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Heizen mit PV
HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK – DARUM LOHNT SICH DIE KOMBINATION


Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung für Solarstrom und zu erwartender Preissteigerungen für fossile Energieträger, wird das Heizen mit Photovoltaik zunehmend attraktiv. Wir stellen die Vor- und Nachteile der Beheizung Ihres Hauses mit Solarstrom vor und bewerten mögliche Realisierungskonzepte. Sicher ist: Wer mehr Solarstrom nutzt, schont das Klima und vermeidet C02-Emissionen.

Diese Themen erwarten Sie:

  1. Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?
  2. Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom
  3. Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils
  4. Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom
  5. Fazit

Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?

CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

PREISSTEIGERUNGEN FÜR GAS- UND ÖL ZU ERWARTEN

Nach deutlichen Preissteigerungen kostet Gas Ende 2022 12 Cent pro Kilowattstunde, langfristig sind weiterhin deutliche Preissteigerungen zu erwarten. Bedenkt man zudem, dass die Kosten für Solarstrom sinken und sich die Effizienz von Wärmepumpen weiter erhöhen wird, ist die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik im Neubau auf lange Sicht wirtschaftlicher als der Betrieb einer Gas- oder Ölheizung.

Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom

Strom aus einer Photovoltaikanlage kann den Heizstrombedarf nur teilweise decken. Das hat vor allem zwei Gründe:

SCHWANKENDE STROMERZEUGUNG DURCH PHOTOVOLTAIK

Photovoltaikanlagen erzeugen nur Strom, wenn die Sonne scheint. Das heißt nach Sonnenuntergang und in der Nacht wird kein Strom produziert. Im Winter, wenn die Sonne tief am Himmel steht und nur wenige Stunden am Tag scheint, reduzieren sich die Erträge einer Photovoltaikanlage. So wird nur circa 30% der jährlichen Stromproduktion einer Photovoltaikanlage im Winter erzeugt, doch gerade im Winter wird am meisten Heizwärme benötigt.

BEGRENZTE STROMPRODUKTION DER PV-ANLAGE

Eine durschnittliche Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus produziert jährlich etwa 3.000-10.000 kWh Strom. 30-80% hiervon werden bereits zur Deckung des Strombedarfs genutzt. Daher steht für die Deckung des gesamten Heizwärmebedarfs eines Einfamilienhauses, der zwischen 10.000 und 20.000 kWh schwankt, nicht genügend Solarstrom zur Verfügung.

Der Betrieb einer Wärmepumpe mit Solarstrom lohnt sich dennoch. Denn da eine Wärmepumpe 1 kWh Solarstrom in 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Heizwärme verwandelt, kann mit der Kombination Photovoltaikanlage und Wärmepumpe ein viel höherer Anteil des Heizwärmebedarfs solar gedeckt werden als beim Betrieb einer reinen Elektroheizung.

Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils

VOLLBELEGUNG DES DACHES MIT PHOTOVOLTAIK

Eine Möglichkeit zur Erhöhung des zu Heizzwecken nutzbaren Anteils an Solarstrom ist die Installation einer großen Photovoltaikanlage, die so viel Dachfläche nutzt wie möglich.

Eine Vollbelegung des Daches ist auch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Denn bei Nutzung des vollständigen solaren Potenzials aller Dächer und Freiflächen in Deutschland, steht auch ausreichend Solarenergie für die Energiewende zur Verfügung.

INSTALLATION EINES STROMSPEICHERS

Noch effektiver ist die Ergänzung der Photovoltaikanlage durch einen Stromspeicher, der den erzeugten Solarstrom zeitweise zwischenspeichert. Mit einem Stromspeicher kann auch nach Sonnenuntergang, in den Abend und Nachtstunden, Solarstrom zum Heizen verwendet werden. Durch die stark gefallenen Preise für Stromspeicher ist diese Option mittlerweile sehr attraktiv.

Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom

BETRIEB EINER ELEKTROHEIZUNG

Eine Elektroheizung heizt ausschließlich mit Strom. Da Strom deutlich teurer ist als eine Kilowattstunde Wärme, sind Elektroheizungen in der Regel keine kosteneffiziente Lösung. Für Einfamilienhäuser lohnt sich der Betrieb einer Elektroheizung mit Photovoltaikstrom im Normalfall nicht, denn nur ein Teil des für die Beheizung benötigten Stroms kann tatsächlich von der Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden. Der Rest muss weiter zu hohen Kosten aus dem Stromnetz bezogen werden.

Handelt es sich allerdings um kleine Räume, die nur an wenigen Tagen genutzt werden, kann eine Elektroheizung sinnvoll sein, denn deren Anschaffung ist deutlich günstiger als der Kauf eines konventionellen Heizsystems. So werden Elektroheizungen besonders häufig in Ferienhäusern, Dachgeschossen, Schrebergärten oder Garagen eingesetzt. Hier amortisiert sich die Anschaffung einer Öl- bzw. Gasheizung oder Wärmepumpe durch den geringen jährlichen Heizbedarf nicht.

Grundsätzlich gilt: Jede Kilowattstunde, die eine Elektroheizung mit Solarstrom statt Netzstrom betrieben wird, senkt die Heizkosten und schont das Klima.

BETRIEB EINER WÄRMEPUMPE

Wärmepumpen sind das beliebteste Heizsystem im Neubau – und das nicht ohne Grund. Daher spielt auch die Kombination von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe in der Praxis eine bedeutende Rolle.

Eine Wärmepumpe erzeugt umweltfreundlich Heizwärme, in dem sie unter Zuhilfenahme von Strom ihrer Umgebung Wärme entzieht. Eine moderne Wärmepumpe im Neubau erzeugt aus einer kWh Strom so 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Ein Teil des Stroms, der zum Betrieb der Wärmepumpe nötig ist, kann auch auf dem eigenen Dach mithilfe einer Photovoltaikanlage produziert werden. Da Photovoltaikstrom günstiger ist als Netzstrom, verbessert sich so die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe und Hausbesitzer sparen Stromkosten.

Anders als bei Elektroheizungen, die in normalen Wohngebäuden nicht wirtschaftlich sind, ist eine Wärmepumpe im Neubau oder in gut gedämmten Bestandsgebäuden auch ohne die Kombination mit einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich. Daher ist es kein Nachteil, wenn nur ein Teil des Strombedarfs der Photovoltaikanlage über die Wärmepumpe gedeckt werden kann, denn die Wirtschaftlichkeit besteht auch bei reinem Netzstrombezug.

Meist können etwa 10-15% des Strombedarfs der Wärmepumpe über Solarstrom gedeckt werden. Die Kombination von Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe macht Hausbesitzer zudem zu etwa 50-80% autark. Wer vollständig unabhängig von Energieversorgern und konventionellen Energieträgern sein möchte, kann sein Energiesystem durch eine E-Ladesäule und die Mitgliedschaft in einer Community, die 100% erneuerbaren Strom liefert, vervollständigen.

ANSCHLUSS EINES PUFFERSPEICHERS ZUR WARMWASSERERZEUGUNG

Die Photovoltaikanlage kann auch dazu genutzt werden, um den Brauchwasserbedarf in den Sommermonaten zu decken, indem mit dem überschüssigem Solarstrom ein Heizstab im Pufferspeicher für die Warmwasserversorgung betrieben wird.

Denn gerade im Sommer sind die Erträge der PV-Anlage hoch und die Sonne scheint auch noch bis in die späten Abendstunden. So kann der konventionelle Heizkessel zu dieser Jahreszeit oft gänzlich ruhen. Allerdings sind die hierdurch eingesparten Kosten nur relativ gering und belaufen sich auf etwa 70-100 Euro jährlich.

Fazit

Zwar kann mit Solarstrom nicht der gesamte Heizwärmebedarf eines Gebäudes gedeckt werden, trotzdem birgt das Heizen mit Photovoltaik entscheidende ökologische und finanzielle Vorteile:

Solarstrom, der zum Heizen verwendet wird, verbessert die CO2-Bilanz Ihres Gebäudes, unabhängig davon welche Art von Stromheizung Sie betreiben. Denn zu 100% erneuerbarer Sonnenstrom ist immer umweltfreundlicher als Netzstrom mit einem erneuerbaren Anteil von nur etwa 45%. Das Heizen mit Photovoltaik lohnt sich auch finanziell, denn jede Kilowattstunde Netzstrom, die durch Solarstrom ersetzt wird, senkt die Stromrechnung. So kann Solarstrom für nur 10 Cent erzeugt werden und ist damit etwa fünffach so günstig wie Strom aus dem Netz für 51 Cent.

