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Speicherbrand unterschätzte Gefahr!

PV-Speicher in Flammen: Wenn der Solar-Traum zum Albtraum wird

2,6 Millionen Solaranlagen gibt es in Deutschland. Statistisch gesehen geraten sie äußerst selten in Brand. Aber dennoch können etwa defekte PV-Anlagen Großbrände mit sehr hohen Schäden auslösen. So geschehen bei Familie Lipp in Oberbayern.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am 01.03.2024 um 12:05 Uhr.

Strom zu 75 Prozent aus eigener Produktion

Vor vier Jahren montiert Familie Lipp Solarpaneele aufs Dach und stellt einen Photovoltaik-Speicher in den Keller. Damit kann sie den Stromverbrauch für sich und drei Ferienwohnungen zu 75 Prozent aus eigener Produktion sicherstellen. “Da ist der Speicher absolut sinnvoll”, sagt Florian Lipp. “Meine Feriengäste sind meistens am Abend in der Ferienwohnung und verbrauchen dann den Strom, der tagsüber produziert wird.”

Lithium-Ionen-Akkus lassen sich nur schwer löschen

Doch dann passiert Anfang November das, womit niemand rechnet. Die Anlage überhitzt und löst einen Brand aus. Die Feuerwehr Mittenwald ist schnell zur Stelle, kann aber den Lithium-Ionen-Akku des Speichers nicht sofort löschen. Der Brand ist sehr heikel, weil man – wie auch bei Elektroautos – bestimmte Akkus nicht löschen kann. Die Feuerwehr muss mit Atemgerät die Anlage kühlen – kann aber nicht verhindern, dass der Kellerraum ausbrennt und dass sich der Ruß und Plastikpartikel im ganzen Haus mit einem klebrigen Film verteilen. Erst als die Stromkabel der Solarpaneele vom Dach gekappt werden, lässt der Schwelbrand nach. Das Alu-Gehäuse des Speichers ist komplett deformiert und nach diesem Tag ein Fall für die Gutachter. Familie Lipp muss über vier Wochen ausziehen und kann auch ihre Ferienwohnungen nicht vermieten.

7.200 PV-Speicher wurden von LG 2021 zurückgerufen

Es handelt sich um einen Photovoltaik-Speicher der Firma LG aus Südkorea, ein renommierter Elektro-Konzern. Bereits 2021 hatte der Hersteller bundesweit 7.200 Geräte der Marken LG, Solax und Opal für ein Update der Elektronik oder einen Austausch zurückgerufen. Elektromeister Josef Mittermeier aus Garmisch-Partenkirchen, der die betroffene Solaranlage eingebaut hat, kritisiert die Geschäftspolitik des Herstellers. “Im Falle eines Schadens reagiert das Unternehmen nur schwer oder gar nicht. Da wird ohne Ende Zeit geschunden, damit man gegenüber den Kunden nichts bewegen muss”, sagt er im BR-Interview. 14 Photovoltaikspeicher dieses Herstellers hat Mittermeier bis 2023 verbaut. Seitdem bekommen seine Kunden nur noch Geräte aus deutscher Produktion. Auch PV-Speicher des Herstellers Senec sind in zwei Fällen im Jahr 2023 havariert.

Kunden sind auf Hilfe der Elektrobetriebe angewiesen

LG äußert sich nach einer schriftlichen und einer telefonischen BR-Anfrage nicht zum aktuellen Stand. Wie viele PV-Speicher aus der betroffenen Baureihe wurden getauscht, wie viele bekamen ein neues Update? Ein Dienstleister des Unternehmens mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt hat die Zusammenarbeit eingestellt. Kunden in Bayern sind auf die Hilfe und das “Goodwill” der Elektro-Fachbetriebe vor Ort angewiesen.

Speicher sind eine “tickende Zeitbombe”

Für Florian Lipp und seine Familie war nicht nur der Brand ein Schock, bis heute geht der Ärger weiter. “Die Versicherung hat jetzt eine Anzahlung geleistet, was uns schon Mal weiterhilft”, sagt Hausbesitzer Lipp. Welche Schäden von der Versicherung ausgeglichen werden, weiß er auch drei Monate nach dem Brand noch nicht. Anderen Besitzern von Solaranlagen rät er: “Auf alle Fälle die LG-Speicher überprüfen lassen oder austauschen. Wenn das flächendeckend auftreten kann, ist das eine tickende Zeitbombe.” Wenn es zu einem Brand kommt, stehe man machtlos gegenüber, sagt der gelernte Maurer nachdenklich.

“Technik noch nicht ganz ausgereift”

Auf der Homepage von LG gibt es eine Rückrufaktion für die Speicher – hier können sich User informieren, ob ihr Speicher betroffen sein könnte. Auf Photovoltaik-Foren wird darauf verwiesen, dass in anderen Ländern offensiver vor bestimmten Speichern gewarnt wird. Das ist zum Beispiel in Australien der Fall, wo eine staatliche Organisation den Austausch von durchgebrannten Speichermodellen anordnet und auch überwacht. Unsere österreichischen Nachbarn verpflichten Häuslebauer dazu, einen Sperrschalter zwischen Solaranlage und Solarspeicher einzubauen. Wenn es zur Überhitzung der Anlage kommen sollte, wird dadurch die weitere Stromzufuhr in den Speicher gestoppt. “Die Technik ist noch relativ am Anfang”, sagt Florian Lipp, “und wie man an meinem Beispiel sieht, offenbar noch nicht ganz ausgereift”.

