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Heizen mit PV
HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK – DARUM LOHNT SICH DIE KOMBINATION


Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung für Solarstrom und zu erwartender Preissteigerungen für fossile Energieträger, wird das Heizen mit Photovoltaik zunehmend attraktiv. Wir stellen die Vor- und Nachteile der Beheizung Ihres Hauses mit Solarstrom vor und bewerten mögliche Realisierungskonzepte. Sicher ist: Wer mehr Solarstrom nutzt, schont das Klima und vermeidet C02-Emissionen.

Diese Themen erwarten Sie:

  1. Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?
  2. Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom
  3. Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils
  4. Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom
  5. Fazit

Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?

CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

PREISSTEIGERUNGEN FÜR GAS- UND ÖL ZU ERWARTEN

Nach deutlichen Preissteigerungen kostet Gas Ende 2022 12 Cent pro Kilowattstunde, langfristig sind weiterhin deutliche Preissteigerungen zu erwarten. Bedenkt man zudem, dass die Kosten für Solarstrom sinken und sich die Effizienz von Wärmepumpen weiter erhöhen wird, ist die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik im Neubau auf lange Sicht wirtschaftlicher als der Betrieb einer Gas- oder Ölheizung.

Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom

Strom aus einer Photovoltaikanlage kann den Heizstrombedarf nur teilweise decken. Das hat vor allem zwei Gründe:

SCHWANKENDE STROMERZEUGUNG DURCH PHOTOVOLTAIK

Photovoltaikanlagen erzeugen nur Strom, wenn die Sonne scheint. Das heißt nach Sonnenuntergang und in der Nacht wird kein Strom produziert. Im Winter, wenn die Sonne tief am Himmel steht und nur wenige Stunden am Tag scheint, reduzieren sich die Erträge einer Photovoltaikanlage. So wird nur circa 30% der jährlichen Stromproduktion einer Photovoltaikanlage im Winter erzeugt, doch gerade im Winter wird am meisten Heizwärme benötigt.

BEGRENZTE STROMPRODUKTION DER PV-ANLAGE

Eine durschnittliche Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus produziert jährlich etwa 3.000-10.000 kWh Strom. 30-80% hiervon werden bereits zur Deckung des Strombedarfs genutzt. Daher steht für die Deckung des gesamten Heizwärmebedarfs eines Einfamilienhauses, der zwischen 10.000 und 20.000 kWh schwankt, nicht genügend Solarstrom zur Verfügung.

Der Betrieb einer Wärmepumpe mit Solarstrom lohnt sich dennoch. Denn da eine Wärmepumpe 1 kWh Solarstrom in 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Heizwärme verwandelt, kann mit der Kombination Photovoltaikanlage und Wärmepumpe ein viel höherer Anteil des Heizwärmebedarfs solar gedeckt werden als beim Betrieb einer reinen Elektroheizung.

Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils

VOLLBELEGUNG DES DACHES MIT PHOTOVOLTAIK

Eine Möglichkeit zur Erhöhung des zu Heizzwecken nutzbaren Anteils an Solarstrom ist die Installation einer großen Photovoltaikanlage, die so viel Dachfläche nutzt wie möglich.

Eine Vollbelegung des Daches ist auch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Denn bei Nutzung des vollständigen solaren Potenzials aller Dächer und Freiflächen in Deutschland, steht auch ausreichend Solarenergie für die Energiewende zur Verfügung.

INSTALLATION EINES STROMSPEICHERS

Noch effektiver ist die Ergänzung der Photovoltaikanlage durch einen Stromspeicher, der den erzeugten Solarstrom zeitweise zwischenspeichert. Mit einem Stromspeicher kann auch nach Sonnenuntergang, in den Abend und Nachtstunden, Solarstrom zum Heizen verwendet werden. Durch die stark gefallenen Preise für Stromspeicher ist diese Option mittlerweile sehr attraktiv.

Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom

BETRIEB EINER ELEKTROHEIZUNG

Eine Elektroheizung heizt ausschließlich mit Strom. Da Strom deutlich teurer ist als eine Kilowattstunde Wärme, sind Elektroheizungen in der Regel keine kosteneffiziente Lösung. Für Einfamilienhäuser lohnt sich der Betrieb einer Elektroheizung mit Photovoltaikstrom im Normalfall nicht, denn nur ein Teil des für die Beheizung benötigten Stroms kann tatsächlich von der Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden. Der Rest muss weiter zu hohen Kosten aus dem Stromnetz bezogen werden.

Handelt es sich allerdings um kleine Räume, die nur an wenigen Tagen genutzt werden, kann eine Elektroheizung sinnvoll sein, denn deren Anschaffung ist deutlich günstiger als der Kauf eines konventionellen Heizsystems. So werden Elektroheizungen besonders häufig in Ferienhäusern, Dachgeschossen, Schrebergärten oder Garagen eingesetzt. Hier amortisiert sich die Anschaffung einer Öl- bzw. Gasheizung oder Wärmepumpe durch den geringen jährlichen Heizbedarf nicht.

Grundsätzlich gilt: Jede Kilowattstunde, die eine Elektroheizung mit Solarstrom statt Netzstrom betrieben wird, senkt die Heizkosten und schont das Klima.

BETRIEB EINER WÄRMEPUMPE

Wärmepumpen sind das beliebteste Heizsystem im Neubau – und das nicht ohne Grund. Daher spielt auch die Kombination von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe in der Praxis eine bedeutende Rolle.

Eine Wärmepumpe erzeugt umweltfreundlich Heizwärme, in dem sie unter Zuhilfenahme von Strom ihrer Umgebung Wärme entzieht. Eine moderne Wärmepumpe im Neubau erzeugt aus einer kWh Strom so 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Ein Teil des Stroms, der zum Betrieb der Wärmepumpe nötig ist, kann auch auf dem eigenen Dach mithilfe einer Photovoltaikanlage produziert werden. Da Photovoltaikstrom günstiger ist als Netzstrom, verbessert sich so die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe und Hausbesitzer sparen Stromkosten.

Anders als bei Elektroheizungen, die in normalen Wohngebäuden nicht wirtschaftlich sind, ist eine Wärmepumpe im Neubau oder in gut gedämmten Bestandsgebäuden auch ohne die Kombination mit einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich. Daher ist es kein Nachteil, wenn nur ein Teil des Strombedarfs der Photovoltaikanlage über die Wärmepumpe gedeckt werden kann, denn die Wirtschaftlichkeit besteht auch bei reinem Netzstrombezug.

Meist können etwa 10-15% des Strombedarfs der Wärmepumpe über Solarstrom gedeckt werden. Die Kombination von Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe macht Hausbesitzer zudem zu etwa 50-80% autark. Wer vollständig unabhängig von Energieversorgern und konventionellen Energieträgern sein möchte, kann sein Energiesystem durch eine E-Ladesäule und die Mitgliedschaft in einer Community, die 100% erneuerbaren Strom liefert, vervollständigen.

ANSCHLUSS EINES PUFFERSPEICHERS ZUR WARMWASSERERZEUGUNG

Die Photovoltaikanlage kann auch dazu genutzt werden, um den Brauchwasserbedarf in den Sommermonaten zu decken, indem mit dem überschüssigem Solarstrom ein Heizstab im Pufferspeicher für die Warmwasserversorgung betrieben wird.

Denn gerade im Sommer sind die Erträge der PV-Anlage hoch und die Sonne scheint auch noch bis in die späten Abendstunden. So kann der konventionelle Heizkessel zu dieser Jahreszeit oft gänzlich ruhen. Allerdings sind die hierdurch eingesparten Kosten nur relativ gering und belaufen sich auf etwa 70-100 Euro jährlich.

Fazit

Zwar kann mit Solarstrom nicht der gesamte Heizwärmebedarf eines Gebäudes gedeckt werden, trotzdem birgt das Heizen mit Photovoltaik entscheidende ökologische und finanzielle Vorteile:

Solarstrom, der zum Heizen verwendet wird, verbessert die CO2-Bilanz Ihres Gebäudes, unabhängig davon welche Art von Stromheizung Sie betreiben. Denn zu 100% erneuerbarer Sonnenstrom ist immer umweltfreundlicher als Netzstrom mit einem erneuerbaren Anteil von nur etwa 45%. Das Heizen mit Photovoltaik lohnt sich auch finanziell, denn jede Kilowattstunde Netzstrom, die durch Solarstrom ersetzt wird, senkt die Stromrechnung. So kann Solarstrom für nur 10 Cent erzeugt werden und ist damit etwa fünffach so günstig wie Strom aus dem Netz für 51 Cent.

Die Kombination von Elektroheizung und Photovoltaik ist in einem normalen Einfamilienhaus vom wirtschaftlichen Standpunkt aus meist nicht lohnenswert. Der Anschluss eines Pufferspeichers zur Warmwassererzeugung ist sinnvoll.

Besonders effektiv sind Energiesysteme aus Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe, denn eine Wärmepumpe kann aus günstigem Photovoltaikstrom etwa die vierfache Menge an Heizwärme erzeugen. Durch die Ergänzung eines Stromspeichers ist es möglich die schwankende Produktion der Photovoltaikanlage auszugleichen und auch in den Abend- und Nachtstunden Solarstrom für die Wärmepumpe bereitzustellen.

HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK

Energiewende in Deutschland
HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK – DARUM LOHNT SICH DIE KOMBINATION


Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung für Solarstrom und zu erwartender Preissteigerungen für fossile Energieträger, wird das Heizen mit Photovoltaik zunehmend attraktiv. Wir stellen die Vor- und Nachteile der Beheizung Ihres Hauses mit Solarstrom vor und bewerten mögliche Realisierungskonzepte. Sicher ist: Wer mehr Solarstrom nutzt, schont das Klima und vermeidet C02-Emissionen.

Diese Themen erwarten Sie:

  1. Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?
  2. Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom
  3. Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils
  4. Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom
  5. Fazit

Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?

CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

PREISSTEIGERUNGEN FÜR GAS- UND ÖL ZU ERWARTEN

Nach deutlichen Preissteigerungen kostet Gas Ende 2022 12 Cent pro Kilowattstunde, langfristig sind weiterhin deutliche Preissteigerungen zu erwarten. Bedenkt man zudem, dass die Kosten für Solarstrom sinken und sich die Effizienz von Wärmepumpen weiter erhöhen wird, ist die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik im Neubau auf lange Sicht wirtschaftlicher als der Betrieb einer Gas- oder Ölheizung.

Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom

Strom aus einer Photovoltaikanlage kann den Heizstrombedarf nur teilweise decken. Das hat vor allem zwei Gründe:

SCHWANKENDE STROMERZEUGUNG DURCH PHOTOVOLTAIK

Photovoltaikanlagen erzeugen nur Strom, wenn die Sonne scheint. Das heißt nach Sonnenuntergang und in der Nacht wird kein Strom produziert. Im Winter, wenn die Sonne tief am Himmel steht und nur wenige Stunden am Tag scheint, reduzieren sich die Erträge einer Photovoltaikanlage. So wird nur circa 30% der jährlichen Stromproduktion einer Photovoltaikanlage im Winter erzeugt, doch gerade im Winter wird am meisten Heizwärme benötigt.

BEGRENZTE STROMPRODUKTION DER PV-ANLAGE

Eine durschnittliche Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus produziert jährlich etwa 3.000-10.000 kWh Strom. 30-80% hiervon werden bereits zur Deckung des Strombedarfs genutzt. Daher steht für die Deckung des gesamten Heizwärmebedarfs eines Einfamilienhauses, der zwischen 10.000 und 20.000 kWh schwankt, nicht genügend Solarstrom zur Verfügung.

Der Betrieb einer Wärmepumpe mit Solarstrom lohnt sich dennoch. Denn da eine Wärmepumpe 1 kWh Solarstrom in 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Heizwärme verwandelt, kann mit der Kombination Photovoltaikanlage und Wärmepumpe ein viel höherer Anteil des Heizwärmebedarfs solar gedeckt werden als beim Betrieb einer reinen Elektroheizung.

Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils

VOLLBELEGUNG DES DACHES MIT PHOTOVOLTAIK

Eine Möglichkeit zur Erhöhung des zu Heizzwecken nutzbaren Anteils an Solarstrom ist die Installation einer großen Photovoltaikanlage, die so viel Dachfläche nutzt wie möglich.

Eine Vollbelegung des Daches ist auch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Denn bei Nutzung des vollständigen solaren Potenzials aller Dächer und Freiflächen in Deutschland, steht auch ausreichend Solarenergie für die Energiewende zur Verfügung.

INSTALLATION EINES STROMSPEICHERS

Noch effektiver ist die Ergänzung der Photovoltaikanlage durch einen Stromspeicher, der den erzeugten Solarstrom zeitweise zwischenspeichert. Mit einem Stromspeicher kann auch nach Sonnenuntergang, in den Abend und Nachtstunden, Solarstrom zum Heizen verwendet werden. Durch die stark gefallenen Preise für Stromspeicher ist diese Option mittlerweile sehr attraktiv.

Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom

BETRIEB EINER ELEKTROHEIZUNG

Eine Elektroheizung heizt ausschließlich mit Strom. Da Strom deutlich teurer ist als eine Kilowattstunde Wärme, sind Elektroheizungen in der Regel keine kosteneffiziente Lösung. Für Einfamilienhäuser lohnt sich der Betrieb einer Elektroheizung mit Photovoltaikstrom im Normalfall nicht, denn nur ein Teil des für die Beheizung benötigten Stroms kann tatsächlich von der Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden. Der Rest muss weiter zu hohen Kosten aus dem Stromnetz bezogen werden.

Handelt es sich allerdings um kleine Räume, die nur an wenigen Tagen genutzt werden, kann eine Elektroheizung sinnvoll sein, denn deren Anschaffung ist deutlich günstiger als der Kauf eines konventionellen Heizsystems. So werden Elektroheizungen besonders häufig in Ferienhäusern, Dachgeschossen, Schrebergärten oder Garagen eingesetzt. Hier amortisiert sich die Anschaffung einer Öl- bzw. Gasheizung oder Wärmepumpe durch den geringen jährlichen Heizbedarf nicht.

Grundsätzlich gilt: Jede Kilowattstunde, die eine Elektroheizung mit Solarstrom statt Netzstrom betrieben wird, senkt die Heizkosten und schont das Klima.

BETRIEB EINER WÄRMEPUMPE

Wärmepumpen sind das beliebteste Heizsystem im Neubau – und das nicht ohne Grund. Daher spielt auch die Kombination von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe in der Praxis eine bedeutende Rolle.

Eine Wärmepumpe erzeugt umweltfreundlich Heizwärme, in dem sie unter Zuhilfenahme von Strom ihrer Umgebung Wärme entzieht. Eine moderne Wärmepumpe im Neubau erzeugt aus einer kWh Strom so 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Ein Teil des Stroms, der zum Betrieb der Wärmepumpe nötig ist, kann auch auf dem eigenen Dach mithilfe einer Photovoltaikanlage produziert werden. Da Photovoltaikstrom günstiger ist als Netzstrom, verbessert sich so die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe und Hausbesitzer sparen Stromkosten.

