”. Er warne aber vor falschen Hoffnungen, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU), der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. “Es wird nach unserer Einschätzung absehbar auf eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife hinauslaufen.”

Die Krise sei nicht mehr ganz so dramatisch, aber nicht vorüber. Einen Zeitraum für die erwartete Preisverdoppelung nannte Liebing nicht. Den Vorwurf von Verbraucherschützern, Stadtwerke verlangten “Mondpreise”, wies Liebing zurück. “Die aktuellen Spotmarkt- und Terminpreise sind noch nicht so günstig, dass sich das bereits nachhaltig preissenkend auswirkt. Dafür müssten sie noch weiter und vor allem dauerhaft sinken”, sagte er.

Der VKU-Hauptgeschäftsführer sprach sich wie die “Wirtschaftsweise” Veronika Grimm für längere AKW-Laufzeiten aus. “Um für Notsituationen gewappnet zu sein, wäre es grundsätzlich besser, die Kapazitäten zu nutzen, die wir haben”, sagte Liebing. Grimm argumentierte, dass auch bei einem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien in den kommenden zwei bis vier Jahren nicht ausreichend Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stünden, “um die angespannte Lage am Strommarkt zu beruhigen”. Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke würde die Strompreise um 8 bis 12 Prozent senken. “Außerdem müssten wir nicht so viel Kohle verstromen”, sagte Grimm.

Liebing rief zugleich die Bundesregierung auf, Genehmigungen für Windkraftanlagen deutlich zu beschleunigen. “Die Koalition kann und muss den Turbo zünden.” Seit Dezember gebe es im Rahmen der EU-Notfallverordnung ganz neue Möglichkeiten.

Quelle: ntv.de, kst/dpa

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Stromz
Grundversorgung wieder teurer

Kostete eine Kilowattstunde Gas für Neukunden Anfang September durchschnittlich noch rund 40 Cent, sind es aktuell rund 14,3 Cent. Das entspricht einem Rückgang um 64 Prozent, der Preis für den Endverbraucher bleibt aber hoch.

In der Gas-Grundversorgung lässt sich eine gegenteilige Entwicklung beobachten. Die Preise stiegen im gleichen Zeitraum im Durchschnitt von 12,7 auf 17,7 Cent je kWh. Das ist ein Plus von 39 Prozent.

Eine Kilowattstunde Strom für Neukunden kostete Mitte Oktober im bundesweiten Durchschnitt noch 56 Cent, aktuell sind es 42,7 Cent und damit 24 Prozent weniger. Die Strom-Grundversorgung verteuerte sich im gleichen Zeitraum um 27 Prozent – von 36,8 auf 46,6 Cent je kWh.

„2022 stand der Energiemarkt Kopf, die normalerweise teure örtliche Grundversorgung war fast durchgehend günstiger als die Neukundentarife überregionaler Versorger. Nun kehrt sich das Verhältnis wieder um. „Dank günstigerer Neukundentarife können Haushalte je nach Region und Verbrauch mit einem Wechsel wieder sparen.”

Besser noch man schaut sich nach Alternativen um wie z.B. eine Photovoltaikanlage um diesem Wahnsinn so gut es geht zu entfliehen.

Energiemärkte: Verhalten optimistische Stimmung

An den Energiemärkten herrscht derzeit eine verhalten optimistische Stimmung. Angesichts des milden Wetters sind sowohl die Gas- als auch die Strompreise im Großhandel im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich gesunken.

Der Preis für eine Megawattstunde Strom zur Lieferung im kommenden Jahr lag an der Strombörse zuletzt bei rund 180 Euro. Das ist deutlich günstiger als noch im September, wo über 500 Euro pro Megawattstunde verlangt wurden. Das Preisniveau bleibt dennoch historisch hoch. Zum Vergleich: Vor Beginn der Energiekrise bewegten sich die Preise im langjährigen Mittel zwischen 35 und 55 Euro je Megawattstunde.

Ähnlich verhält es sich beim Gas. Die Megawattstunde liegt an den Spotmärkten aktuell bei rund 70 Euro und damit deutlich niedriger als im vergangenen Sommer, wo der Gaspreis zeitweise bei 350 Euro je Megawattstunde lag. Aber auch hier liegt das Vorkrisenniveau in weiter Ferne. Im langjährigen Mittel bewegten sich die Preise zwischen 10 und 25 Euro je Megawattstunde.