Verband: “PV-Speicher sehr sicher”

Das sieht die Solarwirtschaft in Deutschland anders. Statistisch verursachen nur 0,006 Prozent aller installierten Solaranlagen in Deutschland einen Brand – diese Zahl hat das Fraunhofer Institut veröffentlicht. Urban Windelen, der Geschäftsführer des Bundesverband Energiespeicher-Systeme (BVES), sagt auf BR-Anfrage, dass von den 36 genannten Bränden an Solaranlagen in Deutschland nur sechs durch einen Speicher verursacht worden seien. Das sei angesichts einer Zahl von 1,2 Millionen Speichern in deutschen Haushalten eine geringe Zahl. Die zertifizierten Speicher seien in Deutschland sehr sicher. Allerdings rät der Verband von Elektrospeichern “Marke Eigenbau” mit Bauteilen aus dem Baumarkt ab. Das sei absolut gefährlich, betont der Verbands-Chef.

Florian Lipp hat inzwischen einen neuen Speicher und eine komplett neue Elektrik im Keller – und hofft mit seiner Familie, dass weder er noch andere in Zukunft seine Erfahrungen wiederholen müssen.

Quelle: Dieser Artikel ist erstmals am 01. März 2023 auf BR24 erschienen

Komentar:

Es gibt Speicher aus deutscher Produktion die durch “active balancing” solche Brände verhindern können. Durch den unregulierten Zufluß billigster Speicher und einen ruinösen Preiskampf am Markt sind an dieser Stelle auch die Kunden gefragt, die vieleicht nicht immer dem Motto “Geiz ist geil” unterliegen sollten.

Ein weiterer Hoffnungsschimmer kommt ebenfalls aus der EU (deutschland und der Schweiz) Salzwasserspeicher! Diese Speicher können nicht brennen sind aber in der Anschaffung etwas teuerer und müssen alle 2 Jahre gewartet werden (ähnlich einer Therme).

Redox-Flow-Speicher die Revolution

Das Speichern von Solar- und Windstrom ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Ein Baustein für das Speichern von Strom, sowohl im großen Maßstab als auch für Hausstrom, ist die Redox-Flow-Batterie.

Mit Vanadium Redox-Flow Batterien gibt es einen idealen Energiespeicher mit vielen Vorteilen gegenüber den herkömmlichen Lithium-Ionen-Batterien. Bislang schien diese Technologie vor allem als größerer Netzspeichern geeignet zu sein.

Mittlerweile sind in Deutschland aber erste Hausspeicher am Markt. Sie haben die Größe eines Kühlschranks und verfügen über eine Kapazität von sechs Kilowattstunden. Solche Geräte können an ein einphasiges Wechselspannungsnetz, wie dem Hausnetz, angeschlossen werden. Ein dazu gehöriger Batteriewechselrichter sorgt für die Umwandlung von Netzstrom in Speicherstrom und umgekehrt. Außerdem bietet die Funktion des Notstrombetriebs die Möglichkeit, vorübergehend eine Leistung von drei Kilowatt bereitzustellen.

Ein großer Vorteil der Vanadium Redox-Flow Batterien ist: Sie können bis zu 20.000-mal aufgeladen werden ohne dass es zu Leistungsverlusten kommt. Sie sind also sehr langlebig und haben damit einen großen Vorteil gegenüber den marktdominierenden Lithium-Ionen-Batterien. Außerdem zeigen sie auch im jahrelangen Dauerbetrieb kaum Alterungserscheinungen, berichten Ingenieure und Wissenschaftler des Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Die Redox-Flow-Batterie könnte also ein entscheidender Baustein für die Energienetze der Zukunft darstellen. Zudem werden bei der Herstellung keine seltenen Rohstoffe benötigt. Sie sind außerdem wesentlich sicherer im Betrieb, da der Elektrolyt nicht brennbar oder explosiv ist.

Nutzung für große und für kleine Stromspeicher

Ideal geeignet sind die Redox-Flow-Batterien, um die Energie aus der Solar- und Windstromproduktion von großen Stromnetzen dezentral zu speichern. Zunehmend werden sie jedoch auch für die Speicherung von Hausstrom interessant (siehe oben). Die bislang für die Speicherung größerer Energiemengen genutzten Pumpspeicherkraftwerke haben einen großen Platz- und auch Kapitalbedarf.

Aus verschiedenen Gründen bieten sich moderne Redox-Flow-Batterien für die Lösung dieses Problems an. Überwiegend kommt dabei derzeit ein Vanadium-Elektrolyt zum Einsatz, das in Tanks in unterschiedlichen Oxidationsstufen gespeichert wird, während der Strom ähnlich wie bei der Brennstoffzelle an einer Membran produziert wird. Dabei bestimmt die Größe dieser Membran die Leistung (kW). Die Energie (kWh) hängt von der Tankgröße ab, also der Menge der eingesetzten Flüssigkeit.

Energie und Leistung kann bei der Redox-Flow-Batterie unabhängig voneinander skaliert werden. Diese fast unbegrenzte Skalierbarkeit macht die Redox-Flow-Batterie zum idealen Netzspeicher für erneuerbare Energien. Dass ein Durchbruch der Flow-Technologie bisher noch nicht erfolgt sei, liege vor allem an der Schwierigkeit, sie effizient einzusetzen, sagt Thomas Leibfried vom Institut für Elektroenergiesysteme und Hochspannungstechnik des KIT.

Während in die Steuerung von Lithium-Ionen-Batterien bereits Jahrzehnte der Entwicklung investiert wurde, befinde man sich bei der Redox-Flow-Batterie noch am Anfang. Aktuell müsse sie deshalb noch für jedes Anwendungsszenario baulich angepasst werden.

Um das zu ändern, haben KIT-Forscher ein automatisches Batterie-Management entwickelt. Das stellt sicher, dass die Redox-Flow-Batterie sowohl im Lade- als auch im Entladezyklus immer an ihrem effizientesten Punkt betrieben wird, egal wofür sie eingesetzt wird. Am Ende soll das Batterie-Management in einer marktreifen Version auf einem Mikrochip Platz finden.

