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Archives 2023

Von der Wärmepumpe bis PV-Anlage

Die HAZ-Energie-Infotage klären Fragen zu Wärme und Energie in Hannover

Hannover. Wie funktioniert eigentlich eine Wärmepumpe? Welche Voraussetzungen braucht es im und am Haus für eine Photovoltaikanlage? Wie kann man Häuser im Bestand energetisch sanieren? Und wie finanziert man solche Anschaffungen und Umbauten? Erstmalig geben diverse Experten, Unternehmen und Dienstleister bei den HAZ-Energie-Infotagen Antworten auf drängende Fragen aus dem Wärme- und Energiebereich.

Veranstaltung bei der Madsack Mediengruppe

Am 22. und 23. September 2023 wird dabei die Alte Druckerei auf dem Gelände der Madsack Mediengruppe zum Treffpunkt für Interessierte an nötigen und mitunter sogar finanziell attraktiven Investitionen. Die HAZ-Redaktion präsentiert in Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur Region Hannover ein umfangreiches Vortragsprogramm zu Energieberatung, Wärmedämmung, Wärmepumpe und Photovoltaik. Anbieter von Sanierungs- und Energielösungen, Beratungs- und Finanzdienstleistungen ergänzen das Vortragsangebot mit eigenen Messeständen, an denen weitere Fachinformationen und -beratung angeboten werden.

Info zu Energieberatung und Förderung

Inhaltlich erklärt zum Beispiel Energieberater Frederik Küting von der Klimaschutzagentur wie Solarenergie funktioniert und wie eine Energieberatung abläuft. Andreas Hecht vom Unternehmen Hannover Haus spricht über Wärmedämmung, die sich auszahlt, und Roman Calderon Martinez von der Sparkasse Hannover referiert über Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten. Steigende Energiekosten und der stagnierende Immobilienmarkt in Kombination mit steigenden Leit- und Immobilienfinanzierungszinsen machen eine energetische Sanierung von Wohneigentum derzeit immer attraktiver. Die Infotage präsentieren mögliche, passende Partner.

Die HAZ-Energie-Infotage sind kostenlos.

Die HAZ-Energie-Infotage sind kostenlos.

© Quelle: HAZ

Das Programm läuft am Freitag von 16 bis 21 Uhr und am Sonnabend von 11 bis 18 Uhr. Kostenlose Parkplätze stehen auf dem Gelände an der August-Madsack-Straße 1 zur Verfügung. Die Stadtbahnhaltestelle August-Madsack-Straße ist nah an der Alten Druckerei gelegen. Der Eintritt ist frei. Fragen zu den Themen können schon jetzt per Mail an hannover@haz.de mit dem Stichwort „Energie-Infotage“ geschickt werden.

HAZ

Energiewende in Deutschland , Systemlösungen , Systemvergleich
Von der Wärmepumpe bis PV-Anlage

Die HAZ-Energie-Infotage klären Fragen zu Wärme und Energie in Hannover

Hannover. Wie funktioniert eigentlich eine Wärmepumpe? Welche Voraussetzungen braucht es im und am Haus für eine Photovoltaikanlage? Wie kann man Häuser im Bestand energetisch sanieren? Und wie finanziert man solche Anschaffungen und Umbauten? Erstmalig geben diverse Experten, Unternehmen und Dienstleister bei den HAZ-Energie-Infotagen Antworten auf drängende Fragen aus dem Wärme- und Energiebereich.

Veranstaltung bei der Madsack Mediengruppe

Am 22. und 23. September 2023 wird dabei die Alte Druckerei auf dem Gelände der Madsack Mediengruppe zum Treffpunkt für Interessierte an nötigen und mitunter sogar finanziell attraktiven Investitionen. Die HAZ-Redaktion präsentiert in Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur Region Hannover ein umfangreiches Vortragsprogramm zu Energieberatung, Wärmedämmung, Wärmepumpe und Photovoltaik. Anbieter von Sanierungs- und Energielösungen, Beratungs- und Finanzdienstleistungen ergänzen das Vortragsangebot mit eigenen Messeständen, an denen weitere Fachinformationen und -beratung angeboten werden.

Info zu Energieberatung und Förderung

Inhaltlich erklärt zum Beispiel Energieberater Frederik Küting von der Klimaschutzagentur wie Solarenergie funktioniert und wie eine Energieberatung abläuft. Andreas Hecht vom Unternehmen Hannover Haus spricht über Wärmedämmung, die sich auszahlt, und Roman Calderon Martinez von der Sparkasse Hannover referiert über Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten. Steigende Energiekosten und der stagnierende Immobilienmarkt in Kombination mit steigenden Leit- und Immobilienfinanzierungszinsen machen eine energetische Sanierung von Wohneigentum derzeit immer attraktiver. Die Infotage präsentieren mögliche, passende Partner.

Die HAZ-Energie-Infotage sind kostenlos.

Die HAZ-Energie-Infotage sind kostenlos.

© Quelle: HAZ

Das Programm läuft am Freitag von 16 bis 21 Uhr und am Sonnabend von 11 bis 18 Uhr. Kostenlose Parkplätze stehen auf dem Gelände an der August-Madsack-Straße 1 zur Verfügung. Die Stadtbahnhaltestelle August-Madsack-Straße ist nah an der Alten Druckerei gelegen. Der Eintritt ist frei. Fragen zu den Themen können schon jetzt per Mail an hannover@haz.de mit dem Stichwort „Energie-Infotage“ geschickt werden.

HAZ

Balkonkraftwerk kaufen? Diese Kriterien sind entscheidend, unsere Meinung dazu ist das so etwas verboten werden sollte!

Balkonkraftwerke sind eine gute Möglichkeit, mit Sonnenlicht eignen Strom zu erzeugen und so einen kleinen Teil zur Energiewende beizutragen. Aber bevor die Anlage ersten Strom liefern kann, gibt es einige Kriterien, die vor dem Kauf zu beachten sind.

Balkonkraftwerke erleben gerade einen richtigen Boom, weil sich damit Sonnenlicht in Strom verwandeln lässt. Ein weiterer Grund für den Erfolg: Die kleinen Kraftwerke werden immer erschwinglicher. Vor der Installation eines Balkonkraftwerks gibt es jedoch einige Kriterien zu beachten.

Welche das sind? Wir wissen mehr.

Mittlerweile sieht man sie immer öfter: Balkonkraftwerke. Mit ihrer Hilfe lässt sich auch mit wenig Platz und geringem Aufwand erzeugen. Vor dem Anbringen am Balkon gibt es jedoch einige Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Diese Bedingungen spielen eine wichtige Rolle:

Als Mieter: Zustimmung einholen

Soll ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung installiert werden, muss zunächst der Vermieter um dessen Erlaubnis gefragt werden.

Grundsätzlich haben Mieter zwar das Recht, solch ein Kraftwerk an ihrem Balkon anzubringen, der Vermieter kann es aber trotzdem verbieten, etwa wenn durch die Installation am Balkon Schäden an der Fassade entstehen können oder es aus Gründen des Denkmalschutzes Bedenken gibt.

Bauliche Gegebenheiten prüfen

Vor dem Kauf eines Balkonkraftwerkes muss geprüft werden, ob der Balkon überhaupt für die Anbringung geeignet ist. So spielen Beschaffenheit und Größe des Geländers eine Rolle. Aber auch die Ausrichtung ist wichtig. Bei einem Balkon, auf den kaum Sonnenlicht fällt, bringt eine Solaranlage nicht viel. Auch wichtig: Es sollte eine Steckdose vorhanden sein, um den erzeugten Strom überhaupt nutzen zu können.

Wenn die Steckdose ausgerechnet auf der Phase Ihres Hausanschlusses läuft, an der sonst keine Verbraucher hängen, tun Sie wenigstens dem Energieversorger etwas Gutes!

Optimale Ausrichtung

Auch der Neigungswinkel, mit dem das Sonnenlicht auf die Solarmodule fällt, ist ein wichtiges Kriterium. Damit möglichst viel Energie gewonnen werden kann, ist ein Neigungswinkel von 36 Grad ideal. Zudem sollte das Minikraftwerk Richtung Süden ausgerichtet sein.

Auf Qualität achten

Inzwischen gibt es Balkonkraftwerke, die schon für unter 500 Euro zu haben sind. Discounter wie Lidl offerieren sogar noch günstigere, eigene Anlagen. Wichtiges Kriterium vor dem Kauf: die Qualität. So sollte das favorisierte Kraftwerk eine Garantie von mindestens 25 Jahren haben. Sinnvoll ist auch, auf TÜV-geprüfte Balkonkraftwerke und Zubehörteile zurückzugreifen und auf CE-Siegel beim Wechselrichter zu achten.

Auch bei Netto gibt es ein Balkonkraftwerk im Angebot. Das TÜV-geprüfte und steckerfertige Modell von Veska hat eine Produktgarantie von zwölf Jahren und eine Ausgangsleistung von 600 Watt. Für die Installation des rund 480 Euro teuren Balkonkraftwerkes ist kein Elektriker notwendig.

Leistung: 600 Watt

Steckerfertig

Lieferung mit zwei Solarmodulen zu je 415 Watt, Wechselrichter, Abschlusskappe, Schuko-Netzkabel (fünf Meter) und Bedienungsanleitung.

Viele Balkonkraftwerke werden als steckerfertige Komplett-Sets angeboten. Das bedeutet: Sämtliche Montage- und Zubehörteile sind im Paket bereits enthalten. Dazu gehören unter anderem der Wechselrichter, die passenden Verbindungskabel sowie die Stecker.