Anders als bei Elektroheizungen, die in normalen Wohngebäuden nicht wirtschaftlich sind, ist eine Wärmepumpe im Neubau oder in gut gedämmten Bestandsgebäuden auch ohne die Kombination mit einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich. Daher ist es kein Nachteil, wenn nur ein Teil des Strombedarfs der Photovoltaikanlage über die Wärmepumpe gedeckt werden kann, denn die Wirtschaftlichkeit besteht auch bei reinem Netzstrombezug.

Meist können etwa 10-15% des Strombedarfs der Wärmepumpe über Solarstrom gedeckt werden. Die Kombination von Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe macht Hausbesitzer zudem zu etwa 50-80% autark. Wer vollständig unabhängig von Energieversorgern und konventionellen Energieträgern sein möchte, kann sein Energiesystem durch eine E-Ladesäule und die Mitgliedschaft in einer Community, die 100% erneuerbaren Strom liefert, vervollständigen.

ANSCHLUSS EINES PUFFERSPEICHERS ZUR WARMWASSERERZEUGUNG

Die Photovoltaikanlage kann auch dazu genutzt werden, um den Brauchwasserbedarf in den Sommermonaten zu decken, indem mit dem überschüssigem Solarstrom ein Heizstab im Pufferspeicher für die Warmwasserversorgung betrieben wird.

Denn gerade im Sommer sind die Erträge der PV-Anlage hoch und die Sonne scheint auch noch bis in die späten Abendstunden. So kann der konventionelle Heizkessel zu dieser Jahreszeit oft gänzlich ruhen. Allerdings sind die hierdurch eingesparten Kosten nur relativ gering und belaufen sich auf etwa 70-100 Euro jährlich.

Fazit

Zwar kann mit Solarstrom nicht der gesamte Heizwärmebedarf eines Gebäudes gedeckt werden, trotzdem birgt das Heizen mit Photovoltaik entscheidende ökologische und finanzielle Vorteile:

Solarstrom, der zum Heizen verwendet wird, verbessert die CO2-Bilanz Ihres Gebäudes, unabhängig davon welche Art von Stromheizung Sie betreiben. Denn zu 100% erneuerbarer Sonnenstrom ist immer umweltfreundlicher als Netzstrom mit einem erneuerbaren Anteil von nur etwa 45%. Das Heizen mit Photovoltaik lohnt sich auch finanziell, denn jede Kilowattstunde Netzstrom, die durch Solarstrom ersetzt wird, senkt die Stromrechnung. So kann Solarstrom für nur 10 Cent erzeugt werden und ist damit etwa fünffach so günstig wie Strom aus dem Netz für 51 Cent.

Die Kombination von Elektroheizung und Photovoltaik ist in einem normalen Einfamilienhaus vom wirtschaftlichen Standpunkt aus meist nicht lohnenswert. Der Anschluss eines Pufferspeichers zur Warmwassererzeugung ist sinnvoll.

Besonders effektiv sind Energiesysteme aus Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe, denn eine Wärmepumpe kann aus günstigem Photovoltaikstrom etwa die vierfache Menge an Heizwärme erzeugen. Durch die Ergänzung eines Stromspeichers ist es möglich die schwankende Produktion der Photovoltaikanlage auszugleichen und auch in den Abend- und Nachtstunden Solarstrom für die Wärmepumpe bereitzustellen.

HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK

Der EU droht nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur (IEA) im nächsten Winter Gasknappheit.

“Das nächste Jahr – 2023 – könnte sehr viel schwieriger werden als dieses Jahr”, sagte IEA-Chef Fatih Birol am Montag nach Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel. Er erklärte, dass die Umstände, die es EU-Ländern erlaubt hätten, ihre Speicher vor diesem Winter zu füllen, im nächsten Jahr eventuell wegfallen könnten.

Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

/dub/DP/jha

BRÜSSEL (dpa-AFX)

Gasknappheit

Ga

Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

sknappheit

Energiewende in Deutschland
Der EU droht nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur (IEA) im nächsten Winter Gasknappheit.

“Das nächste Jahr – 2023 – könnte sehr viel schwieriger werden als dieses Jahr”, sagte IEA-Chef Fatih Birol am Montag nach Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel. Er erklärte, dass die Umstände, die es EU-Ländern erlaubt hätten, ihre Speicher vor diesem Winter zu füllen, im nächsten Jahr eventuell wegfallen könnten.

Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

/dub/DP/jha

BRÜSSEL (dpa-AFX)

Gasknappheit

Ga

Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

sknappheit

Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Besonders die Grundversorger haben ihre Preise deutlich nach oben geschraubt, da sich im vergangenen Jahr die Strompreise an der Börse mehr als verdoppelt haben und sie eine Strompreiserhöhung nur ein Mal im Jahr ankündigen können:

  • 2022 heben 416 Versorger die Strompreise um durchschnittlich 65 Prozent an. Für 2023 ist die Tendenz weiter steigend.
  • Fast ein Drittel aller Grundversorger hat extra neue Tarife für Neukunden eingeführt.
  • Die Preise sind durchschnittlich 103 Prozent höher als sonst in der Grundversorgung.
     (Quelle: strom-report.de, Stand 24.01.2022)

Durch die Pleitewelle etlicher Versorger sind viele Haushalte in die Grundversorgung oder Ersatzversorgung gerutscht. Diese müssen nun zu den teuren Preisen am Markt eingedeckt werden und treiben daher die Preise am Markt und vor allem in der Grundversorgung zusätzlich nach oben. Daher kann man den Verbrauchern nur empfehlen, sich einen günstigeren Tarif zu suchen, ggf. eben bei einem alternativen Anbieter.

Übrigens, die Neukundentarife bei Grundversorgern sind in der Regel immer viel teurer als die Tarife, die man im freien Wettbewerb der verschiedenen Stromanbieter findet. Vergleichen lohnt sich also immer und kann am Ende mehrere hundert Euro im Jahr sparen helfen. Sie können sich ggf. auch eine PV-Anlage mit Speicher zulegen und bis zu 80% in einzelnen Fällen sogar 100% weniger Strom vom Versorger kaufen müssen.

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung: Die gute Nachricht für Verbraucher!

Erhöht der Strom- oder Gasversorger die Preise, hat man grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht – und kann zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht kommt vor allem den Verbrauchern zugute, die vertraglich länger an einen Tarif gebunden sind. Ist man noch in der Strom-Grundversorgung, hat man sowieso eine reguläre Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

Bis wann müssen Stromanbieter Preiserhöhungen mitteilen?

Der Energieversorger muss mindestens einen Monat im Voraus über eine Strompreiserhöhung informieren. Stromverträge die eine Preisgarantie einthalten sind von einer Erhöhung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ausgenommen. 

Gut zu wissen: Informationspflicht bei Strompreiserhöhung

Bei einer Strompreiserhöhung müssen die Verbraucher auch über den Anlass, die Voraussetzungen und den Umfang informiert werden − unabhängig vom Tarif. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2014 entschieden. Darüber hinaus hat der jeweilige Stromanbieter noch weitere Informationspflichten seinen Kunden gegenüber: Im Anschreiben zur Strompreiserhöhung müssen alle relevanten Kosten in transparenter Weise gegenübergestellt werden. Ein genereller Hinweis auf gestiegene Stromkosten ist nicht ausreichend. Erhält man eine Strompreiserhöhung, ist ein genauer Blick auf die Stromrechnung demnach auf alle Fälle zu empfehlen.

Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Energiewende in Deutschland
Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Besonders die Grundversorger haben ihre Preise deutlich nach oben geschraubt, da sich im vergangenen Jahr die Strompreise an der Börse mehr als verdoppelt haben und sie eine Strompreiserhöhung nur ein Mal im Jahr ankündigen können:

  • 2022 heben 416 Versorger die Strompreise um durchschnittlich 65 Prozent an. Für 2023 ist die Tendenz weiter steigend.
  • Fast ein Drittel aller Grundversorger hat extra neue Tarife für Neukunden eingeführt.
  • Die Preise sind durchschnittlich 103 Prozent höher als sonst in der Grundversorgung.
     (Quelle: strom-report.de, Stand 24.01.2022)

Durch die Pleitewelle etlicher Versorger sind viele Haushalte in die Grundversorgung oder Ersatzversorgung gerutscht. Diese müssen nun zu den teuren Preisen am Markt eingedeckt werden und treiben daher die Preise am Markt und vor allem in der Grundversorgung zusätzlich nach oben. Daher kann man den Verbrauchern nur empfehlen, sich einen günstigeren Tarif zu suchen, ggf. eben bei einem alternativen Anbieter.

Übrigens, die Neukundentarife bei Grundversorgern sind in der Regel immer viel teurer als die Tarife, die man im freien Wettbewerb der verschiedenen Stromanbieter findet. Vergleichen lohnt sich also immer und kann am Ende mehrere hundert Euro im Jahr sparen helfen. Sie können sich ggf. auch eine PV-Anlage mit Speicher zulegen und bis zu 80% in einzelnen Fällen sogar 100% weniger Strom vom Versorger kaufen müssen.

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung: Die gute Nachricht für Verbraucher!

Erhöht der Strom- oder Gasversorger die Preise, hat man grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht – und kann zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht kommt vor allem den Verbrauchern zugute, die vertraglich länger an einen Tarif gebunden sind. Ist man noch in der Strom-Grundversorgung, hat man sowieso eine reguläre Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

Bis wann müssen Stromanbieter Preiserhöhungen mitteilen?

Der Energieversorger muss mindestens einen Monat im Voraus über eine Strompreiserhöhung informieren. Stromverträge die eine Preisgarantie einthalten sind von einer Erhöhung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ausgenommen. 

Gut zu wissen: Informationspflicht bei Strompreiserhöhung

Bei einer Strompreiserhöhung müssen die Verbraucher auch über den Anlass, die Voraussetzungen und den Umfang informiert werden − unabhängig vom Tarif. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2014 entschieden. Darüber hinaus hat der jeweilige Stromanbieter noch weitere Informationspflichten seinen Kunden gegenüber: Im Anschreiben zur Strompreiserhöhung müssen alle relevanten Kosten in transparenter Weise gegenübergestellt werden. Ein genereller Hinweis auf gestiegene Stromkosten ist nicht ausreichend. Erhält man eine Strompreiserhöhung, ist ein genauer Blick auf die Stromrechnung demnach auf alle Fälle zu empfehlen.

Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

EEG 2023 zum nachlesen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Doch Vorsicht: Die meisten Regelungen im neuen EEG treten erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Regelungen freigegeben.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

Inhaltsverzeichnis

  • EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen
  • Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
  • Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich
  • Neue Vergütungssätze
  • Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau
  • Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Auch die Freigabe der EU liegt inzwischen vor. Details des Gesetzes vom Juli wurden Anfang Oktober 2022 bereits wieder geändert. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.

Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein. Die meisten Regelungen greifen erst ab 1. Januar 2023, einige schon früher.

EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien

Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr schon 9 GW. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden. 

Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen

Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.

PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten. 

Neue Vergütungssätze

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel EigenversorgungEine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.

Als feste Einspeisevergütung können Sie hier kalkulieren:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.Achtung: 

Wenn in anderen Quellen als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind das die „anzulegenden Werte“, die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber:in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei typischen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, weil sich bei ihnen ein Stromverkauf an einen Direktvermarkter in der Regel nicht lohnt.

Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.

Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau

Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also in den Jahren 2022 und 2023 konstant.

Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.

So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.

Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil  ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen. 

Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.   

Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Oktober 2022) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt. 

Bau von PV-Anlagen: Mehrwertsteuersenkung auf 0 Prozent erst ab 2023 gültig

02.12.2022

Noch müssen PV-Anlagenbauer auf ihren Abschlagsrechnungen 19 Prozent Mehrwertsteuer auszeichnen – auch wenn die Anlagen erst 2023 vollends installiert werden. Der Steuersatz von 0 Prozent gilt erst 2023.

Dürfen Anlagenbauer noch 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen? Das geplante Jahressteuergesetz 2022 hat lediglich die erste Lesung im Bundestag absolviert. Nun geht es in den Finanzausschuss. Nach der dritten Lesung im Bundestag muss der Bundesrat zustimmen. „Das kann locker bis Weihnachten dauern“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Luisa Damm in Dresden. Bis das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen ist, gelten die bisherigen Regelungen. Daher müssen Anlagenbauer auf ihren Abschlags- und Anzahlungsrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das gilt auch, wenn das Gesetz schon früher beschlossen würde. Es gilt erst ab 01. Januar 2023.

Müssen Anlagenbauer die Umsatzsteuer zurückzahlen?

„Aus steuerlicher Sicht waren und sind Abrechnungen von Anlagenbauern im Jahr 2022 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer korrekt“ so die Steuerberater von Ecovis. Das sei auch dann der Fall, wenn der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Neuregelung auf den Weg bringe. Erst bei der Schlussabrechnung 2023 könne der Anlagenbauer den Nullsteuersatz anwenden und die bisher gezahlten Anzahlungen inklusive Mehrwertsteuer auf die Schlusszahlung anrechnen. Am 02.12.2022 wurde das beschloßen.

Mehwertsteuer darf erst auf Rechnungen von 2023 mit 0 ausgewiesen sein

Ob der Anlagenbauer mögliche vereinnahmte Umsatzsteuern tatsächlich zurückzahlen muss, hänge im Wesentlichen von den jeweiligen Verträgen ab. Paragraph 29 Umsatzsteuergesetz habe der Gesetzgeber extra für Steuersatzänderungen eingeführt. Das Umsatzsteuergesetz bietet somit eine Anspruchsgrundlage. „Letztlich kommt es jedoch darauf an, was in den Verträgen steht“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger.

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Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Energieversorger , Energiewende in Deutschland
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Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

EEG 2023 zum nachlesen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Doch Vorsicht: Die meisten Regelungen im neuen EEG treten erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Regelungen freigegeben.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

Inhaltsverzeichnis

  • EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen
  • Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
  • Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich
  • Neue Vergütungssätze
  • Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau
  • Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Auch die Freigabe der EU liegt inzwischen vor. Details des Gesetzes vom Juli wurden Anfang Oktober 2022 bereits wieder geändert. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.

Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein. Die meisten Regelungen greifen erst ab 1. Januar 2023, einige schon früher.

EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien

Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr schon 9 GW. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden. 

Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen

Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.

PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten. 

Neue Vergütungssätze

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel EigenversorgungEine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.

Als feste Einspeisevergütung können Sie hier kalkulieren:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.Achtung: 

Wenn in anderen Quellen als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind das die „anzulegenden Werte“, die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber:in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei typischen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, weil sich bei ihnen ein Stromverkauf an einen Direktvermarkter in der Regel nicht lohnt.

Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.

Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau

Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also in den Jahren 2022 und 2023 konstant.

Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.

So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.

Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil  ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen. 

Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.   

Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Oktober 2022) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt. 

Bau von PV-Anlagen: Mehrwertsteuersenkung auf 0 Prozent erst ab 2023 gültig

02.12.2022

Noch müssen PV-Anlagenbauer auf ihren Abschlagsrechnungen 19 Prozent Mehrwertsteuer auszeichnen – auch wenn die Anlagen erst 2023 vollends installiert werden. Der Steuersatz von 0 Prozent gilt erst 2023.