Von der Wärmepumpe bis PV-Anlage

Die HAZ-Energie-Infotage klären Fragen zu Wärme und Energie in Hannover

Hannover. Wie funktioniert eigentlich eine Wärmepumpe? Welche Voraussetzungen braucht es im und am Haus für eine Photovoltaikanlage? Wie kann man Häuser im Bestand energetisch sanieren? Und wie finanziert man solche Anschaffungen und Umbauten? Erstmalig geben diverse Experten, Unternehmen und Dienstleister bei den HAZ-Energie-Infotagen Antworten auf drängende Fragen aus dem Wärme- und Energiebereich.

Veranstaltung bei der Madsack Mediengruppe

Am 22. und 23. September 2023 wird dabei die Alte Druckerei auf dem Gelände der Madsack Mediengruppe zum Treffpunkt für Interessierte an nötigen und mitunter sogar finanziell attraktiven Investitionen. Die HAZ-Redaktion präsentiert in Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur Region Hannover ein umfangreiches Vortragsprogramm zu Energieberatung, Wärmedämmung, Wärmepumpe und Photovoltaik. Anbieter von Sanierungs- und Energielösungen, Beratungs- und Finanzdienstleistungen ergänzen das Vortragsangebot mit eigenen Messeständen, an denen weitere Fachinformationen und -beratung angeboten werden.

Info zu Energieberatung und Förderung

Inhaltlich erklärt zum Beispiel Energieberater Frederik Küting von der Klimaschutzagentur wie Solarenergie funktioniert und wie eine Energieberatung abläuft. Andreas Hecht vom Unternehmen Hannover Haus spricht über Wärmedämmung, die sich auszahlt, und Roman Calderon Martinez von der Sparkasse Hannover referiert über Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten. Steigende Energiekosten und der stagnierende Immobilienmarkt in Kombination mit steigenden Leit- und Immobilienfinanzierungszinsen machen eine energetische Sanierung von Wohneigentum derzeit immer attraktiver. Die Infotage präsentieren mögliche, passende Partner.

Die HAZ-Energie-Infotage sind kostenlos.

Die HAZ-Energie-Infotage sind kostenlos.

© Quelle: HAZ

Das Programm läuft am Freitag von 16 bis 21 Uhr und am Sonnabend von 11 bis 18 Uhr. Kostenlose Parkplätze stehen auf dem Gelände an der August-Madsack-Straße 1 zur Verfügung. Die Stadtbahnhaltestelle August-Madsack-Straße ist nah an der Alten Druckerei gelegen. Der Eintritt ist frei. Fragen zu den Themen können schon jetzt per Mail an hannover@haz.de mit dem Stichwort „Energie-Infotage“ geschickt werden.

HAZ

Balkonkraftwerk kaufen? Diese Kriterien sind entscheidend, unsere Meinung dazu ist das so etwas verboten werden sollte!

Balkonkraftwerke sind eine gute Möglichkeit, mit Sonnenlicht eignen Strom zu erzeugen und so einen kleinen Teil zur Energiewende beizutragen. Aber bevor die Anlage ersten Strom liefern kann, gibt es einige Kriterien, die vor dem Kauf zu beachten sind.

Balkonkraftwerke erleben gerade einen richtigen Boom, weil sich damit Sonnenlicht in Strom verwandeln lässt. Ein weiterer Grund für den Erfolg: Die kleinen Kraftwerke werden immer erschwinglicher. Vor der Installation eines Balkonkraftwerks gibt es jedoch einige Kriterien zu beachten.

Welche das sind? Wir wissen mehr.

Mittlerweile sieht man sie immer öfter: Balkonkraftwerke. Mit ihrer Hilfe lässt sich auch mit wenig Platz und geringem Aufwand erzeugen. Vor dem Anbringen am Balkon gibt es jedoch einige Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Diese Bedingungen spielen eine wichtige Rolle:

Als Mieter: Zustimmung einholen

Soll ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung installiert werden, muss zunächst der Vermieter um dessen Erlaubnis gefragt werden.

Grundsätzlich haben Mieter zwar das Recht, solch ein Kraftwerk an ihrem Balkon anzubringen, der Vermieter kann es aber trotzdem verbieten, etwa wenn durch die Installation am Balkon Schäden an der Fassade entstehen können oder es aus Gründen des Denkmalschutzes Bedenken gibt.

Bauliche Gegebenheiten prüfen

Vor dem Kauf eines Balkonkraftwerkes muss geprüft werden, ob der Balkon überhaupt für die Anbringung geeignet ist. So spielen Beschaffenheit und Größe des Geländers eine Rolle. Aber auch die Ausrichtung ist wichtig. Bei einem Balkon, auf den kaum Sonnenlicht fällt, bringt eine Solaranlage nicht viel. Auch wichtig: Es sollte eine Steckdose vorhanden sein, um den erzeugten Strom überhaupt nutzen zu können.

Wenn die Steckdose ausgerechnet auf der Phase Ihres Hausanschlusses läuft, an der sonst keine Verbraucher hängen, tun Sie wenigstens dem Energieversorger etwas Gutes!

Optimale Ausrichtung

Auch der Neigungswinkel, mit dem das Sonnenlicht auf die Solarmodule fällt, ist ein wichtiges Kriterium. Damit möglichst viel Energie gewonnen werden kann, ist ein Neigungswinkel von 36 Grad ideal. Zudem sollte das Minikraftwerk Richtung Süden ausgerichtet sein.

Auf Qualität achten

Inzwischen gibt es Balkonkraftwerke, die schon für unter 500 Euro zu haben sind. Discounter wie Lidl offerieren sogar noch günstigere, eigene Anlagen. Wichtiges Kriterium vor dem Kauf: die Qualität. So sollte das favorisierte Kraftwerk eine Garantie von mindestens 25 Jahren haben. Sinnvoll ist auch, auf TÜV-geprüfte Balkonkraftwerke und Zubehörteile zurückzugreifen und auf CE-Siegel beim Wechselrichter zu achten.

