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Grundversorgung wieder teurer

Kostete eine Kilowattstunde Gas für Neukunden Anfang September durchschnittlich noch rund 40 Cent, sind es aktuell rund 14,3 Cent. Das entspricht einem Rückgang um 64 Prozent, der Preis für den Endverbraucher bleibt aber hoch.

In der Gas-Grundversorgung lässt sich eine gegenteilige Entwicklung beobachten. Die Preise stiegen im gleichen Zeitraum im Durchschnitt von 12,7 auf 17,7 Cent je kWh. Das ist ein Plus von 39 Prozent.

Eine Kilowattstunde Strom für Neukunden kostete Mitte Oktober im bundesweiten Durchschnitt noch 56 Cent, aktuell sind es 42,7 Cent und damit 24 Prozent weniger. Die Strom-Grundversorgung verteuerte sich im gleichen Zeitraum um 27 Prozent – von 36,8 auf 46,6 Cent je kWh.

„2022 stand der Energiemarkt Kopf, die normalerweise teure örtliche Grundversorgung war fast durchgehend günstiger als die Neukundentarife überregionaler Versorger. Nun kehrt sich das Verhältnis wieder um. „Dank günstigerer Neukundentarife können Haushalte je nach Region und Verbrauch mit einem Wechsel wieder sparen.”

Besser noch man schaut sich nach Alternativen um wie z.B. eine Photovoltaikanlage um diesem Wahnsinn so gut es geht zu entfliehen.

Energiemärkte: Verhalten optimistische Stimmung

An den Energiemärkten herrscht derzeit eine verhalten optimistische Stimmung. Angesichts des milden Wetters sind sowohl die Gas- als auch die Strompreise im Großhandel im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich gesunken.

Der Preis für eine Megawattstunde Strom zur Lieferung im kommenden Jahr lag an der Strombörse zuletzt bei rund 180 Euro. Das ist deutlich günstiger als noch im September, wo über 500 Euro pro Megawattstunde verlangt wurden. Das Preisniveau bleibt dennoch historisch hoch. Zum Vergleich: Vor Beginn der Energiekrise bewegten sich die Preise im langjährigen Mittel zwischen 35 und 55 Euro je Megawattstunde.

Ähnlich verhält es sich beim Gas. Die Megawattstunde liegt an den Spotmärkten aktuell bei rund 70 Euro und damit deutlich niedriger als im vergangenen Sommer, wo der Gaspreis zeitweise bei 350 Euro je Megawattstunde lag. Aber auch hier liegt das Vorkrisenniveau in weiter Ferne. Im langjährigen Mittel bewegten sich die Preise zwischen 10 und 25 Euro je Megawattstunde.

Auch mit Preisbremse: Wechsel bringt zusätzliche Ersparnis

Laut den aktuellen Auswertungen spart eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden, die aus der Grundversorgung zum günstigsten Anbieter wechselt, durchschnittlich 154 Euro jährlich ein. Ein Haushalt, der mit Gas heizt, kann seine Jahresrechnung im Schnitt sogar um 680 Euro senken. Unter Berücksichtigung der 2023 wirkenden Preisbremsen beläuft sich die Ersparnis bei Strom immer noch auf 31 Euro und bei Gas auf 136 Euro.

Die Preisbremsen für Strom und Gas sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. „Werden die Preisbremsen nicht verlängert, kostet jede verbrauchte Kilowattstunde im kommenden Jahr wieder den regulären Vertragspreis. Auch deshalb wird es für Verbraucher in diesem Jahr wichtig, eine möglichst günstige Alternative zu finden”

Grundversorgung wieder teurer

Energieversorger , Energiewende in Deutschland , Systemlösungen
Grundversorgung wieder teurer

Kostete eine Kilowattstunde Gas für Neukunden Anfang September durchschnittlich noch rund 40 Cent, sind es aktuell rund 14,3 Cent. Das entspricht einem Rückgang um 64 Prozent, der Preis für den Endverbraucher bleibt aber hoch.

In der Gas-Grundversorgung lässt sich eine gegenteilige Entwicklung beobachten. Die Preise stiegen im gleichen Zeitraum im Durchschnitt von 12,7 auf 17,7 Cent je kWh. Das ist ein Plus von 39 Prozent.

Eine Kilowattstunde Strom für Neukunden kostete Mitte Oktober im bundesweiten Durchschnitt noch 56 Cent, aktuell sind es 42,7 Cent und damit 24 Prozent weniger. Die Strom-Grundversorgung verteuerte sich im gleichen Zeitraum um 27 Prozent – von 36,8 auf 46,6 Cent je kWh.

„2022 stand der Energiemarkt Kopf, die normalerweise teure örtliche Grundversorgung war fast durchgehend günstiger als die Neukundentarife überregionaler Versorger. Nun kehrt sich das Verhältnis wieder um. „Dank günstigerer Neukundentarife können Haushalte je nach Region und Verbrauch mit einem Wechsel wieder sparen.”

Besser noch man schaut sich nach Alternativen um wie z.B. eine Photovoltaikanlage um diesem Wahnsinn so gut es geht zu entfliehen.

Energiemärkte: Verhalten optimistische Stimmung

An den Energiemärkten herrscht derzeit eine verhalten optimistische Stimmung. Angesichts des milden Wetters sind sowohl die Gas- als auch die Strompreise im Großhandel im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich gesunken.

Der Preis für eine Megawattstunde Strom zur Lieferung im kommenden Jahr lag an der Strombörse zuletzt bei rund 180 Euro. Das ist deutlich günstiger als noch im September, wo über 500 Euro pro Megawattstunde verlangt wurden. Das Preisniveau bleibt dennoch historisch hoch. Zum Vergleich: Vor Beginn der Energiekrise bewegten sich die Preise im langjährigen Mittel zwischen 35 und 55 Euro je Megawattstunde.

Ähnlich verhält es sich beim Gas. Die Megawattstunde liegt an den Spotmärkten aktuell bei rund 70 Euro und damit deutlich niedriger als im vergangenen Sommer, wo der Gaspreis zeitweise bei 350 Euro je Megawattstunde lag. Aber auch hier liegt das Vorkrisenniveau in weiter Ferne. Im langjährigen Mittel bewegten sich die Preise zwischen 10 und 25 Euro je Megawattstunde.

Auch mit Preisbremse: Wechsel bringt zusätzliche Ersparnis

Laut den aktuellen Auswertungen spart eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden, die aus der Grundversorgung zum günstigsten Anbieter wechselt, durchschnittlich 154 Euro jährlich ein. Ein Haushalt, der mit Gas heizt, kann seine Jahresrechnung im Schnitt sogar um 680 Euro senken. Unter Berücksichtigung der 2023 wirkenden Preisbremsen beläuft sich die Ersparnis bei Strom immer noch auf 31 Euro und bei Gas auf 136 Euro.

Die Preisbremsen für Strom und Gas sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. „Werden die Preisbremsen nicht verlängert, kostet jede verbrauchte Kilowattstunde im kommenden Jahr wieder den regulären Vertragspreis. Auch deshalb wird es für Verbraucher in diesem Jahr wichtig, eine möglichst günstige Alternative zu finden”

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Sparen Sie durch Qualität und Langlebigkeit der Komponenten! Wer billig kauft, kauft mindestens 2 Mal! Bei solchen Investitionen sollten Sie auf die Gleiche Qualität wie bei Herdkauf, Waschmaschine oder ggf. Autokauf achten, immerhin soll die Technik Sie die nächsten 20 Jahre möglichst fehlerfrei begleiten!

Bei Fragen scheuen Sie sich nicht uns zu mailen, wir rufen gerne zurück!

CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

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CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

EEG 2023 zum nachlesen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Doch Vorsicht: Die meisten Regelungen im neuen EEG treten erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Regelungen freigegeben.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

Inhaltsverzeichnis

  • EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen
  • Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
  • Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich
  • Neue Vergütungssätze
  • Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau
  • Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Auch die Freigabe der EU liegt inzwischen vor. Details des Gesetzes vom Juli wurden Anfang Oktober 2022 bereits wieder geändert. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.

Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein. Die meisten Regelungen greifen erst ab 1. Januar 2023, einige schon früher.

EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien

Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr schon 9 GW. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden. 

Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen

Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.

PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten. 

Neue Vergütungssätze

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel EigenversorgungEine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.

Als feste Einspeisevergütung können Sie hier kalkulieren:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.Achtung: 

Wenn in anderen Quellen als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind das die „anzulegenden Werte“, die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber:in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei typischen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, weil sich bei ihnen ein Stromverkauf an einen Direktvermarkter in der Regel nicht lohnt.

Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.

Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau

Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also in den Jahren 2022 und 2023 konstant.

Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.

So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.

Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil  ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen. 

Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.   

Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Oktober 2022) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt. 

Bau von PV-Anlagen: Mehrwertsteuersenkung auf 0 Prozent erst ab 2023 gültig

02.12.2022

Noch müssen PV-Anlagenbauer auf ihren Abschlagsrechnungen 19 Prozent Mehrwertsteuer auszeichnen – auch wenn die Anlagen erst 2023 vollends installiert werden. Der Steuersatz von 0 Prozent gilt erst 2023.

Dürfen Anlagenbauer noch 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen? Das geplante Jahressteuergesetz 2022 hat lediglich die erste Lesung im Bundestag absolviert. Nun geht es in den Finanzausschuss. Nach der dritten Lesung im Bundestag muss der Bundesrat zustimmen. „Das kann locker bis Weihnachten dauern“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Luisa Damm in Dresden. Bis das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen ist, gelten die bisherigen Regelungen. Daher müssen Anlagenbauer auf ihren Abschlags- und Anzahlungsrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das gilt auch, wenn das Gesetz schon früher beschlossen würde. Es gilt erst ab 01. Januar 2023.

Müssen Anlagenbauer die Umsatzsteuer zurückzahlen?

„Aus steuerlicher Sicht waren und sind Abrechnungen von Anlagenbauern im Jahr 2022 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer korrekt“ so die Steuerberater von Ecovis. Das sei auch dann der Fall, wenn der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Neuregelung auf den Weg bringe. Erst bei der Schlussabrechnung 2023 könne der Anlagenbauer den Nullsteuersatz anwenden und die bisher gezahlten Anzahlungen inklusive Mehrwertsteuer auf die Schlusszahlung anrechnen. Am 02.12.2022 wurde das beschloßen.

Mehwertsteuer darf erst auf Rechnungen von 2023 mit 0 ausgewiesen sein

Ob der Anlagenbauer mögliche vereinnahmte Umsatzsteuern tatsächlich zurückzahlen muss, hänge im Wesentlichen von den jeweiligen Verträgen ab. Paragraph 29 Umsatzsteuergesetz habe der Gesetzgeber extra für Steuersatzänderungen eingeführt. Das Umsatzsteuergesetz bietet somit eine Anspruchsgrundlage. „Letztlich kommt es jedoch darauf an, was in den Verträgen steht“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger.

DaDas EEG 2023 : Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagens EEG 2023 : Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Energieversorger , Energiewende in Deutschland
Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

EEG 2023 zum nachlesen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Doch Vorsicht: Die meisten Regelungen im neuen EEG treten erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Regelungen freigegeben.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

Inhaltsverzeichnis

  • EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen
  • Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
  • Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich
  • Neue Vergütungssätze
  • Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau
  • Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Auch die Freigabe der EU liegt inzwischen vor. Details des Gesetzes vom Juli wurden Anfang Oktober 2022 bereits wieder geändert. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.

Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein. Die meisten Regelungen greifen erst ab 1. Januar 2023, einige schon früher.

EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien

Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr schon 9 GW. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden. 

Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen

Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.

PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten. 

Neue Vergütungssätze

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel EigenversorgungEine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.

Als feste Einspeisevergütung können Sie hier kalkulieren:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.Achtung: 

Wenn in anderen Quellen als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind das die „anzulegenden Werte“, die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber:in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei typischen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, weil sich bei ihnen ein Stromverkauf an einen Direktvermarkter in der Regel nicht lohnt.

Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.

Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau

Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also in den Jahren 2022 und 2023 konstant.

Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.

So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.

Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil  ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen. 

Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.   

Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Oktober 2022) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt. 

Bau von PV-Anlagen: Mehrwertsteuersenkung auf 0 Prozent erst ab 2023 gültig

02.12.2022

Noch müssen PV-Anlagenbauer auf ihren Abschlagsrechnungen 19 Prozent Mehrwertsteuer auszeichnen – auch wenn die Anlagen erst 2023 vollends installiert werden. Der Steuersatz von 0 Prozent gilt erst 2023.

Dürfen Anlagenbauer noch 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen? Das geplante Jahressteuergesetz 2022 hat lediglich die erste Lesung im Bundestag absolviert. Nun geht es in den Finanzausschuss. Nach der dritten Lesung im Bundestag muss der Bundesrat zustimmen. „Das kann locker bis Weihnachten dauern“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Luisa Damm in Dresden. Bis das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen ist, gelten die bisherigen Regelungen. Daher müssen Anlagenbauer auf ihren Abschlags- und Anzahlungsrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das gilt auch, wenn das Gesetz schon früher beschlossen würde. Es gilt erst ab 01. Januar 2023.

Müssen Anlagenbauer die Umsatzsteuer zurückzahlen?

„Aus steuerlicher Sicht waren und sind Abrechnungen von Anlagenbauern im Jahr 2022 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer korrekt“ so die Steuerberater von Ecovis. Das sei auch dann der Fall, wenn der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Neuregelung auf den Weg bringe. Erst bei der Schlussabrechnung 2023 könne der Anlagenbauer den Nullsteuersatz anwenden und die bisher gezahlten Anzahlungen inklusive Mehrwertsteuer auf die Schlusszahlung anrechnen. Am 02.12.2022 wurde das beschloßen.

Mehwertsteuer darf erst auf Rechnungen von 2023 mit 0 ausgewiesen sein

Ob der Anlagenbauer mögliche vereinnahmte Umsatzsteuern tatsächlich zurückzahlen muss, hänge im Wesentlichen von den jeweiligen Verträgen ab. Paragraph 29 Umsatzsteuergesetz habe der Gesetzgeber extra für Steuersatzänderungen eingeführt. Das Umsatzsteuergesetz bietet somit eine Anspruchsgrundlage. „Letztlich kommt es jedoch darauf an, was in den Verträgen steht“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger.