Dürfen Anlagenbauer noch 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen? Das geplante Jahressteuergesetz 2022 hat lediglich die erste Lesung im Bundestag absolviert. Nun geht es in den Finanzausschuss. Nach der dritten Lesung im Bundestag muss der Bundesrat zustimmen. „Das kann locker bis Weihnachten dauern“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Luisa Damm in Dresden. Bis das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen ist, gelten die bisherigen Regelungen. Daher müssen Anlagenbauer auf ihren Abschlags- und Anzahlungsrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das gilt auch, wenn das Gesetz schon früher beschlossen würde. Es gilt erst ab 01. Januar 2023.

Müssen Anlagenbauer die Umsatzsteuer zurückzahlen?

„Aus steuerlicher Sicht waren und sind Abrechnungen von Anlagenbauern im Jahr 2022 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer korrekt“ so die Steuerberater von Ecovis. Das sei auch dann der Fall, wenn der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Neuregelung auf den Weg bringe. Erst bei der Schlussabrechnung 2023 könne der Anlagenbauer den Nullsteuersatz anwenden und die bisher gezahlten Anzahlungen inklusive Mehrwertsteuer auf die Schlusszahlung anrechnen. Am 02.12.2022 wurde das beschloßen.

Mehwertsteuer darf erst auf Rechnungen von 2023 mit 0 ausgewiesen sein

Ob der Anlagenbauer mögliche vereinnahmte Umsatzsteuern tatsächlich zurückzahlen muss, hänge im Wesentlichen von den jeweiligen Verträgen ab. Paragraph 29 Umsatzsteuergesetz habe der Gesetzgeber extra für Steuersatzänderungen eingeführt. Das Umsatzsteuergesetz bietet somit eine Anspruchsgrundlage. „Letztlich kommt es jedoch darauf an, was in den Verträgen steht“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger.

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Osterpaket vom Bundesrat verabschiedet

Insgesamt wird das Osterpaket positiv wahrgenommen. Weitere Stimmen verweisen auf ein Herbstpaket, mit dem sich noch mal nachbessern ließe.

Nachdem am Donnerstag der Bundestag das Osterpaket verabschiedet hat, folgte am Freitag  auch der Bundesrat mit seiner Zustimmung. Sobald der Bundespräsident die Novelle unterzeichnet hat, erscheint sie im Bundesgesetzblatt. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf beziehungsweise in einigen Wochen oder Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.

„Die Fesseln wurden gelockert.“ Das EEG 2023 und die weiteren Beschlüsse sind eine deutliche Verbesserung zum Kurs der vergangenen Jahre. An einigen Stellen wird man aber hinter eigenen Ansprüchen und vor allem dem Pariser Klimaabkommen zurückbleiben. Hier wird die Branche noch auf das Herbstpaket hoffen müssen.

Das Paket sieht den Ausbau der Solarenergie von aktuell 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt im Zieljahr 2030 vor. So würden pro Jahr 22 Gigawatt hinzukommen. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter, sagt der Bundesverband der Solarwirtschaft. Bereits 2024 sollen 88 Gigawatt installiert sein. Zwei Jahre später 128 Gigawatt und bis 2028 sollen es 172 Gigawatt sein. Die Zielmarke für das Jahr 2040: 400 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung.

Der Anteil an Solarenergie am Strommix wird mit dem beschlossenen Ausbaupfad für Solarenergie von 10 Prozent heute auf 30 Prozent steigen. Allerdings bemängelt der Verband, dass man sich den konsequenteren Abbau von Investitionsbarrieren gewünscht hätte.

Bessere Vergütung

„Die heute beschlossenen Gesetze sind ein erster wichtiger Meilenstein für eine klimaneutrale und unabhängigere Energieversorgung“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing. Im Entwurf der Regierung war zunächst eine Kürzung der Vergütung für Teileinspeiser vorgesehen. Das sorgte für Verstimmung, denn es gehe darum, mit finanziellen Anreizen den Ausbau auch auf privaten kleinen Dachflächen voranzutreiben.

Dass das jetzt doch geschehen kann, liegt nicht nur an den Vergütungssätzen von 8,6 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt und 6,20 Cent für Anlagen bis 750 Kilowatt, sondern auch an der geplanten Beseitigung einer viel beklagten Hürde – Bürokratie. Einfacher, schneller und digitaler soll es jetzt werden. Dafür sollen Netzbetreiber Webportale zur Online-Anmeldung einführen. Auch steuerliche Vereinfachungen stehen in Aussicht. So soll geprüft werden ob Anlagen erst ab einer Größe von 30 Kilowatt einkommens- und gewerbesteuerlich angemeldet werden müssen. Die Degression der Vergütungssätze soll bis Anfang 2024 ausgesetzt und ab dann durch eine halbjährliche Degression ersetzt werden.

Die Zuschüsse für Volleinspeiser sind unterdessen im Vergleich zum Regierungsentwurf wieder etwas gefallen. Für das Anlagensegment bis 10 Kilowatt sollten 6,87 Cent pro Kilowattstunde zum anzulegenden Wert hinzukommen. Jetzt sind es nur noch 4,8 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung soll zur Nutzung der gesamten Dachfläche anreizen. Es war nur schwer vorstellbar, warum Menschen ihr gesamtes Dach für Solar nutzen sollten, ohne selbst je eine Kilowattstunde davon zu verbrauchen.

EEG-Umlage entfällt

Ab dem ersten 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Diese Senkung des Strompreises soll auf die Verbraucher umgelegt werden. Mit Blick auf die zukünftige Finanzierung von erneuerbaren Energieanlagen sieht die Gesetzesnovelle eine komplette Streichung des Umlagesystems vor. „Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet“, heißt es in dem Gesetz. Die Finanzierung soll künftig über den Bundeshaushalt ablaufen. Die notwendigen Mittel dafür sollen über den Brennstoffemissionshandel bereitgestellt werden. Ab dem kommenden Jahr entsteht so ein Finanzierungsbedarf von 4,4 Milliarden Euro. Doch schon ab 2024 werde der Bedarf auf 12 Milliarden Euro ansteigen. Bis 2030 könnten es 23 Milliarden sein, rechnet die Regierung in ihrem Gesetz vor, verweist aber auch auf Unsicherheiten bei Kostenaufstellungen über einen so langen Zeitraum.

Anlagenzusammenfassung

In der Beschlussfassung ist man darauf eingegangen und hat kurzerhand die sogenannte Anlagenzusammenfassung vereinfacht. So ist es möglich, einen Teil der Dachanlage als Teileinspeiseanlage anzumelden, den anderen Teil als Volleinspeiseanlage. Dabei können sich beide Anlagen auf demselben Dach befinden und gleichzeitig angemeldet werden. Nur zwei separate Zähler sind notwendig. Wollten Häuslebauer zuvor zwei Anlagen auf einem Haus anmelden, mussten sie 12 Monate zwischen den Anmeldungen warten.

Gerade mit Blick auf landwirtschaftliche Betriebe könnten so große Dachflächen sinnvoll erschlossen werden.

Es wird einfacher, Volleinspeisung und Eigenversorgung zu kombinieren. Die unsinnige Spitzenlastkappung kleiner PV wird gestrichen.

Keine 70-Prozent-Drosselung mehr

Zuvor wurde auch die effektive Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung gedrosselt. Damit ist jetzt Schluss – zumindest für Anlagen bis zu einer Größe von 25 Kilowatt. Positiv wirken müsste die Aufhebung der pauschalen Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung in Höhe von 70 Prozent der installierten Leistung im EEG 2023.

GEG-Novellierung

Der Neubaustandard wurde auf das Effizienzhaus-55-Niveau angehoben. Der Primärenergiefaktor für Großwärmepumpen wurde abgesenkt.

„So richtig diese GEG-Novelle auch ist. Zur Frage, wie wir von der Abhängigkeit von russischen Gasimporten, der Verbrennung fossiler Energieträger und den hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor loskommen, trägt sie nur wenig bei“, so Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe. „Gaskrise und Klimawandel sorgen gerade dafür, dass viele Menschen so schnell wie möglich ihre Heizkessel gegen eine Wärmepumpe tauschen wollen. Die Heizungsindustrie und das Handwerk brauchen daher jetzt langfristige Planungssicherheit, um sich voll auf erneuerbare Wärme auszurichten. Grundlegend ist hierfür, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung gesetzlich konkretisiert, dass ab dem Jahr 2024 jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dafür muss noch in diesem Herbst direkt die nächste GEG-Novelle angegangen werden.“

Großer Markt für große Dächer

Je weniger Zeit Solarunternehmen für Papierkram aufbringen müssen, desto mehr Solaranlagen werden sie in den kommenden Jahren installieren können.

Tatsächlich zeigen sich die Installationsunternehmen mit Blick auf den Abbau des administrativen Aufwands gutgestimmt. Dass die Anwesenheit des Netzbetreibers bei der Inbetriebnahme von Anlagen bis 30 Kilowatt nicht mehr erforderlich ist, ist ein echter Beschleuniger für Endverbraucher.

Auch bei größeren Dachanlagen dürften sich Verbesserungen der Marktsituation einstellen.  Gut, dass gewerbliche Dachanlagen, die sich über Marktprämien finanzieren, künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Die Investitionsbereitschaft in diesem wichtigen Photovoltaik-Marktsegment wird jetzt stark von der weiteren Entwicklung der Kapital- und Material- sowie vor allen Dingen auch Stromkosten abhängen.

Freiflächen-Anlagen

Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft verweist auf die Öffnung der Flächenkulisse und sieht hierin die richtige Richtung für die Branche. Zum Beispiel werden die Konversionsflächen und Seitenstreifen erweitert. Neben Autobahnen und Schienen können jetzt auf einem Streifen mit 500 Metern breite Solaranlagen errichtet werden. Die Verbreiterung der zulässigen Flächen für Photovoltaik neben Verkehrswegen sowie die Nutzung der Agri-PV auf Dauergrünland, wurden umgesetzt.

Unterm Strich?

Ergebnis der Debatten sind 593 Seiten druckfrische Energiegesetze, die zwar an vielen Stellen zu kurz greifen und die Klimaziele verfehlen werden, aber auch Lob aus Industrie- und Umweltschutz-Verbänden ernten. Eine Leistung, hinter der vorangegangene Energie-Gesetzespakete für gewöhnlich weit zurückgeblieben sind.

Der Artikel wurde am 9. Juli an der Stelle zu den steuerlichen Vereinfachungen für Anlagen unter 30 Kilowatt, von der Redaktion angepasst. Eine frühere Fassung war hier uneindeuting. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Osterpaket vom Bundesrat verabschiedet

Energiewende in Deutschland
Osterpaket vom Bundesrat verabschiedet

Insgesamt wird das Osterpaket positiv wahrgenommen. Weitere Stimmen verweisen auf ein Herbstpaket, mit dem sich noch mal nachbessern ließe.

Nachdem am Donnerstag der Bundestag das Osterpaket verabschiedet hat, folgte am Freitag  auch der Bundesrat mit seiner Zustimmung. Sobald der Bundespräsident die Novelle unterzeichnet hat, erscheint sie im Bundesgesetzblatt. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf beziehungsweise in einigen Wochen oder Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.

„Die Fesseln wurden gelockert.“ Das EEG 2023 und die weiteren Beschlüsse sind eine deutliche Verbesserung zum Kurs der vergangenen Jahre. An einigen Stellen wird man aber hinter eigenen Ansprüchen und vor allem dem Pariser Klimaabkommen zurückbleiben. Hier wird die Branche noch auf das Herbstpaket hoffen müssen.

Das Paket sieht den Ausbau der Solarenergie von aktuell 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt im Zieljahr 2030 vor. So würden pro Jahr 22 Gigawatt hinzukommen. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter, sagt der Bundesverband der Solarwirtschaft. Bereits 2024 sollen 88 Gigawatt installiert sein. Zwei Jahre später 128 Gigawatt und bis 2028 sollen es 172 Gigawatt sein. Die Zielmarke für das Jahr 2040: 400 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung.

Der Anteil an Solarenergie am Strommix wird mit dem beschlossenen Ausbaupfad für Solarenergie von 10 Prozent heute auf 30 Prozent steigen. Allerdings bemängelt der Verband, dass man sich den konsequenteren Abbau von Investitionsbarrieren gewünscht hätte.

Bessere Vergütung

„Die heute beschlossenen Gesetze sind ein erster wichtiger Meilenstein für eine klimaneutrale und unabhängigere Energieversorgung“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing. Im Entwurf der Regierung war zunächst eine Kürzung der Vergütung für Teileinspeiser vorgesehen. Das sorgte für Verstimmung, denn es gehe darum, mit finanziellen Anreizen den Ausbau auch auf privaten kleinen Dachflächen voranzutreiben.

Dass das jetzt doch geschehen kann, liegt nicht nur an den Vergütungssätzen von 8,6 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt und 6,20 Cent für Anlagen bis 750 Kilowatt, sondern auch an der geplanten Beseitigung einer viel beklagten Hürde – Bürokratie. Einfacher, schneller und digitaler soll es jetzt werden. Dafür sollen Netzbetreiber Webportale zur Online-Anmeldung einführen. Auch steuerliche Vereinfachungen stehen in Aussicht. So soll geprüft werden ob Anlagen erst ab einer Größe von 30 Kilowatt einkommens- und gewerbesteuerlich angemeldet werden müssen. Die Degression der Vergütungssätze soll bis Anfang 2024 ausgesetzt und ab dann durch eine halbjährliche Degression ersetzt werden.

Die Zuschüsse für Volleinspeiser sind unterdessen im Vergleich zum Regierungsentwurf wieder etwas gefallen. Für das Anlagensegment bis 10 Kilowatt sollten 6,87 Cent pro Kilowattstunde zum anzulegenden Wert hinzukommen. Jetzt sind es nur noch 4,8 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung soll zur Nutzung der gesamten Dachfläche anreizen. Es war nur schwer vorstellbar, warum Menschen ihr gesamtes Dach für Solar nutzen sollten, ohne selbst je eine Kilowattstunde davon zu verbrauchen.

EEG-Umlage entfällt

Ab dem ersten 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Diese Senkung des Strompreises soll auf die Verbraucher umgelegt werden. Mit Blick auf die zukünftige Finanzierung von erneuerbaren Energieanlagen sieht die Gesetzesnovelle eine komplette Streichung des Umlagesystems vor. „Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet“, heißt es in dem Gesetz. Die Finanzierung soll künftig über den Bundeshaushalt ablaufen. Die notwendigen Mittel dafür sollen über den Brennstoffemissionshandel bereitgestellt werden. Ab dem kommenden Jahr entsteht so ein Finanzierungsbedarf von 4,4 Milliarden Euro. Doch schon ab 2024 werde der Bedarf auf 12 Milliarden Euro ansteigen. Bis 2030 könnten es 23 Milliarden sein, rechnet die Regierung in ihrem Gesetz vor, verweist aber auch auf Unsicherheiten bei Kostenaufstellungen über einen so langen Zeitraum.

Anlagenzusammenfassung

In der Beschlussfassung ist man darauf eingegangen und hat kurzerhand die sogenannte Anlagenzusammenfassung vereinfacht. So ist es möglich, einen Teil der Dachanlage als Teileinspeiseanlage anzumelden, den anderen Teil als Volleinspeiseanlage. Dabei können sich beide Anlagen auf demselben Dach befinden und gleichzeitig angemeldet werden. Nur zwei separate Zähler sind notwendig. Wollten Häuslebauer zuvor zwei Anlagen auf einem Haus anmelden, mussten sie 12 Monate zwischen den Anmeldungen warten.