Auch bei Netto gibt es ein Balkonkraftwerk im Angebot. Das TÜV-geprüfte und steckerfertige Modell von Veska hat eine Produktgarantie von zwölf Jahren und eine Ausgangsleistung von 600 Watt. Für die Installation des rund 480 Euro teuren Balkonkraftwerkes ist kein Elektriker notwendig.

Leistung: 600 Watt

Steckerfertig

Lieferung mit zwei Solarmodulen zu je 415 Watt, Wechselrichter, Abschlusskappe, Schuko-Netzkabel (fünf Meter) und Bedienungsanleitung.

Viele Balkonkraftwerke werden als steckerfertige Komplett-Sets angeboten. Das bedeutet: Sämtliche Montage- und Zubehörteile sind im Paket bereits enthalten. Dazu gehören unter anderem der Wechselrichter, die passenden Verbindungskabel sowie die Stecker.

Diese Anlagen müssen lediglich aufgebaut und ans Stromnetz angeschlossen werden, um direkt einsatzbereit zu sein. Es gibt auch Varianten, deren Inbetriebnahme einen Elektriker erfordert, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Nicht immer ergänze Halterungen zur Aufhängung der Module am Balkongeländer die Komplett-Sets. Diese gibt es jedoch separat zu kaufen.

Maximale Wattzahl beachten

Pro Jahr darf ein Balkonkraftwerk hierzulande 600 Watt Leistung erbringen – mehr ist derzeit nicht erlaubt. Der Grund dafür: Mit der Begrenzung soll eine Überlastung des Stromnetzes verhindert werden. Die Leistung des Wechselrichters sollte daher auch auf maximal 600 Watt begrenzt sein.

Mögliche Förderung prüfen

Gute Balkonkraftwerke kosten meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Die gute Nachricht: Der Kauf wird gefördert, indem auf die Anlagen seit 2023 keine Mehrwertsteuer erhoben wird. In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Förderprogramme, mit denen ein Anreiz zum Kauf eines Balkonkraftwerkes geschaffen werden soll. So bezuschusst unter anderem Berlin eine Balkon-Solaranlage mit bis zu 500 Euro, sofern man zur Miete wohnt. Ähnliches gilt für Mecklenburg-Vorpommern.

Die Regelung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes gilt seit Januar 2023 – und auch für Zubehör, wie etwa Wechselrichter oder Halterungen.

Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden

Ist das Balkonkraftwerk angebracht, muss es vor der Inbetriebnahme beim eigenen Netzbetreiber angemeldet werden. Das geht bei vielen Anbietern inzwischen unkompliziert online über ein Formular. Auch der Bundesnetzagentur ist das Balkonkraftwerk zu melden.

Digitaler Stromzähler vorhanden?

Um selbst eine Solaranlage auf dem Balkon betreiben zu können, ist auch ein digitaler Stromzähler notwendig. Der ist aber in vielen Haushalten noch nicht vorhanden und muss von einem Handwerker eingebaut werden.

Geräte mit Balkonkraftwerk tagsüber betreiben

Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass die Anlagen natürlich nur tagsüber, wenn die Sonne scheint, auch genügend Strom erzeugt um Kaffeemaschine, Waschmaschine & Co. damit zu betreiben. Damit maximal von der Energie aus dem Kraftwerk profitiert werden kann, wird deshalb auch empfohlen, stromintensive Geräte tagsüber zu benutzen, um so wenig für fremden Strom aus der Steckdose wie möglich zu bezahlen. Wer den Strom sonnenunabhängiger nutzen möchte, kann zu einem Balkonkraftwerk mit Speicher greifen.

Diese Anlagen kommen mit passender Powerstation, sind aber entsprechend teurer.

Stromerzeugung unterwegs? Mobile Powerstations und Solarpanels sind die Alternative

Wer auf den Geschmack gekommen ist, zu Hause seinen eigenen Strom zu erzeugen, möchte vielleicht auch unterwegs nicht darauf verzichten. Hier sind mobile Powerstations mit passendem Solarpanel die Lösung. Vor allem beim Campen oder im Urlaub mit Wohnmobil sind Powerstations und Solarpanele optimal, um selbst Energie zu generieren und unabhängig von der vorhandenen Stromversorgung zu sein. Sowohl Powerstations als auch passende Solarmodule gibt es von verschiedenen Anbietern.

UNSER Kommentar dazu:

Wir raten dringend vom Kauf derartiger Billiganlagen ab! Die Module haben in der Regel nicht die Brandschutzklasse „A“ und die Wechselrichter haben oft keine solide Zulassung. Auch ist das eine Technik, die heiß wird und somit „brandgefährlich“ ist.

Wir möchten uns nicht ausmahlen, was das bedeutet, wenn so eine Anlage in einem Wärmeisolierten Hochhaus ein Feuer auslöst!!!!!

Eine PV-Anlage gehört ausdrücklich in die Hände von Fachleuten, die dann eine solide Technik mit entsprechenden Zertifikaten aufbauen.