Die Kombination von Elektroheizung und Photovoltaik ist in einem normalen Einfamilienhaus vom wirtschaftlichen Standpunkt aus meist nicht lohnenswert. Der Anschluss eines Pufferspeichers zur Warmwassererzeugung ist sinnvoll.

Besonders effektiv sind Energiesysteme aus Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe, denn eine Wärmepumpe kann aus günstigem Photovoltaikstrom etwa die vierfache Menge an Heizwärme erzeugen. Durch die Ergänzung eines Stromspeichers ist es möglich die schwankende Produktion der Photovoltaikanlage auszugleichen und auch in den Abend- und Nachtstunden Solarstrom für die Wärmepumpe bereitzustellen.

HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK

Energiewende in Deutschland
HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK – DARUM LOHNT SICH DIE KOMBINATION


Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung für Solarstrom und zu erwartender Preissteigerungen für fossile Energieträger, wird das Heizen mit Photovoltaik zunehmend attraktiv. Wir stellen die Vor- und Nachteile der Beheizung Ihres Hauses mit Solarstrom vor und bewerten mögliche Realisierungskonzepte. Sicher ist: Wer mehr Solarstrom nutzt, schont das Klima und vermeidet C02-Emissionen.

Diese Themen erwarten Sie:

  1. Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?
  2. Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom
  3. Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils
  4. Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom
  5. Fazit

Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?

CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

PREISSTEIGERUNGEN FÜR GAS- UND ÖL ZU ERWARTEN

Nach deutlichen Preissteigerungen kostet Gas Ende 2022 12 Cent pro Kilowattstunde, langfristig sind weiterhin deutliche Preissteigerungen zu erwarten. Bedenkt man zudem, dass die Kosten für Solarstrom sinken und sich die Effizienz von Wärmepumpen weiter erhöhen wird, ist die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik im Neubau auf lange Sicht wirtschaftlicher als der Betrieb einer Gas- oder Ölheizung.

Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom

Strom aus einer Photovoltaikanlage kann den Heizstrombedarf nur teilweise decken. Das hat vor allem zwei Gründe:

SCHWANKENDE STROMERZEUGUNG DURCH PHOTOVOLTAIK

Photovoltaikanlagen erzeugen nur Strom, wenn die Sonne scheint. Das heißt nach Sonnenuntergang und in der Nacht wird kein Strom produziert. Im Winter, wenn die Sonne tief am Himmel steht und nur wenige Stunden am Tag scheint, reduzieren sich die Erträge einer Photovoltaikanlage. So wird nur circa 30% der jährlichen Stromproduktion einer Photovoltaikanlage im Winter erzeugt, doch gerade im Winter wird am meisten Heizwärme benötigt.

BEGRENZTE STROMPRODUKTION DER PV-ANLAGE

Eine durschnittliche Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus produziert jährlich etwa 3.000-10.000 kWh Strom. 30-80% hiervon werden bereits zur Deckung des Strombedarfs genutzt. Daher steht für die Deckung des gesamten Heizwärmebedarfs eines Einfamilienhauses, der zwischen 10.000 und 20.000 kWh schwankt, nicht genügend Solarstrom zur Verfügung.

Der Betrieb einer Wärmepumpe mit Solarstrom lohnt sich dennoch. Denn da eine Wärmepumpe 1 kWh Solarstrom in 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Heizwärme verwandelt, kann mit der Kombination Photovoltaikanlage und Wärmepumpe ein viel höherer Anteil des Heizwärmebedarfs solar gedeckt werden als beim Betrieb einer reinen Elektroheizung.

Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils

VOLLBELEGUNG DES DACHES MIT PHOTOVOLTAIK

Eine Möglichkeit zur Erhöhung des zu Heizzwecken nutzbaren Anteils an Solarstrom ist die Installation einer großen Photovoltaikanlage, die so viel Dachfläche nutzt wie möglich.

Eine Vollbelegung des Daches ist auch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Denn bei Nutzung des vollständigen solaren Potenzials aller Dächer und Freiflächen in Deutschland, steht auch ausreichend Solarenergie für die Energiewende zur Verfügung.

INSTALLATION EINES STROMSPEICHERS

Noch effektiver ist die Ergänzung der Photovoltaikanlage durch einen Stromspeicher, der den erzeugten Solarstrom zeitweise zwischenspeichert. Mit einem Stromspeicher kann auch nach Sonnenuntergang, in den Abend und Nachtstunden, Solarstrom zum Heizen verwendet werden. Durch die stark gefallenen Preise für Stromspeicher ist diese Option mittlerweile sehr attraktiv.

Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom

BETRIEB EINER ELEKTROHEIZUNG

Eine Elektroheizung heizt ausschließlich mit Strom. Da Strom deutlich teurer ist als eine Kilowattstunde Wärme, sind Elektroheizungen in der Regel keine kosteneffiziente Lösung. Für Einfamilienhäuser lohnt sich der Betrieb einer Elektroheizung mit Photovoltaikstrom im Normalfall nicht, denn nur ein Teil des für die Beheizung benötigten Stroms kann tatsächlich von der Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden. Der Rest muss weiter zu hohen Kosten aus dem Stromnetz bezogen werden.

Handelt es sich allerdings um kleine Räume, die nur an wenigen Tagen genutzt werden, kann eine Elektroheizung sinnvoll sein, denn deren Anschaffung ist deutlich günstiger als der Kauf eines konventionellen Heizsystems. So werden Elektroheizungen besonders häufig in Ferienhäusern, Dachgeschossen, Schrebergärten oder Garagen eingesetzt. Hier amortisiert sich die Anschaffung einer Öl- bzw. Gasheizung oder Wärmepumpe durch den geringen jährlichen Heizbedarf nicht.

Grundsätzlich gilt: Jede Kilowattstunde, die eine Elektroheizung mit Solarstrom statt Netzstrom betrieben wird, senkt die Heizkosten und schont das Klima.

BETRIEB EINER WÄRMEPUMPE

Wärmepumpen sind das beliebteste Heizsystem im Neubau – und das nicht ohne Grund. Daher spielt auch die Kombination von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe in der Praxis eine bedeutende Rolle.

Eine Wärmepumpe erzeugt umweltfreundlich Heizwärme, in dem sie unter Zuhilfenahme von Strom ihrer Umgebung Wärme entzieht. Eine moderne Wärmepumpe im Neubau erzeugt aus einer kWh Strom so 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Ein Teil des Stroms, der zum Betrieb der Wärmepumpe nötig ist, kann auch auf dem eigenen Dach mithilfe einer Photovoltaikanlage produziert werden. Da Photovoltaikstrom günstiger ist als Netzstrom, verbessert sich so die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe und Hausbesitzer sparen Stromkosten.

Anders als bei Elektroheizungen, die in normalen Wohngebäuden nicht wirtschaftlich sind, ist eine Wärmepumpe im Neubau oder in gut gedämmten Bestandsgebäuden auch ohne die Kombination mit einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich. Daher ist es kein Nachteil, wenn nur ein Teil des Strombedarfs der Photovoltaikanlage über die Wärmepumpe gedeckt werden kann, denn die Wirtschaftlichkeit besteht auch bei reinem Netzstrombezug.

Meist können etwa 10-15% des Strombedarfs der Wärmepumpe über Solarstrom gedeckt werden. Die Kombination von Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe macht Hausbesitzer zudem zu etwa 50-80% autark. Wer vollständig unabhängig von Energieversorgern und konventionellen Energieträgern sein möchte, kann sein Energiesystem durch eine E-Ladesäule und die Mitgliedschaft in einer Community, die 100% erneuerbaren Strom liefert, vervollständigen.