Auch mit Preisbremse: Wechsel bringt zusätzliche Ersparnis

Laut den aktuellen Auswertungen spart eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden, die aus der Grundversorgung zum günstigsten Anbieter wechselt, durchschnittlich 154 Euro jährlich ein. Ein Haushalt, der mit Gas heizt, kann seine Jahresrechnung im Schnitt sogar um 680 Euro senken. Unter Berücksichtigung der 2023 wirkenden Preisbremsen beläuft sich die Ersparnis bei Strom immer noch auf 31 Euro und bei Gas auf 136 Euro.

Die Preisbremsen für Strom und Gas sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. „Werden die Preisbremsen nicht verlängert, kostet jede verbrauchte Kilowattstunde im kommenden Jahr wieder den regulären Vertragspreis. Auch deshalb wird es für Verbraucher in diesem Jahr wichtig, eine möglichst günstige Alternative zu finden”

Grundversorgung wieder teurer

Energieversorger , Energiewende in Deutschland , Systemlösungen
Grundversorgung wieder teurer

Kostete eine Kilowattstunde Gas für Neukunden Anfang September durchschnittlich noch rund 40 Cent, sind es aktuell rund 14,3 Cent. Das entspricht einem Rückgang um 64 Prozent, der Preis für den Endverbraucher bleibt aber hoch.

In der Gas-Grundversorgung lässt sich eine gegenteilige Entwicklung beobachten. Die Preise stiegen im gleichen Zeitraum im Durchschnitt von 12,7 auf 17,7 Cent je kWh. Das ist ein Plus von 39 Prozent.

Eine Kilowattstunde Strom für Neukunden kostete Mitte Oktober im bundesweiten Durchschnitt noch 56 Cent, aktuell sind es 42,7 Cent und damit 24 Prozent weniger. Die Strom-Grundversorgung verteuerte sich im gleichen Zeitraum um 27 Prozent – von 36,8 auf 46,6 Cent je kWh.

„2022 stand der Energiemarkt Kopf, die normalerweise teure örtliche Grundversorgung war fast durchgehend günstiger als die Neukundentarife überregionaler Versorger. Nun kehrt sich das Verhältnis wieder um. „Dank günstigerer Neukundentarife können Haushalte je nach Region und Verbrauch mit einem Wechsel wieder sparen.”

Besser noch man schaut sich nach Alternativen um wie z.B. eine Photovoltaikanlage um diesem Wahnsinn so gut es geht zu entfliehen.

Energiemärkte: Verhalten optimistische Stimmung

An den Energiemärkten herrscht derzeit eine verhalten optimistische Stimmung. Angesichts des milden Wetters sind sowohl die Gas- als auch die Strompreise im Großhandel im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich gesunken.

Der Preis für eine Megawattstunde Strom zur Lieferung im kommenden Jahr lag an der Strombörse zuletzt bei rund 180 Euro. Das ist deutlich günstiger als noch im September, wo über 500 Euro pro Megawattstunde verlangt wurden. Das Preisniveau bleibt dennoch historisch hoch. Zum Vergleich: Vor Beginn der Energiekrise bewegten sich die Preise im langjährigen Mittel zwischen 35 und 55 Euro je Megawattstunde.

Ähnlich verhält es sich beim Gas. Die Megawattstunde liegt an den Spotmärkten aktuell bei rund 70 Euro und damit deutlich niedriger als im vergangenen Sommer, wo der Gaspreis zeitweise bei 350 Euro je Megawattstunde lag. Aber auch hier liegt das Vorkrisenniveau in weiter Ferne. Im langjährigen Mittel bewegten sich die Preise zwischen 10 und 25 Euro je Megawattstunde.

Auch mit Preisbremse: Wechsel bringt zusätzliche Ersparnis

Laut den aktuellen Auswertungen spart eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden, die aus der Grundversorgung zum günstigsten Anbieter wechselt, durchschnittlich 154 Euro jährlich ein. Ein Haushalt, der mit Gas heizt, kann seine Jahresrechnung im Schnitt sogar um 680 Euro senken. Unter Berücksichtigung der 2023 wirkenden Preisbremsen beläuft sich die Ersparnis bei Strom immer noch auf 31 Euro und bei Gas auf 136 Euro.

Die Preisbremsen für Strom und Gas sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. „Werden die Preisbremsen nicht verlängert, kostet jede verbrauchte Kilowattstunde im kommenden Jahr wieder den regulären Vertragspreis. Auch deshalb wird es für Verbraucher in diesem Jahr wichtig, eine möglichst günstige Alternative zu finden”

Grundversorgung wieder teurer

pv-Planung
Strom vom Dach

Das ändert sich jetzt bei Photovoltaikanlagen

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch? Welches Modell sich für Photovoltaik-Betreiber eher lohnt, lässt sich berechnen.