Quelle: ntv.de

Verletzungs- und Lebensgefahr Netzagentur stoppt Verkauf von Millionen Artikeln

Der Online-Handel in Deutschland boomt. Dass sich hinter der angebotenen Ware nicht immer Schätze verbergen, ist bekannt. Rund 45 Millionen illegale und gefährliche Produkte wurden im Auftrag der Bundesnetzagentur aus dem Verkehr gezogen. Tipps, wie man Mogelpackungen umgeht, gibt es auch.
Eine Drohne mit messerscharfen Rotorblättern, Balkon-Solaranlagen mit Interferenzen zu anderer Elektronik und aufgeblähte Akkus, die bald Feuer fangen könnten: Solche gefährlichen und illegalen Elektroprodukte sind in Deutschland zuletzt in deutlich größeren Mengen im Internet angeboten worden als zuvor.
Wie die Bundesnetzagentur auf dpa-Anfrage mitteilte, wurden im ersten Halbjahr 2023 1358 Artikel auf Online-Plattformen auf behördliche Anordnung entfernt. Die Produkte hatten eine Stückzahl von etwa 45 Millionen. Im gesamten Vorjahr waren es 2629 entfernte Angebote mit einer Stückzahl von rund 13 Millionen gewesen. Ein Grund für den Anstieg wurde nicht genannt. Die Zahlen schwanken Jahr für Jahr, 2021 wurden 1936 Angebote mit einer Stückzahl von insgesamt 21 Millionen beseitigt. Die unterschiedlichen Werte gehen auch darauf zurück, dass in manchen Jahren Elektronikartikel auffallen, die in einer großen Stückzahl auf Lager liegen, und es in anderen Jahren Produkte sind mit nur relativ geringen Verkaufsvolumina.
“Mit der steigenden Bedeutung des Online-Handels hat sich auch das Problem verbotener Produkte verschärft”, sagt Tobias Alm, Marktüberwacher der Netzagentur. “Den Verbrauchern empfehlen wir, beim Online-Shopping wachsam zu sein und Angebote von sehr billigen Produkten kritisch zu prüfen.” Der Preis sollte im Vergleich zu Konkurrenzprodukten plausibel sein.

Zertifikate fehlen oder sind gefälscht!

Häufig fehlt bei den Elektroartikeln das CE-Zeichen, mit dem der Hersteller erklärt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine Garantie für die Sicherheit eines Produkts ist das Kennzeichen aber nicht. Ein Käufer sollte misstrauisch werden, wenn dem Produkt keine deutschsprachige Bedienungsanleitung inklusive Nutzungs- und Warnhinweisen beigelegt ist. Ein weiterer Tipp ist, sich bei Verbraucherzentralen über den Verkäufer zu informieren.


EU-Standards nicht eingehalten
Ein Großteil der aus dem Verkehr gezogenen Produkte kommt aus China. Die Produkte entsprechen nicht den EU-Sicherheitsstandards, daher gelten sie als gefährlich und müssen vom Markt genommen werden. Im Internet sind sie aber trotzdem zu kaufen. Zu Testzwecken bestellt die Netzagentur selbst und überprüft die Ware. Bei Mängeln ordnet sie an, dass der Anbieter die Waren vom Markt nimmt und nicht mehr in Deutschland vertreibt.
Bei vielen Produkten besteht nach Angaben der Behörde Verletzungs- oder sogar Lebensgefahr. Falsch verbaute Elektrogeräte können Stromschläge auslösen, Funksteckdosen werden zu heiß und entzünden sich, da der Überlastungsschutz fehlt. Funkkopfhörer und sogar LED-Scheinwerfer wiederum funken auf der falschen Frequenz und stören dadurch die Kommunikation von Polizei und Rettungsdiensten.
Unter den Geräten, die die Bundesnetzagentur vom Markt nimmt, sind auch unsichere Beauty-Bürsten und per se illegale Störsender. Diese Störsender werden auch “Jammer” genannt. Sie werden beispielsweise dazu eingesetzt, um Spielautomaten zu manipulieren oder Autos zu stehlen. Mithilfe solcher Sender werden zum Beispiel Signale von Autofernbedienungen kopiert und GPS-Signale von Pkw unterbrochen.
Auch der Zoll zieht immer wieder Bestellungen aus dem Ausland oder Urlaubsmitbringsel aus dem Verkehr – dies in Zusammenarbeit mit der Netzagentur. 2023 habe der Zoll im ersten Halbjahr 2613 Meldungen über verdächtige Warensendungen gemacht, mit einer Stückzahl von 0,69 Millionen. Im gesamten Vorjahr waren es 4765 Meldungen mit einer Stückzahl von 0,72 Millionen.


Wettbewerbsvorteil für China
Der Handelsverband Deutschland bewertet die große Menge an unsicheren Produkten aus China und anderen Staaten als inakzeptabel. Der Vize-Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stephan Tromp, weist darauf hin, dass die heimischen Handelsunternehmen viel Geld für die Einhaltung aller Gesetze und Regelungen ausgeben. Die chinesischen Anbieter hielten die hiesigen Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzvorgaben nicht ein und verschafften sich “einen Preisvorteil, der auf Rechtsbrüchen fußt”. “Da kann von einem fairen Wettbewerb keine Rede mehr sein.”

Der Kunde muß lernen das “made in germany” auch einen Wert hat

“Der Markt braucht wirksame Leitplanken, die das Spielfeld markieren, in dem der Wettbewerb stattfindet”, sagt der Verbandsvertreter. Die Politik müsse mit aller Entschlossenheit für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die Gesetze und Verordnungen durchsetzen, forderte Tromp. Bisher täte die Politik zu wenig. Dass die EU den Wegfall der 150-Euro-Freigrenze am Zoll im Jahr 2028 anstrebe, sei zwar ein “Schritt zu mehr Fairness im Wettbewerb zwischen EU- und Nicht-EU-Händlern”, sagt Tromp. Es sei aber bedauerlich, dass diese Maßnahme erst in fünf Jahren greife.
Ein Sprecher des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland betont ebenfalls die Wichtigkeit, dass europäische Verkaufsvorschriften durchgesetzt werden, damit alle gleiche Wettbewerbsbedingungen haben. Er weist darauf hin, dass Handelsplattformen bereits viel leisteten, um die Sicherheit zu erhöhen. So haben sie eigene Systeme in Betrieb, mit denen nicht-rechtskonforme Produkte aus dem Angebot genommen werden.