ANSCHLUSS EINES PUFFERSPEICHERS ZUR WARMWASSERERZEUGUNG

Die Photovoltaikanlage kann auch dazu genutzt werden, um den Brauchwasserbedarf in den Sommermonaten zu decken, indem mit dem überschüssigem Solarstrom ein Heizstab im Pufferspeicher für die Warmwasserversorgung betrieben wird.

Denn gerade im Sommer sind die Erträge der PV-Anlage hoch und die Sonne scheint auch noch bis in die späten Abendstunden. So kann der konventionelle Heizkessel zu dieser Jahreszeit oft gänzlich ruhen. Allerdings sind die hierdurch eingesparten Kosten nur relativ gering und belaufen sich auf etwa 70-100 Euro jährlich.

Fazit

Zwar kann mit Solarstrom nicht der gesamte Heizwärmebedarf eines Gebäudes gedeckt werden, trotzdem birgt das Heizen mit Photovoltaik entscheidende ökologische und finanzielle Vorteile:

Solarstrom, der zum Heizen verwendet wird, verbessert die CO2-Bilanz Ihres Gebäudes, unabhängig davon welche Art von Stromheizung Sie betreiben. Denn zu 100% erneuerbarer Sonnenstrom ist immer umweltfreundlicher als Netzstrom mit einem erneuerbaren Anteil von nur etwa 45%. Das Heizen mit Photovoltaik lohnt sich auch finanziell, denn jede Kilowattstunde Netzstrom, die durch Solarstrom ersetzt wird, senkt die Stromrechnung. So kann Solarstrom für nur 10 Cent erzeugt werden und ist damit etwa fünffach so günstig wie Strom aus dem Netz für 51 Cent.

Die Kombination von Elektroheizung und Photovoltaik ist in einem normalen Einfamilienhaus vom wirtschaftlichen Standpunkt aus meist nicht lohnenswert. Der Anschluss eines Pufferspeichers zur Warmwassererzeugung ist sinnvoll.

Besonders effektiv sind Energiesysteme aus Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe, denn eine Wärmepumpe kann aus günstigem Photovoltaikstrom etwa die vierfache Menge an Heizwärme erzeugen. Durch die Ergänzung eines Stromspeichers ist es möglich die schwankende Produktion der Photovoltaikanlage auszugleichen und auch in den Abend- und Nachtstunden Solarstrom für die Wärmepumpe bereitzustellen.

HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK

Der EU droht nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur (IEA) im nächsten Winter Gasknappheit.

“Das nächste Jahr – 2023 – könnte sehr viel schwieriger werden als dieses Jahr”, sagte IEA-Chef Fatih Birol am Montag nach Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel. Er erklärte, dass die Umstände, die es EU-Ländern erlaubt hätten, ihre Speicher vor diesem Winter zu füllen, im nächsten Jahr eventuell wegfallen könnten.

Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

/dub/DP/jha

BRÜSSEL (dpa-AFX)

Gasknappheit

Ga

Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

sknappheit

Energiewende in Deutschland
Der EU droht nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur (IEA) im nächsten Winter Gasknappheit.

“Das nächste Jahr – 2023 – könnte sehr viel schwieriger werden als dieses Jahr”, sagte IEA-Chef Fatih Birol am Montag nach Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel. Er erklärte, dass die Umstände, die es EU-Ländern erlaubt hätten, ihre Speicher vor diesem Winter zu füllen, im nächsten Jahr eventuell wegfallen könnten.

Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

/dub/DP/jha

BRÜSSEL (dpa-AFX)

Gasknappheit

Ga

Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

sknappheit

Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Besonders die Grundversorger haben ihre Preise deutlich nach oben geschraubt, da sich im vergangenen Jahr die Strompreise an der Börse mehr als verdoppelt haben und sie eine Strompreiserhöhung nur ein Mal im Jahr ankündigen können:

  • 2022 heben 416 Versorger die Strompreise um durchschnittlich 65 Prozent an. Für 2023 ist die Tendenz weiter steigend.
  • Fast ein Drittel aller Grundversorger hat extra neue Tarife für Neukunden eingeführt.
  • Die Preise sind durchschnittlich 103 Prozent höher als sonst in der Grundversorgung.
     (Quelle: strom-report.de, Stand 24.01.2022)

Durch die Pleitewelle etlicher Versorger sind viele Haushalte in die Grundversorgung oder Ersatzversorgung gerutscht. Diese müssen nun zu den teuren Preisen am Markt eingedeckt werden und treiben daher die Preise am Markt und vor allem in der Grundversorgung zusätzlich nach oben. Daher kann man den Verbrauchern nur empfehlen, sich einen günstigeren Tarif zu suchen, ggf. eben bei einem alternativen Anbieter.