(Foto: Michael Mart /energy4home)

Der Strom vom eigenen Dach ist schon jetzt bei vielen Deutschen beliebt, die Wartezeit auf eine Photovoltaikanlage mitunter stattlich. Ab sofort wird die Technik attraktiver.

Haben Sie in der Vergangenheit darüber nachgedacht, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrem Hausdach zu installieren? Dann dürften die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023 Ihr Vorhaben beflügeln. Denn ab sofort könnte es sich zunehmend rechnen, selbst Strom zu produzieren.

1. Umsatzsteuer bei Neukauf, Erweiterung und Austausch fällt weg

Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe seines Eigenheims installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer, weiß Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Gleiches gilt für einen mitgelieferten Stromspeicher und alle weiteren Komponenten, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage höchstens 30 Kilowatt (kW) beträgt.

Bislang konnten sich Hauseigentümer die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer nur erstatten lassen, wenn sie auf ihre Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet haben, schreibt die Zeitschrift “Finanztest” (Ausgabe 11/2022). Weil das erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zog und für den selbst erzeugten Strom dadurch Umsatzsteuer abgeführt werden musste, haben viele Betroffene darauf verzichtet.

Eine “willkommene Nebenwirkung” der vereinfachten Regelungen ist laut “Finanztest”: Bislang dürfen Lohnsteuerhilfevereine keine Arbeitnehmer beraten, die selbst Solarstrom erzeugen. Das ändert sich nun.

Bedarf steigt, Ausbau stockt

Zu wenige Windräder – bis 2030 droht Strom-Lücke

Auch der Austausch defekter PV-Anlagenkomponenten sowie die Erweiterung bestehender Module fällt dem Bundesfinanzministerium zufolge unter die Steuerbefreiung. Ebenso die Anschaffung eines sogenannten Balkonkraftwerks. Auf Reparaturen ohne gleichzeitige Ersatzteillieferung fallen aber wie bislang auch 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Ob die Anschaffungs- und Installationskosten der Anlagen dadurch im kommenden Jahr sinken, bleibt abzuwarten. Das Bundesfinanzministerium weist in einem umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog darauf hin, dass Händler und Hersteller zwar angehalten sind, die Umsatzsteuerbefreiung an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.

2. Erträge aus Stromeinspeisung bleiben steuerfrei

Wer seinen PV-Strom, oder zumindest Teile davon, künftig einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien darf die Bruttonennleistung der PV-Einheit höchstens 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit betragen.

Das Datum der Inbetriebnahme ist für die Steuerbefreiung unerheblich, sagt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Sie gilt also auch für Bestandsanlagen. Und noch wichtiger: Die Steuerbefreiung wird sogar rückwirkend für alle PV-Einnahmen gewährt, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt worden sind.

Aber Achtung: Trotz der Steuerbefreiung sind PV-Anlagenbetreiber, die Strom einspeisen, dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten sie weiterhin als Unternehmer.

3. Höhere Vergütungssätze bei Einspeisung

Für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife.

Andreae im “ntv Frühstart”

“Im Endkundenbereich werden Energiepreise höher bleiben”

Modell Eigenverbrauch: Wer sich dafür entscheidet, den erzeugten Solarstrom vorzugsweise selbst zu verbrauchen, und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, bekommt laut «Finanztest» bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) – 25 Prozent mehr als zuvor.

Modell Volleinspeisung: Wer seinen erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einspeist, bekommt sogar bis zu 13 Cent je kWh. Volleinspeiser sparen dafür aber keinen Cent bei der eigenen Stromrechnung. Wer von der höheren Einspeisevergütung profitieren möchte, muss seinem Netzbetreiber im Startjahr vor Inbetriebnahme mitteilen, dass der Strom vollständig eingespeist werden soll. In den darauf folgenden Jahren muss die Mitteilung laut «Finanztest» bis zum 1. Dezember vorliegen.

Betreiber von PV-Anlagen müssen sich nicht für alle Zeiten auf ein Modell festlegen, sondern können Jahr für Jahr neu bewerten, mit welchem Tarif sie besser fahren. “Das ist wichtig, weil je nach Strompreisentwicklung für die gleiche Anlage mal das eine, mal das andere Modell vorteilhaft sein kann”, schreibt “Finanztest”. Außerdem könne sich der Eigenverbrauch mit der Zeit erhöhen, etwa nach der Anschaffung eines E-Autos oder einer Wärmepumpe.