Quelle: ntv.de, lno/dpa

Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

18. März 2023

11:00 – 16:00 Uhr

Karmarschstr. 47
30159 Hannover

Ob Haus auf dem Dorf oder Wohnung in der Stadt, ob stilvolles Eigenheim oder sichere Kapitalanlage – Ihre Sparkasse Hannover ist die Nr. 1 für die Suche und den Verkauf von Immobilien in der Region. Profitieren Sie von unserer ausgezeichneten Expertise und unserem hervorragenden Service – genauso wie von unseren zahlreichen traumhaften Immobilienangeboten.

Wir laden Sie ganz herzlich zu Hannovers führender Immobilienmesse – der Wohnglück 2023 ein. Gemeinsam mit unseren Partnern präsentieren wir Ihnen nicht nur Wissenswertes rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern auch eine Vielzahl an erstklassigen Bestandsimmobilien und Neubauprojekten. Angefangen von ökologischen Doppelhaushälften mit Deisterblick bis zu top-modernen i Live-Studentenwohnungen am EXPO Campus. Wir freuen uns auf Sie!

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Die Teilnahme an den Vorträgen ist für Sie kostenlos. Eine einfache Anmeldung aber erforderlich.

Zur Anmeldung

Immobilenmesse WOHNGLÜCK 2023

Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Am 18. März 2023 lädt die Sparkasse Hannover zur Immobilienmesse Wohnglück ein. Freuen Sie sich auf einen bunten Mix aus Informationen zu Immobilienkauf und Neubauprojekten in der Region Hannover sowie spannende Vorträge und wertvolle Tipps rund um das energetische Sanieren.

Neben diversen Infoständen sind folgende Vorträge geplant:

  • Warum sich ein Makler auszahlt: Mit dem Immobilienexperten und Makler Martin Sannemann der Sparkasse Hannover. 11:30 bis 12:30 Uhr.
  • i Live EXPO Campus: Micro-Apartments mit Maxi-Service und ihrem innovativen Community- und Service-Konzept. Wir stellen Ihnen das neue Wahrzeichen von Hannover vor. 12.00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr.
  • Wir holen die Sonne in Ihr Haus: Mit den Photovoltaikexperten Michael Mart und Sven Drees der Drees Unternehmensgruppe. 13:00 bis 14:00 Uhr.
  • Wir sind Impulsgeber für mehr Klimaschutz: Energetische Themen rund um die Immobilie mit Referenten der Klimaschutzagentur. 14:30 bis 15:30 Uhr.  

Sie interessieren sich für das Thema klimagerechtes Bauen und Modernisieren? Der Infostand der Klimaschutzagentur bietet Informationen zu Veranstaltungen und Beratungsangeboten – auch zum Thema Fördermittel hilft das Team der Klimaschutzagentur gerne weiter. 

WannSamstag, 18.3.2023 / 11.00–16.00 Uhr
WoImmobilienCenter der Sparkasse HannoverKarmarschstraße 47, 30159 Hannover
VeranstalterSparkasse Hannover
Anmeldunghttps://meintraumwohnen.de/wohnglueck-2023-hannovers-immobilienmesse/

Wohnglück 2023 – Hannovers führende Immobilienmesse

Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung

und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.

Kurz vor dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Viele der darin enthaltenen Änderungen sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Daneben gibt es jedoch eine ganze Reihe von Änderungen, die schon rückwirkend oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Besonders bemerkenswert ist die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen, die ursprünglich erst 2023 und damit gemeinsam mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % in Kraft treten sollte. Kurz vor der Verabschiedung hat man sich aber darauf geeinigt, diese Änderung schon ab 2022 umzusetzen. Hier ist der Überblick über diese weiteren Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022:

  • Photovoltaikanlagen: Verschiedene steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind abgeschafft worden. Die ursprünglich erst ab 2023 geplante Befreiung von der Einkommen- und Gewerbesteuer wurde sogar auf 2022 vorgezogen. Sie gilt für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und anderen Gebäuden. Die ursprünglich geplante Beschränkung auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude wurde nicht umgesetzt, sodass nun auch kleinere Anlagen auf hauptsächlich betrieblich genutzten Gebäuden begünstigt sind.

Insgesamt sind pro Steuerzahler oder Mitunternehmeranteil höchstens 100 kWp von der Steuerbefreiung umfasst. Die Steuerbefreiung ist dabei unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, muss kein Gewinn mehr ermittelt und damit auch keine Anlage EÜR mehr abgegeben werden. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte. Damit können nun auch vermögensverwaltende Personengesellschaften auf ihren Mietobjekten Photovoltaikanlagen von bis zu 15 kWp je Einheit (max. 100 kWp) installieren und ihre Mieter mit Strom versorgen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Die Änderung, so erfreulich sie auch sein mag, wirft jedoch viele Fragen auf, zu denen es noch keine befriedigenden Antworten vom Fiskus gibt. Wenn die Finanzverwaltung die ersten dieser Fragen beantwortet hat, erfahren Sie mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben.

Steuerbefreiung

Solarindustrie schlägt Alarm

Die deutsche Energiewende liegt in Chinas Händen

China hat die Solarindustrie fest im Griff – 80 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten befinden sich dort. Für die deutsche Energiewende stellt die Abhängigkeit von Peking ein massives Problem dar. Branchenvertreter schlagen in einem Brandbrief Alarm.

Wirtschaftsminister Robert Habeck will bis 2030 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien speisen. Ehrgeizig findet das vor allem die Solarindustrie. Denn die Branche steht vor einem massiven Problem: China hat die Produktionskapazitäten für Photovoltaikanlagen fest im Griff. Wie das “Handelsblatt” berichtet, schlagen Unternehmen aus der Solarindustrie deshalb Alarm.

In einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium haben 24 Unternehmen der Branche einen Plan zur Wiederbelebung der deutschen Solarindustrie erarbeitet, so die Zeitung. Sie fordern mehr Unterstützung vom Staat, um die ehrgeizigen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen.

“Risiken für die Energiewende”

Derzeit befinden sich 80 Prozent der weltweiten Produktionskapazitäten für Solarenergie in China – im Vergleich zu nur einem Prozent in Deutschland. “Die aus dieser Konzentration entstehende Abhängigkeit birgt Risiken für die Energiewende in Deutschland und Europa”, mahnen die Absender. Unter ihnen sind große Energiekonzerne wie Eon, aber auch kleinere Unternehmen wie Enpal, Pelion und Norsun.

Lange Zeit war Deutschland Vorreiter auf dem Gebiet der Photovoltaik. China hat jedoch die Solarindustrie in den letzten 15 Jahren massiv ausgebaut. So wurden in Europa im Jahr 2021 gerade einmal Solarpaneele mit Kapazität für acht Gigawatt produziert. China verfügt inzwischen über Kapazitäten für bis zu 300 Gigawatt. “Es gibt eine nicht wegzudiskutierende Abhängigkeit im höchsten Maße von China. Und die ist deutlich größer als die Abhängigkeit beim Thema Gas von Russland”, sagte ein hochrangiger Manager aus der Solarbranche dem “Handelsblatt”.

China führt neue Exportregeln ein

Die Ungleichheit droht sich noch weiter zu verschärfen. Im vergangenen Dezember schlug die Führung in Peking strengere Exportvorschriften vor – einschließlich protektionistischer Beschränkungen für die Solarindustrie.

Einige deutsche Unternehmen sind nach Peking ausgewandert, als die Subventionen in der Bundesrepublik für die Photovoltaikindustrie gekürzt wurden. Nun könnten sie von diesen neuen Exportbeschränkungen betroffen sein. “Aber wir haben das Wissen noch und können es auch wieder hierhin holen”, sagt der Chef vom Modulhersteller Solarwatt, Detlef Neuhaus, im Interview mit dem “Handelsblatt”. Allerdings gehe das nicht ohne politische Unterstützung.

Die Kapazitäten braucht die Bundesrepublik. Wenn Deutschland seine Energieziele erreichen will, müssen ab 2026 jährlich 22 Gigawatt an Solarenergie zugebaut werden. Das entspricht einer Verdreifachung des derzeitigen Ausbaus. Auch auf europäischer Ebene sollen die Produktionskapazitäten ausgebaut werden – nach Angaben der EU-Kommission auf 30 Gigawatt bis 2025.

Solarindustrie fordert “planbare finanzielle Unterstützung”

Die rasante Entwicklung der Solarenergie wird Geld kosten. Die Schätzungen reichen von 400 Millionen bis zu einer Milliarde Euro pro Gigawatt Produktionskapazität, berichtet das “Handelsblatt”. Somit würden die EU-Pläne mindestens 25 Milliarden Euro kosten. Das sei aber nur ein “Bruchteil dessen, was Europa in den letzten zwölf Monaten für die Sicherung der Gasversorgung ausgegeben hat”, betont der Chef von Meyer Burger, Gunter Erfurt, im Interview mit dem “Handelsblatt”.

In dem Schreiben fordern die Unternehmen deshalb eine “planbare finanzielle Unterstützung in Bezug auf Investitionen, zum Beispiel über die staatliche Entwicklungsbank KfW”. Die 24 Unterzeichner aus der Solarbranche wären sogar bereit, für europäische Produkte vorerst einen Aufschlag zu zahlen. “Anstatt nur darüber zu reden, wie abhängig wir sind, müssen wir endlich aktiv werden”, sagt Solarwatt-Chef Neuhaus dem “Handelsblatt”.

Solarindustrie schlägt Alarm

Solarindustrie schlägt Alarm

Stromz
Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Die Gaspreise auf dem Weltmarkt gehen zurück, doch beim Kunden dürfte das vorerst nicht ankommen: Die Stadtwerke Deutschlands rechnen sogar mit einer Verdoppelung der Gas- und Stromtarife. Dennoch sehen sie auch die Chance, dass die Preise irgendwann wieder sinken.

Warum gilt bei Härtefallregel eine rückwirkende Frist?

Deutschlands Stadtwerke erwarten eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife für Endkunden. Angesichts gesunkener Großhandelspreise “wollen natürlich auch die Stadtwerke die Tarife senken, und machen das, sobald Spielraum da ist”. Er warne aber vor falschen Hoffnungen, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU), der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. “Es wird nach unserer Einschätzung absehbar auf eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife hinauslaufen.”

Die Krise sei nicht mehr ganz so dramatisch, aber nicht vorüber. Einen Zeitraum für die erwartete Preisverdoppelung nannte Liebing nicht. Den Vorwurf von Verbraucherschützern, Stadtwerke verlangten “Mondpreise”, wies Liebing zurück. “Die aktuellen Spotmarkt- und Terminpreise sind noch nicht so günstig, dass sich das bereits nachhaltig preissenkend auswirkt. Dafür müssten sie noch weiter und vor allem dauerhaft sinken”, sagte er.

Der VKU-Hauptgeschäftsführer sprach sich wie die “Wirtschaftsweise” Veronika Grimm für längere AKW-Laufzeiten aus. “Um für Notsituationen gewappnet zu sein, wäre es grundsätzlich besser, die Kapazitäten zu nutzen, die wir haben”, sagte Liebing. Grimm argumentierte, dass auch bei einem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien in den kommenden zwei bis vier Jahren nicht ausreichend Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stünden, “um die angespannte Lage am Strommarkt zu beruhigen”. Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke würde die Strompreise um 8 bis 12 Prozent senken. “Außerdem müssten wir nicht so viel Kohle verstromen”, sagte Grimm.