Übrigens, die Neukundentarife bei Grundversorgern sind in der Regel immer viel teurer als die Tarife, die man im freien Wettbewerb der verschiedenen Stromanbieter findet. Vergleichen lohnt sich also immer und kann am Ende mehrere hundert Euro im Jahr sparen helfen. Sie können sich ggf. auch eine PV-Anlage mit Speicher zulegen und bis zu 80% in einzelnen Fällen sogar 100% weniger Strom vom Versorger kaufen müssen.

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung: Die gute Nachricht für Verbraucher!

Erhöht der Strom- oder Gasversorger die Preise, hat man grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht – und kann zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht kommt vor allem den Verbrauchern zugute, die vertraglich länger an einen Tarif gebunden sind. Ist man noch in der Strom-Grundversorgung, hat man sowieso eine reguläre Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

Bis wann müssen Stromanbieter Preiserhöhungen mitteilen?

Der Energieversorger muss mindestens einen Monat im Voraus über eine Strompreiserhöhung informieren. Stromverträge die eine Preisgarantie einthalten sind von einer Erhöhung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ausgenommen. 

Gut zu wissen: Informationspflicht bei Strompreiserhöhung

Bei einer Strompreiserhöhung müssen die Verbraucher auch über den Anlass, die Voraussetzungen und den Umfang informiert werden − unabhängig vom Tarif. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2014 entschieden. Darüber hinaus hat der jeweilige Stromanbieter noch weitere Informationspflichten seinen Kunden gegenüber: Im Anschreiben zur Strompreiserhöhung müssen alle relevanten Kosten in transparenter Weise gegenübergestellt werden. Ein genereller Hinweis auf gestiegene Stromkosten ist nicht ausreichend. Erhält man eine Strompreiserhöhung, ist ein genauer Blick auf die Stromrechnung demnach auf alle Fälle zu empfehlen.

Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Energiewende in Deutschland
Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Besonders die Grundversorger haben ihre Preise deutlich nach oben geschraubt, da sich im vergangenen Jahr die Strompreise an der Börse mehr als verdoppelt haben und sie eine Strompreiserhöhung nur ein Mal im Jahr ankündigen können:

  • 2022 heben 416 Versorger die Strompreise um durchschnittlich 65 Prozent an. Für 2023 ist die Tendenz weiter steigend.
  • Fast ein Drittel aller Grundversorger hat extra neue Tarife für Neukunden eingeführt.
  • Die Preise sind durchschnittlich 103 Prozent höher als sonst in der Grundversorgung.
     (Quelle: strom-report.de, Stand 24.01.2022)

Durch die Pleitewelle etlicher Versorger sind viele Haushalte in die Grundversorgung oder Ersatzversorgung gerutscht. Diese müssen nun zu den teuren Preisen am Markt eingedeckt werden und treiben daher die Preise am Markt und vor allem in der Grundversorgung zusätzlich nach oben. Daher kann man den Verbrauchern nur empfehlen, sich einen günstigeren Tarif zu suchen, ggf. eben bei einem alternativen Anbieter.

Übrigens, die Neukundentarife bei Grundversorgern sind in der Regel immer viel teurer als die Tarife, die man im freien Wettbewerb der verschiedenen Stromanbieter findet. Vergleichen lohnt sich also immer und kann am Ende mehrere hundert Euro im Jahr sparen helfen. Sie können sich ggf. auch eine PV-Anlage mit Speicher zulegen und bis zu 80% in einzelnen Fällen sogar 100% weniger Strom vom Versorger kaufen müssen.