Gerade mit Blick auf landwirtschaftliche Betriebe könnten so große Dachflächen sinnvoll erschlossen werden.

Es wird einfacher, Volleinspeisung und Eigenversorgung zu kombinieren. Die unsinnige Spitzenlastkappung kleiner PV wird gestrichen.

Keine 70-Prozent-Drosselung mehr

Zuvor wurde auch die effektive Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung gedrosselt. Damit ist jetzt Schluss – zumindest für Anlagen bis zu einer Größe von 25 Kilowatt. Positiv wirken müsste die Aufhebung der pauschalen Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung in Höhe von 70 Prozent der installierten Leistung im EEG 2023.

GEG-Novellierung

Der Neubaustandard wurde auf das Effizienzhaus-55-Niveau angehoben. Der Primärenergiefaktor für Großwärmepumpen wurde abgesenkt.

„So richtig diese GEG-Novelle auch ist. Zur Frage, wie wir von der Abhängigkeit von russischen Gasimporten, der Verbrennung fossiler Energieträger und den hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor loskommen, trägt sie nur wenig bei“, so Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe. „Gaskrise und Klimawandel sorgen gerade dafür, dass viele Menschen so schnell wie möglich ihre Heizkessel gegen eine Wärmepumpe tauschen wollen. Die Heizungsindustrie und das Handwerk brauchen daher jetzt langfristige Planungssicherheit, um sich voll auf erneuerbare Wärme auszurichten. Grundlegend ist hierfür, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung gesetzlich konkretisiert, dass ab dem Jahr 2024 jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dafür muss noch in diesem Herbst direkt die nächste GEG-Novelle angegangen werden.“

Großer Markt für große Dächer

Je weniger Zeit Solarunternehmen für Papierkram aufbringen müssen, desto mehr Solaranlagen werden sie in den kommenden Jahren installieren können.

Tatsächlich zeigen sich die Installationsunternehmen mit Blick auf den Abbau des administrativen Aufwands gutgestimmt. Dass die Anwesenheit des Netzbetreibers bei der Inbetriebnahme von Anlagen bis 30 Kilowatt nicht mehr erforderlich ist, ist ein echter Beschleuniger für Endverbraucher.

Auch bei größeren Dachanlagen dürften sich Verbesserungen der Marktsituation einstellen.  Gut, dass gewerbliche Dachanlagen, die sich über Marktprämien finanzieren, künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Die Investitionsbereitschaft in diesem wichtigen Photovoltaik-Marktsegment wird jetzt stark von der weiteren Entwicklung der Kapital- und Material- sowie vor allen Dingen auch Stromkosten abhängen.

Freiflächen-Anlagen

Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft verweist auf die Öffnung der Flächenkulisse und sieht hierin die richtige Richtung für die Branche. Zum Beispiel werden die Konversionsflächen und Seitenstreifen erweitert. Neben Autobahnen und Schienen können jetzt auf einem Streifen mit 500 Metern breite Solaranlagen errichtet werden. Die Verbreiterung der zulässigen Flächen für Photovoltaik neben Verkehrswegen sowie die Nutzung der Agri-PV auf Dauergrünland, wurden umgesetzt.

Unterm Strich?

Ergebnis der Debatten sind 593 Seiten druckfrische Energiegesetze, die zwar an vielen Stellen zu kurz greifen und die Klimaziele verfehlen werden, aber auch Lob aus Industrie- und Umweltschutz-Verbänden ernten. Eine Leistung, hinter der vorangegangene Energie-Gesetzespakete für gewöhnlich weit zurückgeblieben sind.

Der Artikel wurde am 9. Juli an der Stelle zu den steuerlichen Vereinfachungen für Anlagen unter 30 Kilowatt, von der Redaktion angepasst. Eine frühere Fassung war hier uneindeuting. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Osterpaket vom Bundesrat verabschiedet

17.89cent/KWh Einspeisevergütung
17,89cent/KWh Einspeisevergütung der Marktpreis macht den Unterschied

Wie kann der Strom wirtschaftlich genutzt werden? Einspeisen? Selbst verbrauchen? Beides? Das hängt von den Strommarktpreisen ab. Ausschlaggebend ist letztlich die variable Vergütung durch den Netzbetreiber.

Zunächst müssen Sie für die Inbetriebnahme einer KWK-Anlage bei Ihrem Strom-Netzbetreiber eine Freigabe (Antrag für einen Netzanschluss (ANA) und den Betrieb einer Eigenerzeugungsanlage) beantragen. Wurde diese erteilt, können Sie selbst Strom erzeugen, den Sie dann nicht mehr über Ihren Stromversorger beziehen und bezahlen müssen. Zudem können Sie Strom ins Netz einspeisen, den Sie sich vergüten lassen können. Falls kein gesonderter Preis mit dem Netzbetreiber verhandelt wurde, gilt der “übliche Preis”. Als “üblichen Preis” bezeichnet man den an der Leipziger Strombörse EEX erzielten durchschnittlichen Preis des Baseload-Stroms des vergangenen Quartals.

Der KWK-Index (übliche Preis) betrug für das 3. Quartal 2021 9,7 Cent/kWh und stieg im 4. Quartal auf 17,9 Cent/kWh an. Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist es sinnvoll, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um eine Über- oder Unterbewertung zu vermeiden. Hierzu können Sie den KWK-Index als Excel-Liste der EEX nutzen. Die letzten sechs Quartale wiesen als Durchschnittswert für den Baseload-Preis eine Höhe von 7,68 Cent/kWh auf.

Da ein BHKW dezentral Strom bereitstellt, werden aufseiten des zuständigen Netzbetreibers Netzkosten vermieden, die dem Betreiber des BHKW vergütet werden (Spanne von 0,5 bis 1,5 Cent/kWh). Vermiedene Netzentgelte werden dezentralen Erzeugern gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene (220/380 kV) Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Die vermiedenen Netznutzungsentgelte sind abhängig von der Netzebene, an die die KWK-Anlage angeschlossen ist.

Die Berechnung erfolgt für große BHKW gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Für kleinere KWK-Anlagen besteht noch keine festgesetzte Vergütung. Hier kann der BHKW-Betreiber dem Netzbetreiber die Netzkosten in Rechnung stellen, die der zuständige Versorger als vorgelagerte Netzkosten angibt.

Hinweis: In der Folge des Netzentgeltmodernisierungsgesetztes (NEMoG) wurden die vermiedenen Netzentgelte für volatile Einspeiser schrittweise abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2020 werden keine vermiedenen Netzentgelte für oder an volatile Einspeiser ausgezahlt. Der Anspruch auf vermiedene Netzentgelte (vNE) entfällt laut Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) ab 01.01.2023 für KWK-Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden oder in eine nachgelagerte Netz- oder Umspannebene wechseln.

Nutzen Sie die Rechner auf unserer Seite zu den einzelnen Produkten

17,89cent/KWh Einspeisevergütung

17.89cent/KWh Einspeisevergütung der Marktpreis macht den Unterschied

17.89cent/KWh Einspeisevergütung

Energiewende in Deutschland
17,89cent/KWh Einspeisevergütung der Marktpreis macht den Unterschied

Wie kann der Strom wirtschaftlich genutzt werden? Einspeisen? Selbst verbrauchen? Beides? Das hängt von den Strommarktpreisen ab. Ausschlaggebend ist letztlich die variable Vergütung durch den Netzbetreiber.

Zunächst müssen Sie für die Inbetriebnahme einer KWK-Anlage bei Ihrem Strom-Netzbetreiber eine Freigabe (Antrag für einen Netzanschluss (ANA) und den Betrieb einer Eigenerzeugungsanlage) beantragen. Wurde diese erteilt, können Sie selbst Strom erzeugen, den Sie dann nicht mehr über Ihren Stromversorger beziehen und bezahlen müssen. Zudem können Sie Strom ins Netz einspeisen, den Sie sich vergüten lassen können. Falls kein gesonderter Preis mit dem Netzbetreiber verhandelt wurde, gilt der “übliche Preis”. Als “üblichen Preis” bezeichnet man den an der Leipziger Strombörse EEX erzielten durchschnittlichen Preis des Baseload-Stroms des vergangenen Quartals.

Der KWK-Index (übliche Preis) betrug für das 3. Quartal 2021 9,7 Cent/kWh und stieg im 4. Quartal auf 17,9 Cent/kWh an. Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist es sinnvoll, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um eine Über- oder Unterbewertung zu vermeiden. Hierzu können Sie den KWK-Index als Excel-Liste der EEX nutzen. Die letzten sechs Quartale wiesen als Durchschnittswert für den Baseload-Preis eine Höhe von 7,68 Cent/kWh auf.

Da ein BHKW dezentral Strom bereitstellt, werden aufseiten des zuständigen Netzbetreibers Netzkosten vermieden, die dem Betreiber des BHKW vergütet werden (Spanne von 0,5 bis 1,5 Cent/kWh). Vermiedene Netzentgelte werden dezentralen Erzeugern gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene (220/380 kV) Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Die vermiedenen Netznutzungsentgelte sind abhängig von der Netzebene, an die die KWK-Anlage angeschlossen ist.

Die Berechnung erfolgt für große BHKW gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Für kleinere KWK-Anlagen besteht noch keine festgesetzte Vergütung. Hier kann der BHKW-Betreiber dem Netzbetreiber die Netzkosten in Rechnung stellen, die der zuständige Versorger als vorgelagerte Netzkosten angibt.

Hinweis: In der Folge des Netzentgeltmodernisierungsgesetztes (NEMoG) wurden die vermiedenen Netzentgelte für volatile Einspeiser schrittweise abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2020 werden keine vermiedenen Netzentgelte für oder an volatile Einspeiser ausgezahlt. Der Anspruch auf vermiedene Netzentgelte (vNE) entfällt laut Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) ab 01.01.2023 für KWK-Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden oder in eine nachgelagerte Netz- oder Umspannebene wechseln.

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17,89cent/KWh Einspeisevergütung

17.89cent/KWh Einspeisevergütung der Marktpreis macht den Unterschied

17.89cent/KWh Einspeisevergütung

Preissteigerung
Neue Regeln für Energieversorger

Strom- und Gaskunden sollen besser vor kurzfristigen und überhöhten Preisen geschützt werden, dafür plant die Bundesregierung, noch im Frühjahr ein Gesetz zu ändern. Die Neuregelung könnte sich für einige Verbraucher jedoch trotzdem negativ bemerkbar machen.

Mehrere Gas- und Stromversorger setzen derzeit wegen hoher Energie-Einkaufspreise massenhaft Kunden vor die Tür. Betroffene Verbraucher rutschen zwar automatisch in die Grundversorgung, jedoch sie müssen dafür oft erheblich mehr bezahlen. Anfang der Woche hat die Bundesregierung deshalb eine Gesetzesreform angekündigt, mit der sie die Turbulenzen am Energiemarkt abmildern und Verbraucher besser schützen will.

Nouripour zum Grünen-Vorsitz
“Strompreis-Explosion hat nichts mit Klimaschutz zu tun”
Nun steht auch der Zeitplan dafür: Bis zum Frühjahr will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Novelle durchbringen. “Die beabsichtigten Veränderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen bis Ostern im Kabinett verabschiedet werden und dann zeitnah ins Parlament”, sagte Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zu “Capital”.

Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es soll eine lückenlose, preisgünstige und verbraucherfreundliche Energielieferung sicherstellen. Doch genau daran hapert es. “Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden”, sagte Krischer. “Wir dürfen die Verbraucher nicht noch mal so im Regen stehen lassen.”

Der Plan:

Geplant sind mehrere Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz: Zum einen sollen Versorger ihren Kunden künftig mit mehr Vorlauf kündigen müssen. “Bisher gibt es keine gesetzlich definierte Kündigungsfrist für die Unternehmen”, sagt Ralf Müller-Terpitz, Professor für Öffentliches Recht und Wirtschaftsregulierung an der Universität Mannheim, zu Capital.

Staatssekretär Krischer hält es deshalb für notwendig, dass Versorger den Lieferstopp mehrere Monate im Voraus ankündigen müssen, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Anbieter suchen können. Zum anderen soll die Bundesnetzagentur unseriöse Wettbewerber besser identifizieren können.

Energiepreis-Schock:
Gas kostet 73 Prozent mehr als 2021
“Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen”, sagte Krischer. Sogenannte Billigstromanbieter wie Stromio oder Immergrün hatten Ende 2021 die Lieferung für alle Kunden beendet, sie aber teilweise erst nach dem Stopp der Versorgung informiert. Als Grund nennen die Discount-Anbieter die hohen Rohstoffpreise an den Energiebörsen. “Dass sie ihre Tätigkeit noch vor einer Kündigung mit den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einfach einstellen und dies teilweise erst nachträglich mitteilen, geht nicht”, sagt Jurist Müller-Terpitz. Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde habe die Möglichkeit, dem Versorger ein solches Verhalten zu untersagen.

Preisexplosionen bringt Geschäftsmodell ins Schleudern:
In der Regel kaufen Energieversorger den Strom für ihre Kunden lange im Voraus, um sich damit gegen Preisschwankungen abzusichern. Billigstromanbieter allerdings decken sich immer erst dann ein, wenn Strom oder Gas besonders günstig ist. Andernfalls könnten sie ihre billigen Preise nicht halten, mit der sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher locken. Weil es seit rund einem Jahr zu Preisexplosionen am Energiemarkt kommt, geraten sie mit diesem Geschäftsmodell ins Schleudern.

Stromlieferungen eingestellt:

Justiz nimmt Billigenergieanbieter ins Visier
Dass das Energiewirtschaftsgesetz nun um einen Passus zu längeren Kündigungsfristen ergänzt werden soll, hält Müller-Terpitz für richtig. “Der Gesetzgeber könnte vorschreiben, dass alle Energieversorger künftig drei Monate im Voraus kündigen müssen. Diesen Zeitraum halte ich für einen fairen Kompromiss”, so der Jurist. Das Gesetz ermögliche es allerdings schon jetzt, die Dauer der Kündigungsfrist im Verordnungswege zu regeln.

Wer als Verbraucherin oder Verbraucher vom Anbieter vor die Tür gesetzt wird, den fängt die Grundversorgung auf. Die stellt immer das Unternehmen bereit, welches im jeweiligen Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Oft sind das Stadtwerke.

Unterschiedliche Preise für Neukunden:

Weil etliche Grundversorger aber nicht auf derart viele Neukunden innerhalb kurzer Zeit eingestellt waren, splitteten sie kurzerhand ihre Tarife und verlangten von den neuen Kunden mehr Geld als von ihren Bestandskunden. Bei den Stadtwerken Pforzheim zum Beispiel zahlen Verbraucher, die schon vor dem 22. Dezember 2021 Bestandskunden waren, einen Arbeitspreis von 31,98 Cent pro Kilowattstunde. Wer ab diesem Stichtag jedoch neu in die Grundversorgung fiel, muss satte 107,66 Cent zahlen.