DaDas EEG 2023 : Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagens EEG 2023 : Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Preissteigerung
Betrieb lohnt sich nicht mehr Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Preise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im Großhandel haben sich die Preise für Strom und Gas vervielfacht. Das bekommen auch immer mehr Industriebetriebe und Verbraucher zu spüren. Manche Gaslieferanten sind schon pleitegegangen. Der Mittelstandsverband fordert deshalb einen Energiegipfel mit der Bundesregierung.

Der deutsche Mittelstand schlägt wegen explodierender Preise für Strom und Gas Alarm. Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sprach von einer Bedrohung für “Wachstum, Beschäftigung und den über Jahrzehnte erarbeiteten Wohlstand” und forderte die Einberufung eines Energiegipfels. Wie das “Handelsblatt” berichtet, haben erste Unternehmen ihre Produktion in Deutschland bereits eingestellt, da sie aufgrund steigender Energiekosten nicht mehr rentabel sei.

RATGEBER 04.01.22

Horrende Zusatzkosten Preisexplosion erschüttert Strom- und Gaskunden

Betroffen sind energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, Stahl- und Aluminiumhütten oder Papierhersteller. “Wir haben uns entschlossen, an unserem Produktionsstandort in Freital eine Produktionslinie komplett abzustellen. Das gilt auf unbestimmte Zeit”, zitiert das “Handelsblatt” den Geschäftsführer der Glashütte Freital, Stefan Jugel. “Auf der Basis der aktuellen Energiekosten macht die Produktion keinen Sinn. Die Energiekosten sind höher als der Umsatz”, sagte Jugel.

Bereits vor Monaten hatten erste energieintensive Fabriken in Großbritannien den Betrieb eingestellt, darunter etwa Düngemittelhersteller. Derartige Produktionsunterbrechungen treffen indirekt weitere Bereiche der Wirtschaft und die Verbraucher. So wirkt sich die Knappheit von Düngemitteln bereits auf die globalen Lebensmittelpreise aus. Auch die Produktion vieler Baustoffe, deren Preis im vergangenen Jahr schon stark gestiegen war, benötigt große Mengen Energie.

In Deutschland war vor allem der Preis für Gas, das sowohl in vielen Industriebetrieben zur Wärmeerzeugung als auch in der Stromerzeugung und zum Heizen für Privathaushalte eingesetzt wird, in der zweiten Jahreshälfte 2021 förmlich explodiert. Die als Richtwert für den europäischen Gasmarkt geltenden niederländischen Gas-Terminkontrakte stiegen im Jahresverlauf um mehr als das Zehnfache. Zum Jahreswechsel brachen die Preise zwar zeitweise wieder um mehr als die Hälfte ein. Damit liegen sie aber immer noch um ein Vielfaches über dem langjährigen Preisniveau.

Eon-Chef prophezeit unseriösen Gaslieferanten die Pleite

WIRTSCHAFT 08.11.21

Internationaler PreisvergleichDeutschland hat teuersten Strom der G20

Dieser Preisanstieg ist für viele Energielieferanten, die mit ihren Kunden langfristig stabile Preise vereinbart haben, ohne sich selbst entsprechend abzusichern, zum Problem geworden. Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies betrifft nicht nur den Gasmarkt. Mehrere Stromanbieter mussten beispielsweise in den vergangenen Monaten Insolvenz anmelden. Das wiederum führt zu Preisschocks für Privatverbraucher und Unternehmen, die in der Regel zwar vom regionalen Grundversorger weiter beliefert werden, meist aber zu viel höheren Preisen.

“Einige Unternehmen haben Schwierigkeiten, für Januar oder Februar Gaslieferverträge zu bekommen, die eine kostendeckende Produktion ermöglichen. Das könnte in Einzelfällen die Produktion gefährden”, sagte Christoph René Holler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Keramischen Industrie, dem “Handelsblatt”.

WIRTSCHAFT 04.12.21

Ölpreis sinkt, Gas bleibt knapp Nur Putin kann Europas Gaskrise abwenden

Die Situation könnte sich trotz zuletzt wieder gesunkenen Börsenpreisen für die Energieträger noch verschärfen. In Deutschland dürften auf Dauer Dutzende Gas-Firmen verschwinden, sagte Eon-Chef Leonhard Birnbaum kürzlich der “Rheinischen Post”. Birnbaum begrüßte dies als Marktbereinigung: “Um die unsoliden Spekulanten, die die Kunden im Regen stehen lassen und das Weite suchen, ist es nicht schade”. Der Eon-Chef warnte zudem vor Engpässen.Weltweit habe die Nachfrage nach der Corona-Rezession angezogen, Deutschland sei mit unterdurchschnittlich gefüllten Gasspeichern in den Winter gegangen, hinzu kämen politische Unsicherheiten. “Wenn der Winter jetzt sehr kalt wird, könnten wir unerfreuliche Überraschungen erleben.” Er schloss aber aus, dass Häuser deswegen kalt bleiben müssten: “Natürlich werden Haushalte weiter beheizt”, sagte er der “Rheinischen Post”. “Es wird nicht kalt, aber teurer für die Bürger.

Preissprünge als “Brandbeschleuniger”

Markus Jerger sieht die Bundesregierung in der Pflicht, gemeinsam mit der Wirtschaft nach tragfähigen Lösungen für das Problem der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen zu suchen. “Der Mittelstand erwartet von einem solchen Energiegipfel wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung und damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.”

WIRTSCHAFT 07.10.21

Schutzschild, Steuern, Schecks So kämpft Europa gegen den Energiepreisschock

Jerger verwies auf eine aktuelle Unternehmerumfrage des Verbandes. Mehr als 90 Prozent der Mittelständler rechneten damit, dass die Preise für Energie in Zukunft noch steigen werden. “Gleichzeitig sehen sich über 50 Prozent nicht imstande, die explodierenden Energiepreise zu schultern.” Die Preissprünge an den Strombörsen wirkten wie ein Brandbeschleuniger für die Energiekosten der produzierenden Unternehmen.

Ein erster Schritt sei die Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Durchschnitt. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, dass die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis zum 1. Januar 2023 beendet werden soll. Stromintensivem Unternehmen hilft das allerdings weniger als den Privatverbrauchern, denn sie müssen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa 05.01.2022

Energieversorger , Energiewende in Deutschland
Betrieb lohnt sich nicht mehr Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Preise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im Großhandel haben sich die Preise für Strom und Gas vervielfacht. Das bekommen auch immer mehr Industriebetriebe und Verbraucher zu spüren. Manche Gaslieferanten sind schon pleitegegangen. Der Mittelstandsverband fordert deshalb einen Energiegipfel mit der Bundesregierung.

Der deutsche Mittelstand schlägt wegen explodierender Preise für Strom und Gas Alarm. Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sprach von einer Bedrohung für “Wachstum, Beschäftigung und den über Jahrzehnte erarbeiteten Wohlstand” und forderte die Einberufung eines Energiegipfels. Wie das “Handelsblatt” berichtet, haben erste Unternehmen ihre Produktion in Deutschland bereits eingestellt, da sie aufgrund steigender Energiekosten nicht mehr rentabel sei.

RATGEBER 04.01.22

Horrende Zusatzkosten Preisexplosion erschüttert Strom- und Gaskunden

Betroffen sind energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, Stahl- und Aluminiumhütten oder Papierhersteller. “Wir haben uns entschlossen, an unserem Produktionsstandort in Freital eine Produktionslinie komplett abzustellen. Das gilt auf unbestimmte Zeit”, zitiert das “Handelsblatt” den Geschäftsführer der Glashütte Freital, Stefan Jugel. “Auf der Basis der aktuellen Energiekosten macht die Produktion keinen Sinn. Die Energiekosten sind höher als der Umsatz”, sagte Jugel.

Bereits vor Monaten hatten erste energieintensive Fabriken in Großbritannien den Betrieb eingestellt, darunter etwa Düngemittelhersteller. Derartige Produktionsunterbrechungen treffen indirekt weitere Bereiche der Wirtschaft und die Verbraucher. So wirkt sich die Knappheit von Düngemitteln bereits auf die globalen Lebensmittelpreise aus. Auch die Produktion vieler Baustoffe, deren Preis im vergangenen Jahr schon stark gestiegen war, benötigt große Mengen Energie.

In Deutschland war vor allem der Preis für Gas, das sowohl in vielen Industriebetrieben zur Wärmeerzeugung als auch in der Stromerzeugung und zum Heizen für Privathaushalte eingesetzt wird, in der zweiten Jahreshälfte 2021 förmlich explodiert. Die als Richtwert für den europäischen Gasmarkt geltenden niederländischen Gas-Terminkontrakte stiegen im Jahresverlauf um mehr als das Zehnfache. Zum Jahreswechsel brachen die Preise zwar zeitweise wieder um mehr als die Hälfte ein. Damit liegen sie aber immer noch um ein Vielfaches über dem langjährigen Preisniveau.

Eon-Chef prophezeit unseriösen Gaslieferanten die Pleite

WIRTSCHAFT 08.11.21

Internationaler PreisvergleichDeutschland hat teuersten Strom der G20

Dieser Preisanstieg ist für viele Energielieferanten, die mit ihren Kunden langfristig stabile Preise vereinbart haben, ohne sich selbst entsprechend abzusichern, zum Problem geworden. Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies betrifft nicht nur den Gasmarkt. Mehrere Stromanbieter mussten beispielsweise in den vergangenen Monaten Insolvenz anmelden. Das wiederum führt zu Preisschocks für Privatverbraucher und Unternehmen, die in der Regel zwar vom regionalen Grundversorger weiter beliefert werden, meist aber zu viel höheren Preisen.

“Einige Unternehmen haben Schwierigkeiten, für Januar oder Februar Gaslieferverträge zu bekommen, die eine kostendeckende Produktion ermöglichen. Das könnte in Einzelfällen die Produktion gefährden”, sagte Christoph René Holler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Keramischen Industrie, dem “Handelsblatt”.

WIRTSCHAFT 04.12.21

Ölpreis sinkt, Gas bleibt knapp Nur Putin kann Europas Gaskrise abwenden

Die Situation könnte sich trotz zuletzt wieder gesunkenen Börsenpreisen für die Energieträger noch verschärfen. In Deutschland dürften auf Dauer Dutzende Gas-Firmen verschwinden, sagte Eon-Chef Leonhard Birnbaum kürzlich der “Rheinischen Post”. Birnbaum begrüßte dies als Marktbereinigung: “Um die unsoliden Spekulanten, die die Kunden im Regen stehen lassen und das Weite suchen, ist es nicht schade”. Der Eon-Chef warnte zudem vor Engpässen.Weltweit habe die Nachfrage nach der Corona-Rezession angezogen, Deutschland sei mit unterdurchschnittlich gefüllten Gasspeichern in den Winter gegangen, hinzu kämen politische Unsicherheiten. “Wenn der Winter jetzt sehr kalt wird, könnten wir unerfreuliche Überraschungen erleben.” Er schloss aber aus, dass Häuser deswegen kalt bleiben müssten: “Natürlich werden Haushalte weiter beheizt”, sagte er der “Rheinischen Post”. “Es wird nicht kalt, aber teurer für die Bürger.

Preissprünge als “Brandbeschleuniger”

Markus Jerger sieht die Bundesregierung in der Pflicht, gemeinsam mit der Wirtschaft nach tragfähigen Lösungen für das Problem der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen zu suchen. “Der Mittelstand erwartet von einem solchen Energiegipfel wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung und damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.”

WIRTSCHAFT 07.10.21

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Jerger verwies auf eine aktuelle Unternehmerumfrage des Verbandes. Mehr als 90 Prozent der Mittelständler rechneten damit, dass die Preise für Energie in Zukunft noch steigen werden. “Gleichzeitig sehen sich über 50 Prozent nicht imstande, die explodierenden Energiepreise zu schultern.” Die Preissprünge an den Strombörsen wirkten wie ein Brandbeschleuniger für die Energiekosten der produzierenden Unternehmen.

Ein erster Schritt sei die Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Durchschnitt. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, dass die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis zum 1. Januar 2023 beendet werden soll. Stromintensivem Unternehmen hilft das allerdings weniger als den Privatverbrauchern, denn sie müssen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa 05.01.2022

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Seit dem vergangenen Herbst gibt es sie: Die Energiepreiskrise. Zuerst schossen die Kosten für Erdgas in die Höhe, dann die für Strom. Von Rekord zu Rekord hangelten sich die Preise an den Spotmärkten. Am niederländischen Handelspunkt TTF kostete eine Kilowattstunde Gas knapp 150 Euro, an der Strombörse Epex Spot gab es zuletzt Ausschläge von bis zu 500 Euro für eine Kilowattstunde Strom, lieferbar am Folgetag.

Das Vergleichsportal Verivox meldete im Dezember, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr ab Januar 2022 im Schnitt mit einem jährlichen Plus von 329 Euro rechnen muss. Es ist eine Entwicklung, die Verbraucher belastet, Unternehmen zum Teil in ihrer Existenz gefährdet und die Politik unter Druck setzt. Aber was bedeutet das für das neue Jahr? Was treibt die Preise? Ist demnächst endlich Schluss mit der schmerzhaften Rekordjagd? Oder ist die Preistreiberei schlicht der neue Normalzustand, die neue Wirklichkeit?

 Putin führte den Europäern ihre Abhängigkeit vor

Im Herbst war es zunächst die konjunkturbedingt hohe Nachfrage nach Flüssiggas (LNG) in Asien und gleichzeitig Lieferengpässe für Erdgas über Pipelines in Europa, die Erdgas in Europa knapp und teuer werden ließ. Hinzu kam der Streit über die Zertifizierung der Ostsee-Gas-Pipeline Nord Stream 2. Gazprom, Deutschlands wichtigster Erdgas-Lieferant, hielt sich zwar penibel an Verträge, schickte aber auch nicht mehr Gas als vereinbart. Die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa waren schon vor Beginn der Heizperiode nicht so befüllt, wie es um diese Jahreszeit eigentlich üblich und nötig ist. Der russische Staatskonzern und damit der Kreml und der russische Präsident Wladimir Putin, zeigten den Europäern, wie abhängig die von den Lieferungen aus dem Osten sind.