Diese Anlagen müssen lediglich aufgebaut und ans Stromnetz angeschlossen werden, um direkt einsatzbereit zu sein. Es gibt auch Varianten, deren Inbetriebnahme einen Elektriker erfordert, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Nicht immer ergänze Halterungen zur Aufhängung der Module am Balkongeländer die Komplett-Sets. Diese gibt es jedoch separat zu kaufen.

Maximale Wattzahl beachten

Pro Jahr darf ein Balkonkraftwerk hierzulande 600 Watt Leistung erbringen – mehr ist derzeit nicht erlaubt. Der Grund dafür: Mit der Begrenzung soll eine Überlastung des Stromnetzes verhindert werden. Die Leistung des Wechselrichters sollte daher auch auf maximal 600 Watt begrenzt sein.

Mögliche Förderung prüfen

Gute Balkonkraftwerke kosten meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Die gute Nachricht: Der Kauf wird gefördert, indem auf die Anlagen seit 2023 keine Mehrwertsteuer erhoben wird. In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Förderprogramme, mit denen ein Anreiz zum Kauf eines Balkonkraftwerkes geschaffen werden soll. So bezuschusst unter anderem Berlin eine Balkon-Solaranlage mit bis zu 500 Euro, sofern man zur Miete wohnt. Ähnliches gilt für Mecklenburg-Vorpommern.

Die Regelung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes gilt seit Januar 2023 – und auch für Zubehör, wie etwa Wechselrichter oder Halterungen.

Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden

Ist das Balkonkraftwerk angebracht, muss es vor der Inbetriebnahme beim eigenen Netzbetreiber angemeldet werden. Das geht bei vielen Anbietern inzwischen unkompliziert online über ein Formular. Auch der Bundesnetzagentur ist das Balkonkraftwerk zu melden.

Digitaler Stromzähler vorhanden?

Um selbst eine Solaranlage auf dem Balkon betreiben zu können, ist auch ein digitaler Stromzähler notwendig. Der ist aber in vielen Haushalten noch nicht vorhanden und muss von einem Handwerker eingebaut werden.

Geräte mit Balkonkraftwerk tagsüber betreiben

Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass die Anlagen natürlich nur tagsüber, wenn die Sonne scheint, auch genügend Strom erzeugt um Kaffeemaschine, Waschmaschine & Co. damit zu betreiben. Damit maximal von der Energie aus dem Kraftwerk profitiert werden kann, wird deshalb auch empfohlen, stromintensive Geräte tagsüber zu benutzen, um so wenig für fremden Strom aus der Steckdose wie möglich zu bezahlen. Wer den Strom sonnenunabhängiger nutzen möchte, kann zu einem Balkonkraftwerk mit Speicher greifen.

Diese Anlagen kommen mit passender Powerstation, sind aber entsprechend teurer.

Stromerzeugung unterwegs? Mobile Powerstations und Solarpanels sind die Alternative

Wer auf den Geschmack gekommen ist, zu Hause seinen eigenen Strom zu erzeugen, möchte vielleicht auch unterwegs nicht darauf verzichten. Hier sind mobile Powerstations mit passendem Solarpanel die Lösung. Vor allem beim Campen oder im Urlaub mit Wohnmobil sind Powerstations und Solarpanele optimal, um selbst Energie zu generieren und unabhängig von der vorhandenen Stromversorgung zu sein. Sowohl Powerstations als auch passende Solarmodule gibt es von verschiedenen Anbietern.

UNSER Kommentar dazu:

Wir raten dringend vom Kauf derartiger Billiganlagen ab! Die Module haben in der Regel nicht die Brandschutzklasse „A“ und die Wechselrichter haben oft keine solide Zulassung. Auch ist das eine Technik, die heiß wird und somit „brandgefährlich“ ist.

Wir möchten uns nicht ausmahlen, was das bedeutet, wenn so eine Anlage in einem Wärmeisolierten Hochhaus ein Feuer auslöst!!!!!

Eine PV-Anlage gehört ausdrücklich in die Hände von Fachleuten, die dann eine solide Technik mit entsprechenden Zertifikaten aufbauen.

Quelle: ntv.de

Business
Balkonkraftwerk kaufen? Diese Kriterien sind entscheidend, unsere Meinung dazu ist das so etwas verboten werden sollte!

Balkonkraftwerke sind eine gute Möglichkeit, mit Sonnenlicht eignen Strom zu erzeugen und so einen kleinen Teil zur Energiewende beizutragen. Aber bevor die Anlage ersten Strom liefern kann, gibt es einige Kriterien, die vor dem Kauf zu beachten sind.

Balkonkraftwerke erleben gerade einen richtigen Boom, weil sich damit Sonnenlicht in Strom verwandeln lässt. Ein weiterer Grund für den Erfolg: Die kleinen Kraftwerke werden immer erschwinglicher. Vor der Installation eines Balkonkraftwerks gibt es jedoch einige Kriterien zu beachten.

Welche das sind? Wir wissen mehr.

Mittlerweile sieht man sie immer öfter: Balkonkraftwerke. Mit ihrer Hilfe lässt sich auch mit wenig Platz und geringem Aufwand erzeugen. Vor dem Anbringen am Balkon gibt es jedoch einige Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Diese Bedingungen spielen eine wichtige Rolle:

Als Mieter: Zustimmung einholen

Soll ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung installiert werden, muss zunächst der Vermieter um dessen Erlaubnis gefragt werden.

Grundsätzlich haben Mieter zwar das Recht, solch ein Kraftwerk an ihrem Balkon anzubringen, der Vermieter kann es aber trotzdem verbieten, etwa wenn durch die Installation am Balkon Schäden an der Fassade entstehen können oder es aus Gründen des Denkmalschutzes Bedenken gibt.

Bauliche Gegebenheiten prüfen

Vor dem Kauf eines Balkonkraftwerkes muss geprüft werden, ob der Balkon überhaupt für die Anbringung geeignet ist. So spielen Beschaffenheit und Größe des Geländers eine Rolle. Aber auch die Ausrichtung ist wichtig. Bei einem Balkon, auf den kaum Sonnenlicht fällt, bringt eine Solaranlage nicht viel. Auch wichtig: Es sollte eine Steckdose vorhanden sein, um den erzeugten Strom überhaupt nutzen zu können.

Wenn die Steckdose ausgerechnet auf der Phase Ihres Hausanschlusses läuft, an der sonst keine Verbraucher hängen, tun Sie wenigstens dem Energieversorger etwas Gutes!

Optimale Ausrichtung

Auch der Neigungswinkel, mit dem das Sonnenlicht auf die Solarmodule fällt, ist ein wichtiges Kriterium. Damit möglichst viel Energie gewonnen werden kann, ist ein Neigungswinkel von 36 Grad ideal. Zudem sollte das Minikraftwerk Richtung Süden ausgerichtet sein.

Auf Qualität achten

Inzwischen gibt es Balkonkraftwerke, die schon für unter 500 Euro zu haben sind. Discounter wie Lidl offerieren sogar noch günstigere, eigene Anlagen. Wichtiges Kriterium vor dem Kauf: die Qualität. So sollte das favorisierte Kraftwerk eine Garantie von mindestens 25 Jahren haben. Sinnvoll ist auch, auf TÜV-geprüfte Balkonkraftwerke und Zubehörteile zurückzugreifen und auf CE-Siegel beim Wechselrichter zu achten.

Auch bei Netto gibt es ein Balkonkraftwerk im Angebot. Das TÜV-geprüfte und steckerfertige Modell von Veska hat eine Produktgarantie von zwölf Jahren und eine Ausgangsleistung von 600 Watt. Für die Installation des rund 480 Euro teuren Balkonkraftwerkes ist kein Elektriker notwendig.

Leistung: 600 Watt

Steckerfertig

Lieferung mit zwei Solarmodulen zu je 415 Watt, Wechselrichter, Abschlusskappe, Schuko-Netzkabel (fünf Meter) und Bedienungsanleitung.

Viele Balkonkraftwerke werden als steckerfertige Komplett-Sets angeboten. Das bedeutet: Sämtliche Montage- und Zubehörteile sind im Paket bereits enthalten. Dazu gehören unter anderem der Wechselrichter, die passenden Verbindungskabel sowie die Stecker.

Diese Anlagen müssen lediglich aufgebaut und ans Stromnetz angeschlossen werden, um direkt einsatzbereit zu sein. Es gibt auch Varianten, deren Inbetriebnahme einen Elektriker erfordert, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Nicht immer ergänze Halterungen zur Aufhängung der Module am Balkongeländer die Komplett-Sets. Diese gibt es jedoch separat zu kaufen.

Maximale Wattzahl beachten

Pro Jahr darf ein Balkonkraftwerk hierzulande 600 Watt Leistung erbringen – mehr ist derzeit nicht erlaubt. Der Grund dafür: Mit der Begrenzung soll eine Überlastung des Stromnetzes verhindert werden. Die Leistung des Wechselrichters sollte daher auch auf maximal 600 Watt begrenzt sein.

Mögliche Förderung prüfen

Gute Balkonkraftwerke kosten meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Die gute Nachricht: Der Kauf wird gefördert, indem auf die Anlagen seit 2023 keine Mehrwertsteuer erhoben wird. In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Förderprogramme, mit denen ein Anreiz zum Kauf eines Balkonkraftwerkes geschaffen werden soll. So bezuschusst unter anderem Berlin eine Balkon-Solaranlage mit bis zu 500 Euro, sofern man zur Miete wohnt. Ähnliches gilt für Mecklenburg-Vorpommern.

Die Regelung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes gilt seit Januar 2023 – und auch für Zubehör, wie etwa Wechselrichter oder Halterungen.

Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden

Ist das Balkonkraftwerk angebracht, muss es vor der Inbetriebnahme beim eigenen Netzbetreiber angemeldet werden. Das geht bei vielen Anbietern inzwischen unkompliziert online über ein Formular. Auch der Bundesnetzagentur ist das Balkonkraftwerk zu melden.

Digitaler Stromzähler vorhanden?

Um selbst eine Solaranlage auf dem Balkon betreiben zu können, ist auch ein digitaler Stromzähler notwendig. Der ist aber in vielen Haushalten noch nicht vorhanden und muss von einem Handwerker eingebaut werden.

Geräte mit Balkonkraftwerk tagsüber betreiben

Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass die Anlagen natürlich nur tagsüber, wenn die Sonne scheint, auch genügend Strom erzeugt um Kaffeemaschine, Waschmaschine & Co. damit zu betreiben. Damit maximal von der Energie aus dem Kraftwerk profitiert werden kann, wird deshalb auch empfohlen, stromintensive Geräte tagsüber zu benutzen, um so wenig für fremden Strom aus der Steckdose wie möglich zu bezahlen. Wer den Strom sonnenunabhängiger nutzen möchte, kann zu einem Balkonkraftwerk mit Speicher greifen.

Diese Anlagen kommen mit passender Powerstation, sind aber entsprechend teurer.

Stromerzeugung unterwegs? Mobile Powerstations und Solarpanels sind die Alternative

Wer auf den Geschmack gekommen ist, zu Hause seinen eigenen Strom zu erzeugen, möchte vielleicht auch unterwegs nicht darauf verzichten. Hier sind mobile Powerstations mit passendem Solarpanel die Lösung. Vor allem beim Campen oder im Urlaub mit Wohnmobil sind Powerstations und Solarpanele optimal, um selbst Energie zu generieren und unabhängig von der vorhandenen Stromversorgung zu sein. Sowohl Powerstations als auch passende Solarmodule gibt es von verschiedenen Anbietern.

UNSER Kommentar dazu:

Wir raten dringend vom Kauf derartiger Billiganlagen ab! Die Module haben in der Regel nicht die Brandschutzklasse „A“ und die Wechselrichter haben oft keine solide Zulassung. Auch ist das eine Technik, die heiß wird und somit „brandgefährlich“ ist.

Wir möchten uns nicht ausmahlen, was das bedeutet, wenn so eine Anlage in einem Wärmeisolierten Hochhaus ein Feuer auslöst!!!!!

Eine PV-Anlage gehört ausdrücklich in die Hände von Fachleuten, die dann eine solide Technik mit entsprechenden Zertifikaten aufbauen.

Quelle: ntv.de

Verletzungs- und Lebensgefahr Netzagentur stoppt Verkauf von Millionen Artikeln

Der Online-Handel in Deutschland boomt. Dass sich hinter der angebotenen Ware nicht immer Schätze verbergen, ist bekannt. Rund 45 Millionen illegale und gefährliche Produkte wurden im Auftrag der Bundesnetzagentur aus dem Verkehr gezogen. Tipps, wie man Mogelpackungen umgeht, gibt es auch.
Eine Drohne mit messerscharfen Rotorblättern, Balkon-Solaranlagen mit Interferenzen zu anderer Elektronik und aufgeblähte Akkus, die bald Feuer fangen könnten: Solche gefährlichen und illegalen Elektroprodukte sind in Deutschland zuletzt in deutlich größeren Mengen im Internet angeboten worden als zuvor.
Wie die Bundesnetzagentur auf dpa-Anfrage mitteilte, wurden im ersten Halbjahr 2023 1358 Artikel auf Online-Plattformen auf behördliche Anordnung entfernt. Die Produkte hatten eine Stückzahl von etwa 45 Millionen. Im gesamten Vorjahr waren es 2629 entfernte Angebote mit einer Stückzahl von rund 13 Millionen gewesen. Ein Grund für den Anstieg wurde nicht genannt. Die Zahlen schwanken Jahr für Jahr, 2021 wurden 1936 Angebote mit einer Stückzahl von insgesamt 21 Millionen beseitigt. Die unterschiedlichen Werte gehen auch darauf zurück, dass in manchen Jahren Elektronikartikel auffallen, die in einer großen Stückzahl auf Lager liegen, und es in anderen Jahren Produkte sind mit nur relativ geringen Verkaufsvolumina.
“Mit der steigenden Bedeutung des Online-Handels hat sich auch das Problem verbotener Produkte verschärft”, sagt Tobias Alm, Marktüberwacher der Netzagentur. “Den Verbrauchern empfehlen wir, beim Online-Shopping wachsam zu sein und Angebote von sehr billigen Produkten kritisch zu prüfen.” Der Preis sollte im Vergleich zu Konkurrenzprodukten plausibel sein.

Zertifikate fehlen oder sind gefälscht!

Häufig fehlt bei den Elektroartikeln das CE-Zeichen, mit dem der Hersteller erklärt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine Garantie für die Sicherheit eines Produkts ist das Kennzeichen aber nicht. Ein Käufer sollte misstrauisch werden, wenn dem Produkt keine deutschsprachige Bedienungsanleitung inklusive Nutzungs- und Warnhinweisen beigelegt ist. Ein weiterer Tipp ist, sich bei Verbraucherzentralen über den Verkäufer zu informieren.


EU-Standards nicht eingehalten
Ein Großteil der aus dem Verkehr gezogenen Produkte kommt aus China. Die Produkte entsprechen nicht den EU-Sicherheitsstandards, daher gelten sie als gefährlich und müssen vom Markt genommen werden. Im Internet sind sie aber trotzdem zu kaufen. Zu Testzwecken bestellt die Netzagentur selbst und überprüft die Ware. Bei Mängeln ordnet sie an, dass der Anbieter die Waren vom Markt nimmt und nicht mehr in Deutschland vertreibt.
Bei vielen Produkten besteht nach Angaben der Behörde Verletzungs- oder sogar Lebensgefahr. Falsch verbaute Elektrogeräte können Stromschläge auslösen, Funksteckdosen werden zu heiß und entzünden sich, da der Überlastungsschutz fehlt. Funkkopfhörer und sogar LED-Scheinwerfer wiederum funken auf der falschen Frequenz und stören dadurch die Kommunikation von Polizei und Rettungsdiensten.
Unter den Geräten, die die Bundesnetzagentur vom Markt nimmt, sind auch unsichere Beauty-Bürsten und per se illegale Störsender. Diese Störsender werden auch “Jammer” genannt. Sie werden beispielsweise dazu eingesetzt, um Spielautomaten zu manipulieren oder Autos zu stehlen. Mithilfe solcher Sender werden zum Beispiel Signale von Autofernbedienungen kopiert und GPS-Signale von Pkw unterbrochen.
Auch der Zoll zieht immer wieder Bestellungen aus dem Ausland oder Urlaubsmitbringsel aus dem Verkehr – dies in Zusammenarbeit mit der Netzagentur. 2023 habe der Zoll im ersten Halbjahr 2613 Meldungen über verdächtige Warensendungen gemacht, mit einer Stückzahl von 0,69 Millionen. Im gesamten Vorjahr waren es 4765 Meldungen mit einer Stückzahl von 0,72 Millionen.


Wettbewerbsvorteil für China
Der Handelsverband Deutschland bewertet die große Menge an unsicheren Produkten aus China und anderen Staaten als inakzeptabel. Der Vize-Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stephan Tromp, weist darauf hin, dass die heimischen Handelsunternehmen viel Geld für die Einhaltung aller Gesetze und Regelungen ausgeben. Die chinesischen Anbieter hielten die hiesigen Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzvorgaben nicht ein und verschafften sich “einen Preisvorteil, der auf Rechtsbrüchen fußt”. “Da kann von einem fairen Wettbewerb keine Rede mehr sein.”

Der Kunde muß lernen das “made in germany” auch einen Wert hat

“Der Markt braucht wirksame Leitplanken, die das Spielfeld markieren, in dem der Wettbewerb stattfindet”, sagt der Verbandsvertreter. Die Politik müsse mit aller Entschlossenheit für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die Gesetze und Verordnungen durchsetzen, forderte Tromp. Bisher täte die Politik zu wenig. Dass die EU den Wegfall der 150-Euro-Freigrenze am Zoll im Jahr 2028 anstrebe, sei zwar ein “Schritt zu mehr Fairness im Wettbewerb zwischen EU- und Nicht-EU-Händlern”, sagt Tromp. Es sei aber bedauerlich, dass diese Maßnahme erst in fünf Jahren greife.
Ein Sprecher des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland betont ebenfalls die Wichtigkeit, dass europäische Verkaufsvorschriften durchgesetzt werden, damit alle gleiche Wettbewerbsbedingungen haben. Er weist darauf hin, dass Handelsplattformen bereits viel leisteten, um die Sicherheit zu erhöhen. So haben sie eigene Systeme in Betrieb, mit denen nicht-rechtskonforme Produkte aus dem Angebot genommen werden.