Preis-Schock für Verbraucher:

Bofinger: “Mehrwertsteuer auf Energie halbieren”
“Diese Preise sind dem Zeitpunkt geschuldet, an dem wir Energie zusätzlich kalkulieren und nachordern mussten, um die vielen Kundinnen und Kunden (wir sprechen hier von einer vierstelligen Zahl) aufnehmen zu können, die nach dem Lieferstopp unter anderem von Stromio und gas.de bei uns in die Versorgung aufgenommen werden mussten”, teilten die Stadtwerke Pforzheim auf Nachfrage von Capital mit. Ähnlich begründen die Stadtwerke Gütersloh den Preisunterschied.

In Pforzheim wurden laut dem Versorger die Tarife nun rückwirkend angepasst, weil sich die Situation auf dem Energiemarkt stabilisiert habe. Von Neukunden würden jetzt 55,24 Cent verlangt – was jedoch immer noch gut 20 Cent mehr sind als der Preis für Bestandskunden. Diesem Tarif-Splitting will die Ampel-Koalition ebenfalls einen Riegel vorschieben. Es gebe Handlungsbedarf, sagte Krischer. Man wolle für einheitliche Tarife in der Grundversorgung sorgen, sodass Neukunden nicht das doppelte oder dreifache gegenüber den Bestandskunden zahlen müssten. “Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen”, so Krischer.

Die Neuregelung könnte für einige Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch einen fahlen Beigeschmack haben. Denn: “Die Reform wird dazu führen, dass die Preise für alle Kunden der Grundversorgung vorübergehend steigen”, sagt Müller-Terpitz. Für Bestandskunden ist das ärgerlich. “Ihnen bleibt nur, fristlos zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.”

Dass die Neuregelung trotzdem kommt, gilt als wahrscheinlich. Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, die zuständigen Akteure seien sich darüber einig, dass es nach der Liefereinstellung großer Energieversorger mit Strom und Gas Regelungsbedarf gebe. Neben dem Wirtschaftsministerium sind das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium, das Bundeskartellamt sowie die Bundesnetzagentur zuständig.

Dieser Artikel ist zuerst bei Capital erschienen.

Quelle: ntv.de 30.01.2022

Neue Regeln für Energieversorger

Energiewende in Deutschland
Neue Regeln für Energieversorger

Strom- und Gaskunden sollen besser vor kurzfristigen und überhöhten Preisen geschützt werden, dafür plant die Bundesregierung, noch im Frühjahr ein Gesetz zu ändern. Die Neuregelung könnte sich für einige Verbraucher jedoch trotzdem negativ bemerkbar machen.

Mehrere Gas- und Stromversorger setzen derzeit wegen hoher Energie-Einkaufspreise massenhaft Kunden vor die Tür. Betroffene Verbraucher rutschen zwar automatisch in die Grundversorgung, jedoch sie müssen dafür oft erheblich mehr bezahlen. Anfang der Woche hat die Bundesregierung deshalb eine Gesetzesreform angekündigt, mit der sie die Turbulenzen am Energiemarkt abmildern und Verbraucher besser schützen will.

Nouripour zum Grünen-Vorsitz
“Strompreis-Explosion hat nichts mit Klimaschutz zu tun”
Nun steht auch der Zeitplan dafür: Bis zum Frühjahr will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Novelle durchbringen. “Die beabsichtigten Veränderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen bis Ostern im Kabinett verabschiedet werden und dann zeitnah ins Parlament”, sagte Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zu “Capital”.

Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es soll eine lückenlose, preisgünstige und verbraucherfreundliche Energielieferung sicherstellen. Doch genau daran hapert es. “Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden”, sagte Krischer. “Wir dürfen die Verbraucher nicht noch mal so im Regen stehen lassen.”

Der Plan:

Geplant sind mehrere Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz: Zum einen sollen Versorger ihren Kunden künftig mit mehr Vorlauf kündigen müssen. “Bisher gibt es keine gesetzlich definierte Kündigungsfrist für die Unternehmen”, sagt Ralf Müller-Terpitz, Professor für Öffentliches Recht und Wirtschaftsregulierung an der Universität Mannheim, zu Capital.

Staatssekretär Krischer hält es deshalb für notwendig, dass Versorger den Lieferstopp mehrere Monate im Voraus ankündigen müssen, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Anbieter suchen können. Zum anderen soll die Bundesnetzagentur unseriöse Wettbewerber besser identifizieren können.

Energiepreis-Schock:
Gas kostet 73 Prozent mehr als 2021
“Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen”, sagte Krischer. Sogenannte Billigstromanbieter wie Stromio oder Immergrün hatten Ende 2021 die Lieferung für alle Kunden beendet, sie aber teilweise erst nach dem Stopp der Versorgung informiert. Als Grund nennen die Discount-Anbieter die hohen Rohstoffpreise an den Energiebörsen. “Dass sie ihre Tätigkeit noch vor einer Kündigung mit den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einfach einstellen und dies teilweise erst nachträglich mitteilen, geht nicht”, sagt Jurist Müller-Terpitz. Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde habe die Möglichkeit, dem Versorger ein solches Verhalten zu untersagen.

Preisexplosionen bringt Geschäftsmodell ins Schleudern:
In der Regel kaufen Energieversorger den Strom für ihre Kunden lange im Voraus, um sich damit gegen Preisschwankungen abzusichern. Billigstromanbieter allerdings decken sich immer erst dann ein, wenn Strom oder Gas besonders günstig ist. Andernfalls könnten sie ihre billigen Preise nicht halten, mit der sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher locken. Weil es seit rund einem Jahr zu Preisexplosionen am Energiemarkt kommt, geraten sie mit diesem Geschäftsmodell ins Schleudern.

Stromlieferungen eingestellt:

Justiz nimmt Billigenergieanbieter ins Visier
Dass das Energiewirtschaftsgesetz nun um einen Passus zu längeren Kündigungsfristen ergänzt werden soll, hält Müller-Terpitz für richtig. “Der Gesetzgeber könnte vorschreiben, dass alle Energieversorger künftig drei Monate im Voraus kündigen müssen. Diesen Zeitraum halte ich für einen fairen Kompromiss”, so der Jurist. Das Gesetz ermögliche es allerdings schon jetzt, die Dauer der Kündigungsfrist im Verordnungswege zu regeln.

Wer als Verbraucherin oder Verbraucher vom Anbieter vor die Tür gesetzt wird, den fängt die Grundversorgung auf. Die stellt immer das Unternehmen bereit, welches im jeweiligen Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Oft sind das Stadtwerke.

Unterschiedliche Preise für Neukunden:

Weil etliche Grundversorger aber nicht auf derart viele Neukunden innerhalb kurzer Zeit eingestellt waren, splitteten sie kurzerhand ihre Tarife und verlangten von den neuen Kunden mehr Geld als von ihren Bestandskunden. Bei den Stadtwerken Pforzheim zum Beispiel zahlen Verbraucher, die schon vor dem 22. Dezember 2021 Bestandskunden waren, einen Arbeitspreis von 31,98 Cent pro Kilowattstunde. Wer ab diesem Stichtag jedoch neu in die Grundversorgung fiel, muss satte 107,66 Cent zahlen.

Preis-Schock für Verbraucher:

Bofinger: “Mehrwertsteuer auf Energie halbieren”
“Diese Preise sind dem Zeitpunkt geschuldet, an dem wir Energie zusätzlich kalkulieren und nachordern mussten, um die vielen Kundinnen und Kunden (wir sprechen hier von einer vierstelligen Zahl) aufnehmen zu können, die nach dem Lieferstopp unter anderem von Stromio und gas.de bei uns in die Versorgung aufgenommen werden mussten”, teilten die Stadtwerke Pforzheim auf Nachfrage von Capital mit. Ähnlich begründen die Stadtwerke Gütersloh den Preisunterschied.

In Pforzheim wurden laut dem Versorger die Tarife nun rückwirkend angepasst, weil sich die Situation auf dem Energiemarkt stabilisiert habe. Von Neukunden würden jetzt 55,24 Cent verlangt – was jedoch immer noch gut 20 Cent mehr sind als der Preis für Bestandskunden. Diesem Tarif-Splitting will die Ampel-Koalition ebenfalls einen Riegel vorschieben. Es gebe Handlungsbedarf, sagte Krischer. Man wolle für einheitliche Tarife in der Grundversorgung sorgen, sodass Neukunden nicht das doppelte oder dreifache gegenüber den Bestandskunden zahlen müssten. “Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen”, so Krischer.

Die Neuregelung könnte für einige Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch einen fahlen Beigeschmack haben. Denn: “Die Reform wird dazu führen, dass die Preise für alle Kunden der Grundversorgung vorübergehend steigen”, sagt Müller-Terpitz. Für Bestandskunden ist das ärgerlich. “Ihnen bleibt nur, fristlos zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.”

Dass die Neuregelung trotzdem kommt, gilt als wahrscheinlich. Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, die zuständigen Akteure seien sich darüber einig, dass es nach der Liefereinstellung großer Energieversorger mit Strom und Gas Regelungsbedarf gebe. Neben dem Wirtschaftsministerium sind das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium, das Bundeskartellamt sowie die Bundesnetzagentur zuständig.

Dieser Artikel ist zuerst bei Capital erschienen.

Quelle: ntv.de 30.01.2022

Neue Regeln für Energieversorger

Wärmepumpe
Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu

Einleitung

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Im Einzelnen:

Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.

Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Weitergehende Fragen und Antworten (FAQ-Liste):

1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?

Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.

Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.

2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?

Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?

Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.

Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.

Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.

Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.

Förderung für energieeffiziente Gebäude

Quelle: BMWK 24.01.2022

Energiewende in Deutschland
Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu

Einleitung

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Im Einzelnen:

Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.

Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Weitergehende Fragen und Antworten (FAQ-Liste):

1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?

Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.

Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.

2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?

Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?

Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.

Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.

Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.

Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.

Förderung für energieeffiziente Gebäude

Quelle: BMWK 24.01.2022

Strom- und Gaspreise steigen drastisch: Warum Verbraucher jetzt rasch reagieren müssen

Zum Jahreswechsel gibt es eine regelrechte Preisexplosion auf der Strom- und Gasrechnung. Verbraucher haben dann Sonderrechte – müssen aber auf Fristen achten.

Wer in diesen Tagen eine E-Mail von seinem Energieversorger bekommt, sollte lieber genau hinschauen. Die Chancen stehen gut, dass der eigene Strom- und Gasversorger eine Preiserhöhung ankündigt, die es in sich hat.

Mehr als 280 Strom- und 515 Gasanbieter haben das für Januar und Februar bisher gemacht. Der Winter ist da und Deutschlands Verbraucher bekommen jetzt die Quittung für die seit Monaten anhaltende Energiepreiskrise.

Besonders schnell reagieren sollten Kunden, die Schreiben wie diese erhalten: „Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,39 Cent pro Kilowattstunde auf 17,40 Cent pro Kilowattstunde“, teilte der Düsseldorfer Anbieter Wunderwerk vor einigen Wochen seinen Kunden in einem Schreiben mit.

Was viele nicht wissen: Für Kunden, die von solch extremen Preissteigerungen betroffen sind, gilt eigentlich ein Sonderkündigungsrecht. „Das lassen allerdings viele verstreichen“, sagt Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Handelsblatt.

Strom- und Gaspreise steigen

Grundsätzlich lohne sich aufgrund der regelrechten „Ausnahmesituation“ auf dem Strom- und Gasmarkt ein Anbieterwechsel in diesen Zeiten aber nicht in jedem Fall. Sieverding rät Kunden, die bislang noch keine Preiserhöhung bekommen haben, bei ihrem Tarif zu bleiben.

Grundsätzlich lohnt es sich in alternativen zum Heizen oder zur Stromerzeugung jetzt zu investieren, da die Umsetzung oft wegen dem Chipmangel dauern jedoch den Energiebedarf massiv senken können!

Ansonsten haben die normalerweise teureren Kommunalversorger in diesen Zeiten tatsächlich in einigen Städten den günstigsten Tarif. Der Verbraucherschützer empfiehlt deswegen auch nach günstigeren Anbietern zu suchen, „weil Vergleichsportale die Grundversorgungstarife oftmals nicht in ihr Suchergebnis einbeziehen“. Außerdem lohne es sich, auf kurze Vertragslaufzeiten zu achten, um im Zweifelsfalle schneller wechseln zu können. Eins ist allerdings klar: Es wird teuer. 

Vor allem Geringverdiener kommen in Problemlagen

Verbraucher und Verbraucherinnen müssen diesen Winter mit einer Welle von Preiserhöhungen rechnen. Daran ist nicht zuletzt die steigende CO2-Abgabe schuld, andererseits geben die Versorger gestiegene Einkaufskosten an die Kunden und Kundinnen weiter.

Die Preiserhöhungen, die die Stromgrundversorger bislang angekündigt haben, liegen im Durchschnitt bei knapp 40 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden (kWh) bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 649 Euro pro Jahr.

Bei Gas betragen die Preiserhöhungen im Durchschnitt 34,5 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 518 Euro pro Jahr.

Strom- und Gaspreise steigen

So hat sich der Strompreis an der Börse seit Jahresbeginn von knapp 59 Euro die Megawattstunde auf rund 240 Euro etwa vervierfacht. Der Gaspreis hat sich zwischenzeitlich ebenfalls vervielfacht. Wer eine Ölheizung im Keller hat, der hat es auch nicht leichter. Der Preis für ein Barrel der Nordseesorte Brent ist seit Januar um knapp 75 Prozent gestiegen.

Die steigenden Energiepreise werden für Geringverdiener immer öfter zur Existenzfrage. Das zeigt eine Analyse der spezialisierten Energieschuldenberatung der Verbraucherzentralen Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Für die meisten deutschen Versorger dürfte die Energiepreiskrise hingegen nicht gleich zu existenziellen Risiken führen. Zwar gab es bereits eine Reihe von Pleiten infolge der Rally – Otima Energie AG, Smiling Green Energy und Lition Energie aus Berlin sind nur die jüngsten aus einer Reihe von Insolvenzen im Stromsektor. Unternehmen wie Eon, kommunale Stadtwerke und andere sichern sich aber meist über langfristige Lieferverträge zu festen Preisen ab – sogar ein bis zwei Jahre im Voraus. Für das Neukundengeschäft gilt das allerdings nicht. Die Lücke zwischen den Angebotspreisen, mit denen neue Verträge beworben werden, und den Rekordkosten, zu denen das zusätzliche Erdgas oder der Strom im aktuellen Großhandel eingekauft werden müssen, ist schlicht zu groß, um daraus noch Gewinn zu schlagen. In der Folge steigen die Preise.

Strom- und Gaspreise steigen

Energiewende in Deutschland
Strom- und Gaspreise steigen drastisch: Warum Verbraucher jetzt rasch reagieren müssen

Zum Jahreswechsel gibt es eine regelrechte Preisexplosion auf der Strom- und Gasrechnung. Verbraucher haben dann Sonderrechte – müssen aber auf Fristen achten.

Wer in diesen Tagen eine E-Mail von seinem Energieversorger bekommt, sollte lieber genau hinschauen. Die Chancen stehen gut, dass der eigene Strom- und Gasversorger eine Preiserhöhung ankündigt, die es in sich hat.

Mehr als 280 Strom- und 515 Gasanbieter haben das für Januar und Februar bisher gemacht. Der Winter ist da und Deutschlands Verbraucher bekommen jetzt die Quittung für die seit Monaten anhaltende Energiepreiskrise.