Die hohen Preise kamen mit Verzögerung bei den Verbrauchern an, aber mittlerweile werden die mit voller Härte getroffen. Zuletzt waren vor allem die Kosten für Strom und fürs Heizen explodiert. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent. „Noch nie zuvor mussten private Haushalte so viel für Heizung, Strom und Sprit bezahlen“, hieß es. Und die Preisspirale dreht sich weiter. Allein für den Januar haben nach Verivox-Angaben 486 Gasversorger Preiserhöhungen angekündigt, im Schnitt um 22,7 Prozent. Beim Strom haben 260 Anbieter Erhöhungen angekündigt, im Schnitt um 7,1 Prozent. Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet das jährliche Mehrkosten von etwa 91,10 Euro.

 „Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht“

Verbraucherschützer empfehlen, Preise jetzt genau zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, vor allem wenn der drastisch die Preise erhöht. Aber sie ermahnen die Politik auch, für sozialen Ausgleich zu sorgen – etwa durch eine Erhöhung des Wohngelds. Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. Ende 2020 profitierten bundesweit rund 620.000 Haushalte von dieser Sozialleistung. Die Höhe hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Miet- beziehungsweise Wohnkosten ab. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel versprochen: „Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen.“ Und Bundeskanzler Olaf Scholz sagte in seiner ersten Regierungserklärung im Dezember: „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise werden wir darauf achten, dass Energie kein Luxusgut wird. Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht.“

 EEG-Umlage wird drastisch gesenkt

An sich werden Verbraucher gerade beim Strom ab Januar entlastet. Die EEG-Umlage, mit der Verbraucher beim Strom belastet werden, sinkt von 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 3,7 Cent, den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Ab Januar 2023 möchte die Ampel diese Umlage sogar ganz abschaffen. Tatsächlich hilft diese Preisminderung angesichts der marktgetriebenen Kostensprünge derzeit allerdings kaum. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Energiepreise politisch gewollt höher werden, um den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien zu beschleunigen.

So wird der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 2022 von 25 auf 30 Euro steigen – das treibt die Kosten für Erdgas, aber auch für Benzin und Diesel. Wenn Markt und Politik die Preise mal spontan, mal gezielt in die Höhe schießen lassen, wird die Frage nach dem Ausgleich für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur steten sozialen Frage. Die Bundesregierung plant deshalb unter anderem, ein Klimageld auf den Weg zu bringen. Die Details sollen 2022 konkretisiert werden.

Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit schon früher zu einem gewaltigen Problem werden. Mehrere kleinere Energieversorger mussten in den vergangenen Wochen auch in Deutschland Insolvenz anmelden. Sie hatten ihre Preise nicht langfristig abgesichert und waren dadurch gezwungen, sich an den Spotmärkten einzudecken – und waren nicht in der Lage, die hohen Preise dort zu zahlen. Der Druck auf diese Unternehmen – und dann indirekt auf ihre Kunden bleibt vorerst weiterbestehen. Energieintensive Unternehmen, etwa Aluhütten, Chemie- oder Papierproduzenten, sind von den Energiekosten besonders betroffen. Wer hier nicht langfristig abgesichert ist, kommt ins Trudeln. Manche Unternehmen haben die Produktion sogar eingestellt und verkaufen Strom weiter, weil das mehr abwirft, als selbst die eigene Produktion hochzufahren.

Schwankungen gehören zum neuen Normal

Sicher ist dabei: Gerade in Deutschland wird es auf Jahre absehbar Schwankungen vor allem bei der Stromversorgung geben – bei einem drastischen Anstieg der Nachfrage. 2022 geht das letzte Atomkraftwerk vom Netz, dazu plant die Ampelkoalition den Kohleausstieg „idealerweise“ bis 2030. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix wird hochgefahren, 80 Prozent sollen die grünen Energien am Bruttostromverbrauch im selben Jahr  ausmachen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg  und wetterbedingte Ausfälle, die nur schwer auszugleichen sind, werden zum „new normal“ gehören, zum neuen Normalzustand. Das wird sich auch auf die Preise auswirken. Ob die allerdings dauerhaft auf dem derzeitigen sehr hohen Niveau verharren, hängt davon ab, wie kalt der Winter wird und wie lange sich der Streit um russisches Gas und damit vor allem die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 hinziehen wird. Die Bundesnetzagentur hat verkündet, dass sie vor der zweiten Jahreshälfte 2022 keine Entscheidung über die Zertifizierung von Nord Stream 2 erwartet.

Quelle: Wirtschaftswoche 30. Dezember 2021

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Die Preise für Gas und Strom

Energieversorger , Energiewende in Deutschland
Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Seit dem vergangenen Herbst gibt es sie: Die Energiepreiskrise. Zuerst schossen die Kosten für Erdgas in die Höhe, dann die für Strom. Von Rekord zu Rekord hangelten sich die Preise an den Spotmärkten. Am niederländischen Handelspunkt TTF kostete eine Kilowattstunde Gas knapp 150 Euro, an der Strombörse Epex Spot gab es zuletzt Ausschläge von bis zu 500 Euro für eine Kilowattstunde Strom, lieferbar am Folgetag.

Das Vergleichsportal Verivox meldete im Dezember, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr ab Januar 2022 im Schnitt mit einem jährlichen Plus von 329 Euro rechnen muss. Es ist eine Entwicklung, die Verbraucher belastet, Unternehmen zum Teil in ihrer Existenz gefährdet und die Politik unter Druck setzt. Aber was bedeutet das für das neue Jahr? Was treibt die Preise? Ist demnächst endlich Schluss mit der schmerzhaften Rekordjagd? Oder ist die Preistreiberei schlicht der neue Normalzustand, die neue Wirklichkeit?

 Putin führte den Europäern ihre Abhängigkeit vor

Im Herbst war es zunächst die konjunkturbedingt hohe Nachfrage nach Flüssiggas (LNG) in Asien und gleichzeitig Lieferengpässe für Erdgas über Pipelines in Europa, die Erdgas in Europa knapp und teuer werden ließ. Hinzu kam der Streit über die Zertifizierung der Ostsee-Gas-Pipeline Nord Stream 2. Gazprom, Deutschlands wichtigster Erdgas-Lieferant, hielt sich zwar penibel an Verträge, schickte aber auch nicht mehr Gas als vereinbart. Die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa waren schon vor Beginn der Heizperiode nicht so befüllt, wie es um diese Jahreszeit eigentlich üblich und nötig ist. Der russische Staatskonzern und damit der Kreml und der russische Präsident Wladimir Putin, zeigten den Europäern, wie abhängig die von den Lieferungen aus dem Osten sind.

Die hohen Preise kamen mit Verzögerung bei den Verbrauchern an, aber mittlerweile werden die mit voller Härte getroffen. Zuletzt waren vor allem die Kosten für Strom und fürs Heizen explodiert. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent. „Noch nie zuvor mussten private Haushalte so viel für Heizung, Strom und Sprit bezahlen“, hieß es. Und die Preisspirale dreht sich weiter. Allein für den Januar haben nach Verivox-Angaben 486 Gasversorger Preiserhöhungen angekündigt, im Schnitt um 22,7 Prozent. Beim Strom haben 260 Anbieter Erhöhungen angekündigt, im Schnitt um 7,1 Prozent. Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet das jährliche Mehrkosten von etwa 91,10 Euro.

 „Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht“

Verbraucherschützer empfehlen, Preise jetzt genau zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, vor allem wenn der drastisch die Preise erhöht. Aber sie ermahnen die Politik auch, für sozialen Ausgleich zu sorgen – etwa durch eine Erhöhung des Wohngelds. Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. Ende 2020 profitierten bundesweit rund 620.000 Haushalte von dieser Sozialleistung. Die Höhe hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Miet- beziehungsweise Wohnkosten ab. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel versprochen: „Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen.“ Und Bundeskanzler Olaf Scholz sagte in seiner ersten Regierungserklärung im Dezember: „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise werden wir darauf achten, dass Energie kein Luxusgut wird. Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht.“

 EEG-Umlage wird drastisch gesenkt

An sich werden Verbraucher gerade beim Strom ab Januar entlastet. Die EEG-Umlage, mit der Verbraucher beim Strom belastet werden, sinkt von 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 3,7 Cent, den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Ab Januar 2023 möchte die Ampel diese Umlage sogar ganz abschaffen. Tatsächlich hilft diese Preisminderung angesichts der marktgetriebenen Kostensprünge derzeit allerdings kaum. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Energiepreise politisch gewollt höher werden, um den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien zu beschleunigen.

So wird der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 2022 von 25 auf 30 Euro steigen – das treibt die Kosten für Erdgas, aber auch für Benzin und Diesel. Wenn Markt und Politik die Preise mal spontan, mal gezielt in die Höhe schießen lassen, wird die Frage nach dem Ausgleich für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur steten sozialen Frage. Die Bundesregierung plant deshalb unter anderem, ein Klimageld auf den Weg zu bringen. Die Details sollen 2022 konkretisiert werden.

Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit schon früher zu einem gewaltigen Problem werden. Mehrere kleinere Energieversorger mussten in den vergangenen Wochen auch in Deutschland Insolvenz anmelden. Sie hatten ihre Preise nicht langfristig abgesichert und waren dadurch gezwungen, sich an den Spotmärkten einzudecken – und waren nicht in der Lage, die hohen Preise dort zu zahlen. Der Druck auf diese Unternehmen – und dann indirekt auf ihre Kunden bleibt vorerst weiterbestehen. Energieintensive Unternehmen, etwa Aluhütten, Chemie- oder Papierproduzenten, sind von den Energiekosten besonders betroffen. Wer hier nicht langfristig abgesichert ist, kommt ins Trudeln. Manche Unternehmen haben die Produktion sogar eingestellt und verkaufen Strom weiter, weil das mehr abwirft, als selbst die eigene Produktion hochzufahren.

Schwankungen gehören zum neuen Normal

Sicher ist dabei: Gerade in Deutschland wird es auf Jahre absehbar Schwankungen vor allem bei der Stromversorgung geben – bei einem drastischen Anstieg der Nachfrage. 2022 geht das letzte Atomkraftwerk vom Netz, dazu plant die Ampelkoalition den Kohleausstieg „idealerweise“ bis 2030. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix wird hochgefahren, 80 Prozent sollen die grünen Energien am Bruttostromverbrauch im selben Jahr  ausmachen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg  und wetterbedingte Ausfälle, die nur schwer auszugleichen sind, werden zum „new normal“ gehören, zum neuen Normalzustand. Das wird sich auch auf die Preise auswirken. Ob die allerdings dauerhaft auf dem derzeitigen sehr hohen Niveau verharren, hängt davon ab, wie kalt der Winter wird und wie lange sich der Streit um russisches Gas und damit vor allem die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 hinziehen wird. Die Bundesnetzagentur hat verkündet, dass sie vor der zweiten Jahreshälfte 2022 keine Entscheidung über die Zertifizierung von Nord Stream 2 erwartet.

Quelle: Wirtschaftswoche 30. Dezember 2021

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Die Preise für Gas und Strom

Strom und Gaspreise Explodieren

Strom und Gaspreise Explodieren

Wir von Energy4home versuchen “so gut es geht” zu helfen!!!

Jeder ist betroffen, eine Verdopplung der Strompreise ist abzusehen und die Alternative zu wechseln hilft nur temporär falls der Anbieter nicht pleite geht beim Gas ist es nicht besser!

Unser Lösungsansatz:

Autarkie so gut es geht, so schnell wie möglich;

Um eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu beauftragen müssen Sie folgendes tun:

Mieter:

  • lassen Sie uns Ihren Strom-Gas-Tarif überprüfen (Konditionen wie bei den bekannten Profilen, Sie verlieren nix, Sie sparen sich Zeit)
  • Beratungstermin für den Vermieter mit uns vereinbaren, damit wir Kontakt zu Ihm aufnehmen können.
  • Eigenheimbesitzer:

  • Entweder Formular für eine Brennstoffzelle ausfüllen um ein Angebot zu erhalten,
  • oder wenn möglich das Formular für eine Vitocal 252-A auswählen um ein Angebot zu erhalten,
  • eine PV würde separat angeboten werden,
  • da wir ein Zusammenschluss von Spezialisten sind

    In jedem Fall rufen wir Sie an, um die genauen Rahmenbedingungen und Wünsche zu erfragen.

    Wir sind fullservice-Anbieter, das bedeutet Sie müssen sich nahezu um nix zu kümmern!

    Wir haben ein Tool entwickelt, mit dem Sie ohne lästigen Vertreterbesuch uns Ihre technischen Gegebenheiten übermitteln können. Das hilft uns und Ihnen Angebote die technisch nicht umsetzbar zu vermeiden und die Angebote die wir Ihnen schicken soweit zu optimieren das es reibungslos funktioniert.

    Gewünschter Lieferbeginn: schnellstmöglich
    Derzeitiger Stromanbieter: Ihr lokaler Grundversorger
    Kundennummer: Lassen Sie das Feld leer oder füllen es mit „Unbekannt“, sofern ihr neuer Anbieter eine Kundennummer voraussetzt
    Ihr neuer Versorger wird Ihren Auftrag so schnell es geht prüfen und die Belieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beim Netzbetreiber anfragen.
    Senden Sie uns Ihre letzte Abrechnung vollständig über das Formular

    Wir bieten nur von der Bundesnetzagentur genehmigte Anbieter
    In unserem Angebot zeigen wir Ihnen nur Tarife an, die die Bundesnetzagentur als Energieversorger zugelassen hat. Auch Grünwelt/ Stromio ist von der Bundesnetzagentur zugelassen. Als unabhängiger Vermittler werden wir Ihnen auch weiterhin einen transparenten und neutralen Marktvergleich über alle diese Anbieter in Deutschland bieten. Der Belieferungsstopp ist sehr bedauerlich, aber sicherlich auch der absolut außergewöhnlichen Kostenexplosion im Strommarkt geschuldet, die manche Anbieter in diesem Ausmaß nicht rechtzeitig haben kommen sehen.

    Energieversorger , Energiewende in Deutschland , Systemlösungen
    Strom und Gaspreise Explodieren

    Strom und Gaspreise Explodieren

    Wir von Energy4home versuchen “so gut es geht” zu helfen!!!

    Jeder ist betroffen, eine Verdopplung der Strompreise ist abzusehen und die Alternative zu wechseln hilft nur temporär falls der Anbieter nicht pleite geht beim Gas ist es nicht besser!