Grundsätzlich kann sich die Volleinspeisung laut «Finanztest» dann lohnen, wenn man nur einen geringen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen kann – etwa bei großen PV-Anlagen oder geringem Strombedarf. Wer genauer berechnen möchte, welches Modell sich für den eigenen Haushalt lohnt, kann ein Photovoltaikanlagen-Angebot der energy4home nutzen.

4. Leistungsbegrenzung wird aufgehoben

Strom selber machen?

Die fünf größten Irrtümer bei Solaranlagen

Um einer möglichen Überbelastung des Stromnetzes vorzubeugen, waren PV-Anlagenbetreiber bislang dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer Anlage bis 25 kW entweder auf 70 Prozent ihrer Nennleistung zu drosseln, oder sie mit einer teuren Steuerungseinrichtung auszustatten.

Für Neuanlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind, ist diese Regelung bereits vorzeitig aufgehoben worden. Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese sogenannte 70-Prozent-Regelung auch bei Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung nicht mehr.

Strom vom Dach

Energiewende in Deutschland
Strom vom Dach

Das ändert sich jetzt bei Photovoltaikanlagen

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch? Welches Modell sich für Photovoltaik-Betreiber eher lohnt, lässt sich berechnen.

(Foto: Michael Mart /energy4home)

Der Strom vom eigenen Dach ist schon jetzt bei vielen Deutschen beliebt, die Wartezeit auf eine Photovoltaikanlage mitunter stattlich. Ab sofort wird die Technik attraktiver.

Haben Sie in der Vergangenheit darüber nachgedacht, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrem Hausdach zu installieren? Dann dürften die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023 Ihr Vorhaben beflügeln. Denn ab sofort könnte es sich zunehmend rechnen, selbst Strom zu produzieren.

1. Umsatzsteuer bei Neukauf, Erweiterung und Austausch fällt weg

Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe seines Eigenheims installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer, weiß Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Gleiches gilt für einen mitgelieferten Stromspeicher und alle weiteren Komponenten, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage höchstens 30 Kilowatt (kW) beträgt.

Bislang konnten sich Hauseigentümer die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer nur erstatten lassen, wenn sie auf ihre Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet haben, schreibt die Zeitschrift “Finanztest” (Ausgabe 11/2022). Weil das erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zog und für den selbst erzeugten Strom dadurch Umsatzsteuer abgeführt werden musste, haben viele Betroffene darauf verzichtet.

Eine “willkommene Nebenwirkung” der vereinfachten Regelungen ist laut “Finanztest”: Bislang dürfen Lohnsteuerhilfevereine keine Arbeitnehmer beraten, die selbst Solarstrom erzeugen. Das ändert sich nun.

Bedarf steigt, Ausbau stockt

Zu wenige Windräder – bis 2030 droht Strom-Lücke

Auch der Austausch defekter PV-Anlagenkomponenten sowie die Erweiterung bestehender Module fällt dem Bundesfinanzministerium zufolge unter die Steuerbefreiung. Ebenso die Anschaffung eines sogenannten Balkonkraftwerks. Auf Reparaturen ohne gleichzeitige Ersatzteillieferung fallen aber wie bislang auch 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Ob die Anschaffungs- und Installationskosten der Anlagen dadurch im kommenden Jahr sinken, bleibt abzuwarten. Das Bundesfinanzministerium weist in einem umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog darauf hin, dass Händler und Hersteller zwar angehalten sind, die Umsatzsteuerbefreiung an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.

2. Erträge aus Stromeinspeisung bleiben steuerfrei

Wer seinen PV-Strom, oder zumindest Teile davon, künftig einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien darf die Bruttonennleistung der PV-Einheit höchstens 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit betragen.

Das Datum der Inbetriebnahme ist für die Steuerbefreiung unerheblich, sagt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Sie gilt also auch für Bestandsanlagen. Und noch wichtiger: Die Steuerbefreiung wird sogar rückwirkend für alle PV-Einnahmen gewährt, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt worden sind.

Aber Achtung: Trotz der Steuerbefreiung sind PV-Anlagenbetreiber, die Strom einspeisen, dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten sie weiterhin als Unternehmer.

3. Höhere Vergütungssätze bei Einspeisung

Für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife.