Besonders schnell reagieren sollten Kunden, die Schreiben wie diese erhalten: „Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,39 Cent pro Kilowattstunde auf 17,40 Cent pro Kilowattstunde“, teilte der Düsseldorfer Anbieter Wunderwerk vor einigen Wochen seinen Kunden in einem Schreiben mit.

Was viele nicht wissen: Für Kunden, die von solch extremen Preissteigerungen betroffen sind, gilt eigentlich ein Sonderkündigungsrecht. „Das lassen allerdings viele verstreichen“, sagt Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Handelsblatt.

Strom- und Gaspreise steigen

Grundsätzlich lohne sich aufgrund der regelrechten „Ausnahmesituation“ auf dem Strom- und Gasmarkt ein Anbieterwechsel in diesen Zeiten aber nicht in jedem Fall. Sieverding rät Kunden, die bislang noch keine Preiserhöhung bekommen haben, bei ihrem Tarif zu bleiben.

Grundsätzlich lohnt es sich in alternativen zum Heizen oder zur Stromerzeugung jetzt zu investieren, da die Umsetzung oft wegen dem Chipmangel dauern jedoch den Energiebedarf massiv senken können!

Ansonsten haben die normalerweise teureren Kommunalversorger in diesen Zeiten tatsächlich in einigen Städten den günstigsten Tarif. Der Verbraucherschützer empfiehlt deswegen auch nach günstigeren Anbietern zu suchen, „weil Vergleichsportale die Grundversorgungstarife oftmals nicht in ihr Suchergebnis einbeziehen“. Außerdem lohne es sich, auf kurze Vertragslaufzeiten zu achten, um im Zweifelsfalle schneller wechseln zu können. Eins ist allerdings klar: Es wird teuer. 

Vor allem Geringverdiener kommen in Problemlagen

Verbraucher und Verbraucherinnen müssen diesen Winter mit einer Welle von Preiserhöhungen rechnen. Daran ist nicht zuletzt die steigende CO2-Abgabe schuld, andererseits geben die Versorger gestiegene Einkaufskosten an die Kunden und Kundinnen weiter.

Die Preiserhöhungen, die die Stromgrundversorger bislang angekündigt haben, liegen im Durchschnitt bei knapp 40 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden (kWh) bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 649 Euro pro Jahr.

Bei Gas betragen die Preiserhöhungen im Durchschnitt 34,5 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 518 Euro pro Jahr.

Strom- und Gaspreise steigen

So hat sich der Strompreis an der Börse seit Jahresbeginn von knapp 59 Euro die Megawattstunde auf rund 240 Euro etwa vervierfacht. Der Gaspreis hat sich zwischenzeitlich ebenfalls vervielfacht. Wer eine Ölheizung im Keller hat, der hat es auch nicht leichter. Der Preis für ein Barrel der Nordseesorte Brent ist seit Januar um knapp 75 Prozent gestiegen.

Die steigenden Energiepreise werden für Geringverdiener immer öfter zur Existenzfrage. Das zeigt eine Analyse der spezialisierten Energieschuldenberatung der Verbraucherzentralen Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Für die meisten deutschen Versorger dürfte die Energiepreiskrise hingegen nicht gleich zu existenziellen Risiken führen. Zwar gab es bereits eine Reihe von Pleiten infolge der Rally – Otima Energie AG, Smiling Green Energy und Lition Energie aus Berlin sind nur die jüngsten aus einer Reihe von Insolvenzen im Stromsektor. Unternehmen wie Eon, kommunale Stadtwerke und andere sichern sich aber meist über langfristige Lieferverträge zu festen Preisen ab – sogar ein bis zwei Jahre im Voraus. Für das Neukundengeschäft gilt das allerdings nicht. Die Lücke zwischen den Angebotspreisen, mit denen neue Verträge beworben werden, und den Rekordkosten, zu denen das zusätzliche Erdgas oder der Strom im aktuellen Großhandel eingekauft werden müssen, ist schlicht zu groß, um daraus noch Gewinn zu schlagen. In der Folge steigen die Preise.

Strom- und Gaspreise steigen

Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze indessen steigen die Strompreise weiter

Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze

Mit der eigenen Photovoltaikanlage können Investitionsrenditen zwischen 6 – 8% erzielt werden.

  • Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang einen festen Vergütungssatz für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde.
  • Im Januar 2022 liegt die Einspeisevergütung bei 6,83 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp.
  • Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Einspeisevergütung aktuell bei 6,63 Cent pro kWh.
  • Für Anlagen größer als 40 kWp erhalten Sie 5,19 Cent pro kWh.
  • Viele Bundesländer, Städte und Kommunen bieten 2022 eigene attraktive regionale Förderprogramme für Photovoltaik.
  • Diverse Energieversorgungsunternehmen stellen ihren Kunden Fördermittel für die Errichtung ihrer Photovoltaikanlage bereit.
  • Vor einer Entscheidung sollten sämtliche Fördermöglichkeiten geprüft werden. Hier kostenlos und unverbindlich von uns beraten lassen.

Für Januar und Februar 2022 kündigten insgesamt 280 der rund 800 regionalen Versorger in Deutschland Strompreiserhöhungen von im Schnitt 7,6 Prozent an, was zu durchschnittlichen Mehrkosten von knapp 100 Euro pro Jahr für die Kunden führt.

Auch Steuern und Umlagen bestimmen den Preis

Bei diesen Ausführungen gilt es zu berücksichtigen, dass sich der Endpreis für den Verbraucher in Deutschland zum größten Teil aus Steuern, Abgaben Umlagen und Netzentgelten zusammensetzt. Stromeinkauf und Vertriebsmargen machen nur weniger als ein Viertel des Endpreises aus (s. Grafik). Der größte Preistreiber beim Strom ist also der Staat mit Steuern und Umlagen.

Beim Gas schlagen die eigentlichen Produkt- und Vertriebskosten immerhin mit knapp 49 Prozent, also fast der Hälfte zu Buche; beim Heizöl sind es rund 59 Prozent (s. Grafiken)

Discount-Stromhändler stellen Lieferungen ein

Für viele Kunden von Billiganbietern von Strom und Gas, die sich wegen günstigerer Konditionen in der Vergangenheit von den Grundversorgern verabschiedet haben, kommt es zurzeit knüppeldick. Es gibt nämlich reihenweise Insolvenzen von Anbietern, die mit zu niedrigen Tarifen geworben hatten und jetzt nicht mehr die explodierenden Preise am Spotmarkt bezahlen können. 

Bei einem Lieferstopp von Strom oder Gas gehen betroffenen Kunden in Deutschland zwar nicht das Licht oder die Heizung aus, denn sie werden automatisch von den Grundversorgern (oft sind das die Stadtwerke) übernommen. Doch dort landen sie zwangsläufig in Tarifen für Neukunden (Ersatzversorgung), und die sind teuer.

So sollten beispielsweise Neukunden der Kölner Rheinenergie seit dem ersten Januar mehr als doppelt so viel für Strom wie Bestandskunden zahlen, nämlich 72,8 Cent pro Kilowattstunde statt 30,76 Cent. Und ein Wechsel in einen anderen Tarif, wie in früheren Zeiten üblich, war bei der Rheinenergie und anderen Grundversorgern zunächst nicht möglich. Der Grund: Alleine in Köln können Zehntausende Kunden betroffen sein, deren Anbieter Pleite gemacht haben oder unrentable Verträge kündigten. Für diese Verbraucher muss nun teurer Strom zu hohen Preisen auf den täglichen Spotmärkten zugekauft werden. Daran ändert auch die leichte Entwarnung kaum etwas: Seit dem 5. Januar bietet der Versorger wieder Wahltarife an. Wer sich als Neukunde dafür entscheidet, muss mit mindestens 42,82 Cent pro Kilowattstunde immer noch gut 40 Prozent mehr als Bestandskunden zahlen.


Unterschied zur Indach-Photovoltaik-Anlage
Weniger bekannt als Solardachziegel sind sogenannte Indach-Photovoltaik-Anlagen. Diese werden zwar auch anstelle von Dachziegeln verbaut und dichten das Dach ab, aber sie werden als zusammenhängende Module installiert, was in der Regel mit geringeren Kosten als bei Solardachziegeln verbunden ist. Optisch sind Indach-Anlagen aufgrund ihrer großen zusammenhängenden Flächen etwas auffälliger, die Module sind jedoch fast auf einer Höhe mit der übrigen Dacheindeckung.

Bild: Energieheld Tipp
Solardachziegel sind insgesamt weitaus weniger praktisch als es zu Beginn erscheinen mag. Jeder einzelne Ziegel muss gesondert verlegt und verkabelt werden, was sich auch in den Kosten niederschlägt – der Wegfall der herkömmlichen Dachziegel hat dabei preislich nur wenig Gewicht. Indach-Photovoltaik-Anlagen sind bei ähnlicher Optik deutlich günstiger.

Quelle: © autarq GmbH / youtube.com

Photovoltaik vom Fachmann

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Vorteile, Nachteile und Einsatzbereiche
Bild: Vorteile und Nachteile von Solardachziegeln
Dachdecken komplett mit Solardachziegeln | © Autarq GmbH
Für Solardachziegel gibt es eigentlich nur einen Einsatzbereich: Wenn die Optik wichtiger als die Wirtschaftlichkeit ist, dann kommen sie zum Einsatz. Der Umwelt tun Sie natürlich trotzdem etwas Gutes und Verluste sind ebenfalls unwahrscheinlich.

Echte finanzielle Gewinne gibt es jedoch meist nur mit herkömmlichen Photovoltaik- oder Indach-Anlagen. Zu den allgemeinen Nachteilen zählen bei Solardachziegeln nicht nur die Kosten, sondern auch die Störanfälligkeit der einzelnen Steckverbindungen – eine Fehlersuche kann hier lange dauern und teuer werden! Als Vorteil kann eigentlich nur die Optik angesehen werden.

Insgesamt ist die Bilanz für Solardachziegel zumindest im Neubau oder bei einer grundsätzlichen Neueindeckung nicht verheerend. Wem die Optik wichtig ist, der muss draufzahlen, aber unterm Strich ist das Ganze immer noch günstiger als überhaupt keinen PV-Strom zu nutzen. Das gilt besonders für denkmalgeschützte Bauten, die ohnehin neu eingedeckt werden müssen: Hier sind Solardachziegel oft die einzige Möglichkeit der PV-Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. Wirklich teuer wird es dagegen, wenn vorhandene Ziegel gegen die Solar-Variante getauscht werden sollen.

Vorteile Nachteile
Unauffälliges Aussehen Bei genauerer Betrachtung als Solardachziegel erkennbar
Alle Ziegel lassen sich einzeln austauschen Jeder einzelne Solardachziegel ist störanfällig
Nur ca. 14 % höhere Kosten im Neubau Ca. 140 % höhere Kosten im Bestandsbau
Solardachziegel lassen sich auch im Denkmalschutz verwenden
Übliche Kosten für Solardachziegel
Bild: So viel Kosten Solardachziegel
Übliche Kosten für Solardachziegel (mit Einbau) | © Autarq GmbH
Bei den Kosten für Solardachziegel kommt es natürlich ganz auf den Anbieter, die Größe der Ziegel und die Dachform an. Für unsere beispielhaften Berechnungen legen wir die Solardachziegel der Firma autarq zugrunde.

Die Preise für einzelne Ziegel haben eigentlich wenig Aussagekraft, aber rechnet man die gesamten Kosten einer Anlage (inklusive Einbau) auf einen einzelnen Ziegel herunter, dann sollten Sie von mindestens 25 Euro pro Solardachziegel ausgehen. Pro Ziegel sind ca. 0,07 Quadratmeter Dachfläche realistisch.

Mit 50 Quadratmetern (ein normales Dach hat meist etwa 100 m²) der Solardachziegel schafft die Anlage 6 bis 7 Kilowatt-Peak, was ganz grob 5.000 bis 5.800 Kilowattstunden Strom pro Jahr entspricht – vollkommen ausreichend für ein Einfamilienhaus. Rechnet man die übrige Arbeit am Dach heraus und berücksichtigt nur das Verlegen der Solardachzeigel, dann kostet Sie die ganze Anlage etwa 18.000 bis 21.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Solardachziegel Eigenschaften
Kosten pro Ziegel (mit Einbau) mind. 25 € pro Stück
Fläche pro Solardachziegel ca. 0,07 m² pro Ziegelilowatt-Peak pro m² ca. 0,13 kWp pro m²
Deutlich teurer wird es im direkten Vergleich, wenn die alte Dacheindeckung erst entfernt werden muss, um die Solardachziegel verlegen zu können. Bei so einem nachträglichen Einbau im Bestandsbau ist eine herkömmliche Aufdach-Photovoltaik-Anlage erheblich günstiger (8.000 bis 9.000 Euro mit Einbau).

Energiewende in Deutschland
Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze indessen steigen die Strompreise weiter

Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze

Mit der eigenen Photovoltaikanlage können Investitionsrenditen zwischen 6 – 8% erzielt werden.

  • Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang einen festen Vergütungssatz für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde.
  • Im Januar 2022 liegt die Einspeisevergütung bei 6,83 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp.
  • Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Einspeisevergütung aktuell bei 6,63 Cent pro kWh.
  • Für Anlagen größer als 40 kWp erhalten Sie 5,19 Cent pro kWh.
  • Viele Bundesländer, Städte und Kommunen bieten 2022 eigene attraktive regionale Förderprogramme für Photovoltaik.
  • Diverse Energieversorgungsunternehmen stellen ihren Kunden Fördermittel für die Errichtung ihrer Photovoltaikanlage bereit.
  • Vor einer Entscheidung sollten sämtliche Fördermöglichkeiten geprüft werden. Hier kostenlos und unverbindlich von uns beraten lassen.

Für Januar und Februar 2022 kündigten insgesamt 280 der rund 800 regionalen Versorger in Deutschland Strompreiserhöhungen von im Schnitt 7,6 Prozent an, was zu durchschnittlichen Mehrkosten von knapp 100 Euro pro Jahr für die Kunden führt.

Auch Steuern und Umlagen bestimmen den Preis

Bei diesen Ausführungen gilt es zu berücksichtigen, dass sich der Endpreis für den Verbraucher in Deutschland zum größten Teil aus Steuern, Abgaben Umlagen und Netzentgelten zusammensetzt. Stromeinkauf und Vertriebsmargen machen nur weniger als ein Viertel des Endpreises aus (s. Grafik). Der größte Preistreiber beim Strom ist also der Staat mit Steuern und Umlagen.

Beim Gas schlagen die eigentlichen Produkt- und Vertriebskosten immerhin mit knapp 49 Prozent, also fast der Hälfte zu Buche; beim Heizöl sind es rund 59 Prozent (s. Grafiken)

Discount-Stromhändler stellen Lieferungen ein

Für viele Kunden von Billiganbietern von Strom und Gas, die sich wegen günstigerer Konditionen in der Vergangenheit von den Grundversorgern verabschiedet haben, kommt es zurzeit knüppeldick. Es gibt nämlich reihenweise Insolvenzen von Anbietern, die mit zu niedrigen Tarifen geworben hatten und jetzt nicht mehr die explodierenden Preise am Spotmarkt bezahlen können. 

