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Eine PV-Anlage anmelden: Bundesnetzagentur, Betreiber und Finanzamt

Jede Photovoltaikanlage, die ans Stromnetz angeschlossen wird, muss angemeldet werden – und zwar im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das gilt für gewerblich genutzte, ebenso wie für private PV-Anlagen, wie sie beispielsweise auf Hausdächern installiert werden. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre PV-Anlage anmelden, welche Fristen gelten und wann darüber hinaus eine Anmeldung beim Finanz- oder Gewerbeamt Pflicht ist. 

Warum müssen Sie eine Photovoltaikanlage anmelden? 

Für die Registrierung von PV-Anlagen hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) geschaffen. Es fungiert als zentrales Register für den Gas- und Strommarkt in Deutschland. Dort werden alle gas- und stromerzeugenden Anlagen sowie Batteriespeicher erfasst, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind. Somit müssen auch Privatpersonen PV-Anlagen anmelden, sofern diese Strom ins Stromnetz einspeisen können – und zwar unabhängig davon, ob das in der Praxis tatsächlich geschieht. 

Hinweis

Photovoltaikanlagen, die völlig unabhängig vom Stromnetz betrieben werden (sogenannte Inselanlagen), müssen – und können – nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Die Bundesnetzagentur erfasst gemeldete Photovoltaikanlagen unter anderem, um Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen zu können. Die Daten, die im Marktstammdatenregister registriert werden, sind somit eine wichtige Grundlage für die Planung des weiteren Ausbaus der Stromnetze. 

Darüber hinaus soll das Marktstammdatenregister bürokratische Hürden abbauen und es einfacher machen, PV-Anlagen zu registrieren. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für gewerblich tätige Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energielieferanten.

So funktioniert die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur

Betreiber können ihre Photovoltaikanlage direkt über die Website des Marktstammdatenregisters bei der Bundesnetzagentur anmelden. Als erstes muss sich der Betreiber bzw. die Betreiberin der PV-Anlage selbst registrieren, dann erst kann die Anlage angemeldet werden. Folgende Daten werden während der Registrierung im Marktstammdatenregister abgefragt:

  1. Kontaktdaten des Betreibers
  2. Standort der PV-Anlage
  3. technische Anlagendaten (insbesondere die Nennleistung)

Je nach Art der Anlage variieren die technischen Daten, die eingetragen werden müssen. Deshalb stellt die Bundesnetzagentur online Hilfen für die Registrierung von Photovoltaik- und anderen Anlagen zur Verfügung. 

Die PV-Anlage muss bei der Bundesnetzagentur nicht persönlich angemeldet werden. Auch andere bevollmächtigte Personen können diese Aufgabe übernehmen. In vielen Fällen wird das der Installateur der Anlage sein. Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch, wie bereits erwähnt, die vorherige Registrierung des Betreibers oder der Betreiberin.

Wichtiger Hinweis

Wer einen Batteriespeicher betreibt, muss diesen zusätzlich zur PV-Anlage separat anmelden. Auch wenn eine bestehende Photovoltaikanlage erweitert wird, muss das im Marktstammdatenregister registriert werden.

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Welche Fristen gelten für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen?

Wer eine neue Anlage in Betrieb nimmt, hat danach einen Monat Zeit, um die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Die Registrierung ist jedoch schon vorher möglich. Die einmonatige Frist gilt auch für die Anmeldung von Stromspeichern. 

Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 – dem Datum der Einführung des Marktstammdatenregisters – in Betrieb genommen wurden, galt eine Übergangsfrist: Hier waren Betreiber verpflichtet, ihre Photovoltaikanlage bis zum 31. Januar 2021 zu registrieren. Ist die PV-Anlage noch immer nicht angemeldet, muss das schnellstmöglich nachgeholt werden. Auch diese Regelung gilt ebenso für Batteriespeicher. 

Achtung: Jeder Betreiber ist dazu verpflichtet, seine PV-Anlage anzumelden. Selbst Eintragungen im alten Anlagenregister der Bundesnetzagentur befreien nicht von dieser Verpflichtung. Die Daten wurden aus Gründen des Datenschutzes nicht automatisch übertragen. 

Anmeldung der PV-Anlage versäumt: Was sind die Folgen?

Die Registrierung einer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur ist die Voraussetzung für eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (sogenannte Einspeisevergütung). Das bedeutet: Betreiber müssen die PV-Anlage anmelden und dem Netzbetreiber den entsprechenden Nachweis vorlegen. Erst dann ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung zu zahlen – ohne Nachweis wird sie einbehalten. 

Darüber hinaus kann nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Bußgeld verhängt werden, wenn die Solaranlage nicht ordnungsgemäß angemeldet wird. Wer für die PV-Anlage Förderungen in Anspruch genommen hat, muss die Registrierung ebenfalls nachweisen. 

Die PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden

Der Anschluss einer PV-Anlage ans Stromnetz muss zunächst beim Netzbetreiber beantragt werden. Dieser kann daraufhin eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Für kleine Photovoltaikanlagen, die auf Hausdächern installiert werden, verläuft diese in der Regel problemlos. Dennoch sollten für diesen Prozess mindestens vier Wochen eingeplant und der Montagetermin entsprechend festgesetzt werden, denn die Anlage darf erst nach der Genehmigung in Betrieb genommen werden. 

Bei der Inbetriebnahme erstellt der zuständige Installateur ein Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses wird dann zusammen mit dem Nachweis, dass die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde, an den Netzbetreiber übergeben. Die Einspeisevergütung kann nun ausgeschüttet werden. 

Weitere wichtige Punkte zur Anmeldung von PV-Anlagen

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss diese nicht nur anmelden, sondern die Daten im Marktstammdatenregister (also beispielsweise auch die eigenen Kontaktdaten) ständig aktuell halten. Eine Erweiterung der Anlage, eine Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch oder die Ausstattung mit einem Batteriespeicher müssen stets zeitnah gemeldet werden. Ebenso ist der Abbau der Anlage zu melden, sodass der Eintrag bei der Bundesnetzagentur gelöscht werden kann. 

Beachten Sie außerdem die folgenden wichtigen Punkte:

PV-Anlage beim Finanzamt melden: Eine Meldung der Anlage beim Finanzamt ist verpflichtend, wenn Strom an Dritte verkauft wird (das ist bei einer Einspeisung ins Stromnetz gegen Vergütung der Fall). Im Allgemeinen gilt dann eine Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer, es sei denn der Betreiber oder die Betreiberin der PV-Anlage optiert auf die Kleinunternehmerregelung. Wird mit der Anlage ein steuerrechtlicher Gewinn erzielt, muss dieser bei der Einkommensteuer angegeben werden, es sei denn eine Befreiung von dieser Pflicht wurde beantragt. Informieren Sie sich bei uns auch ausführlicher über Photovoltaikanlagen und Steuern

Meldung der PV-Anlage beim Gewerbeamt: Für die Photovoltaikanlage ein Gewerbe anzumelden, ist nur dann notwendig, wenn der Gewinn jährlich mehr als 24.500 € übersteigt. Von kleinen Anlagen auf Hausdächern werden diese Werte praktisch nicht erreicht. Anders sieht es aus, wenn die Anlage auf einem gewerblichen Gebäude installiert wird – dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, und zwar unabhängig vom Gewinn. 

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