    Unser Lösungsansatz:

    Autarkie so gut es geht, so schnell wie möglich;

    Um eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu beauftragen müssen Sie folgendes tun:

    Mieter:

  • lassen Sie uns Ihren Strom-Gas-Tarif überprüfen (Konditionen wie bei den bekannten Profilen, Sie verlieren nix, Sie sparen sich Zeit)
  • Beratungstermin für den Vermieter mit uns vereinbaren, damit wir Kontakt zu Ihm aufnehmen können.
  • Eigenheimbesitzer:

  • Entweder Formular für eine Brennstoffzelle ausfüllen um ein Angebot zu erhalten,
  • oder wenn möglich das Formular für eine Vitocal 252-A auswählen um ein Angebot zu erhalten,
  • eine PV würde separat angeboten werden,
  • da wir ein Zusammenschluss von Spezialisten sind

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    Wir haben ein Tool entwickelt, mit dem Sie ohne lästigen Vertreterbesuch uns Ihre technischen Gegebenheiten übermitteln können. Das hilft uns und Ihnen Angebote die technisch nicht umsetzbar zu vermeiden und die Angebote die wir Ihnen schicken soweit zu optimieren das es reibungslos funktioniert.

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    Ihr neuer Versorger wird Ihren Auftrag so schnell es geht prüfen und die Belieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beim Netzbetreiber anfragen.
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    Wir bieten nur von der Bundesnetzagentur genehmigte Anbieter
    In unserem Angebot zeigen wir Ihnen nur Tarife an, die die Bundesnetzagentur als Energieversorger zugelassen hat. Auch Grünwelt/ Stromio ist von der Bundesnetzagentur zugelassen. Als unabhängiger Vermittler werden wir Ihnen auch weiterhin einen transparenten und neutralen Marktvergleich über alle diese Anbieter in Deutschland bieten. Der Belieferungsstopp ist sehr bedauerlich, aber sicherlich auch der absolut außergewöhnlichen Kostenexplosion im Strommarkt geschuldet, die manche Anbieter in diesem Ausmaß nicht rechtzeitig haben kommen sehen.

    Billig-Stromanbieter in der Krise – das gilt für Kunden

    Der Stromanbieter Stromio stellt plötzlich die Lieferung ein. Hunderttausende Kunden sind betroffen. Bereits zuvor hatten die Schwesterunternehmen Gas.de und Grünwelt Gas-Lieferungen eingestellt. Undo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt die wichtigsten Fragen für betroffene Kunden.

    Was das für Ihre Stromversorgung bedeutet
    Ihre Versorgung mit Strom ist zu jederzeit gesichert – das ist sogar gesetzlich garantiert. Seit dem 22.12.2021 werden Sie von Ihrem lokalen Grundversorger im Ersatzversorgungstarif mit Strom beliefert. Sollten Sie nicht erneut wechseln, gehen Sie drei Monate später automatisch in den Grundversorgungstarif über. Dieser ist in der Regel preisgleich zum Ersatzversorgungstarif. Sie müssen sich um nichts kümmern, alle diese Schritte erfolgen automatisch.

    Das passiert mit Ihren Boni und Abschlägen
    Neukundenboni werden zeitanteilig im Rahmen der Endabrechnung ausbezahlt. Grünwelt/ Stromio wird Ihnen die Endabrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Belieferung zukommen lassen. In der Endabrechnung müssen auch eventuell zu viel gezahlte Abschläge verrechnet werden. Der Anbieter hat zugesagt, dass keine Abschlagszahlungen mehr eingezogen werden. Sie können zudem sicherheitshalber das SEPA-Mandat widerrufen. Wenn Sie für die Überweisung Ihrer monatlichen Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten Sie diesen entsprechend beenden.

    Zählerstand ablesen
    Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre Strom-Zählerstände zeitnah abzulesen und zu dokumentieren. Dies erleichtert eine korrekte Abrechnung. Die Daten sollten Sie auf Nachfrage (per Post oder E-Mail) dem Strom-Netzbetreiber mitteilen.

    Das können Sie tun – ein erneuter Wechsel kann sinnvoll sein
    Wir empfehlen Ihnen zeitnah die Preise der Ersatzversorgung Ihres lokalen Strom-Grundversorgers mit denen der alternativen Stromanbieter zu vergleichen, um mögliche Mehrkosten zu vermeiden.
    Aufgrund der extremen Strompreissteigerung im Dezember 2021 kalkulieren mehrere Anbieter aktuell ihre Tarife neu und es kann vorübergehend zu einem eingeschränkten Angebot an alternativen Stromtarifen kommen. Daher kann auch der Grundversorgungstarif zeitweise günstige Konditionen bieten. Prüfen Sie bei Ihrem Grundversorger genau, ob abweichende Neukundenpreise in der Ersatzversorgung aufgerufen werden. Diese Preise für Neukunden sind oftmals deutlich höher. Sie können Ihren Vergleichstarif bei CHECK24 entsprechend anpassen. Beachten Sie zudem, dass Grund- und Ersatzversorgungstarife keine Preisgarantie bieten und es in diesen Tarifen jederzeit zu Preiserhöhungen kommen kann. Tarife der Ersatzversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit kündigen und dann erneut wechseln.

    Weitere Informationen zur aktuellen Lage im Strommarkt

    Das müssen Sie beim Anbieter-Wechsel über uns jetzt beachten
    Nutzen Sie einen Tarif mit mindestens 12 Monaten Preisgarantie. Dies ist bei allen von uns angebotenen Tarifen sichergestellt. So schützen Sie sich vor weiter steigenden Preisen.

    Um einen reibungslosen Wechsel sicherzustellen, wählen Sie unsere Expertise:

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    Billig-Stromanbieter in der Krise

    Energieversorger
    Billig-Stromanbieter in der Krise – das gilt für Kunden

    Der Stromanbieter Stromio stellt plötzlich die Lieferung ein. Hunderttausende Kunden sind betroffen. Bereits zuvor hatten die Schwesterunternehmen Gas.de und Grünwelt Gas-Lieferungen eingestellt. Undo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt die wichtigsten Fragen für betroffene Kunden.

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    Billig-Stromanbieter in der Krise

    AGB
    Strompreisentwicklung 2022

    Hauptursachen für die Strompreisentwicklung 2021/2022

    Die Strompreise steigen 2021/2022 vor allem aus folgenden Gründen stark an:

    • Extremer Anstieg der Börsenpreise für Strom als Folge des Gaspreisanstiegs
    • Engpass bei Strom aus Windkraftwerken; teurer Ausgleich über Kohlekraftwerke (CO₂-Steuer)

    Im Folgenden gehen wir näher auf die einzelnen Ursachen der aktuellen Strompreisentwicklung 2022 ein.

    Strompreisentwicklung 2022: Anstieg der Einkaufspreise

    Die Einkaufspreise für Strom sind bereits im Verlauf des Jahres 2021 stark angestiegen, wobei es ab August zu einer noch extremeren Strompreisentwicklung nach oben kommt. Dies liegt unter anderem daran, dass ab Herbst ein großer Gasmangel auf dem Energiemarkt herrscht.

    Die Folge ist eine Gaspreisentwicklung, die steil nach oben geht. So wird die Stromerzeugung aus Gas teurer. Auch beim Strom aus Kohlekraftwerken kommt es durch die CO₂-Abgaben, welche die Produzenten pro Tonne Kohlendioxid für Zertifikate zahlen müssen, zu einer Verteuerung.

    Strompreisentwicklung 2022: Einfluss der CO₂-Abgabe und Windkraft-Engpass

    Auch wenn im Strompreis keine direkte CO₂-Steuer enthalten ist wie im Gaspreis, hat diese Abgabe auf mehrere Arten Einfluss auf die Strompreisentwicklung 2021/2022. Für den Herbst 2021 wird ein geringeres Windaufkommen als erwartet prognostiziert. Dementsprechend kann weniger Strom über Windkraftwerke erzeugt werden.

    Der Ausgleich muss über Energiequellen erfolgen, die weniger klimafreundlich sind. Dazu zählen z. B. Kohlekraftwerke, die einen hohen CO₂-Ausstoß haben. Entsprechend müssen die Betreiber hohe CO₂-Abgaben zahlen (bzw. teure Zertifikate erwerben), was den erzeugten Strom weiter verteuert.

    Strompreisentwicklung 2022: Einfluss der EEG-Umlage

    Politische Entscheidungen haben großen Einfluss darauf, wie stark Verbraucher preislich beim Strompreis belastet werden. Das liegt am hohen Anteil an Steuern und Abgaben (fast 50 Prozent) am Strompreis.

    Allein die EEG-Umlage macht aktuell über 20 Prozent des Gesamtpreises aus. Sie dient der Förderung von erneuerbaren Energien. Erzeuger von „grünem“ Strom (z. B. Windkraft, Solar, Wasserkraft und Biomasse) erhalten darüber feste Vergütungen.

    Alle Stromanbieter müssen für jede an den Verbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber abgeben. Diese Kosten werden an die Kunden weitergegeben.

    Die Höhe der EEG-Umlage hat sich in den letzten acht Jahren beinahe verdoppelt (2012: 3,592 ct/kWh). 2021 sank die EEG-Umlage jedoch von 6,756 Cent/kWh auf 6,5 ct/kWh. Dies wurde durch Zuschüsse des Bundeshaushalts ermöglicht, um im Rahmen der Corona-Krise eine Entlastung bei den Stromkosten zu schaffen. Die Zuschüsse stammen aus Einnahmen durch die CO2-Steuer und aus dem Corona-Konjunkturpaket.

    Ohne diese Zuschüsse wäre der Preisanteil für die EEG-Umlage 2021 auf mindestens 8,6 ct/kWh gestiegen (Quelle: strom-report.de). Die Kosten für Verbraucher wären also deutlich höher ausgefallen als ohnehin.

    EEG-Umlage: Wie geht es ab 2022 weiter?

    Der Großteil der Parteien plant, die EEG-Umlage bei einer Regierungsbeteiligung in Folge der Bundestagswahl abzuschaffen. So könnte eine extreme Strompreisentwicklung nach oben, wie sie derzeit der Fall ist, abgefedert werden.

    Für das Jahr 2022 erfolgt zunächst eine Senkung der EEG-Umlage (von 6,5 ct/kWh auf 6,0 ct/kWh). Diese Preissenkung wird aus den Einnahmen durch die CO₂-Abgabe finanziert. Das bedeutet zwar, dass die Strompreise durch die EEG-Umlage nicht noch weiter in die Höhe steigen. Trotzdem kann die Senkung der Umlage die allgemeine Strompreisentwicklung nach oben nicht aufhalten.

    Strompreisentwicklung 2022: Einfluss der Netzentgelte

    Bei der Strompreisentwicklung wird rund ein Viertel des Preises aktuell durch Netznutzungsentgelte bestimmt: Stromanbieter müssen diese Entgelte an Netzbetreiber zahlen, um deren Verteilernetze für die Strombelieferung nutzen zu können. Auch der Betrieb, die Wartung und der Ausbau der Netze werden über die Netzentgelte finanziert.

    Die Netzentgelte sorgen für eine weitere ungünstige Strompreisentwicklung 2022 für Privatkunden. Die Netzentgelte fallen im bundesweiten Durchschnitt so hoch aus wie nie zuvor. Die Steigung beträgt durchschnittlich 3,7 Prozent. Ein Privathaushalte mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden müsste dann etwa 11 Euro mehr zahlen als im Jahr 2021 (Quelle: Verivox).

    Energieversorger können bis Mitte November entscheiden, inwiefern sie die Kosten durch die erhöhten Netzentgelte an ihre Kunden weitergeben.

    Besonders stark soll die Strompreisentwicklung nach oben durch die Netzentgelte in Bremen ausfallen – gefolgt von Hamburg und dem Saarland. Die Preissteigerungen sind je nach Region unterschiedlich hoch (je nach notwendigem Ausbau des Verteilernetzes). Während die Entgelte normalerweise in einigen Bundesländern sogar sinken, steigen sie in anderen um 10 Prozent oder mehr. Allerdings ist eine bundesweite Angleichung bis 2023 geplant.

    Erhöhungen kommen dadurch zustande, dass die Stromnetze in Deutschland und über die Grenzen hinaus im Rahmen der Energiewende stets aus- bzw. umgebaut werden. Zudem fallen umfassende Netzsanierungen an.

    Strompreisentwicklung 2022: Weitere Steuern und Abgaben

    Neben der CO₂-Abgabe und der EEG-Umlage gibt es weitere Steuern und Abgaben, die den Strompreis bzw. die Strompreisentwicklung mehr oder weniger stark beeinflussen. Im Folgenden erläutern wir, welchen Einfluss die Konzessionsabgabe, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer und weitere Umlagen auf die Strompreisentwicklung haben.

    Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Gemeinden zahlen, um im Gegenzug auf öffentlichem Grund Strom- und Gasleitungen verlegen und betreiben zu dürfen.

    Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt im Schnitt 5-6 %. Die Obergrenzen liegen für die meisten Stromkunden zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh. Der Durchschnittsbetrag für die Konzessionsabgabe liegt im Jahr 2021 bei 1,66 ct/kWh.

    Die Höhe dieser Abgabe ist nicht frei wählbar, sondern wird durch gesetzlich geregelte Obergrenzen und die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde bestimmt.

    Umsatzsteuer und Stromsteuer

    Ebenfalls fast ein Viertel des Strompreises ergibt sich aus der Umsatz- und Stromsteuer. Steuerliche Anpassungen haben demnach einen deutlichen Einfluss auf die Strompreisentwicklung.

    • Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, liegt für Strom derzeit bei 19 % und wird auf den Netto-Strompreis aufgeschlagen.
      Zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 betrug sie aufgrund der Corona-Krise nur 16 %.
    • Die Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, liegt aktuell bei 6,4 % des Strompreises und ist seit dem Jahr 2003 auf dem gleichen Niveau.
      Entgelte aus der Stromsteuer werden zum Teil für die Senkung der Rentenbeitragssätze verwendet.

    Sonstige Steuern und Abgaben

    Die restlichen Anteile des Strompreises setzen sich aus sonstigen Umlagen zusammen, wie zum Beispiel KWK-Umlage, Stromnetzentgeltverordnung, Offshore-Haftungsumlage und Umlage für abschaltbare Lasten. Diese haben jedoch im Vergleich zu den anderen Preisbestandteilen aktuell nur einen geringen Einfluss auf die Strompreisentwicklung.