Bei einem Lieferstopp von Strom oder Gas gehen betroffenen Kunden in Deutschland zwar nicht das Licht oder die Heizung aus, denn sie werden automatisch von den Grundversorgern (oft sind das die Stadtwerke) übernommen. Doch dort landen sie zwangsläufig in Tarifen für Neukunden (Ersatzversorgung), und die sind teuer.

So sollten beispielsweise Neukunden der Kölner Rheinenergie seit dem ersten Januar mehr als doppelt so viel für Strom wie Bestandskunden zahlen, nämlich 72,8 Cent pro Kilowattstunde statt 30,76 Cent. Und ein Wechsel in einen anderen Tarif, wie in früheren Zeiten üblich, war bei der Rheinenergie und anderen Grundversorgern zunächst nicht möglich. Der Grund: Alleine in Köln können Zehntausende Kunden betroffen sein, deren Anbieter Pleite gemacht haben oder unrentable Verträge kündigten. Für diese Verbraucher muss nun teurer Strom zu hohen Preisen auf den täglichen Spotmärkten zugekauft werden. Daran ändert auch die leichte Entwarnung kaum etwas: Seit dem 5. Januar bietet der Versorger wieder Wahltarife an. Wer sich als Neukunde dafür entscheidet, muss mit mindestens 42,82 Cent pro Kilowattstunde immer noch gut 40 Prozent mehr als Bestandskunden zahlen.


Unterschied zur Indach-Photovoltaik-Anlage
Weniger bekannt als Solardachziegel sind sogenannte Indach-Photovoltaik-Anlagen. Diese werden zwar auch anstelle von Dachziegeln verbaut und dichten das Dach ab, aber sie werden als zusammenhängende Module installiert, was in der Regel mit geringeren Kosten als bei Solardachziegeln verbunden ist. Optisch sind Indach-Anlagen aufgrund ihrer großen zusammenhängenden Flächen etwas auffälliger, die Module sind jedoch fast auf einer Höhe mit der übrigen Dacheindeckung.

Bild: Energieheld Tipp
Solardachziegel sind insgesamt weitaus weniger praktisch als es zu Beginn erscheinen mag. Jeder einzelne Ziegel muss gesondert verlegt und verkabelt werden, was sich auch in den Kosten niederschlägt – der Wegfall der herkömmlichen Dachziegel hat dabei preislich nur wenig Gewicht. Indach-Photovoltaik-Anlagen sind bei ähnlicher Optik deutlich günstiger.

Quelle: © autarq GmbH / youtube.com

Photovoltaik vom Fachmann

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Vorteile, Nachteile und Einsatzbereiche
Bild: Vorteile und Nachteile von Solardachziegeln
Dachdecken komplett mit Solardachziegeln | © Autarq GmbH
Für Solardachziegel gibt es eigentlich nur einen Einsatzbereich: Wenn die Optik wichtiger als die Wirtschaftlichkeit ist, dann kommen sie zum Einsatz. Der Umwelt tun Sie natürlich trotzdem etwas Gutes und Verluste sind ebenfalls unwahrscheinlich.

Echte finanzielle Gewinne gibt es jedoch meist nur mit herkömmlichen Photovoltaik- oder Indach-Anlagen. Zu den allgemeinen Nachteilen zählen bei Solardachziegeln nicht nur die Kosten, sondern auch die Störanfälligkeit der einzelnen Steckverbindungen – eine Fehlersuche kann hier lange dauern und teuer werden! Als Vorteil kann eigentlich nur die Optik angesehen werden.

Insgesamt ist die Bilanz für Solardachziegel zumindest im Neubau oder bei einer grundsätzlichen Neueindeckung nicht verheerend. Wem die Optik wichtig ist, der muss draufzahlen, aber unterm Strich ist das Ganze immer noch günstiger als überhaupt keinen PV-Strom zu nutzen. Das gilt besonders für denkmalgeschützte Bauten, die ohnehin neu eingedeckt werden müssen: Hier sind Solardachziegel oft die einzige Möglichkeit der PV-Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. Wirklich teuer wird es dagegen, wenn vorhandene Ziegel gegen die Solar-Variante getauscht werden sollen.

Vorteile Nachteile
Unauffälliges Aussehen Bei genauerer Betrachtung als Solardachziegel erkennbar
Alle Ziegel lassen sich einzeln austauschen Jeder einzelne Solardachziegel ist störanfällig
Nur ca. 14 % höhere Kosten im Neubau Ca. 140 % höhere Kosten im Bestandsbau
Solardachziegel lassen sich auch im Denkmalschutz verwenden
Übliche Kosten für Solardachziegel
Bild: So viel Kosten Solardachziegel
Übliche Kosten für Solardachziegel (mit Einbau) | © Autarq GmbH
Bei den Kosten für Solardachziegel kommt es natürlich ganz auf den Anbieter, die Größe der Ziegel und die Dachform an. Für unsere beispielhaften Berechnungen legen wir die Solardachziegel der Firma autarq zugrunde.

Die Preise für einzelne Ziegel haben eigentlich wenig Aussagekraft, aber rechnet man die gesamten Kosten einer Anlage (inklusive Einbau) auf einen einzelnen Ziegel herunter, dann sollten Sie von mindestens 25 Euro pro Solardachziegel ausgehen. Pro Ziegel sind ca. 0,07 Quadratmeter Dachfläche realistisch.

Mit 50 Quadratmetern (ein normales Dach hat meist etwa 100 m²) der Solardachziegel schafft die Anlage 6 bis 7 Kilowatt-Peak, was ganz grob 5.000 bis 5.800 Kilowattstunden Strom pro Jahr entspricht – vollkommen ausreichend für ein Einfamilienhaus. Rechnet man die übrige Arbeit am Dach heraus und berücksichtigt nur das Verlegen der Solardachzeigel, dann kostet Sie die ganze Anlage etwa 18.000 bis 21.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Solardachziegel Eigenschaften
Kosten pro Ziegel (mit Einbau) mind. 25 € pro Stück
Fläche pro Solardachziegel ca. 0,07 m² pro Ziegelilowatt-Peak pro m² ca. 0,13 kWp pro m²
Deutlich teurer wird es im direkten Vergleich, wenn die alte Dacheindeckung erst entfernt werden muss, um die Solardachziegel verlegen zu können. Bei so einem nachträglichen Einbau im Bestandsbau ist eine herkömmliche Aufdach-Photovoltaik-Anlage erheblich günstiger (8.000 bis 9.000 Euro mit Einbau).

Preissteigerung
Betrieb lohnt sich nicht mehr Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Preise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im Großhandel haben sich die Preise für Strom und Gas vervielfacht. Das bekommen auch immer mehr Industriebetriebe und Verbraucher zu spüren. Manche Gaslieferanten sind schon pleitegegangen. Der Mittelstandsverband fordert deshalb einen Energiegipfel mit der Bundesregierung.

Der deutsche Mittelstand schlägt wegen explodierender Preise für Strom und Gas Alarm. Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sprach von einer Bedrohung für “Wachstum, Beschäftigung und den über Jahrzehnte erarbeiteten Wohlstand” und forderte die Einberufung eines Energiegipfels. Wie das “Handelsblatt” berichtet, haben erste Unternehmen ihre Produktion in Deutschland bereits eingestellt, da sie aufgrund steigender Energiekosten nicht mehr rentabel sei.

RATGEBER 04.01.22

Horrende Zusatzkosten Preisexplosion erschüttert Strom- und Gaskunden

Betroffen sind energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, Stahl- und Aluminiumhütten oder Papierhersteller. “Wir haben uns entschlossen, an unserem Produktionsstandort in Freital eine Produktionslinie komplett abzustellen. Das gilt auf unbestimmte Zeit”, zitiert das “Handelsblatt” den Geschäftsführer der Glashütte Freital, Stefan Jugel. “Auf der Basis der aktuellen Energiekosten macht die Produktion keinen Sinn. Die Energiekosten sind höher als der Umsatz”, sagte Jugel.

Bereits vor Monaten hatten erste energieintensive Fabriken in Großbritannien den Betrieb eingestellt, darunter etwa Düngemittelhersteller. Derartige Produktionsunterbrechungen treffen indirekt weitere Bereiche der Wirtschaft und die Verbraucher. So wirkt sich die Knappheit von Düngemitteln bereits auf die globalen Lebensmittelpreise aus. Auch die Produktion vieler Baustoffe, deren Preis im vergangenen Jahr schon stark gestiegen war, benötigt große Mengen Energie.

In Deutschland war vor allem der Preis für Gas, das sowohl in vielen Industriebetrieben zur Wärmeerzeugung als auch in der Stromerzeugung und zum Heizen für Privathaushalte eingesetzt wird, in der zweiten Jahreshälfte 2021 förmlich explodiert. Die als Richtwert für den europäischen Gasmarkt geltenden niederländischen Gas-Terminkontrakte stiegen im Jahresverlauf um mehr als das Zehnfache. Zum Jahreswechsel brachen die Preise zwar zeitweise wieder um mehr als die Hälfte ein. Damit liegen sie aber immer noch um ein Vielfaches über dem langjährigen Preisniveau.

Eon-Chef prophezeit unseriösen Gaslieferanten die Pleite

WIRTSCHAFT 08.11.21

Internationaler PreisvergleichDeutschland hat teuersten Strom der G20

Dieser Preisanstieg ist für viele Energielieferanten, die mit ihren Kunden langfristig stabile Preise vereinbart haben, ohne sich selbst entsprechend abzusichern, zum Problem geworden. Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies betrifft nicht nur den Gasmarkt. Mehrere Stromanbieter mussten beispielsweise in den vergangenen Monaten Insolvenz anmelden. Das wiederum führt zu Preisschocks für Privatverbraucher und Unternehmen, die in der Regel zwar vom regionalen Grundversorger weiter beliefert werden, meist aber zu viel höheren Preisen.

“Einige Unternehmen haben Schwierigkeiten, für Januar oder Februar Gaslieferverträge zu bekommen, die eine kostendeckende Produktion ermöglichen. Das könnte in Einzelfällen die Produktion gefährden”, sagte Christoph René Holler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Keramischen Industrie, dem “Handelsblatt”.

WIRTSCHAFT 04.12.21

Ölpreis sinkt, Gas bleibt knapp Nur Putin kann Europas Gaskrise abwenden

Die Situation könnte sich trotz zuletzt wieder gesunkenen Börsenpreisen für die Energieträger noch verschärfen. In Deutschland dürften auf Dauer Dutzende Gas-Firmen verschwinden, sagte Eon-Chef Leonhard Birnbaum kürzlich der “Rheinischen Post”. Birnbaum begrüßte dies als Marktbereinigung: “Um die unsoliden Spekulanten, die die Kunden im Regen stehen lassen und das Weite suchen, ist es nicht schade”. Der Eon-Chef warnte zudem vor Engpässen.Weltweit habe die Nachfrage nach der Corona-Rezession angezogen, Deutschland sei mit unterdurchschnittlich gefüllten Gasspeichern in den Winter gegangen, hinzu kämen politische Unsicherheiten. “Wenn der Winter jetzt sehr kalt wird, könnten wir unerfreuliche Überraschungen erleben.” Er schloss aber aus, dass Häuser deswegen kalt bleiben müssten: “Natürlich werden Haushalte weiter beheizt”, sagte er der “Rheinischen Post”. “Es wird nicht kalt, aber teurer für die Bürger.

Preissprünge als “Brandbeschleuniger”

Markus Jerger sieht die Bundesregierung in der Pflicht, gemeinsam mit der Wirtschaft nach tragfähigen Lösungen für das Problem der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen zu suchen. “Der Mittelstand erwartet von einem solchen Energiegipfel wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung und damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.”

WIRTSCHAFT 07.10.21

Schutzschild, Steuern, Schecks So kämpft Europa gegen den Energiepreisschock

Jerger verwies auf eine aktuelle Unternehmerumfrage des Verbandes. Mehr als 90 Prozent der Mittelständler rechneten damit, dass die Preise für Energie in Zukunft noch steigen werden. “Gleichzeitig sehen sich über 50 Prozent nicht imstande, die explodierenden Energiepreise zu schultern.” Die Preissprünge an den Strombörsen wirkten wie ein Brandbeschleuniger für die Energiekosten der produzierenden Unternehmen.

Ein erster Schritt sei die Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Durchschnitt. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, dass die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis zum 1. Januar 2023 beendet werden soll. Stromintensivem Unternehmen hilft das allerdings weniger als den Privatverbrauchern, denn sie müssen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa 05.01.2022

Energieversorger , Energiewende in Deutschland
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Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Preise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im Großhandel haben sich die Preise für Strom und Gas vervielfacht. Das bekommen auch immer mehr Industriebetriebe und Verbraucher zu spüren. Manche Gaslieferanten sind schon pleitegegangen. Der Mittelstandsverband fordert deshalb einen Energiegipfel mit der Bundesregierung.

Der deutsche Mittelstand schlägt wegen explodierender Preise für Strom und Gas Alarm. Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sprach von einer Bedrohung für “Wachstum, Beschäftigung und den über Jahrzehnte erarbeiteten Wohlstand” und forderte die Einberufung eines Energiegipfels. Wie das “Handelsblatt” berichtet, haben erste Unternehmen ihre Produktion in Deutschland bereits eingestellt, da sie aufgrund steigender Energiekosten nicht mehr rentabel sei.

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Betroffen sind energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, Stahl- und Aluminiumhütten oder Papierhersteller. “Wir haben uns entschlossen, an unserem Produktionsstandort in Freital eine Produktionslinie komplett abzustellen. Das gilt auf unbestimmte Zeit”, zitiert das “Handelsblatt” den Geschäftsführer der Glashütte Freital, Stefan Jugel. “Auf der Basis der aktuellen Energiekosten macht die Produktion keinen Sinn. Die Energiekosten sind höher als der Umsatz”, sagte Jugel.

Bereits vor Monaten hatten erste energieintensive Fabriken in Großbritannien den Betrieb eingestellt, darunter etwa Düngemittelhersteller. Derartige Produktionsunterbrechungen treffen indirekt weitere Bereiche der Wirtschaft und die Verbraucher. So wirkt sich die Knappheit von Düngemitteln bereits auf die globalen Lebensmittelpreise aus. Auch die Produktion vieler Baustoffe, deren Preis im vergangenen Jahr schon stark gestiegen war, benötigt große Mengen Energie.

In Deutschland war vor allem der Preis für Gas, das sowohl in vielen Industriebetrieben zur Wärmeerzeugung als auch in der Stromerzeugung und zum Heizen für Privathaushalte eingesetzt wird, in der zweiten Jahreshälfte 2021 förmlich explodiert. Die als Richtwert für den europäischen Gasmarkt geltenden niederländischen Gas-Terminkontrakte stiegen im Jahresverlauf um mehr als das Zehnfache. Zum Jahreswechsel brachen die Preise zwar zeitweise wieder um mehr als die Hälfte ein. Damit liegen sie aber immer noch um ein Vielfaches über dem langjährigen Preisniveau.

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WIRTSCHAFT 08.11.21

Internationaler PreisvergleichDeutschland hat teuersten Strom der G20

Dieser Preisanstieg ist für viele Energielieferanten, die mit ihren Kunden langfristig stabile Preise vereinbart haben, ohne sich selbst entsprechend abzusichern, zum Problem geworden. Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies betrifft nicht nur den Gasmarkt. Mehrere Stromanbieter mussten beispielsweise in den vergangenen Monaten Insolvenz anmelden. Das wiederum führt zu Preisschocks für Privatverbraucher und Unternehmen, die in der Regel zwar vom regionalen Grundversorger weiter beliefert werden, meist aber zu viel höheren Preisen.