Andreae im “ntv Frühstart”

“Im Endkundenbereich werden Energiepreise höher bleiben”

Modell Eigenverbrauch: Wer sich dafür entscheidet, den erzeugten Solarstrom vorzugsweise selbst zu verbrauchen, und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, bekommt laut «Finanztest» bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) – 25 Prozent mehr als zuvor.

Modell Volleinspeisung: Wer seinen erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einspeist, bekommt sogar bis zu 13 Cent je kWh. Volleinspeiser sparen dafür aber keinen Cent bei der eigenen Stromrechnung. Wer von der höheren Einspeisevergütung profitieren möchte, muss seinem Netzbetreiber im Startjahr vor Inbetriebnahme mitteilen, dass der Strom vollständig eingespeist werden soll. In den darauf folgenden Jahren muss die Mitteilung laut «Finanztest» bis zum 1. Dezember vorliegen.

Betreiber von PV-Anlagen müssen sich nicht für alle Zeiten auf ein Modell festlegen, sondern können Jahr für Jahr neu bewerten, mit welchem Tarif sie besser fahren. “Das ist wichtig, weil je nach Strompreisentwicklung für die gleiche Anlage mal das eine, mal das andere Modell vorteilhaft sein kann”, schreibt “Finanztest”. Außerdem könne sich der Eigenverbrauch mit der Zeit erhöhen, etwa nach der Anschaffung eines E-Autos oder einer Wärmepumpe.

Grundsätzlich kann sich die Volleinspeisung laut «Finanztest» dann lohnen, wenn man nur einen geringen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen kann – etwa bei großen PV-Anlagen oder geringem Strombedarf. Wer genauer berechnen möchte, welches Modell sich für den eigenen Haushalt lohnt, kann ein Photovoltaikanlagen-Angebot der energy4home nutzen.

4. Leistungsbegrenzung wird aufgehoben

Strom selber machen?

Die fünf größten Irrtümer bei Solaranlagen

Um einer möglichen Überbelastung des Stromnetzes vorzubeugen, waren PV-Anlagenbetreiber bislang dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer Anlage bis 25 kW entweder auf 70 Prozent ihrer Nennleistung zu drosseln, oder sie mit einer teuren Steuerungseinrichtung auszustatten.

Für Neuanlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind, ist diese Regelung bereits vorzeitig aufgehoben worden. Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese sogenannte 70-Prozent-Regelung auch bei Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung nicht mehr.

Strom vom Dach

17.89cent/KWh Einspeisevergütung
Ab sofort MwSt-frei bestellen

Ab sofort MwSt-frei bestellen

In unserem Shop können Sie ab sofort MwSt-frei bestellen.

Gerne machen wir Ihnen auch ein Angebot für eine Vollständige Anlage inklusive Installation, vorab Projektierung und Planung mit PV-SOL.

Eine Beratung machen wir selbstverständlich auch.

Entscheiden Sie sich für Qualität “made in Germany”!

Um auch Mitanbietern unsere Produkte zum Vertrieb zur Verfügung zu stellen, folgt in Kürze ein Login für gewerbliche Wiederverkäufer!

Weitere neue Produkte sind bereits in Vorbereitung, lassen Sie sich von unseren Inovationen begeistern und überraschen!

Sparen Sie durch Qualität und Langlebigkeit der Komponenten! Wer billig kauft, kauft mindestens 2 Mal! Bei solchen Investitionen sollten Sie auf die Gleiche Qualität wie bei Herdkauf, Waschmaschine oder ggf. Autokauf achten, immerhin soll die Technik Sie die nächsten 20 Jahre möglichst fehlerfrei begleiten!

Bei Fragen scheuen Sie sich nicht uns zu mailen, wir rufen gerne zurück!

CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

Energieversorger , Energiewende in Deutschland , Systemlösungen
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Gerne machen wir Ihnen auch ein Angebot für eine Vollständige Anlage inklusive Installation, vorab Projektierung und Planung mit PV-SOL.

Eine Beratung machen wir selbstverständlich auch.

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Sparen Sie durch Qualität und Langlebigkeit der Komponenten! Wer billig kauft, kauft mindestens 2 Mal! Bei solchen Investitionen sollten Sie auf die Gleiche Qualität wie bei Herdkauf, Waschmaschine oder ggf. Autokauf achten, immerhin soll die Technik Sie die nächsten 20 Jahre möglichst fehlerfrei begleiten!

Bei Fragen scheuen Sie sich nicht uns zu mailen, wir rufen gerne zurück!

CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

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