    Strompreisentwicklung 2020/2021

    Etwa drei Viertel aller deutschen Anbieter (rund 630 Stromversorger) haben 2020 die Strompreise erhöht. Bei der Strompreisentwicklung kam es 2020 zu einem durchschnittlichen Anstieg von 6,8 Prozent.

    Der Durchschnittspreis für Strom ist von 31,81 ct/kWh (2020) auf 31,94 ct/kWh (2021) gestiegen (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse).

    Hier finden Sie eine Übersicht, welche Faktoren die Kosten 2020/21 in die Höhe getrieben haben, gesunken sind oder unverändert geblieben sind. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden.

    Zu einer Erhöhung kam es bei…

    • Netzentgelten: Durchschnittlicher Anstieg um 0,6 %, d. h. von 7,75 ct/kWh (2020) auf 7,80 ct/kWh (2021)
    • Beschaffung und Vertrieb: Durchschnittlicher Anstieg um 2,5 %, d. h. Steigerung um 0,19 ct/kWh

    Eine Senkung erfolgte bei…

    • Steuern, Abgaben und Umlagen: Verringerung um 0,5 % bzw. 0,16 ct/kWh, d. h. von 16,55 ct/kWh (2020) auf 16,39 ct/kWh (2021)

    Im folgenden Abschnitt gehen wir näher auf die Strompreisentwicklung im Rahmen der Corona-Krise ein.

    Strompreisentwicklung: Einfluss der Corona-Krise

    Die Corona-Krise zeigte sich deutlich in der Strompreisentwicklung und wirkte sich auf mehrere Bestandteile des Preises aus: So kamen gesunkene Einkaufspreise, eine streckenweise gesenkte Mehrwertsteuer, eine gedeckelte EEG-Umlage und ggf. ein steigender Verbrauch durch Homeoffice & Co. zusammen. Was Corona für die Strompreisentwicklung genau bedeutete, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.

    Änderung des Einkaufspreises: Negative Strompreisentwicklung an der Strombörse

    Während der Corona-Pandemie sank 2020 die Stromnachfrage im Industriebereich stark, z. B. durch Produktions-Stopps. Die geringere Nachfrage hatte zur Folge, dass die Preise an der Strombörse für einige Zeit niedriger waren.

    Vergleich: Mai 2020: ca. 2 ct/kWh vs. Mai 2019: ca. 3 ct/kWh (Quelle: CHECK24).

    Viele Stromversorger konnten also von der Strompreisentwicklung nach unten profitieren. Trotzdem bedeutete dies für viele Privatverbraucher keine Preissenkungen. Anbieter geben eine Ersparnis (egal welcher Ursache) normalerweise nicht an Bestandskunden weiter, denn sie sind nicht dazu verpflichtet. Stattdessen investieren Stromanbieter meist nur in Neukundenangebote (günstigere Tarife und Bonuszahlungen), während Bestandskunden deutlich mehr zahlen.

    Hinzu kam, dass nicht alle Anbieter die günstige Strompreisentwicklung ausnutzen konnten: Viele Anbieter kaufen nur einen Bruchteil ihres Stroms an der Strombörse. Den Großteil beziehen sie länger im Voraus bei Erzeugern. Dadurch haben einige Stromversorger zu hohe Preise für 2020/21 gezahlt.

    Senkung der Mehrwertsteuer 2020

    Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gesenkt, was sich auch auf die Strompreisentwicklung auswirkte. Die Steuer betrug dadurch nur 16 statt 19 Prozent.

    Tipp: Kontrollieren Sie sicherheitshalber auf Ihrer Stromrechnung, ob Ihr Stromversorger dies berücksichtigt hat. Verlangen Sie ggf. eine Korrektur.

    Senkung bzw. Deckelung der EEG-Umlage ab 2021

    Eine weitere Entlastung während der Corona-Krise soll für den Verbraucher die Senkung bzw. Deckelung der EEG-Umlage ab 2021 bewirken. Der Anteil der Umlage am Strompreis wäre sonst stärker ausgefallen und hätte somit eine weitere Preissteigerung zur Folge gehabt.

    Durch Zuschüsse des Bundes wurde die Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 ct/kWh gesenkt (statt 8,6 ct/kWh). Im Jahr 2022 sinkt sie weiter auf 6 ct/kWh.

    Steigender Stromverbrauch durch Corona-Krise

    Durch Homeoffice, Lockdowns & Co. kam es im Rahmen der Corona-Krise zu einem steigenden Stromverbrauch bei Privatkunden. Laut einer Umfrage von Verivox muss jeder zweite deutsche Haushalt für die Pandemie-Zeit (2020/21) eine Nachzahlung leisten, hat also einen höheren Stromverbrauch als bisher. Die Nachzahlungen betrugen durchschnittlich 112 Euro.

    Gleichzeitig ist für Privathaushalte während der Corona-Krise auch 2021 oder 2022 keine Strompreisentwicklung nach unten in Sicht. Daher ist ein Stromanbieterwechsel jetzt für Verbraucher besonders lohnenswert, um die guten Neukundenangebote zu nutzen.

    Wenn Sie nicht selbst nach dem besten Stromanbieter suchen möchten, übernehmen wir dies gerne für Sie. Fordern Sie einfach eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

    Strompreisentwicklung 2022: Anstieg der Einkaufspreise

    Energieversorger , Energiewende in Deutschland
    Strompreisentwicklung 2022

    Hauptursachen für die Strompreisentwicklung 2021/2022

    Die Strompreise steigen 2021/2022 vor allem aus folgenden Gründen stark an:

    • Extremer Anstieg der Börsenpreise für Strom als Folge des Gaspreisanstiegs
    • Engpass bei Strom aus Windkraftwerken; teurer Ausgleich über Kohlekraftwerke (CO₂-Steuer)

    Im Folgenden gehen wir näher auf die einzelnen Ursachen der aktuellen Strompreisentwicklung 2022 ein.

    Strompreisentwicklung 2022: Anstieg der Einkaufspreise

    Die Einkaufspreise für Strom sind bereits im Verlauf des Jahres 2021 stark angestiegen, wobei es ab August zu einer noch extremeren Strompreisentwicklung nach oben kommt. Dies liegt unter anderem daran, dass ab Herbst ein großer Gasmangel auf dem Energiemarkt herrscht.

    Die Folge ist eine Gaspreisentwicklung, die steil nach oben geht. So wird die Stromerzeugung aus Gas teurer. Auch beim Strom aus Kohlekraftwerken kommt es durch die CO₂-Abgaben, welche die Produzenten pro Tonne Kohlendioxid für Zertifikate zahlen müssen, zu einer Verteuerung.

    Strompreisentwicklung 2022: Einfluss der CO₂-Abgabe und Windkraft-Engpass

    Auch wenn im Strompreis keine direkte CO₂-Steuer enthalten ist wie im Gaspreis, hat diese Abgabe auf mehrere Arten Einfluss auf die Strompreisentwicklung 2021/2022. Für den Herbst 2021 wird ein geringeres Windaufkommen als erwartet prognostiziert. Dementsprechend kann weniger Strom über Windkraftwerke erzeugt werden.

    Der Ausgleich muss über Energiequellen erfolgen, die weniger klimafreundlich sind. Dazu zählen z. B. Kohlekraftwerke, die einen hohen CO₂-Ausstoß haben. Entsprechend müssen die Betreiber hohe CO₂-Abgaben zahlen (bzw. teure Zertifikate erwerben), was den erzeugten Strom weiter verteuert.

    Strompreisentwicklung 2022: Einfluss der EEG-Umlage

    Politische Entscheidungen haben großen Einfluss darauf, wie stark Verbraucher preislich beim Strompreis belastet werden. Das liegt am hohen Anteil an Steuern und Abgaben (fast 50 Prozent) am Strompreis.

    Allein die EEG-Umlage macht aktuell über 20 Prozent des Gesamtpreises aus. Sie dient der Förderung von erneuerbaren Energien. Erzeuger von „grünem“ Strom (z. B. Windkraft, Solar, Wasserkraft und Biomasse) erhalten darüber feste Vergütungen.

    Alle Stromanbieter müssen für jede an den Verbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber abgeben. Diese Kosten werden an die Kunden weitergegeben.

    Die Höhe der EEG-Umlage hat sich in den letzten acht Jahren beinahe verdoppelt (2012: 3,592 ct/kWh). 2021 sank die EEG-Umlage jedoch von 6,756 Cent/kWh auf 6,5 ct/kWh. Dies wurde durch Zuschüsse des Bundeshaushalts ermöglicht, um im Rahmen der Corona-Krise eine Entlastung bei den Stromkosten zu schaffen. Die Zuschüsse stammen aus Einnahmen durch die CO2-Steuer und aus dem Corona-Konjunkturpaket.

    Ohne diese Zuschüsse wäre der Preisanteil für die EEG-Umlage 2021 auf mindestens 8,6 ct/kWh gestiegen (Quelle: strom-report.de). Die Kosten für Verbraucher wären also deutlich höher ausgefallen als ohnehin.

    EEG-Umlage: Wie geht es ab 2022 weiter?

    Der Großteil der Parteien plant, die EEG-Umlage bei einer Regierungsbeteiligung in Folge der Bundestagswahl abzuschaffen. So könnte eine extreme Strompreisentwicklung nach oben, wie sie derzeit der Fall ist, abgefedert werden.

    Für das Jahr 2022 erfolgt zunächst eine Senkung der EEG-Umlage (von 6,5 ct/kWh auf 6,0 ct/kWh). Diese Preissenkung wird aus den Einnahmen durch die CO₂-Abgabe finanziert. Das bedeutet zwar, dass die Strompreise durch die EEG-Umlage nicht noch weiter in die Höhe steigen. Trotzdem kann die Senkung der Umlage die allgemeine Strompreisentwicklung nach oben nicht aufhalten.

    Strompreisentwicklung 2022: Einfluss der Netzentgelte

    Bei der Strompreisentwicklung wird rund ein Viertel des Preises aktuell durch Netznutzungsentgelte bestimmt: Stromanbieter müssen diese Entgelte an Netzbetreiber zahlen, um deren Verteilernetze für die Strombelieferung nutzen zu können. Auch der Betrieb, die Wartung und der Ausbau der Netze werden über die Netzentgelte finanziert.

    Die Netzentgelte sorgen für eine weitere ungünstige Strompreisentwicklung 2022 für Privatkunden. Die Netzentgelte fallen im bundesweiten Durchschnitt so hoch aus wie nie zuvor. Die Steigung beträgt durchschnittlich 3,7 Prozent. Ein Privathaushalte mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden müsste dann etwa 11 Euro mehr zahlen als im Jahr 2021 (Quelle: Verivox).

    Energieversorger können bis Mitte November entscheiden, inwiefern sie die Kosten durch die erhöhten Netzentgelte an ihre Kunden weitergeben.

    Besonders stark soll die Strompreisentwicklung nach oben durch die Netzentgelte in Bremen ausfallen – gefolgt von Hamburg und dem Saarland. Die Preissteigerungen sind je nach Region unterschiedlich hoch (je nach notwendigem Ausbau des Verteilernetzes). Während die Entgelte normalerweise in einigen Bundesländern sogar sinken, steigen sie in anderen um 10 Prozent oder mehr. Allerdings ist eine bundesweite Angleichung bis 2023 geplant.

    Erhöhungen kommen dadurch zustande, dass die Stromnetze in Deutschland und über die Grenzen hinaus im Rahmen der Energiewende stets aus- bzw. umgebaut werden. Zudem fallen umfassende Netzsanierungen an.

    Strompreisentwicklung 2022: Weitere Steuern und Abgaben

    Neben der CO₂-Abgabe und der EEG-Umlage gibt es weitere Steuern und Abgaben, die den Strompreis bzw. die Strompreisentwicklung mehr oder weniger stark beeinflussen. Im Folgenden erläutern wir, welchen Einfluss die Konzessionsabgabe, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer und weitere Umlagen auf die Strompreisentwicklung haben.

    Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Gemeinden zahlen, um im Gegenzug auf öffentlichem Grund Strom- und Gasleitungen verlegen und betreiben zu dürfen.

    Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt im Schnitt 5-6 %. Die Obergrenzen liegen für die meisten Stromkunden zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh. Der Durchschnittsbetrag für die Konzessionsabgabe liegt im Jahr 2021 bei 1,66 ct/kWh.

    Die Höhe dieser Abgabe ist nicht frei wählbar, sondern wird durch gesetzlich geregelte Obergrenzen und die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde bestimmt.

    Umsatzsteuer und Stromsteuer

    Ebenfalls fast ein Viertel des Strompreises ergibt sich aus der Umsatz- und Stromsteuer. Steuerliche Anpassungen haben demnach einen deutlichen Einfluss auf die Strompreisentwicklung.

    • Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, liegt für Strom derzeit bei 19 % und wird auf den Netto-Strompreis aufgeschlagen.
      Zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 betrug sie aufgrund der Corona-Krise nur 16 %.
    • Die Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, liegt aktuell bei 6,4 % des Strompreises und ist seit dem Jahr 2003 auf dem gleichen Niveau.
      Entgelte aus der Stromsteuer werden zum Teil für die Senkung der Rentenbeitragssätze verwendet.

    Sonstige Steuern und Abgaben

    Die restlichen Anteile des Strompreises setzen sich aus sonstigen Umlagen zusammen, wie zum Beispiel KWK-Umlage, Stromnetzentgeltverordnung, Offshore-Haftungsumlage und Umlage für abschaltbare Lasten. Diese haben jedoch im Vergleich zu den anderen Preisbestandteilen aktuell nur einen geringen Einfluss auf die Strompreisentwicklung.

    Strompreisentwicklung 2020/2021

    Etwa drei Viertel aller deutschen Anbieter (rund 630 Stromversorger) haben 2020 die Strompreise erhöht. Bei der Strompreisentwicklung kam es 2020 zu einem durchschnittlichen Anstieg von 6,8 Prozent.

    Der Durchschnittspreis für Strom ist von 31,81 ct/kWh (2020) auf 31,94 ct/kWh (2021) gestiegen (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse).

    Hier finden Sie eine Übersicht, welche Faktoren die Kosten 2020/21 in die Höhe getrieben haben, gesunken sind oder unverändert geblieben sind. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden.

