Der Strompreis

Wer mit Strom beliefert wird, zahlt dafür einen bestimmten Preis. In die Kalkulation dieses Strompreises für Haushaltskunden fließen drei wesentliche Bestandteile ein: 

  • Der Preis für die Beschaffung sowie den Vertrieb des Stroms,
  • die Entgelte für die Netznutzung
  • und die staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel Steuern und EEG-Umlage.

Der erste Preisbestandteil bildet sich aus dem Wettbewerb der Stromanbieter – er kann daher je nach Stromanbieter unterschiedlich hoch sein und wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet. Hier können die Stromkunden häufig Geld sparen, indem sie ihren Stromliefervertrag gut auswählen und prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters oder Tarifes für sie lohnt.

Nicht beeinflussbar für den Stromanbieter sind dagegen die beiden anderen Bestandteile des Strompreises. Denn sie sind durch Gesetze und staatliche Regelungen vorgegeben.

Laut Monitoringbericht 2020 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt machen die staatlich veranlassten Preisbestandteile ungefähr die Hälfte des Strompreises aus. 2020 hatten sie einen Anteil von rund 52 Prozent. Der Wettbewerbsanteil lag bei 25 Prozent und rund 23 Prozent des Strompreises entfielen auf Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten).

Was bedeutet das konkret? Haushaltskunden mit einem Jahres-Stromverbrauch von 2.500 kWh bis 5.000 kWh zahlten 2020 einen durchschnittlichen Strompreis von insgesamt 32,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Davon entfielen 7,97 Cent/kWh auf Strombeschaffung und Vertrieb Infografik (PDF, 93 KB).

Wichtig ist, die Endpreise der Stromanbieter zu vergleichen. Mit einem Wechsel kann oft Geld gespart werden. So betrug der durchschnittliche Strompreis in 2020 bei einem Jahres-Stromverbrauch von 2.500 kWh bis 5.000 kWh in der Grundversorgung 33,80 Cent/kWh, bei einem Vertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung 31,67 Cent/kWh und bei einem Lieferanten, der nicht der örtliche Grundversorger ist, durchschnittlich 31,22 Cent/kWh. Auch wenn mittlerweile nur noch weniger als ein Drittel aller Haushaltskunden in der Grundversorgung mit Strom beliefert werden: Private Haushalte sollten von ihrer Wechselmöglichkeit noch mehr Gebrauch machen.

Die Netzentgelte sind bundesweit nicht einheitlich hoch, denn sie hängen von den Kosten des jeweiligen Netzgebiets und dem Stromverbrauch in diesem Gebiet ab. Regionale Unterschiede bei den Übertragungsnetzentgelten werden durch das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) und eine darauf beruhende Rechtsverordnung bis zum Jahr 2023 abgebaut . Weitere Informationen finden Sie hier. 2020 lagen die Netzentgelte nach dem Monitoringbericht von Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundeskartellamt (BKartA) im bundesweiten Durchschnitt bei 7,50 Cent/kWh einschließlich Mess- und Abrechnungskosten Infografik (PDF, 76 KB).

Bis zum Ende des Jahres 2018 flossen auch die Offshore-Anbindungskosten in die Netzkosten der Übertragungsnetzbetreiber ein. Seit dem Jahr 2019 werden die Anbindungskosten aber über die Offshore-Umlage (s. unten) finanziert, und nicht mehr über die Übertragungsnetzentgelte.

Quelle : BMWi 2021

Der Strompreis