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung: Die gute Nachricht für Verbraucher!

Erhöht der Strom- oder Gasversorger die Preise, hat man grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht – und kann zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht kommt vor allem den Verbrauchern zugute, die vertraglich länger an einen Tarif gebunden sind. Ist man noch in der Strom-Grundversorgung, hat man sowieso eine reguläre Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

Bis wann müssen Stromanbieter Preiserhöhungen mitteilen?

Der Energieversorger muss mindestens einen Monat im Voraus über eine Strompreiserhöhung informieren. Stromverträge die eine Preisgarantie einthalten sind von einer Erhöhung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ausgenommen. 

Gut zu wissen: Informationspflicht bei Strompreiserhöhung

Bei einer Strompreiserhöhung müssen die Verbraucher auch über den Anlass, die Voraussetzungen und den Umfang informiert werden − unabhängig vom Tarif. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2014 entschieden. Darüber hinaus hat der jeweilige Stromanbieter noch weitere Informationspflichten seinen Kunden gegenüber: Im Anschreiben zur Strompreiserhöhung müssen alle relevanten Kosten in transparenter Weise gegenübergestellt werden. Ein genereller Hinweis auf gestiegene Stromkosten ist nicht ausreichend. Erhält man eine Strompreiserhöhung, ist ein genauer Blick auf die Stromrechnung demnach auf alle Fälle zu empfehlen.

Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

EEG 2023 zum nachlesen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Doch Vorsicht: Die meisten Regelungen im neuen EEG treten erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Regelungen freigegeben.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

Inhaltsverzeichnis

  • EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen
  • Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
  • Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich
  • Neue Vergütungssätze
  • Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau
  • Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Auch die Freigabe der EU liegt inzwischen vor. Details des Gesetzes vom Juli wurden Anfang Oktober 2022 bereits wieder geändert. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.

Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein. Die meisten Regelungen greifen erst ab 1. Januar 2023, einige schon früher.

EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien

Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr schon 9 GW. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden. 

Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen

Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.

PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten. 

Neue Vergütungssätze

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel EigenversorgungEine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.

Als feste Einspeisevergütung können Sie hier kalkulieren:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.Achtung: 

Wenn in anderen Quellen als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind das die „anzulegenden Werte“, die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber:in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei typischen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, weil sich bei ihnen ein Stromverkauf an einen Direktvermarkter in der Regel nicht lohnt.

Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.

Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau

Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also in den Jahren 2022 und 2023 konstant.

Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.

So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.

Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil  ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen. 

Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.   

Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Oktober 2022) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt. 

Bau von PV-Anlagen: Mehrwertsteuersenkung auf 0 Prozent erst ab 2023 gültig

02.12.2022

Noch müssen PV-Anlagenbauer auf ihren Abschlagsrechnungen 19 Prozent Mehrwertsteuer auszeichnen – auch wenn die Anlagen erst 2023 vollends installiert werden. Der Steuersatz von 0 Prozent gilt erst 2023.

Dürfen Anlagenbauer noch 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen? Das geplante Jahressteuergesetz 2022 hat lediglich die erste Lesung im Bundestag absolviert. Nun geht es in den Finanzausschuss. Nach der dritten Lesung im Bundestag muss der Bundesrat zustimmen. „Das kann locker bis Weihnachten dauern“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Luisa Damm in Dresden. Bis das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen ist, gelten die bisherigen Regelungen. Daher müssen Anlagenbauer auf ihren Abschlags- und Anzahlungsrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das gilt auch, wenn das Gesetz schon früher beschlossen würde. Es gilt erst ab 01. Januar 2023.

Müssen Anlagenbauer die Umsatzsteuer zurückzahlen?

„Aus steuerlicher Sicht waren und sind Abrechnungen von Anlagenbauern im Jahr 2022 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer korrekt“ so die Steuerberater von Ecovis. Das sei auch dann der Fall, wenn der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Neuregelung auf den Weg bringe. Erst bei der Schlussabrechnung 2023 könne der Anlagenbauer den Nullsteuersatz anwenden und die bisher gezahlten Anzahlungen inklusive Mehrwertsteuer auf die Schlusszahlung anrechnen. Am 02.12.2022 wurde das beschloßen.