Quelle: ntv.de, lno/dpa

Energiewende in Deutschland
Verletzungs- und Lebensgefahr Netzagentur stoppt Verkauf von Millionen Artikeln

Der Online-Handel in Deutschland boomt. Dass sich hinter der angebotenen Ware nicht immer Schätze verbergen, ist bekannt. Rund 45 Millionen illegale und gefährliche Produkte wurden im Auftrag der Bundesnetzagentur aus dem Verkehr gezogen. Tipps, wie man Mogelpackungen umgeht, gibt es auch.
Eine Drohne mit messerscharfen Rotorblättern, Balkon-Solaranlagen mit Interferenzen zu anderer Elektronik und aufgeblähte Akkus, die bald Feuer fangen könnten: Solche gefährlichen und illegalen Elektroprodukte sind in Deutschland zuletzt in deutlich größeren Mengen im Internet angeboten worden als zuvor.
Wie die Bundesnetzagentur auf dpa-Anfrage mitteilte, wurden im ersten Halbjahr 2023 1358 Artikel auf Online-Plattformen auf behördliche Anordnung entfernt. Die Produkte hatten eine Stückzahl von etwa 45 Millionen. Im gesamten Vorjahr waren es 2629 entfernte Angebote mit einer Stückzahl von rund 13 Millionen gewesen. Ein Grund für den Anstieg wurde nicht genannt. Die Zahlen schwanken Jahr für Jahr, 2021 wurden 1936 Angebote mit einer Stückzahl von insgesamt 21 Millionen beseitigt. Die unterschiedlichen Werte gehen auch darauf zurück, dass in manchen Jahren Elektronikartikel auffallen, die in einer großen Stückzahl auf Lager liegen, und es in anderen Jahren Produkte sind mit nur relativ geringen Verkaufsvolumina.
“Mit der steigenden Bedeutung des Online-Handels hat sich auch das Problem verbotener Produkte verschärft”, sagt Tobias Alm, Marktüberwacher der Netzagentur. “Den Verbrauchern empfehlen wir, beim Online-Shopping wachsam zu sein und Angebote von sehr billigen Produkten kritisch zu prüfen.” Der Preis sollte im Vergleich zu Konkurrenzprodukten plausibel sein.

Zertifikate fehlen oder sind gefälscht!

Häufig fehlt bei den Elektroartikeln das CE-Zeichen, mit dem der Hersteller erklärt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine Garantie für die Sicherheit eines Produkts ist das Kennzeichen aber nicht. Ein Käufer sollte misstrauisch werden, wenn dem Produkt keine deutschsprachige Bedienungsanleitung inklusive Nutzungs- und Warnhinweisen beigelegt ist. Ein weiterer Tipp ist, sich bei Verbraucherzentralen über den Verkäufer zu informieren.


EU-Standards nicht eingehalten
Ein Großteil der aus dem Verkehr gezogenen Produkte kommt aus China. Die Produkte entsprechen nicht den EU-Sicherheitsstandards, daher gelten sie als gefährlich und müssen vom Markt genommen werden. Im Internet sind sie aber trotzdem zu kaufen. Zu Testzwecken bestellt die Netzagentur selbst und überprüft die Ware. Bei Mängeln ordnet sie an, dass der Anbieter die Waren vom Markt nimmt und nicht mehr in Deutschland vertreibt.
Bei vielen Produkten besteht nach Angaben der Behörde Verletzungs- oder sogar Lebensgefahr. Falsch verbaute Elektrogeräte können Stromschläge auslösen, Funksteckdosen werden zu heiß und entzünden sich, da der Überlastungsschutz fehlt. Funkkopfhörer und sogar LED-Scheinwerfer wiederum funken auf der falschen Frequenz und stören dadurch die Kommunikation von Polizei und Rettungsdiensten.
Unter den Geräten, die die Bundesnetzagentur vom Markt nimmt, sind auch unsichere Beauty-Bürsten und per se illegale Störsender. Diese Störsender werden auch “Jammer” genannt. Sie werden beispielsweise dazu eingesetzt, um Spielautomaten zu manipulieren oder Autos zu stehlen. Mithilfe solcher Sender werden zum Beispiel Signale von Autofernbedienungen kopiert und GPS-Signale von Pkw unterbrochen.
Auch der Zoll zieht immer wieder Bestellungen aus dem Ausland oder Urlaubsmitbringsel aus dem Verkehr – dies in Zusammenarbeit mit der Netzagentur. 2023 habe der Zoll im ersten Halbjahr 2613 Meldungen über verdächtige Warensendungen gemacht, mit einer Stückzahl von 0,69 Millionen. Im gesamten Vorjahr waren es 4765 Meldungen mit einer Stückzahl von 0,72 Millionen.


Wettbewerbsvorteil für China
Der Handelsverband Deutschland bewertet die große Menge an unsicheren Produkten aus China und anderen Staaten als inakzeptabel. Der Vize-Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stephan Tromp, weist darauf hin, dass die heimischen Handelsunternehmen viel Geld für die Einhaltung aller Gesetze und Regelungen ausgeben. Die chinesischen Anbieter hielten die hiesigen Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzvorgaben nicht ein und verschafften sich “einen Preisvorteil, der auf Rechtsbrüchen fußt”. “Da kann von einem fairen Wettbewerb keine Rede mehr sein.”

Der Kunde muß lernen das “made in germany” auch einen Wert hat

“Der Markt braucht wirksame Leitplanken, die das Spielfeld markieren, in dem der Wettbewerb stattfindet”, sagt der Verbandsvertreter. Die Politik müsse mit aller Entschlossenheit für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die Gesetze und Verordnungen durchsetzen, forderte Tromp. Bisher täte die Politik zu wenig. Dass die EU den Wegfall der 150-Euro-Freigrenze am Zoll im Jahr 2028 anstrebe, sei zwar ein “Schritt zu mehr Fairness im Wettbewerb zwischen EU- und Nicht-EU-Händlern”, sagt Tromp. Es sei aber bedauerlich, dass diese Maßnahme erst in fünf Jahren greife.
Ein Sprecher des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland betont ebenfalls die Wichtigkeit, dass europäische Verkaufsvorschriften durchgesetzt werden, damit alle gleiche Wettbewerbsbedingungen haben. Er weist darauf hin, dass Handelsplattformen bereits viel leisteten, um die Sicherheit zu erhöhen. So haben sie eigene Systeme in Betrieb, mit denen nicht-rechtskonforme Produkte aus dem Angebot genommen werden.


Quelle: ntv.de, lno/dpa

Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

18. März 2023

11:00 – 16:00 Uhr

Karmarschstr. 47
30159 Hannover

Ob Haus auf dem Dorf oder Wohnung in der Stadt, ob stilvolles Eigenheim oder sichere Kapitalanlage – Ihre Sparkasse Hannover ist die Nr. 1 für die Suche und den Verkauf von Immobilien in der Region. Profitieren Sie von unserer ausgezeichneten Expertise und unserem hervorragenden Service – genauso wie von unseren zahlreichen traumhaften Immobilienangeboten.

Wir laden Sie ganz herzlich zu Hannovers führender Immobilienmesse – der Wohnglück 2023 ein. Gemeinsam mit unseren Partnern präsentieren wir Ihnen nicht nur Wissenswertes rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern auch eine Vielzahl an erstklassigen Bestandsimmobilien und Neubauprojekten. Angefangen von ökologischen Doppelhaushälften mit Deisterblick bis zu top-modernen i Live-Studentenwohnungen am EXPO Campus. Wir freuen uns auf Sie!

s

Die Teilnahme an den Vorträgen ist für Sie kostenlos. Eine einfache Anmeldung aber erforderlich.

Zur Anmeldung

Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

Energiewende in Deutschland
Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

18. März 2023

11:00 – 16:00 Uhr

Karmarschstr. 47
30159 Hannover

Ob Haus auf dem Dorf oder Wohnung in der Stadt, ob stilvolles Eigenheim oder sichere Kapitalanlage – Ihre Sparkasse Hannover ist die Nr. 1 für die Suche und den Verkauf von Immobilien in der Region. Profitieren Sie von unserer ausgezeichneten Expertise und unserem hervorragenden Service – genauso wie von unseren zahlreichen traumhaften Immobilienangeboten.

Wir laden Sie ganz herzlich zu Hannovers führender Immobilienmesse – der Wohnglück 2023 ein. Gemeinsam mit unseren Partnern präsentieren wir Ihnen nicht nur Wissenswertes rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern auch eine Vielzahl an erstklassigen Bestandsimmobilien und Neubauprojekten. Angefangen von ökologischen Doppelhaushälften mit Deisterblick bis zu top-modernen i Live-Studentenwohnungen am EXPO Campus. Wir freuen uns auf Sie!

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Die Teilnahme an den Vorträgen ist für Sie kostenlos. Eine einfache Anmeldung aber erforderlich.

Zur Anmeldung

Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Am 18. März 2023 lädt die Sparkasse Hannover zur Immobilienmesse Wohnglück ein. Freuen Sie sich auf einen bunten Mix aus Informationen zu Immobilienkauf und Neubauprojekten in der Region Hannover sowie spannende Vorträge und wertvolle Tipps rund um das energetische Sanieren.

Neben diversen Infoständen sind folgende Vorträge geplant:

  • Warum sich ein Makler auszahlt: Mit dem Immobilienexperten und Makler Martin Sannemann der Sparkasse Hannover. 11:30 bis 12:30 Uhr.
  • i Live EXPO Campus: Micro-Apartments mit Maxi-Service und ihrem innovativen Community- und Service-Konzept. Wir stellen Ihnen das neue Wahrzeichen von Hannover vor. 12.00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr.
  • Wir holen die Sonne in Ihr Haus: Mit den Photovoltaikexperten Michael Mart und Sven Drees der Drees Unternehmensgruppe. 13:00 bis 14:00 Uhr.
  • Wir sind Impulsgeber für mehr Klimaschutz: Energetische Themen rund um die Immobilie mit Referenten der Klimaschutzagentur. 14:30 bis 15:30 Uhr.  