    Zu einer Erhöhung kam es bei…

    • Netzentgelten: Durchschnittlicher Anstieg um 0,6 %, d. h. von 7,75 ct/kWh (2020) auf 7,80 ct/kWh (2021)
    • Beschaffung und Vertrieb: Durchschnittlicher Anstieg um 2,5 %, d. h. Steigerung um 0,19 ct/kWh

    Eine Senkung erfolgte bei…

    • Steuern, Abgaben und Umlagen: Verringerung um 0,5 % bzw. 0,16 ct/kWh, d. h. von 16,55 ct/kWh (2020) auf 16,39 ct/kWh (2021)

    Im folgenden Abschnitt gehen wir näher auf die Strompreisentwicklung im Rahmen der Corona-Krise ein.

    Strompreisentwicklung: Einfluss der Corona-Krise

    Die Corona-Krise zeigte sich deutlich in der Strompreisentwicklung und wirkte sich auf mehrere Bestandteile des Preises aus: So kamen gesunkene Einkaufspreise, eine streckenweise gesenkte Mehrwertsteuer, eine gedeckelte EEG-Umlage und ggf. ein steigender Verbrauch durch Homeoffice & Co. zusammen. Was Corona für die Strompreisentwicklung genau bedeutete, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.

    Änderung des Einkaufspreises: Negative Strompreisentwicklung an der Strombörse

    Während der Corona-Pandemie sank 2020 die Stromnachfrage im Industriebereich stark, z. B. durch Produktions-Stopps. Die geringere Nachfrage hatte zur Folge, dass die Preise an der Strombörse für einige Zeit niedriger waren.

    Vergleich: Mai 2020: ca. 2 ct/kWh vs. Mai 2019: ca. 3 ct/kWh (Quelle: CHECK24).

    Viele Stromversorger konnten also von der Strompreisentwicklung nach unten profitieren. Trotzdem bedeutete dies für viele Privatverbraucher keine Preissenkungen. Anbieter geben eine Ersparnis (egal welcher Ursache) normalerweise nicht an Bestandskunden weiter, denn sie sind nicht dazu verpflichtet. Stattdessen investieren Stromanbieter meist nur in Neukundenangebote (günstigere Tarife und Bonuszahlungen), während Bestandskunden deutlich mehr zahlen.

    Hinzu kam, dass nicht alle Anbieter die günstige Strompreisentwicklung ausnutzen konnten: Viele Anbieter kaufen nur einen Bruchteil ihres Stroms an der Strombörse. Den Großteil beziehen sie länger im Voraus bei Erzeugern. Dadurch haben einige Stromversorger zu hohe Preise für 2020/21 gezahlt.

    Senkung der Mehrwertsteuer 2020

    Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gesenkt, was sich auch auf die Strompreisentwicklung auswirkte. Die Steuer betrug dadurch nur 16 statt 19 Prozent.

    Tipp: Kontrollieren Sie sicherheitshalber auf Ihrer Stromrechnung, ob Ihr Stromversorger dies berücksichtigt hat. Verlangen Sie ggf. eine Korrektur.

    Senkung bzw. Deckelung der EEG-Umlage ab 2021

    Eine weitere Entlastung während der Corona-Krise soll für den Verbraucher die Senkung bzw. Deckelung der EEG-Umlage ab 2021 bewirken. Der Anteil der Umlage am Strompreis wäre sonst stärker ausgefallen und hätte somit eine weitere Preissteigerung zur Folge gehabt.

    Durch Zuschüsse des Bundes wurde die Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 ct/kWh gesenkt (statt 8,6 ct/kWh). Im Jahr 2022 sinkt sie weiter auf 6 ct/kWh.

    Steigender Stromverbrauch durch Corona-Krise

    Durch Homeoffice, Lockdowns & Co. kam es im Rahmen der Corona-Krise zu einem steigenden Stromverbrauch bei Privatkunden. Laut einer Umfrage von Verivox muss jeder zweite deutsche Haushalt für die Pandemie-Zeit (2020/21) eine Nachzahlung leisten, hat also einen höheren Stromverbrauch als bisher. Die Nachzahlungen betrugen durchschnittlich 112 Euro.

    Gleichzeitig ist für Privathaushalte während der Corona-Krise auch 2021 oder 2022 keine Strompreisentwicklung nach unten in Sicht. Daher ist ein Stromanbieterwechsel jetzt für Verbraucher besonders lohnenswert, um die guten Neukundenangebote zu nutzen.

    Wenn Sie nicht selbst nach dem besten Stromanbieter suchen möchten, übernehmen wir dies gerne für Sie. Fordern Sie einfach eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

    Strompreisentwicklung 2022: Anstieg der Einkaufspreise

    Der Gaspreis

    Einleitung

    Der Gaspreis für Haushaltskunden setzt sich aus drei wesentlichen Bestandteilen zusammen:

    • Dem Preis für die Beschaffung sowie den Vertrieb des Gases,
    • den Entgelten für die Netznutzung,
    • sowie den sogenannten staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel Steuern und Wegenutzungsentgelte.

    Der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Gases entsteht im Wettbewerb unter den Gasanbietern – er kann somit unterschiedlich hoch sein und wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet. Die Entgelte für die Netznutzung und die staatlich veranlassten Preisbestandteile kann der Lieferant dagegen nicht beeinflussen.

    Der Wettbewerbsanteil am Gaspreis betrug im Jahr 2020 etwa 49 Prozent. Auf die Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten) entfielen rund 25 Prozent des Gaspreises und 26 Prozent auf die staatlich veranlassten Preisbestandteile Infografik (PDF, 76 KB).

    Zusammensetzung des Gaspreises 2017 für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh zum 1. April 2018
    Zusammensetzung des Gaspreises 2017 für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh zum 1. April 2018© Monitoringbericht 2018 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt

    Nach dem Monitoringbericht 2020 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt ergibt sich für Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh ein durchschnittlicher Gaspreis von insgesamt 6,31 Cent/kWh. Davon entfielen 3,12 Cent/kWh auf Energiebeschaffung und Vertrieb (Wettbewerbsanteil). Im Vergleich zum Vorjahr ist der durchschnittliche Gaspreis für Haushaltskunden um 0,5 Prozent gesunken.

    Wichtig ist, die Endpreise der Gasanbieter zu vergleichen. Mit einem Wechsel kann oft Geld gespart werden. So betrug der durchschnittliche Gaspreis in 2020 bei einem Jahresgasverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh in der Grundversorgung 6,99 Cent/kWh, bei einem Vertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung 6,29 Cent/kWh und bei einem Lieferanten, der nicht der örtliche Grundversorger ist, durchschnittlich 5,96 Cent/kWh.

    Die Netzentgelte sind bundesweit nicht einheitlich hoch, da sie von den Kosten des jeweiligen Netzgebiets und dem jeweiligen Gasabsatz in diesem Gebiet abhängen. Zum 1. April 2020 lagen sie nach dem Monitoringbericht 2020 im bundesweiten Durchschnitt bei 1,56 Cent/kWh einschließlich Mess- und Abrechnungskosten.

    Quelle: BMWi 10/2021

    Der Gaspreis

    Energieversorger
    Der Gaspreis

    Einleitung

    Der Gaspreis für Haushaltskunden setzt sich aus drei wesentlichen Bestandteilen zusammen:

    • Dem Preis für die Beschaffung sowie den Vertrieb des Gases,
    • den Entgelten für die Netznutzung,
    • sowie den sogenannten staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel Steuern und Wegenutzungsentgelte.

    Der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Gases entsteht im Wettbewerb unter den Gasanbietern – er kann somit unterschiedlich hoch sein und wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet. Die Entgelte für die Netznutzung und die staatlich veranlassten Preisbestandteile kann der Lieferant dagegen nicht beeinflussen.

    Der Wettbewerbsanteil am Gaspreis betrug im Jahr 2020 etwa 49 Prozent. Auf die Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten) entfielen rund 25 Prozent des Gaspreises und 26 Prozent auf die staatlich veranlassten Preisbestandteile Infografik (PDF, 76 KB).

    Zusammensetzung des Gaspreises 2017 für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh zum 1. April 2018
    Zusammensetzung des Gaspreises 2017 für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh zum 1. April 2018© Monitoringbericht 2018 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt

    Nach dem Monitoringbericht 2020 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt ergibt sich für Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh ein durchschnittlicher Gaspreis von insgesamt 6,31 Cent/kWh. Davon entfielen 3,12 Cent/kWh auf Energiebeschaffung und Vertrieb (Wettbewerbsanteil). Im Vergleich zum Vorjahr ist der durchschnittliche Gaspreis für Haushaltskunden um 0,5 Prozent gesunken.

    Wichtig ist, die Endpreise der Gasanbieter zu vergleichen. Mit einem Wechsel kann oft Geld gespart werden. So betrug der durchschnittliche Gaspreis in 2020 bei einem Jahresgasverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh in der Grundversorgung 6,99 Cent/kWh, bei einem Vertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung 6,29 Cent/kWh und bei einem Lieferanten, der nicht der örtliche Grundversorger ist, durchschnittlich 5,96 Cent/kWh.

    Die Netzentgelte sind bundesweit nicht einheitlich hoch, da sie von den Kosten des jeweiligen Netzgebiets und dem jeweiligen Gasabsatz in diesem Gebiet abhängen. Zum 1. April 2020 lagen sie nach dem Monitoringbericht 2020 im bundesweiten Durchschnitt bei 1,56 Cent/kWh einschließlich Mess- und Abrechnungskosten.

    Quelle: BMWi 10/2021

    Der Gaspreis

    Von grünem, blauem und grauem Wasserstoff

    Um die Energiewende weiter voranzubringen, sind innovative Technologien gefragt – die Wasserstofftechnologie ist dabei ein wichtiger Baustein. Die großen Vorteile von Wasserstoff liegen darin, dass man mit ihm Energie leicht speichern und transportieren kann. Dies ermöglicht eine deutlich größere Flexibilität in der Energieversorgung.

    Wasserstoff ist ein Gas und auf der Erde reichlich vorhanden, allerdings fast ausschließlich in chemischen Verbindungen (Wasser, Säuren, Kohlenwasserstoffen, etc.). Wasserstoff wird gewonnen, indem man Wasser (H2O) in Sauerstoff (O) und Wasserstoff (H2) aufspaltet. Allerdings braucht es viel Energie, um das Molekül H2 abzuspalten. Geschieht dies mit Hilfe elektrischen Stroms, spricht man von Elektrolyse.

    Innovative Herstellungsverfahren
    Für die Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse kann Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne verwendet werden. Dieses Verfahren zur Herstellung des sogenannten „grünen Wasserstoffs“ wird auch als Power-to-Gas bezeichnet und ist eine der Power-to-X-Technologien (PtX-Technologien), bei denen Strom genutzt wird, um zum Beispiel Gase (Power-to-Gas), Wärme (Power-to-Heat) oder flüssige Energieträger (Power-to-Liquid) herzustellen. PtX-Technologien gelten als wichtige Lösung, um die Klimaziele einzuhalten und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern.

    Bei der Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse werden vier Technologien unterschieden: Die alkalische Elektrolyse (AEL), die Proton-Exchange-Membran Elektrolyse (PEM), die Anionenaustauschmembran-Elektrolyseur (AEM) und die Hochtemperaturelektrolyse (HTEL). Die alkalische Elektrolyse ist bereits seit über einem Jahrhundert bekannt und kommerziell nutzbar, die PEM-Elektrolyse stellt eine deutlich jüngere Technologie dar, die ebenfalls kommerziell einsatzbereit ist. Gegenüber der AEL bietet die Technologie noch viel Potenzial für technische Entwicklungen und Kosteneinsparungen. Entwicklungsresultate bei der AEM-Elektrolysetechnologie zeigen ihre Eignung, Wasserstoffproduktion aus regenerativem Strom in Zukunft massentauglich zu machen. Die HTEL befindet sich noch in der Pilotphase, ihr wird für die Zukunft eine zunehmende Bedeutung zugerechnet.

    Auch der durch CO2-Abscheidung und -Speicherung (sogenannte Carbon-Capture-and-Storage, CCS) produzierte „blaue“ Wasserstoff kann für eine Übergangszeit einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Der „blaue“ Wasserstoff gilt als CO2-neutral, wenn bei der Herstellung kein CO2 in die Atmosphäre entweicht.

    „Grauer“ Wasserstoff hingegen ist nicht CO2-neutral: Bei der Herstellung fällt in jedem Fall CO2 an, da er aus fossilen Energiequellen wie beispielsweise Erdgas gewonnen wird oder in der Industrie entsteht.

    „Türkiser“ Wasserstoff wird durch die thermische Spaltung von Methan (Methanpyrolyse) hergestellt. Anstelle von CO2 entsteht dabei neben Wasserstoff fester Kohlenstoff. Bei der Herstellung von türkisem Wasserstoff muss deshalb kein gasförmiges Kohlendioxid unterirdisch gespeichert werden. Voraussetzungen für die CO2-Neutralität des Verfahrens sind die Wärmeversorgung des Hochtemperaturreaktors aus erneuerbaren Energiequellen und eine dauerhafte Bindung des Kohlenstoffs.

    Weitere Verfahren zur Herstellung von dekarbonisiertem Wasserstoff befinden sich derzeit in der Entwicklungsphase und zeigen bereits erste Erfolge. Insbesondere die Pyrolyse von Erdgas, das heißt die Aufspaltung von Methan in Wasserstoff und festen Kohlenstoff (Karbonpulver), bietet ein großes Entwicklungspotenzial. Durch sie könnte Wasserstoff in großem Maßstab und zu Kosten für die Nutzer bereitstellen, die unterhalb des Elektrolyse-Wasserstoffs liegen.

    WOFÜR WIRD WASSERSTOFF VERWENDET?

    Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten
    Sektorkopplung bringt große Vorteile
    Ein wichtiges Element in der Wasserstoffstrategie ist die sogenannte Sektorkopplung. Sie dient der engeren Verzahnung und Vernetzung von Strom und Wärme, Verkehrssektor und Industrie. Wasserstoff kommt dabei als zentrales Kopplungselement zwischen Strom und Gas eine besondere Rolle zu.