Mehwertsteuer darf erst auf Rechnungen von 2023 mit 0 ausgewiesen sein

Ob der Anlagenbauer mögliche vereinnahmte Umsatzsteuern tatsächlich zurückzahlen muss, hänge im Wesentlichen von den jeweiligen Verträgen ab. Paragraph 29 Umsatzsteuergesetz habe der Gesetzgeber extra für Steuersatzänderungen eingeführt. Das Umsatzsteuergesetz bietet somit eine Anspruchsgrundlage. „Letztlich kommt es jedoch darauf an, was in den Verträgen steht“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger.

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Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Energieversorger , Energiewende in Deutschland
Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

EEG 2023 zum nachlesen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Doch Vorsicht: Die meisten Regelungen im neuen EEG treten erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Regelungen freigegeben.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

Inhaltsverzeichnis

  • EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen
  • Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
  • Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich
  • Neue Vergütungssätze
  • Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau
  • Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Auch die Freigabe der EU liegt inzwischen vor. Details des Gesetzes vom Juli wurden Anfang Oktober 2022 bereits wieder geändert. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.

Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein. Die meisten Regelungen greifen erst ab 1. Januar 2023, einige schon früher.

EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien

Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr schon 9 GW. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden. 

Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen

Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.

PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten. 

Neue Vergütungssätze

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel EigenversorgungEine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.

Als feste Einspeisevergütung können Sie hier kalkulieren:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.Achtung: 

Wenn in anderen Quellen als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind das die „anzulegenden Werte“, die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber:in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei typischen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, weil sich bei ihnen ein Stromverkauf an einen Direktvermarkter in der Regel nicht lohnt.

Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.

Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau

Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also in den Jahren 2022 und 2023 konstant.

Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.

So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.

Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil  ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen. 

Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.   

Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Oktober 2022) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt. 

Bau von PV-Anlagen: Mehrwertsteuersenkung auf 0 Prozent erst ab 2023 gültig

02.12.2022

Noch müssen PV-Anlagenbauer auf ihren Abschlagsrechnungen 19 Prozent Mehrwertsteuer auszeichnen – auch wenn die Anlagen erst 2023 vollends installiert werden. Der Steuersatz von 0 Prozent gilt erst 2023.

Dürfen Anlagenbauer noch 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen? Das geplante Jahressteuergesetz 2022 hat lediglich die erste Lesung im Bundestag absolviert. Nun geht es in den Finanzausschuss. Nach der dritten Lesung im Bundestag muss der Bundesrat zustimmen. „Das kann locker bis Weihnachten dauern“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Luisa Damm in Dresden. Bis das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen ist, gelten die bisherigen Regelungen. Daher müssen Anlagenbauer auf ihren Abschlags- und Anzahlungsrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das gilt auch, wenn das Gesetz schon früher beschlossen würde. Es gilt erst ab 01. Januar 2023.

Müssen Anlagenbauer die Umsatzsteuer zurückzahlen?

„Aus steuerlicher Sicht waren und sind Abrechnungen von Anlagenbauern im Jahr 2022 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer korrekt“ so die Steuerberater von Ecovis. Das sei auch dann der Fall, wenn der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Neuregelung auf den Weg bringe. Erst bei der Schlussabrechnung 2023 könne der Anlagenbauer den Nullsteuersatz anwenden und die bisher gezahlten Anzahlungen inklusive Mehrwertsteuer auf die Schlusszahlung anrechnen. Am 02.12.2022 wurde das beschloßen.

Mehwertsteuer darf erst auf Rechnungen von 2023 mit 0 ausgewiesen sein

Ob der Anlagenbauer mögliche vereinnahmte Umsatzsteuern tatsächlich zurückzahlen muss, hänge im Wesentlichen von den jeweiligen Verträgen ab. Paragraph 29 Umsatzsteuergesetz habe der Gesetzgeber extra für Steuersatzänderungen eingeführt. Das Umsatzsteuergesetz bietet somit eine Anspruchsgrundlage. „Letztlich kommt es jedoch darauf an, was in den Verträgen steht“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger.

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Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

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