Sie interessieren sich für das Thema klimagerechtes Bauen und Modernisieren? Der Infostand der Klimaschutzagentur bietet Informationen zu Veranstaltungen und Beratungsangeboten – auch zum Thema Fördermittel hilft das Team der Klimaschutzagentur gerne weiter. 

WannSamstag, 18.3.2023 / 11.00–16.00 Uhr
WoImmobilienCenter der Sparkasse HannoverKarmarschstraße 47, 30159 Hannover
VeranstalterSparkasse Hannover
Anmeldunghttps://meintraumwohnen.de/wohnglueck-2023-hannovers-immobilienmesse/

Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Energiewende in Deutschland
Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Am 18. März 2023 lädt die Sparkasse Hannover zur Immobilienmesse Wohnglück ein. Freuen Sie sich auf einen bunten Mix aus Informationen zu Immobilienkauf und Neubauprojekten in der Region Hannover sowie spannende Vorträge und wertvolle Tipps rund um das energetische Sanieren.

Neben diversen Infoständen sind folgende Vorträge geplant:

  • Warum sich ein Makler auszahlt: Mit dem Immobilienexperten und Makler Martin Sannemann der Sparkasse Hannover. 11:30 bis 12:30 Uhr.
  • i Live EXPO Campus: Micro-Apartments mit Maxi-Service und ihrem innovativen Community- und Service-Konzept. Wir stellen Ihnen das neue Wahrzeichen von Hannover vor. 12.00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr.
  • Wir holen die Sonne in Ihr Haus: Mit den Photovoltaikexperten Michael Mart und Sven Drees der Drees Unternehmensgruppe. 13:00 bis 14:00 Uhr.
  • Wir sind Impulsgeber für mehr Klimaschutz: Energetische Themen rund um die Immobilie mit Referenten der Klimaschutzagentur. 14:30 bis 15:30 Uhr.  

Sie interessieren sich für das Thema klimagerechtes Bauen und Modernisieren? Der Infostand der Klimaschutzagentur bietet Informationen zu Veranstaltungen und Beratungsangeboten – auch zum Thema Fördermittel hilft das Team der Klimaschutzagentur gerne weiter. 

WannSamstag, 18.3.2023 / 11.00–16.00 Uhr
WoImmobilienCenter der Sparkasse HannoverKarmarschstraße 47, 30159 Hannover
VeranstalterSparkasse Hannover
Anmeldunghttps://meintraumwohnen.de/wohnglueck-2023-hannovers-immobilienmesse/

Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung

und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.

Kurz vor dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Viele der darin enthaltenen Änderungen sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Daneben gibt es jedoch eine ganze Reihe von Änderungen, die schon rückwirkend oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Besonders bemerkenswert ist die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen, die ursprünglich erst 2023 und damit gemeinsam mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % in Kraft treten sollte. Kurz vor der Verabschiedung hat man sich aber darauf geeinigt, diese Änderung schon ab 2022 umzusetzen. Hier ist der Überblick über diese weiteren Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022:

  • Photovoltaikanlagen: Verschiedene steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind abgeschafft worden. Die ursprünglich erst ab 2023 geplante Befreiung von der Einkommen- und Gewerbesteuer wurde sogar auf 2022 vorgezogen. Sie gilt für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und anderen Gebäuden. Die ursprünglich geplante Beschränkung auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude wurde nicht umgesetzt, sodass nun auch kleinere Anlagen auf hauptsächlich betrieblich genutzten Gebäuden begünstigt sind.

Insgesamt sind pro Steuerzahler oder Mitunternehmeranteil höchstens 100 kWp von der Steuerbefreiung umfasst. Die Steuerbefreiung ist dabei unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, muss kein Gewinn mehr ermittelt und damit auch keine Anlage EÜR mehr abgegeben werden. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte. Damit können nun auch vermögensverwaltende Personengesellschaften auf ihren Mietobjekten Photovoltaikanlagen von bis zu 15 kWp je Einheit (max. 100 kWp) installieren und ihre Mieter mit Strom versorgen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Die Änderung, so erfreulich sie auch sein mag, wirft jedoch viele Fragen auf, zu denen es noch keine befriedigenden Antworten vom Fiskus gibt. Wenn die Finanzverwaltung die ersten dieser Fragen beantwortet hat, erfahren Sie mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben.

Steuerbefreiung

Energiewende in Deutschland
Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung

und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.

Kurz vor dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Viele der darin enthaltenen Änderungen sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Daneben gibt es jedoch eine ganze Reihe von Änderungen, die schon rückwirkend oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Besonders bemerkenswert ist die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen, die ursprünglich erst 2023 und damit gemeinsam mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % in Kraft treten sollte. Kurz vor der Verabschiedung hat man sich aber darauf geeinigt, diese Änderung schon ab 2022 umzusetzen. Hier ist der Überblick über diese weiteren Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022:

  • Photovoltaikanlagen: Verschiedene steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind abgeschafft worden. Die ursprünglich erst ab 2023 geplante Befreiung von der Einkommen- und Gewerbesteuer wurde sogar auf 2022 vorgezogen. Sie gilt für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und anderen Gebäuden. Die ursprünglich geplante Beschränkung auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude wurde nicht umgesetzt, sodass nun auch kleinere Anlagen auf hauptsächlich betrieblich genutzten Gebäuden begünstigt sind.

Insgesamt sind pro Steuerzahler oder Mitunternehmeranteil höchstens 100 kWp von der Steuerbefreiung umfasst. Die Steuerbefreiung ist dabei unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, muss kein Gewinn mehr ermittelt und damit auch keine Anlage EÜR mehr abgegeben werden. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte. Damit können nun auch vermögensverwaltende Personengesellschaften auf ihren Mietobjekten Photovoltaikanlagen von bis zu 15 kWp je Einheit (max. 100 kWp) installieren und ihre Mieter mit Strom versorgen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Die Änderung, so erfreulich sie auch sein mag, wirft jedoch viele Fragen auf, zu denen es noch keine befriedigenden Antworten vom Fiskus gibt. Wenn die Finanzverwaltung die ersten dieser Fragen beantwortet hat, erfahren Sie mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben.

Steuerbefreiung

Solarindustrie schlägt Alarm

Die deutsche Energiewende liegt in Chinas Händen

China hat die Solarindustrie fest im Griff – 80 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten befinden sich dort. Für die deutsche Energiewende stellt die Abhängigkeit von Peking ein massives Problem dar. Branchenvertreter schlagen in einem Brandbrief Alarm.

Wirtschaftsminister Robert Habeck will bis 2030 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien speisen. Ehrgeizig findet das vor allem die Solarindustrie. Denn die Branche steht vor einem massiven Problem: China hat die Produktionskapazitäten für Photovoltaikanlagen fest im Griff. Wie das “Handelsblatt” berichtet, schlagen Unternehmen aus der Solarindustrie deshalb Alarm.

In einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium haben 24 Unternehmen der Branche einen Plan zur Wiederbelebung der deutschen Solarindustrie erarbeitet, so die Zeitung. Sie fordern mehr Unterstützung vom Staat, um die ehrgeizigen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen.

“Risiken für die Energiewende”

Derzeit befinden sich 80 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten für Solarenergie in China – im Vergleich zu nur einem Prozent in Deutschland. “Die aus dieser Konzentration entstehende Abhängigkeit birgt Risiken für die Energiewende in Deutschland und Europa”, mahnen die Absender. Unter ihnen sind große Energiekonzerne wie Eon, aber auch kleinere Unternehmen wie Enpal, Pelion und Norsun.

Lange Zeit war Deutschland Vorreiter auf dem Gebiet der Photovoltaik. China hat jedoch die Solarindustrie in den letzten 15 Jahren massiv ausgebaut. So wurden in Europa im Jahr 2021 gerade einmal Solarpaneele mit Kapazität für acht Gigawatt produziert. China verfügt inzwischen über Kapazitäten für bis zu 300 Gigawatt. “Es gibt eine nicht wegzudiskutierende Abhängigkeit im höchsten Maße von China. Und die ist deutlich größer als die Abhängigkeit beim Thema Gas von Russland”, sagte ein hochrangiger Manager aus der Solarbranche dem “Handelsblatt”.

China führt neue Exportregeln ein

Die Ungleichheit droht sich noch weiter zu verschärfen. Im vergangenen Dezember schlug die Führung in Peking strengere Exportvorschriften vor – einschließlich protektionistischer Beschränkungen für die Solarindustrie.

Einige deutsche Unternehmen sind nach Peking ausgewandert, als die Subventionen in der Bundesrepublik für die Photovoltaikindustrie gekürzt wurden. Nun könnten sie von diesen neuen Exportbeschränkungen betroffen sein. “Aber wir haben das Wissen noch und können es auch wieder hierhin holen”, sagt der Chef vom Modulhersteller Solarwatt, Detlef Neuhaus, im Interview mit dem “Handelsblatt”. Allerdings gehe das nicht ohne politische Unterstützung.

Die Kapazitäten braucht die Bundesrepublik. Wenn Deutschland seine Energieziele erreichen will, müssen ab 2026 jährlich 22 Gigawatt an Solarenergie zugebaut werden. Das entspricht einer Verdreifachung des derzeitigen Ausbaus. Auch auf europäischer Ebene sollen die Produktionskapazitäten ausgebaut werden – nach Angaben der EU-Kommission auf 30 Gigawatt bis 2025.

Solarindustrie fordert “planbare finanzielle Unterstützung”

Die rasante Entwicklung der Solarenergie wird Geld kosten. Die Schätzungen reichen von 400 Millionen bis zu einer Milliarde Euro pro Gigawatt Produktionskapazität, berichtet das “Handelsblatt”. Somit würden die EU-Pläne mindestens 25 Milliarden Euro kosten. Das sei aber nur ein “Bruchteil dessen, was Europa in den letzten zwölf Monaten für die Sicherung der Gasversorgung ausgegeben hat”, betont der Chef von Meyer Burger, Gunter Erfurt, im Interview mit dem “Handelsblatt”.