“Einige Unternehmen haben Schwierigkeiten, für Januar oder Februar Gaslieferverträge zu bekommen, die eine kostendeckende Produktion ermöglichen. Das könnte in Einzelfällen die Produktion gefährden”, sagte Christoph René Holler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Keramischen Industrie, dem “Handelsblatt”.

WIRTSCHAFT 04.12.21

Ölpreis sinkt, Gas bleibt knapp Nur Putin kann Europas Gaskrise abwenden

Die Situation könnte sich trotz zuletzt wieder gesunkenen Börsenpreisen für die Energieträger noch verschärfen. In Deutschland dürften auf Dauer Dutzende Gas-Firmen verschwinden, sagte Eon-Chef Leonhard Birnbaum kürzlich der “Rheinischen Post”. Birnbaum begrüßte dies als Marktbereinigung: “Um die unsoliden Spekulanten, die die Kunden im Regen stehen lassen und das Weite suchen, ist es nicht schade”. Der Eon-Chef warnte zudem vor Engpässen.Weltweit habe die Nachfrage nach der Corona-Rezession angezogen, Deutschland sei mit unterdurchschnittlich gefüllten Gasspeichern in den Winter gegangen, hinzu kämen politische Unsicherheiten. “Wenn der Winter jetzt sehr kalt wird, könnten wir unerfreuliche Überraschungen erleben.” Er schloss aber aus, dass Häuser deswegen kalt bleiben müssten: “Natürlich werden Haushalte weiter beheizt”, sagte er der “Rheinischen Post”. “Es wird nicht kalt, aber teurer für die Bürger.

Preissprünge als “Brandbeschleuniger”

Markus Jerger sieht die Bundesregierung in der Pflicht, gemeinsam mit der Wirtschaft nach tragfähigen Lösungen für das Problem der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen zu suchen. “Der Mittelstand erwartet von einem solchen Energiegipfel wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung und damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.”

WIRTSCHAFT 07.10.21

Schutzschild, Steuern, Schecks So kämpft Europa gegen den Energiepreisschock

Jerger verwies auf eine aktuelle Unternehmerumfrage des Verbandes. Mehr als 90 Prozent der Mittelständler rechneten damit, dass die Preise für Energie in Zukunft noch steigen werden. “Gleichzeitig sehen sich über 50 Prozent nicht imstande, die explodierenden Energiepreise zu schultern.” Die Preissprünge an den Strombörsen wirkten wie ein Brandbeschleuniger für die Energiekosten der produzierenden Unternehmen.

Ein erster Schritt sei die Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Durchschnitt. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, dass die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis zum 1. Januar 2023 beendet werden soll. Stromintensivem Unternehmen hilft das allerdings weniger als den Privatverbrauchern, denn sie müssen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa 05.01.2022

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Seit dem vergangenen Herbst gibt es sie: Die Energiepreiskrise. Zuerst schossen die Kosten für Erdgas in die Höhe, dann die für Strom. Von Rekord zu Rekord hangelten sich die Preise an den Spotmärkten. Am niederländischen Handelspunkt TTF kostete eine Kilowattstunde Gas knapp 150 Euro, an der Strombörse Epex Spot gab es zuletzt Ausschläge von bis zu 500 Euro für eine Kilowattstunde Strom, lieferbar am Folgetag.

Das Vergleichsportal Verivox meldete im Dezember, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr ab Januar 2022 im Schnitt mit einem jährlichen Plus von 329 Euro rechnen muss. Es ist eine Entwicklung, die Verbraucher belastet, Unternehmen zum Teil in ihrer Existenz gefährdet und die Politik unter Druck setzt. Aber was bedeutet das für das neue Jahr? Was treibt die Preise? Ist demnächst endlich Schluss mit der schmerzhaften Rekordjagd? Oder ist die Preistreiberei schlicht der neue Normalzustand, die neue Wirklichkeit?

 Putin führte den Europäern ihre Abhängigkeit vor

Im Herbst war es zunächst die konjunkturbedingt hohe Nachfrage nach Flüssiggas (LNG) in Asien und gleichzeitig Lieferengpässe für Erdgas über Pipelines in Europa, die Erdgas in Europa knapp und teuer werden ließ. Hinzu kam der Streit über die Zertifizierung der Ostsee-Gas-Pipeline Nord Stream 2. Gazprom, Deutschlands wichtigster Erdgas-Lieferant, hielt sich zwar penibel an Verträge, schickte aber auch nicht mehr Gas als vereinbart. Die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa waren schon vor Beginn der Heizperiode nicht so befüllt, wie es um diese Jahreszeit eigentlich üblich und nötig ist. Der russische Staatskonzern und damit der Kreml und der russische Präsident Wladimir Putin, zeigten den Europäern, wie abhängig die von den Lieferungen aus dem Osten sind.

Die hohen Preise kamen mit Verzögerung bei den Verbrauchern an, aber mittlerweile werden die mit voller Härte getroffen. Zuletzt waren vor allem die Kosten für Strom und fürs Heizen explodiert. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent. „Noch nie zuvor mussten private Haushalte so viel für Heizung, Strom und Sprit bezahlen“, hieß es. Und die Preisspirale dreht sich weiter. Allein für den Januar haben nach Verivox-Angaben 486 Gasversorger Preiserhöhungen angekündigt, im Schnitt um 22,7 Prozent. Beim Strom haben 260 Anbieter Erhöhungen angekündigt, im Schnitt um 7,1 Prozent. Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet das jährliche Mehrkosten von etwa 91,10 Euro.

 „Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht“

Verbraucherschützer empfehlen, Preise jetzt genau zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, vor allem wenn der drastisch die Preise erhöht. Aber sie ermahnen die Politik auch, für sozialen Ausgleich zu sorgen – etwa durch eine Erhöhung des Wohngelds. Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. Ende 2020 profitierten bundesweit rund 620.000 Haushalte von dieser Sozialleistung. Die Höhe hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Miet- beziehungsweise Wohnkosten ab. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel versprochen: „Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen.“ Und Bundeskanzler Olaf Scholz sagte in seiner ersten Regierungserklärung im Dezember: „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise werden wir darauf achten, dass Energie kein Luxusgut wird. Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht.“

 EEG-Umlage wird drastisch gesenkt

An sich werden Verbraucher gerade beim Strom ab Januar entlastet. Die EEG-Umlage, mit der Verbraucher beim Strom belastet werden, sinkt von 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 3,7 Cent, den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Ab Januar 2023 möchte die Ampel diese Umlage sogar ganz abschaffen. Tatsächlich hilft diese Preisminderung angesichts der marktgetriebenen Kostensprünge derzeit allerdings kaum. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Energiepreise politisch gewollt höher werden, um den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien zu beschleunigen.

So wird der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 2022 von 25 auf 30 Euro steigen – das treibt die Kosten für Erdgas, aber auch für Benzin und Diesel. Wenn Markt und Politik die Preise mal spontan, mal gezielt in die Höhe schießen lassen, wird die Frage nach dem Ausgleich für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur steten sozialen Frage. Die Bundesregierung plant deshalb unter anderem, ein Klimageld auf den Weg zu bringen. Die Details sollen 2022 konkretisiert werden.

Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit schon früher zu einem gewaltigen Problem werden. Mehrere kleinere Energieversorger mussten in den vergangenen Wochen auch in Deutschland Insolvenz anmelden. Sie hatten ihre Preise nicht langfristig abgesichert und waren dadurch gezwungen, sich an den Spotmärkten einzudecken – und waren nicht in der Lage, die hohen Preise dort zu zahlen. Der Druck auf diese Unternehmen – und dann indirekt auf ihre Kunden bleibt vorerst weiterbestehen. Energieintensive Unternehmen, etwa Aluhütten, Chemie- oder Papierproduzenten, sind von den Energiekosten besonders betroffen. Wer hier nicht langfristig abgesichert ist, kommt ins Trudeln. Manche Unternehmen haben die Produktion sogar eingestellt und verkaufen Strom weiter, weil das mehr abwirft, als selbst die eigene Produktion hochzufahren.

Schwankungen gehören zum neuen Normal

Sicher ist dabei: Gerade in Deutschland wird es auf Jahre absehbar Schwankungen vor allem bei der Stromversorgung geben – bei einem drastischen Anstieg der Nachfrage. 2022 geht das letzte Atomkraftwerk vom Netz, dazu plant die Ampelkoalition den Kohleausstieg „idealerweise“ bis 2030. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix wird hochgefahren, 80 Prozent sollen die grünen Energien am Bruttostromverbrauch im selben Jahr  ausmachen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg  und wetterbedingte Ausfälle, die nur schwer auszugleichen sind, werden zum „new normal“ gehören, zum neuen Normalzustand. Das wird sich auch auf die Preise auswirken. Ob die allerdings dauerhaft auf dem derzeitigen sehr hohen Niveau verharren, hängt davon ab, wie kalt der Winter wird und wie lange sich der Streit um russisches Gas und damit vor allem die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 hinziehen wird. Die Bundesnetzagentur hat verkündet, dass sie vor der zweiten Jahreshälfte 2022 keine Entscheidung über die Zertifizierung von Nord Stream 2 erwartet.

Quelle: Wirtschaftswoche 30. Dezember 2021

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Die Preise für Gas und Strom

Energieversorger , Energiewende in Deutschland
Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Seit dem vergangenen Herbst gibt es sie: Die Energiepreiskrise. Zuerst schossen die Kosten für Erdgas in die Höhe, dann die für Strom. Von Rekord zu Rekord hangelten sich die Preise an den Spotmärkten. Am niederländischen Handelspunkt TTF kostete eine Kilowattstunde Gas knapp 150 Euro, an der Strombörse Epex Spot gab es zuletzt Ausschläge von bis zu 500 Euro für eine Kilowattstunde Strom, lieferbar am Folgetag.

Das Vergleichsportal Verivox meldete im Dezember, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr ab Januar 2022 im Schnitt mit einem jährlichen Plus von 329 Euro rechnen muss. Es ist eine Entwicklung, die Verbraucher belastet, Unternehmen zum Teil in ihrer Existenz gefährdet und die Politik unter Druck setzt. Aber was bedeutet das für das neue Jahr? Was treibt die Preise? Ist demnächst endlich Schluss mit der schmerzhaften Rekordjagd? Oder ist die Preistreiberei schlicht der neue Normalzustand, die neue Wirklichkeit?

 Putin führte den Europäern ihre Abhängigkeit vor

Im Herbst war es zunächst die konjunkturbedingt hohe Nachfrage nach Flüssiggas (LNG) in Asien und gleichzeitig Lieferengpässe für Erdgas über Pipelines in Europa, die Erdgas in Europa knapp und teuer werden ließ. Hinzu kam der Streit über die Zertifizierung der Ostsee-Gas-Pipeline Nord Stream 2. Gazprom, Deutschlands wichtigster Erdgas-Lieferant, hielt sich zwar penibel an Verträge, schickte aber auch nicht mehr Gas als vereinbart. Die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa waren schon vor Beginn der Heizperiode nicht so befüllt, wie es um diese Jahreszeit eigentlich üblich und nötig ist. Der russische Staatskonzern und damit der Kreml und der russische Präsident Wladimir Putin, zeigten den Europäern, wie abhängig die von den Lieferungen aus dem Osten sind.

Die hohen Preise kamen mit Verzögerung bei den Verbrauchern an, aber mittlerweile werden die mit voller Härte getroffen. Zuletzt waren vor allem die Kosten für Strom und fürs Heizen explodiert. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent. „Noch nie zuvor mussten private Haushalte so viel für Heizung, Strom und Sprit bezahlen“, hieß es. Und die Preisspirale dreht sich weiter. Allein für den Januar haben nach Verivox-Angaben 486 Gasversorger Preiserhöhungen angekündigt, im Schnitt um 22,7 Prozent. Beim Strom haben 260 Anbieter Erhöhungen angekündigt, im Schnitt um 7,1 Prozent. Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet das jährliche Mehrkosten von etwa 91,10 Euro.

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 EEG-Umlage wird drastisch gesenkt

An sich werden Verbraucher gerade beim Strom ab Januar entlastet. Die EEG-Umlage, mit der Verbraucher beim Strom belastet werden, sinkt von 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 3,7 Cent, den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Ab Januar 2023 möchte die Ampel diese Umlage sogar ganz abschaffen. Tatsächlich hilft diese Preisminderung angesichts der marktgetriebenen Kostensprünge derzeit allerdings kaum. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Energiepreise politisch gewollt höher werden, um den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien zu beschleunigen.

So wird der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 2022 von 25 auf 30 Euro steigen – das treibt die Kosten für Erdgas, aber auch für Benzin und Diesel. Wenn Markt und Politik die Preise mal spontan, mal gezielt in die Höhe schießen lassen, wird die Frage nach dem Ausgleich für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur steten sozialen Frage. Die Bundesregierung plant deshalb unter anderem, ein Klimageld auf den Weg zu bringen. Die Details sollen 2022 konkretisiert werden.

Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit schon früher zu einem gewaltigen Problem werden. Mehrere kleinere Energieversorger mussten in den vergangenen Wochen auch in Deutschland Insolvenz anmelden. Sie hatten ihre Preise nicht langfristig abgesichert und waren dadurch gezwungen, sich an den Spotmärkten einzudecken – und waren nicht in der Lage, die hohen Preise dort zu zahlen. Der Druck auf diese Unternehmen – und dann indirekt auf ihre Kunden bleibt vorerst weiterbestehen. Energieintensive Unternehmen, etwa Aluhütten, Chemie- oder Papierproduzenten, sind von den Energiekosten besonders betroffen. Wer hier nicht langfristig abgesichert ist, kommt ins Trudeln. Manche Unternehmen haben die Produktion sogar eingestellt und verkaufen Strom weiter, weil das mehr abwirft, als selbst die eigene Produktion hochzufahren.

Schwankungen gehören zum neuen Normal

Sicher ist dabei: Gerade in Deutschland wird es auf Jahre absehbar Schwankungen vor allem bei der Stromversorgung geben – bei einem drastischen Anstieg der Nachfrage. 2022 geht das letzte Atomkraftwerk vom Netz, dazu plant die Ampelkoalition den Kohleausstieg „idealerweise“ bis 2030. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix wird hochgefahren, 80 Prozent sollen die grünen Energien am Bruttostromverbrauch im selben Jahr  ausmachen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg  und wetterbedingte Ausfälle, die nur schwer auszugleichen sind, werden zum „new normal“ gehören, zum neuen Normalzustand. Das wird sich auch auf die Preise auswirken. Ob die allerdings dauerhaft auf dem derzeitigen sehr hohen Niveau verharren, hängt davon ab, wie kalt der Winter wird und wie lange sich der Streit um russisches Gas und damit vor allem die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 hinziehen wird. Die Bundesnetzagentur hat verkündet, dass sie vor der zweiten Jahreshälfte 2022 keine Entscheidung über die Zertifizierung von Nord Stream 2 erwartet.

Quelle: Wirtschaftswoche 30. Dezember 2021

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Die Preise für Gas und Strom

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