    Die Sektorkopplung bringt gleich mehrere große Vorteile. Durch sie kann auch in vielen Bereichen der Industrie, die sich schlecht elektrifizieren lassen, Strom aus erneuerbaren Energien indirekt zum Einsatz kommen. Auf diese Weise ermöglicht sie es, dass mithilfe erneuerbarer Energien alle Sektoren ihre CO2-Emissionen verringern können.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass durch Effizienzgewinne der Energieverbrauch insgesamt gesenkt werden kann. Das alles führt zu einer Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und dient somit dem Klimaschutz. Zudem kann die Nachfrage nach elektrischer Energie deutlich flexibler gestaltet werden und so ein Ausgleich zu den Angebotsschwankungen bei erneuerbaren Energien (Wind, Sonne, Biomasse) geschaffen werden.

    „Grauen“ durch „grünen“ Wasserstoff in der Industrie ersetzen
    In der Industrie sollen künftig bei vielen Prozessen CO2-frei erzeugter Wasserstoff oder Folgeprodukte wie zum Beispiel Ammoniak oder Methanol zum Einsatz kommen. In Raffinerien wird – derzeit meist noch aus fossilen Quellen erzeugter – Wasserstoff beispielsweise bei der Entschwefelung der Vorprodukte von Benzin und Diesel eingesetzt. Dieser „graue Wasserstoff“ kann dort ohne aufwendige Anpassungen zumindest teilweise durch „grünen Wasserstoff“ ersetzt werden. CO2-frei erzeugter Wasserstoff wird künftig verstärkt auch in der Stahlherstellung und der Metallverarbeitung eingesetzt werden. Dies geschieht bereits in Pilotprojekten in der Stahlindustrie zur Direktreduktion von Eisenerz anstelle des Treibhausgasintensiven Hochofenprozesses.

    Insgesamt haben kurz- bis mittelfristig Anwendungsbereiche Priorität, in denen der Einsatz von Wasserstoff schon heute nahe an der Wirtschaftlichkeit ist, die relativ unabhängig von anderen Voraussetzungen sind oder in denen keine sinnvollen alternativen Optionen zur massiven CO2-Minderung bestehen. Langfristig kann „grüner“ Wasserstoff auch bei der Umstellung auf CO2-neutrale Herstellung beispielsweise in der Zement- sowie in der Glas- und Keramikindustrie in Kombination mit einer Kohlenstoffquelle (CCU) eine wichtige Rolle spielen.

    Gemeinsam mit wichtigen Beteiligten – insbesondere energieintensiven Industriebereichen wie Chemie und Stahl – sollen in branchenspezifischen Dialogformaten langfristige Dekarbonisierungsstrategien auf Basis von CO2-freiem Wasserstoff entwickelt werden. Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit von Wissenschaft und innovativen Unternehmen. Vorbilder sind hier zum Beispiel Carbon2Chem und die Kopernikus-Projekte. Diese Erfahrungen kann Deutschland nutzen, um international sichtbare „Showcase“-Initiativen mit Exportpotenzial zum „grünen“ Wasserstoff aufzulegen.

    Eine zusätzliche Option im Verkehr
    Im Verkehr ist Wasserstoff vor allem in den Bereichen eine Alternative, in denen voraussichtlich batteriebetriebene Antriebslösungen technisch nicht sinnvoll sind und daher auch zukünftig auf gasförmige oder flüssige Kraftstoffe angewiesen sind. Die Einführung von Brennstoffzellenfahrzeugen kann unter anderem im ÖPNV (Busse, Züge), im Straßenschwerlastverkehr (Lkw) oder in der Logistik (Gabelstapler, Flurförderzeuge) die Elektromobilität ergänzen und den Ausstoß von CO2 und anderen Luftschadstoffen massiv senken. Im Pkw-Bereich hat die Brennstoffzelle gute Perspektiven im Einsatz auf langen Strecken.

    Innovationen im Wärmemarkt
    Die Brennstoffzellentechnologie ermöglicht die Nutzung von grünem Wasserstoff im Heizbereich. Mit dem Programm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien (NIP) fördert das Bundeswirtschaftsministerium den Einbau solcher Heizungen in privaten Wohngebäuden, kleinen und mittleren Unternehmen sowie kommunale Gebietskörperschaften.

    Quelle: BMWi/2020/07

    Wasserstoff

    Energieversorger
    Von grünem, blauem und grauem Wasserstoff

    Um die Energiewende weiter voranzubringen, sind innovative Technologien gefragt – die Wasserstofftechnologie ist dabei ein wichtiger Baustein. Die großen Vorteile von Wasserstoff liegen darin, dass man mit ihm Energie leicht speichern und transportieren kann. Dies ermöglicht eine deutlich größere Flexibilität in der Energieversorgung.

    Wasserstoff ist ein Gas und auf der Erde reichlich vorhanden, allerdings fast ausschließlich in chemischen Verbindungen (Wasser, Säuren, Kohlenwasserstoffen, etc.). Wasserstoff wird gewonnen, indem man Wasser (H2O) in Sauerstoff (O) und Wasserstoff (H2) aufspaltet. Allerdings braucht es viel Energie, um das Molekül H2 abzuspalten. Geschieht dies mit Hilfe elektrischen Stroms, spricht man von Elektrolyse.

    Innovative Herstellungsverfahren
    Für die Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse kann Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne verwendet werden. Dieses Verfahren zur Herstellung des sogenannten „grünen Wasserstoffs“ wird auch als Power-to-Gas bezeichnet und ist eine der Power-to-X-Technologien (PtX-Technologien), bei denen Strom genutzt wird, um zum Beispiel Gase (Power-to-Gas), Wärme (Power-to-Heat) oder flüssige Energieträger (Power-to-Liquid) herzustellen. PtX-Technologien gelten als wichtige Lösung, um die Klimaziele einzuhalten und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern.

    Bei der Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse werden vier Technologien unterschieden: Die alkalische Elektrolyse (AEL), die Proton-Exchange-Membran Elektrolyse (PEM), die Anionenaustauschmembran-Elektrolyseur (AEM) und die Hochtemperaturelektrolyse (HTEL). Die alkalische Elektrolyse ist bereits seit über einem Jahrhundert bekannt und kommerziell nutzbar, die PEM-Elektrolyse stellt eine deutlich jüngere Technologie dar, die ebenfalls kommerziell einsatzbereit ist. Gegenüber der AEL bietet die Technologie noch viel Potenzial für technische Entwicklungen und Kosteneinsparungen. Entwicklungsresultate bei der AEM-Elektrolysetechnologie zeigen ihre Eignung, Wasserstoffproduktion aus regenerativem Strom in Zukunft massentauglich zu machen. Die HTEL befindet sich noch in der Pilotphase, ihr wird für die Zukunft eine zunehmende Bedeutung zugerechnet.

    Auch der durch CO2-Abscheidung und -Speicherung (sogenannte Carbon-Capture-and-Storage, CCS) produzierte „blaue“ Wasserstoff kann für eine Übergangszeit einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Der „blaue“ Wasserstoff gilt als CO2-neutral, wenn bei der Herstellung kein CO2 in die Atmosphäre entweicht.

    „Grauer“ Wasserstoff hingegen ist nicht CO2-neutral: Bei der Herstellung fällt in jedem Fall CO2 an, da er aus fossilen Energiequellen wie beispielsweise Erdgas gewonnen wird oder in der Industrie entsteht.

    „Türkiser“ Wasserstoff wird durch die thermische Spaltung von Methan (Methanpyrolyse) hergestellt. Anstelle von CO2 entsteht dabei neben Wasserstoff fester Kohlenstoff. Bei der Herstellung von türkisem Wasserstoff muss deshalb kein gasförmiges Kohlendioxid unterirdisch gespeichert werden. Voraussetzungen für die CO2-Neutralität des Verfahrens sind die Wärmeversorgung des Hochtemperaturreaktors aus erneuerbaren Energiequellen und eine dauerhafte Bindung des Kohlenstoffs.

    Weitere Verfahren zur Herstellung von dekarbonisiertem Wasserstoff befinden sich derzeit in der Entwicklungsphase und zeigen bereits erste Erfolge. Insbesondere die Pyrolyse von Erdgas, das heißt die Aufspaltung von Methan in Wasserstoff und festen Kohlenstoff (Karbonpulver), bietet ein großes Entwicklungspotenzial. Durch sie könnte Wasserstoff in großem Maßstab und zu Kosten für die Nutzer bereitstellen, die unterhalb des Elektrolyse-Wasserstoffs liegen.

    WOFÜR WIRD WASSERSTOFF VERWENDET?

    Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten
    Sektorkopplung bringt große Vorteile
    Ein wichtiges Element in der Wasserstoffstrategie ist die sogenannte Sektorkopplung. Sie dient der engeren Verzahnung und Vernetzung von Strom und Wärme, Verkehrssektor und Industrie. Wasserstoff kommt dabei als zentrales Kopplungselement zwischen Strom und Gas eine besondere Rolle zu.

    Die Sektorkopplung bringt gleich mehrere große Vorteile. Durch sie kann auch in vielen Bereichen der Industrie, die sich schlecht elektrifizieren lassen, Strom aus erneuerbaren Energien indirekt zum Einsatz kommen. Auf diese Weise ermöglicht sie es, dass mithilfe erneuerbarer Energien alle Sektoren ihre CO2-Emissionen verringern können.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass durch Effizienzgewinne der Energieverbrauch insgesamt gesenkt werden kann. Das alles führt zu einer Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und dient somit dem Klimaschutz. Zudem kann die Nachfrage nach elektrischer Energie deutlich flexibler gestaltet werden und so ein Ausgleich zu den Angebotsschwankungen bei erneuerbaren Energien (Wind, Sonne, Biomasse) geschaffen werden.

    „Grauen“ durch „grünen“ Wasserstoff in der Industrie ersetzen
    In der Industrie sollen künftig bei vielen Prozessen CO2-frei erzeugter Wasserstoff oder Folgeprodukte wie zum Beispiel Ammoniak oder Methanol zum Einsatz kommen. In Raffinerien wird – derzeit meist noch aus fossilen Quellen erzeugter – Wasserstoff beispielsweise bei der Entschwefelung der Vorprodukte von Benzin und Diesel eingesetzt. Dieser „graue Wasserstoff“ kann dort ohne aufwendige Anpassungen zumindest teilweise durch „grünen Wasserstoff“ ersetzt werden. CO2-frei erzeugter Wasserstoff wird künftig verstärkt auch in der Stahlherstellung und der Metallverarbeitung eingesetzt werden. Dies geschieht bereits in Pilotprojekten in der Stahlindustrie zur Direktreduktion von Eisenerz anstelle des Treibhausgasintensiven Hochofenprozesses.

    Insgesamt haben kurz- bis mittelfristig Anwendungsbereiche Priorität, in denen der Einsatz von Wasserstoff schon heute nahe an der Wirtschaftlichkeit ist, die relativ unabhängig von anderen Voraussetzungen sind oder in denen keine sinnvollen alternativen Optionen zur massiven CO2-Minderung bestehen. Langfristig kann „grüner“ Wasserstoff auch bei der Umstellung auf CO2-neutrale Herstellung beispielsweise in der Zement- sowie in der Glas- und Keramikindustrie in Kombination mit einer Kohlenstoffquelle (CCU) eine wichtige Rolle spielen.

    Gemeinsam mit wichtigen Beteiligten – insbesondere energieintensiven Industriebereichen wie Chemie und Stahl – sollen in branchenspezifischen Dialogformaten langfristige Dekarbonisierungsstrategien auf Basis von CO2-freiem Wasserstoff entwickelt werden. Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit von Wissenschaft und innovativen Unternehmen. Vorbilder sind hier zum Beispiel Carbon2Chem und die Kopernikus-Projekte. Diese Erfahrungen kann Deutschland nutzen, um international sichtbare „Showcase“-Initiativen mit Exportpotenzial zum „grünen“ Wasserstoff aufzulegen.

    Eine zusätzliche Option im Verkehr
    Im Verkehr ist Wasserstoff vor allem in den Bereichen eine Alternative, in denen voraussichtlich batteriebetriebene Antriebslösungen technisch nicht sinnvoll sind und daher auch zukünftig auf gasförmige oder flüssige Kraftstoffe angewiesen sind. Die Einführung von Brennstoffzellenfahrzeugen kann unter anderem im ÖPNV (Busse, Züge), im Straßenschwerlastverkehr (Lkw) oder in der Logistik (Gabelstapler, Flurförderzeuge) die Elektromobilität ergänzen und den Ausstoß von CO2 und anderen Luftschadstoffen massiv senken. Im Pkw-Bereich hat die Brennstoffzelle gute Perspektiven im Einsatz auf langen Strecken.

    Innovationen im Wärmemarkt
    Die Brennstoffzellentechnologie ermöglicht die Nutzung von grünem Wasserstoff im Heizbereich. Mit dem Programm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien (NIP) fördert das Bundeswirtschaftsministerium den Einbau solcher Heizungen in privaten Wohngebäuden, kleinen und mittleren Unternehmen sowie kommunale Gebietskörperschaften.

    Quelle: BMWi/2020/07

    Wasserstoff

    Was­ser­stoff – Ener­gie­ der Zu­kunft

    Eine Wirtschaft ohne Treibhausgase innerhalb der nächsten 30 Jahre – das ist das erklärte Ziel Europas, um den Klimawandel aufzuhalten. Erneuerbare Energien sollen fossile Brennstoffe wie Öl, Kohle und Gas ablösen. Im Zuge der nachhaltigen Umgestaltung der Energieversorgung wird Wasserstoff dabei eine wichtige Rolle spielen.

    Für saubere Mobilität, die effiziente Versorgung mit Strom und Wärme, als Speicher zum Ausgleich schwankender erneuerbarer Energien, als Grundlage für alternative Treibstoffe oder als Prozessgas in der Industrie – Wasserstoff ist als Energieträger sehr vielseitig, über die Sektorengrenzen hinweg einsetzbar und bietet so große Synergiepotenziale. Nachhaltig und wirtschaftlich erzeugter Wasserstoff ist deshalb ein zentraler Baustein, um den Ausstoß vor allem des schädlichen Treibhausgases CO2 in den Bereichen Energie, Verkehr und Industrie massiv zu senken und dadurch dem Klimawandel zu begegnen. Der Aufbau einer sektorenübergreifenden und möglichst globalen Wasserstoffwirtschaft eröffnet gleichzeitig enorme Chancen für neue Technologien und Geschäftsmodelle.