In dem Schreiben fordern die Unternehmen deshalb eine “planbare finanzielle Unterstützung in Bezug auf Investitionen, zum Beispiel über die staatliche Entwicklungsbank KfW”. Die 24 Unterzeichner aus der Solarbranche wären sogar bereit, für europäische Produkte vorerst einen Aufschlag zu zahlen. “Anstatt nur darüber zu reden, wie abhängig wir sind, müssen wir endlich aktiv werden”, sagt Solarwatt-Chef Neuhaus dem “Handelsblatt”.

Solarindustrie schlägt Alarm

Solarindustrie schlägt Alarm

Energiewende in Deutschland
Solarindustrie schlägt Alarm

Die deutsche Energiewende liegt in Chinas Händen

China hat die Solarindustrie fest im Griff – 80 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten befinden sich dort. Für die deutsche Energiewende stellt die Abhängigkeit von Peking ein massives Problem dar. Branchenvertreter schlagen in einem Brandbrief Alarm.

Wirtschaftsminister Robert Habeck will bis 2030 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien speisen. Ehrgeizig findet das vor allem die Solarindustrie. Denn die Branche steht vor einem massiven Problem: China hat die Produktionskapazitäten für Photovoltaikanlagen fest im Griff. Wie das “Handelsblatt” berichtet, schlagen Unternehmen aus der Solarindustrie deshalb Alarm.

In einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium haben 24 Unternehmen der Branche einen Plan zur Wiederbelebung der deutschen Solarindustrie erarbeitet, so die Zeitung. Sie fordern mehr Unterstützung vom Staat, um die ehrgeizigen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen.

“Risiken für die Energiewende”

Derzeit befinden sich 80 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten für Solarenergie in China – im Vergleich zu nur einem Prozent in Deutschland. “Die aus dieser Konzentration entstehende Abhängigkeit birgt Risiken für die Energiewende in Deutschland und Europa”, mahnen die Absender. Unter ihnen sind große Energiekonzerne wie Eon, aber auch kleinere Unternehmen wie Enpal, Pelion und Norsun.

Lange Zeit war Deutschland Vorreiter auf dem Gebiet der Photovoltaik. China hat jedoch die Solarindustrie in den letzten 15 Jahren massiv ausgebaut. So wurden in Europa im Jahr 2021 gerade einmal Solarpaneele mit Kapazität für acht Gigawatt produziert. China verfügt inzwischen über Kapazitäten für bis zu 300 Gigawatt. “Es gibt eine nicht wegzudiskutierende Abhängigkeit im höchsten Maße von China. Und die ist deutlich größer als die Abhängigkeit beim Thema Gas von Russland”, sagte ein hochrangiger Manager aus der Solarbranche dem “Handelsblatt”.

China führt neue Exportregeln ein

Die Ungleichheit droht sich noch weiter zu verschärfen. Im vergangenen Dezember schlug die Führung in Peking strengere Exportvorschriften vor – einschließlich protektionistischer Beschränkungen für die Solarindustrie.

Einige deutsche Unternehmen sind nach Peking ausgewandert, als die Subventionen in der Bundesrepublik für die Photovoltaikindustrie gekürzt wurden. Nun könnten sie von diesen neuen Exportbeschränkungen betroffen sein. “Aber wir haben das Wissen noch und können es auch wieder hierhin holen”, sagt der Chef vom Modulhersteller Solarwatt, Detlef Neuhaus, im Interview mit dem “Handelsblatt”. Allerdings gehe das nicht ohne politische Unterstützung.

Die Kapazitäten braucht die Bundesrepublik. Wenn Deutschland seine Energieziele erreichen will, müssen ab 2026 jährlich 22 Gigawatt an Solarenergie zugebaut werden. Das entspricht einer Verdreifachung des derzeitigen Ausbaus. Auch auf europäischer Ebene sollen die Produktionskapazitäten ausgebaut werden – nach Angaben der EU-Kommission auf 30 Gigawatt bis 2025.

Solarindustrie fordert “planbare finanzielle Unterstützung”

Die rasante Entwicklung der Solarenergie wird Geld kosten. Die Schätzungen reichen von 400 Millionen bis zu einer Milliarde Euro pro Gigawatt Produktionskapazität, berichtet das “Handelsblatt”. Somit würden die EU-Pläne mindestens 25 Milliarden Euro kosten. Das sei aber nur ein “Bruchteil dessen, was Europa in den letzten zwölf Monaten für die Sicherung der Gasversorgung ausgegeben hat”, betont der Chef von Meyer Burger, Gunter Erfurt, im Interview mit dem “Handelsblatt”.

In dem Schreiben fordern die Unternehmen deshalb eine “planbare finanzielle Unterstützung in Bezug auf Investitionen, zum Beispiel über die staatliche Entwicklungsbank KfW”. Die 24 Unterzeichner aus der Solarbranche wären sogar bereit, für europäische Produkte vorerst einen Aufschlag zu zahlen. “Anstatt nur darüber zu reden, wie abhängig wir sind, müssen wir endlich aktiv werden”, sagt Solarwatt-Chef Neuhaus dem “Handelsblatt”.

Solarindustrie schlägt Alarm

Solarindustrie schlägt Alarm

Stromz
Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Die Gaspreise auf dem Weltmarkt gehen zurück, doch beim Kunden dürfte das vorerst nicht ankommen: Die Stadtwerke Deutschlands rechnen sogar mit einer Verdoppelung der Gas- und Stromtarife. Dennoch sehen sie auch die Chance, dass die Preise irgendwann wieder sinken.

Warum gilt bei Härtefallregel eine rückwirkende Frist?

Deutschlands Stadtwerke erwarten eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife für Endkunden. Angesichts gesunkener Großhandelspreise “wollen natürlich auch die Stadtwerke die Tarife senken, und machen das, sobald Spielraum da ist”. Er warne aber vor falschen Hoffnungen, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU), der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. “Es wird nach unserer Einschätzung absehbar auf eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife hinauslaufen.”

Die Krise sei nicht mehr ganz so dramatisch, aber nicht vorüber. Einen Zeitraum für die erwartete Preisverdoppelung nannte Liebing nicht. Den Vorwurf von Verbraucherschützern, Stadtwerke verlangten “Mondpreise”, wies Liebing zurück. “Die aktuellen Spotmarkt- und Terminpreise sind noch nicht so günstig, dass sich das bereits nachhaltig preissenkend auswirkt. Dafür müssten sie noch weiter und vor allem dauerhaft sinken”, sagte er.

Der VKU-Hauptgeschäftsführer sprach sich wie die “Wirtschaftsweise” Veronika Grimm für längere AKW-Laufzeiten aus. “Um für Notsituationen gewappnet zu sein, wäre es grundsätzlich besser, die Kapazitäten zu nutzen, die wir haben”, sagte Liebing. Grimm argumentierte, dass auch bei einem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien in den kommenden zwei bis vier Jahren nicht ausreichend Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stünden, “um die angespannte Lage am Strommarkt zu beruhigen”. Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke würde die Strompreise um 8 bis 12 Prozent senken. “Außerdem müssten wir nicht so viel Kohle verstromen”, sagte Grimm.

Liebing rief zugleich die Bundesregierung auf, Genehmigungen für Windkraftanlagen deutlich zu beschleunigen. “Die Koalition kann und muss den Turbo zünden.” Seit Dezember gebe es im Rahmen der EU-Notfallverordnung ganz neue Möglichkeiten.

Quelle: ntv.de, kst/dpa

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Energiewende in Deutschland
Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Die Gaspreise auf dem Weltmarkt gehen zurück, doch beim Kunden dürfte das vorerst nicht ankommen: Die Stadtwerke Deutschlands rechnen sogar mit einer Verdoppelung der Gas- und Stromtarife. Dennoch sehen sie auch die Chance, dass die Preise irgendwann wieder sinken.

Warum gilt bei Härtefallregel eine rückwirkende Frist?

Deutschlands Stadtwerke erwarten eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife für Endkunden. Angesichts gesunkener Großhandelspreise “wollen natürlich auch die Stadtwerke die Tarife senken, und machen das, sobald Spielraum da ist”. Er warne aber vor falschen Hoffnungen, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU), der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. “Es wird nach unserer Einschätzung absehbar auf eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife hinauslaufen.”

Die Krise sei nicht mehr ganz so dramatisch, aber nicht vorüber. Einen Zeitraum für die erwartete Preisverdoppelung nannte Liebing nicht. Den Vorwurf von Verbraucherschützern, Stadtwerke verlangten “Mondpreise”, wies Liebing zurück. “Die aktuellen Spotmarkt- und Terminpreise sind noch nicht so günstig, dass sich das bereits nachhaltig preissenkend auswirkt. Dafür müssten sie noch weiter und vor allem dauerhaft sinken”, sagte er.

Der VKU-Hauptgeschäftsführer sprach sich wie die “Wirtschaftsweise” Veronika Grimm für längere AKW-Laufzeiten aus. “Um für Notsituationen gewappnet zu sein, wäre es grundsätzlich besser, die Kapazitäten zu nutzen, die wir haben”, sagte Liebing. Grimm argumentierte, dass auch bei einem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien in den kommenden zwei bis vier Jahren nicht ausreichend Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stünden, “um die angespannte Lage am Strommarkt zu beruhigen”. Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke würde die Strompreise um 8 bis 12 Prozent senken. “Außerdem müssten wir nicht so viel Kohle verstromen”, sagte Grimm.

Liebing rief zugleich die Bundesregierung auf, Genehmigungen für Windkraftanlagen deutlich zu beschleunigen. “Die Koalition kann und muss den Turbo zünden.” Seit Dezember gebe es im Rahmen der EU-Notfallverordnung ganz neue Möglichkeiten.

Quelle: ntv.de, kst/dpa

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Stromz
Grundversorgung wieder teurer

Kostete eine Kilowattstunde Gas für Neukunden Anfang September durchschnittlich noch rund 40 Cent, sind es aktuell rund 14,3 Cent. Das entspricht einem Rückgang um 64 Prozent, der Preis für den Endverbraucher bleibt aber hoch.

In der Gas-Grundversorgung lässt sich eine gegenteilige Entwicklung beobachten. Die Preise stiegen im gleichen Zeitraum im Durchschnitt von 12,7 auf 17,7 Cent je kWh. Das ist ein Plus von 39 Prozent.

Eine Kilowattstunde Strom für Neukunden kostete Mitte Oktober im bundesweiten Durchschnitt noch 56 Cent, aktuell sind es 42,7 Cent und damit 24 Prozent weniger. Die Strom-Grundversorgung verteuerte sich im gleichen Zeitraum um 27 Prozent – von 36,8 auf 46,6 Cent je kWh.

„2022 stand der Energiemarkt Kopf, die normalerweise teure örtliche Grundversorgung war fast durchgehend günstiger als die Neukundentarife überregionaler Versorger. Nun kehrt sich das Verhältnis wieder um. „Dank günstigerer Neukundentarife können Haushalte je nach Region und Verbrauch mit einem Wechsel wieder sparen.”

Besser noch man schaut sich nach Alternativen um wie z.B. eine Photovoltaikanlage um diesem Wahnsinn so gut es geht zu entfliehen.

Energiemärkte: Verhalten optimistische Stimmung

An den Energiemärkten herrscht derzeit eine verhalten optimistische Stimmung. Angesichts des milden Wetters sind sowohl die Gas- als auch die Strompreise im Großhandel im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich gesunken.

Der Preis für eine Megawattstunde Strom zur Lieferung im kommenden Jahr lag an der Strombörse zuletzt bei rund 180 Euro. Das ist deutlich günstiger als noch im September, wo über 500 Euro pro Megawattstunde verlangt wurden. Das Preisniveau bleibt dennoch historisch hoch. Zum Vergleich: Vor Beginn der Energiekrise bewegten sich die Preise im langjährigen Mittel zwischen 35 und 55 Euro je Megawattstunde.

Ähnlich verhält es sich beim Gas. Die Megawattstunde liegt an den Spotmärkten aktuell bei rund 70 Euro und damit deutlich niedriger als im vergangenen Sommer, wo der Gaspreis zeitweise bei 350 Euro je Megawattstunde lag. Aber auch hier liegt das Vorkrisenniveau in weiter Ferne. Im langjährigen Mittel bewegten sich die Preise zwischen 10 und 25 Euro je Megawattstunde.

Auch mit Preisbremse: Wechsel bringt zusätzliche Ersparnis

Laut den aktuellen Auswertungen spart eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden, die aus der Grundversorgung zum günstigsten Anbieter wechselt, durchschnittlich 154 Euro jährlich ein. Ein Haushalt, der mit Gas heizt, kann seine Jahresrechnung im Schnitt sogar um 680 Euro senken. Unter Berücksichtigung der 2023 wirkenden Preisbremsen beläuft sich die Ersparnis bei Strom immer noch auf 31 Euro und bei Gas auf 136 Euro.

Die Preisbremsen für Strom und Gas sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. „Werden die Preisbremsen nicht verlängert, kostet jede verbrauchte Kilowattstunde im kommenden Jahr wieder den regulären Vertragspreis. Auch deshalb wird es für Verbraucher in diesem Jahr wichtig, eine möglichst günstige Alternative zu finden”

Grundversorgung wieder teurer

Energieversorger , Energiewende in Deutschland , Systemlösungen
Grundversorgung wieder teurer

Kostete eine Kilowattstunde Gas für Neukunden Anfang September durchschnittlich noch rund 40 Cent, sind es aktuell rund 14,3 Cent. Das entspricht einem Rückgang um 64 Prozent, der Preis für den Endverbraucher bleibt aber hoch.

In der Gas-Grundversorgung lässt sich eine gegenteilige Entwicklung beobachten. Die Preise stiegen im gleichen Zeitraum im Durchschnitt von 12,7 auf 17,7 Cent je kWh. Das ist ein Plus von 39 Prozent.

Eine Kilowattstunde Strom für Neukunden kostete Mitte Oktober im bundesweiten Durchschnitt noch 56 Cent, aktuell sind es 42,7 Cent und damit 24 Prozent weniger. Die Strom-Grundversorgung verteuerte sich im gleichen Zeitraum um 27 Prozent – von 36,8 auf 46,6 Cent je kWh.

„2022 stand der Energiemarkt Kopf, die normalerweise teure örtliche Grundversorgung war fast durchgehend günstiger als die Neukundentarife überregionaler Versorger. Nun kehrt sich das Verhältnis wieder um. „Dank günstigerer Neukundentarife können Haushalte je nach Region und Verbrauch mit einem Wechsel wieder sparen.”

Besser noch man schaut sich nach Alternativen um wie z.B. eine Photovoltaikanlage um diesem Wahnsinn so gut es geht zu entfliehen.

Energiemärkte: Verhalten optimistische Stimmung

An den Energiemärkten herrscht derzeit eine verhalten optimistische Stimmung. Angesichts des milden Wetters sind sowohl die Gas- als auch die Strompreise im Großhandel im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich gesunken.

Der Preis für eine Megawattstunde Strom zur Lieferung im kommenden Jahr lag an der Strombörse zuletzt bei rund 180 Euro. Das ist deutlich günstiger als noch im September, wo über 500 Euro pro Megawattstunde verlangt wurden. Das Preisniveau bleibt dennoch historisch hoch. Zum Vergleich: Vor Beginn der Energiekrise bewegten sich die Preise im langjährigen Mittel zwischen 35 und 55 Euro je Megawattstunde.

Ähnlich verhält es sich beim Gas. Die Megawattstunde liegt an den Spotmärkten aktuell bei rund 70 Euro und damit deutlich niedriger als im vergangenen Sommer, wo der Gaspreis zeitweise bei 350 Euro je Megawattstunde lag. Aber auch hier liegt das Vorkrisenniveau in weiter Ferne. Im langjährigen Mittel bewegten sich die Preise zwischen 10 und 25 Euro je Megawattstunde.

Auch mit Preisbremse: Wechsel bringt zusätzliche Ersparnis

Laut den aktuellen Auswertungen spart eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden, die aus der Grundversorgung zum günstigsten Anbieter wechselt, durchschnittlich 154 Euro jährlich ein. Ein Haushalt, der mit Gas heizt, kann seine Jahresrechnung im Schnitt sogar um 680 Euro senken. Unter Berücksichtigung der 2023 wirkenden Preisbremsen beläuft sich die Ersparnis bei Strom immer noch auf 31 Euro und bei Gas auf 136 Euro.

Die Preisbremsen für Strom und Gas sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. „Werden die Preisbremsen nicht verlängert, kostet jede verbrauchte Kilowattstunde im kommenden Jahr wieder den regulären Vertragspreis. Auch deshalb wird es für Verbraucher in diesem Jahr wichtig, eine möglichst günstige Alternative zu finden”

Grundversorgung wieder teurer

pv-Planung
Strom vom Dach

Das ändert sich jetzt bei Photovoltaikanlagen

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch? Welches Modell sich für Photovoltaik-Betreiber eher lohnt, lässt sich berechnen.

(Foto: Michael Mart /energy4home)

Der Strom vom eigenen Dach ist schon jetzt bei vielen Deutschen beliebt, die Wartezeit auf eine Photovoltaikanlage mitunter stattlich. Ab sofort wird die Technik attraktiver.

Haben Sie in der Vergangenheit darüber nachgedacht, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrem Hausdach zu installieren? Dann dürften die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023 Ihr Vorhaben beflügeln. Denn ab sofort könnte es sich zunehmend rechnen, selbst Strom zu produzieren.

1. Umsatzsteuer bei Neukauf, Erweiterung und Austausch fällt weg

Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe seines Eigenheims installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer, weiß Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Gleiches gilt für einen mitgelieferten Stromspeicher und alle weiteren Komponenten, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage höchstens 30 Kilowatt (kW) beträgt.

Bislang konnten sich Hauseigentümer die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer nur erstatten lassen, wenn sie auf ihre Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet haben, schreibt die Zeitschrift “Finanztest” (Ausgabe 11/2022). Weil das erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zog und für den selbst erzeugten Strom dadurch Umsatzsteuer abgeführt werden musste, haben viele Betroffene darauf verzichtet.

Eine “willkommene Nebenwirkung” der vereinfachten Regelungen ist laut “Finanztest”: Bislang dürfen Lohnsteuerhilfevereine keine Arbeitnehmer beraten, die selbst Solarstrom erzeugen. Das ändert sich nun.