    Das DLR ist in allen Bereichen der Wasserstoffforschung und entlang der ganzen Prozesskette – von der Erzeugung über die Speicherung bis zur Nutzung aktiv. Mit der Erfahrung aus mehreren Jahrzehnten arbeiten seine Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler daran, ihn umfassend nutzbar zu machen. Um Wasserstoff bald in großindustriellem Maßstab nachhaltig und wirtschaftlich herzustellen, forscht das DLR vor allem an zwei Methoden: der Elektrolyse und solarthermischen Verfahren. Ebenso untersucht das DLR, wie sich Wasserstoff möglichst effizient und sicher speichern und auch über weite Strecken transportieren lässt. Das DLR entwickelt sowohl spezielle Brennstoffzellen als auch neuartige Wasserstofftanks für den mobilen Einsatz und integriert sie in die jeweiligen Gesamtsysteme, seien es Autos, Busse, Lastwagen, Lastenfahrräder, Züge, Flugzeuge oder Schiffe. Gemeinsam mit Turbinen- und Kraftwerksherstellern forschen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Brennstoffflexibilität und entwerfen Konzepte, wie Gemische aus Erdgas und Wasserstoff möglichst stabil und schadstoffarm verbrennen.

    Hintergrundartikel: Überblick über die Wasserstoffforschung im DLR

    Vor dem Hintergrund seiner breiten Expertise hat das DLR in einer zweiteiligen Studie das Potenzial von grünem Wasserstoff als Energieträger für ein klimaneutrales Energiesystem untersucht. Die Studie nennt Erfolgsfaktoren, um Wasserstoff erfolgreich zu etablieren und empfiehlt Forschungsschwerpunkte.

    Zur Studie:

    Auch Strom aus solarthermischen Kraftwerken kann in sonnenreichen Ländern zur Herstellung von Wasserstoff verwendet werden. Informationen dazu finden Sie in der DLR-Studie “Solarthermische Kraftwerke”. Sie fasst in kompakter Form die wesentlichen Fakten über Technologie, Auswirkungen und Potenziale solarthermischer Kraftwerke zusammen.

    Zur Studie:

    Prof. Karsten Lemmer, Vorstandsmitglied des DLR und verantwortlich für das Vorstandsressort „Innovation, Technologietransfer und wissenschaftliche Infrastrukturen“, ist Mitglied des Nationalen Wasserstoffrats. Dieser berät und unterstützt den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Komplementär zur nationalen Strategie veröffentlichte die EU-Kommission ihre Wasserstoffstrategie für die kommenden Dekaden. Zur Umsetzung der Strategie hat die Kommission die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen. Auf Basis seines Engagements in der Wasserstoffforschung auf europäischer Ebene begrüßt das DLR diese Ambition und setzt sich zugleich dafür ein, der Wissenschaft auch auf europäischer Ebene eine starke Rolle durch einen ständigen Vertreter / eine ständige Vertreterin in der europäischen Wasserstoff-Allianz zur Umsetzung der europäischen Wasserstoffstrategie zukommen zu lassen.

    Quelle: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)05.09.2021

    Was­ser­stoff – Ener­gie­ der Zu­kunft

    Energieversorger
    Was­ser­stoff – Ener­gie­ der Zu­kunft

    Eine Wirtschaft ohne Treibhausgase innerhalb der nächsten 30 Jahre – das ist das erklärte Ziel Europas, um den Klimawandel aufzuhalten. Erneuerbare Energien sollen fossile Brennstoffe wie Öl, Kohle und Gas ablösen. Im Zuge der nachhaltigen Umgestaltung der Energieversorgung wird Wasserstoff dabei eine wichtige Rolle spielen.

    Für saubere Mobilität, die effiziente Versorgung mit Strom und Wärme, als Speicher zum Ausgleich schwankender erneuerbarer Energien, als Grundlage für alternative Treibstoffe oder als Prozessgas in der Industrie – Wasserstoff ist als Energieträger sehr vielseitig, über die Sektorengrenzen hinweg einsetzbar und bietet so große Synergiepotenziale. Nachhaltig und wirtschaftlich erzeugter Wasserstoff ist deshalb ein zentraler Baustein, um den Ausstoß vor allem des schädlichen Treibhausgases CO2 in den Bereichen Energie, Verkehr und Industrie massiv zu senken und dadurch dem Klimawandel zu begegnen. Der Aufbau einer sektorenübergreifenden und möglichst globalen Wasserstoffwirtschaft eröffnet gleichzeitig enorme Chancen für neue Technologien und Geschäftsmodelle.

    Das DLR ist in allen Bereichen der Wasserstoffforschung und entlang der ganzen Prozesskette – von der Erzeugung über die Speicherung bis zur Nutzung aktiv. Mit der Erfahrung aus mehreren Jahrzehnten arbeiten seine Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler daran, ihn umfassend nutzbar zu machen. Um Wasserstoff bald in großindustriellem Maßstab nachhaltig und wirtschaftlich herzustellen, forscht das DLR vor allem an zwei Methoden: der Elektrolyse und solarthermischen Verfahren. Ebenso untersucht das DLR, wie sich Wasserstoff möglichst effizient und sicher speichern und auch über weite Strecken transportieren lässt. Das DLR entwickelt sowohl spezielle Brennstoffzellen als auch neuartige Wasserstofftanks für den mobilen Einsatz und integriert sie in die jeweiligen Gesamtsysteme, seien es Autos, Busse, Lastwagen, Lastenfahrräder, Züge, Flugzeuge oder Schiffe. Gemeinsam mit Turbinen- und Kraftwerksherstellern forschen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Brennstoffflexibilität und entwerfen Konzepte, wie Gemische aus Erdgas und Wasserstoff möglichst stabil und schadstoffarm verbrennen.

    Hintergrundartikel: Überblick über die Wasserstoffforschung im DLR

    Vor dem Hintergrund seiner breiten Expertise hat das DLR in einer zweiteiligen Studie das Potenzial von grünem Wasserstoff als Energieträger für ein klimaneutrales Energiesystem untersucht. Die Studie nennt Erfolgsfaktoren, um Wasserstoff erfolgreich zu etablieren und empfiehlt Forschungsschwerpunkte.

    Zur Studie:

    Auch Strom aus solarthermischen Kraftwerken kann in sonnenreichen Ländern zur Herstellung von Wasserstoff verwendet werden. Informationen dazu finden Sie in der DLR-Studie “Solarthermische Kraftwerke”. Sie fasst in kompakter Form die wesentlichen Fakten über Technologie, Auswirkungen und Potenziale solarthermischer Kraftwerke zusammen.

    Zur Studie:

    Prof. Karsten Lemmer, Vorstandsmitglied des DLR und verantwortlich für das Vorstandsressort „Innovation, Technologietransfer und wissenschaftliche Infrastrukturen“, ist Mitglied des Nationalen Wasserstoffrats. Dieser berät und unterstützt den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Komplementär zur nationalen Strategie veröffentlichte die EU-Kommission ihre Wasserstoffstrategie für die kommenden Dekaden. Zur Umsetzung der Strategie hat die Kommission die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen. Auf Basis seines Engagements in der Wasserstoffforschung auf europäischer Ebene begrüßt das DLR diese Ambition und setzt sich zugleich dafür ein, der Wissenschaft auch auf europäischer Ebene eine starke Rolle durch einen ständigen Vertreter / eine ständige Vertreterin in der europäischen Wasserstoff-Allianz zur Umsetzung der europäischen Wasserstoffstrategie zukommen zu lassen.

    Quelle: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)05.09.2021

    Was­ser­stoff – Ener­gie­ der Zu­kunft

    Der Strompreis

    Wer mit Strom beliefert wird, zahlt dafür einen bestimmten Preis. In die Kalkulation dieses Strompreises für Haushaltskunden fließen drei wesentliche Bestandteile ein: 

    • Der Preis für die Beschaffung sowie den Vertrieb des Stroms,
    • die Entgelte für die Netznutzung
    • und die staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel Steuern und EEG-Umlage.

    Der erste Preisbestandteil bildet sich aus dem Wettbewerb der Stromanbieter – er kann daher je nach Stromanbieter unterschiedlich hoch sein und wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet. Hier können die Stromkunden häufig Geld sparen, indem sie ihren Stromliefervertrag gut auswählen und prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters oder Tarifes für sie lohnt.

    Nicht beeinflussbar für den Stromanbieter sind dagegen die beiden anderen Bestandteile des Strompreises. Denn sie sind durch Gesetze und staatliche Regelungen vorgegeben.

    Laut Monitoringbericht 2020 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt machen die staatlich veranlassten Preisbestandteile ungefähr die Hälfte des Strompreises aus. 2020 hatten sie einen Anteil von rund 52 Prozent. Der Wettbewerbsanteil lag bei 25 Prozent und rund 23 Prozent des Strompreises entfielen auf Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten).

    Was bedeutet das konkret? Haushaltskunden mit einem Jahres-Stromverbrauch von 2.500 kWh bis 5.000 kWh zahlten 2020 einen durchschnittlichen Strompreis von insgesamt 32,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Davon entfielen 7,97 Cent/kWh auf Strombeschaffung und Vertrieb Infografik (PDF, 93 KB).

    Wichtig ist, die Endpreise der Stromanbieter zu vergleichen. Mit einem Wechsel kann oft Geld gespart werden. So betrug der durchschnittliche Strompreis in 2020 bei einem Jahres-Stromverbrauch von 2.500 kWh bis 5.000 kWh in der Grundversorgung 33,80 Cent/kWh, bei einem Vertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung 31,67 Cent/kWh und bei einem Lieferanten, der nicht der örtliche Grundversorger ist, durchschnittlich 31,22 Cent/kWh. Auch wenn mittlerweile nur noch weniger als ein Drittel aller Haushaltskunden in der Grundversorgung mit Strom beliefert werden: Private Haushalte sollten von ihrer Wechselmöglichkeit noch mehr Gebrauch machen.

    Die Netzentgelte sind bundesweit nicht einheitlich hoch, denn sie hängen von den Kosten des jeweiligen Netzgebiets und dem Stromverbrauch in diesem Gebiet ab. Regionale Unterschiede bei den Übertragungsnetzentgelten werden durch das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) und eine darauf beruhende Rechtsverordnung bis zum Jahr 2023 abgebaut . Weitere Informationen finden Sie hier. 2020 lagen die Netzentgelte nach dem Monitoringbericht von Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundeskartellamt (BKartA) im bundesweiten Durchschnitt bei 7,50 Cent/kWh einschließlich Mess- und Abrechnungskosten Infografik (PDF, 76 KB).

    Bis zum Ende des Jahres 2018 flossen auch die Offshore-Anbindungskosten in die Netzkosten der Übertragungsnetzbetreiber ein. Seit dem Jahr 2019 werden die Anbindungskosten aber über die Offshore-Umlage (s. unten) finanziert, und nicht mehr über die Übertragungsnetzentgelte.

    Quelle : BMWi 2021

    Der Strompreis

    Energieversorger
    Der Strompreis

    Wer mit Strom beliefert wird, zahlt dafür einen bestimmten Preis. In die Kalkulation dieses Strompreises für Haushaltskunden fließen drei wesentliche Bestandteile ein: 

    • Der Preis für die Beschaffung sowie den Vertrieb des Stroms,
    • die Entgelte für die Netznutzung
    • und die staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel Steuern und EEG-Umlage.

    Der erste Preisbestandteil bildet sich aus dem Wettbewerb der Stromanbieter – er kann daher je nach Stromanbieter unterschiedlich hoch sein und wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet. Hier können die Stromkunden häufig Geld sparen, indem sie ihren Stromliefervertrag gut auswählen und prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters oder Tarifes für sie lohnt.

    Nicht beeinflussbar für den Stromanbieter sind dagegen die beiden anderen Bestandteile des Strompreises. Denn sie sind durch Gesetze und staatliche Regelungen vorgegeben.

    Laut Monitoringbericht 2020 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt machen die staatlich veranlassten Preisbestandteile ungefähr die Hälfte des Strompreises aus. 2020 hatten sie einen Anteil von rund 52 Prozent. Der Wettbewerbsanteil lag bei 25 Prozent und rund 23 Prozent des Strompreises entfielen auf Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten).

    Was bedeutet das konkret? Haushaltskunden mit einem Jahres-Stromverbrauch von 2.500 kWh bis 5.000 kWh zahlten 2020 einen durchschnittlichen Strompreis von insgesamt 32,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Davon entfielen 7,97 Cent/kWh auf Strombeschaffung und Vertrieb Infografik (PDF, 93 KB).

    Wichtig ist, die Endpreise der Stromanbieter zu vergleichen. Mit einem Wechsel kann oft Geld gespart werden. So betrug der durchschnittliche Strompreis in 2020 bei einem Jahres-Stromverbrauch von 2.500 kWh bis 5.000 kWh in der Grundversorgung 33,80 Cent/kWh, bei einem Vertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung 31,67 Cent/kWh und bei einem Lieferanten, der nicht der örtliche Grundversorger ist, durchschnittlich 31,22 Cent/kWh. Auch wenn mittlerweile nur noch weniger als ein Drittel aller Haushaltskunden in der Grundversorgung mit Strom beliefert werden: Private Haushalte sollten von ihrer Wechselmöglichkeit noch mehr Gebrauch machen.

    Die Netzentgelte sind bundesweit nicht einheitlich hoch, denn sie hängen von den Kosten des jeweiligen Netzgebiets und dem Stromverbrauch in diesem Gebiet ab. Regionale Unterschiede bei den Übertragungsnetzentgelten werden durch das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) und eine darauf beruhende Rechtsverordnung bis zum Jahr 2023 abgebaut . Weitere Informationen finden Sie hier. 2020 lagen die Netzentgelte nach dem Monitoringbericht von Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundeskartellamt (BKartA) im bundesweiten Durchschnitt bei 7,50 Cent/kWh einschließlich Mess- und Abrechnungskosten Infografik (PDF, 76 KB).

    Bis zum Ende des Jahres 2018 flossen auch die Offshore-Anbindungskosten in die Netzkosten der Übertragungsnetzbetreiber ein. Seit dem Jahr 2019 werden die Anbindungskosten aber über die Offshore-Umlage (s. unten) finanziert, und nicht mehr über die Übertragungsnetzentgelte.

    Quelle : BMWi 2021

    Der Strompreis

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