Bedarf steigt, Ausbau stockt

Zu wenige Windräder – bis 2030 droht Strom-Lücke

Auch der Austausch defekter PV-Anlagenkomponenten sowie die Erweiterung bestehender Module fällt dem Bundesfinanzministerium zufolge unter die Steuerbefreiung. Ebenso die Anschaffung eines sogenannten Balkonkraftwerks. Auf Reparaturen ohne gleichzeitige Ersatzteillieferung fallen aber wie bislang auch 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Ob die Anschaffungs- und Installationskosten der Anlagen dadurch im kommenden Jahr sinken, bleibt abzuwarten. Das Bundesfinanzministerium weist in einem umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog darauf hin, dass Händler und Hersteller zwar angehalten sind, die Umsatzsteuerbefreiung an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.

2. Erträge aus Stromeinspeisung bleiben steuerfrei

Wer seinen PV-Strom, oder zumindest Teile davon, künftig einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien darf die Bruttonennleistung der PV-Einheit höchstens 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit betragen.

Das Datum der Inbetriebnahme ist für die Steuerbefreiung unerheblich, sagt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Sie gilt also auch für Bestandsanlagen. Und noch wichtiger: Die Steuerbefreiung wird sogar rückwirkend für alle PV-Einnahmen gewährt, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt worden sind.

Aber Achtung: Trotz der Steuerbefreiung sind PV-Anlagenbetreiber, die Strom einspeisen, dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten sie weiterhin als Unternehmer.

3. Höhere Vergütungssätze bei Einspeisung

Für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife.

Andreae im “ntv Frühstart”

“Im Endkundenbereich werden Energiepreise höher bleiben”

Modell Eigenverbrauch: Wer sich dafür entscheidet, den erzeugten Solarstrom vorzugsweise selbst zu verbrauchen, und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, bekommt laut «Finanztest» bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) – 25 Prozent mehr als zuvor.

Modell Volleinspeisung: Wer seinen erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einspeist, bekommt sogar bis zu 13 Cent je kWh. Volleinspeiser sparen dafür aber keinen Cent bei der eigenen Stromrechnung. Wer von der höheren Einspeisevergütung profitieren möchte, muss seinem Netzbetreiber im Startjahr vor Inbetriebnahme mitteilen, dass der Strom vollständig eingespeist werden soll. In den darauf folgenden Jahren muss die Mitteilung laut «Finanztest» bis zum 1. Dezember vorliegen.

Betreiber von PV-Anlagen müssen sich nicht für alle Zeiten auf ein Modell festlegen, sondern können Jahr für Jahr neu bewerten, mit welchem Tarif sie besser fahren. “Das ist wichtig, weil je nach Strompreisentwicklung für die gleiche Anlage mal das eine, mal das andere Modell vorteilhaft sein kann”, schreibt “Finanztest”. Außerdem könne sich der Eigenverbrauch mit der Zeit erhöhen, etwa nach der Anschaffung eines E-Autos oder einer Wärmepumpe.

Grundsätzlich kann sich die Volleinspeisung laut «Finanztest» dann lohnen, wenn man nur einen geringen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen kann – etwa bei großen PV-Anlagen oder geringem Strombedarf. Wer genauer berechnen möchte, welches Modell sich für den eigenen Haushalt lohnt, kann ein Photovoltaikanlagen-Angebot der energy4home nutzen.

4. Leistungsbegrenzung wird aufgehoben

Strom selber machen?

Die fünf größten Irrtümer bei Solaranlagen

Um einer möglichen Überbelastung des Stromnetzes vorzubeugen, waren PV-Anlagenbetreiber bislang dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer Anlage bis 25 kW entweder auf 70 Prozent ihrer Nennleistung zu drosseln, oder sie mit einer teuren Steuerungseinrichtung auszustatten.

Für Neuanlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind, ist diese Regelung bereits vorzeitig aufgehoben worden. Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese sogenannte 70-Prozent-Regelung auch bei Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung nicht mehr.

Strom vom Dach

Energiewende in Deutschland
Strom vom Dach

Das ändert sich jetzt bei Photovoltaikanlagen

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch? Welches Modell sich für Photovoltaik-Betreiber eher lohnt, lässt sich berechnen.

(Foto: Michael Mart /energy4home)

Der Strom vom eigenen Dach ist schon jetzt bei vielen Deutschen beliebt, die Wartezeit auf eine Photovoltaikanlage mitunter stattlich. Ab sofort wird die Technik attraktiver.

Haben Sie in der Vergangenheit darüber nachgedacht, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrem Hausdach zu installieren? Dann dürften die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023 Ihr Vorhaben beflügeln. Denn ab sofort könnte es sich zunehmend rechnen, selbst Strom zu produzieren.

1. Umsatzsteuer bei Neukauf, Erweiterung und Austausch fällt weg

Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe seines Eigenheims installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer, weiß Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Gleiches gilt für einen mitgelieferten Stromspeicher und alle weiteren Komponenten, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage höchstens 30 Kilowatt (kW) beträgt.

Bislang konnten sich Hauseigentümer die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer nur erstatten lassen, wenn sie auf ihre Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet haben, schreibt die Zeitschrift “Finanztest” (Ausgabe 11/2022). Weil das erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zog und für den selbst erzeugten Strom dadurch Umsatzsteuer abgeführt werden musste, haben viele Betroffene darauf verzichtet.

Eine “willkommene Nebenwirkung” der vereinfachten Regelungen ist laut “Finanztest”: Bislang dürfen Lohnsteuerhilfevereine keine Arbeitnehmer beraten, die selbst Solarstrom erzeugen. Das ändert sich nun.

Bedarf steigt, Ausbau stockt

Zu wenige Windräder – bis 2030 droht Strom-Lücke

Auch der Austausch defekter PV-Anlagenkomponenten sowie die Erweiterung bestehender Module fällt dem Bundesfinanzministerium zufolge unter die Steuerbefreiung. Ebenso die Anschaffung eines sogenannten Balkonkraftwerks. Auf Reparaturen ohne gleichzeitige Ersatzteillieferung fallen aber wie bislang auch 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Ob die Anschaffungs- und Installationskosten der Anlagen dadurch im kommenden Jahr sinken, bleibt abzuwarten. Das Bundesfinanzministerium weist in einem umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog darauf hin, dass Händler und Hersteller zwar angehalten sind, die Umsatzsteuerbefreiung an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.

2. Erträge aus Stromeinspeisung bleiben steuerfrei

Wer seinen PV-Strom, oder zumindest Teile davon, künftig einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien darf die Bruttonennleistung der PV-Einheit höchstens 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit betragen.

Das Datum der Inbetriebnahme ist für die Steuerbefreiung unerheblich, sagt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Sie gilt also auch für Bestandsanlagen. Und noch wichtiger: Die Steuerbefreiung wird sogar rückwirkend für alle PV-Einnahmen gewährt, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt worden sind.

Aber Achtung: Trotz der Steuerbefreiung sind PV-Anlagenbetreiber, die Strom einspeisen, dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten sie weiterhin als Unternehmer.

3. Höhere Vergütungssätze bei Einspeisung

Für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife.

Andreae im “ntv Frühstart”

“Im Endkundenbereich werden Energiepreise höher bleiben”

Modell Eigenverbrauch: Wer sich dafür entscheidet, den erzeugten Solarstrom vorzugsweise selbst zu verbrauchen, und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, bekommt laut «Finanztest» bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) – 25 Prozent mehr als zuvor.

Modell Volleinspeisung: Wer seinen erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einspeist, bekommt sogar bis zu 13 Cent je kWh. Volleinspeiser sparen dafür aber keinen Cent bei der eigenen Stromrechnung. Wer von der höheren Einspeisevergütung profitieren möchte, muss seinem Netzbetreiber im Startjahr vor Inbetriebnahme mitteilen, dass der Strom vollständig eingespeist werden soll. In den darauf folgenden Jahren muss die Mitteilung laut «Finanztest» bis zum 1. Dezember vorliegen.

Betreiber von PV-Anlagen müssen sich nicht für alle Zeiten auf ein Modell festlegen, sondern können Jahr für Jahr neu bewerten, mit welchem Tarif sie besser fahren. “Das ist wichtig, weil je nach Strompreisentwicklung für die gleiche Anlage mal das eine, mal das andere Modell vorteilhaft sein kann”, schreibt “Finanztest”. Außerdem könne sich der Eigenverbrauch mit der Zeit erhöhen, etwa nach der Anschaffung eines E-Autos oder einer Wärmepumpe.

Grundsätzlich kann sich die Volleinspeisung laut «Finanztest» dann lohnen, wenn man nur einen geringen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen kann – etwa bei großen PV-Anlagen oder geringem Strombedarf. Wer genauer berechnen möchte, welches Modell sich für den eigenen Haushalt lohnt, kann ein Photovoltaikanlagen-Angebot der energy4home nutzen.

4. Leistungsbegrenzung wird aufgehoben

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Um einer möglichen Überbelastung des Stromnetzes vorzubeugen, waren PV-Anlagenbetreiber bislang dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer Anlage bis 25 kW entweder auf 70 Prozent ihrer Nennleistung zu drosseln, oder sie mit einer teuren Steuerungseinrichtung auszustatten.

Für Neuanlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind, ist diese Regelung bereits vorzeitig aufgehoben worden. Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese sogenannte 70-Prozent-Regelung auch bei Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung nicht mehr.

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Sparen Sie durch Qualität und Langlebigkeit der Komponenten! Wer billig kauft, kauft mindestens 2 Mal! Bei solchen Investitionen sollten Sie auf die Gleiche Qualität wie bei Herdkauf, Waschmaschine oder ggf. Autokauf achten, immerhin soll die Technik Sie die nächsten 20 Jahre möglichst fehlerfrei begleiten!

Bei Fragen scheuen Sie sich nicht uns zu mailen, wir rufen gerne zurück!

CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

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PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

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STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

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