Liebing rief zugleich die Bundesregierung auf, Genehmigungen für Windkraftanlagen deutlich zu beschleunigen. “Die Koalition kann und muss den Turbo zünden.” Seit Dezember gebe es im Rahmen der EU-Notfallverordnung ganz neue Möglichkeiten.

Quelle: ntv.de, kst/dpa

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Gas- und Stromtarife

Stadtwerke erwarten Verdoppelung der Energietarife

Stromz
Grundversorgung wieder teurer

Kostete eine Kilowattstunde Gas für Neukunden Anfang September durchschnittlich noch rund 40 Cent, sind es aktuell rund 14,3 Cent. Das entspricht einem Rückgang um 64 Prozent, der Preis für den Endverbraucher bleibt aber hoch.

In der Gas-Grundversorgung lässt sich eine gegenteilige Entwicklung beobachten. Die Preise stiegen im gleichen Zeitraum im Durchschnitt von 12,7 auf 17,7 Cent je kWh. Das ist ein Plus von 39 Prozent.

Eine Kilowattstunde Strom für Neukunden kostete Mitte Oktober im bundesweiten Durchschnitt noch 56 Cent, aktuell sind es 42,7 Cent und damit 24 Prozent weniger. Die Strom-Grundversorgung verteuerte sich im gleichen Zeitraum um 27 Prozent – von 36,8 auf 46,6 Cent je kWh.

„2022 stand der Energiemarkt Kopf, die normalerweise teure örtliche Grundversorgung war fast durchgehend günstiger als die Neukundentarife überregionaler Versorger. Nun kehrt sich das Verhältnis wieder um. „Dank günstigerer Neukundentarife können Haushalte je nach Region und Verbrauch mit einem Wechsel wieder sparen.”

Besser noch man schaut sich nach Alternativen um wie z.B. eine Photovoltaikanlage um diesem Wahnsinn so gut es geht zu entfliehen.

Energiemärkte: Verhalten optimistische Stimmung

An den Energiemärkten herrscht derzeit eine verhalten optimistische Stimmung. Angesichts des milden Wetters sind sowohl die Gas- als auch die Strompreise im Großhandel im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich gesunken.

Der Preis für eine Megawattstunde Strom zur Lieferung im kommenden Jahr lag an der Strombörse zuletzt bei rund 180 Euro. Das ist deutlich günstiger als noch im September, wo über 500 Euro pro Megawattstunde verlangt wurden. Das Preisniveau bleibt dennoch historisch hoch. Zum Vergleich: Vor Beginn der Energiekrise bewegten sich die Preise im langjährigen Mittel zwischen 35 und 55 Euro je Megawattstunde.

Ähnlich verhält es sich beim Gas. Die Megawattstunde liegt an den Spotmärkten aktuell bei rund 70 Euro und damit deutlich niedriger als im vergangenen Sommer, wo der Gaspreis zeitweise bei 350 Euro je Megawattstunde lag. Aber auch hier liegt das Vorkrisenniveau in weiter Ferne. Im langjährigen Mittel bewegten sich die Preise zwischen 10 und 25 Euro je Megawattstunde.

Auch mit Preisbremse: Wechsel bringt zusätzliche Ersparnis

Laut den aktuellen Auswertungen spart eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden, die aus der Grundversorgung zum günstigsten Anbieter wechselt, durchschnittlich 154 Euro jährlich ein. Ein Haushalt, der mit Gas heizt, kann seine Jahresrechnung im Schnitt sogar um 680 Euro senken. Unter Berücksichtigung der 2023 wirkenden Preisbremsen beläuft sich die Ersparnis bei Strom immer noch auf 31 Euro und bei Gas auf 136 Euro.

Die Preisbremsen für Strom und Gas sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. „Werden die Preisbremsen nicht verlängert, kostet jede verbrauchte Kilowattstunde im kommenden Jahr wieder den regulären Vertragspreis. Auch deshalb wird es für Verbraucher in diesem Jahr wichtig, eine möglichst günstige Alternative zu finden”

Grundversorgung wieder teurer

pv-Planung
Strom vom Dach

Das ändert sich jetzt bei Photovoltaikanlagen

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch? Welches Modell sich für Photovoltaik-Betreiber eher lohnt, lässt sich berechnen.

(Foto: Michael Mart /energy4home)

Der Strom vom eigenen Dach ist schon jetzt bei vielen Deutschen beliebt, die Wartezeit auf eine Photovoltaikanlage mitunter stattlich. Ab sofort wird die Technik attraktiver.

Haben Sie in der Vergangenheit darüber nachgedacht, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrem Hausdach zu installieren? Dann dürften die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023 Ihr Vorhaben beflügeln. Denn ab sofort könnte es sich zunehmend rechnen, selbst Strom zu produzieren.

1. Umsatzsteuer bei Neukauf, Erweiterung und Austausch fällt weg

Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe seines Eigenheims installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer, weiß Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Gleiches gilt für einen mitgelieferten Stromspeicher und alle weiteren Komponenten, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage höchstens 30 Kilowatt (kW) beträgt.

Bislang konnten sich Hauseigentümer die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer nur erstatten lassen, wenn sie auf ihre Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet haben, schreibt die Zeitschrift “Finanztest” (Ausgabe 11/2022). Weil das erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zog und für den selbst erzeugten Strom dadurch Umsatzsteuer abgeführt werden musste, haben viele Betroffene darauf verzichtet.

Eine “willkommene Nebenwirkung” der vereinfachten Regelungen ist laut “Finanztest”: Bislang dürfen Lohnsteuerhilfevereine keine Arbeitnehmer beraten, die selbst Solarstrom erzeugen. Das ändert sich nun.

Bedarf steigt, Ausbau stockt

Zu wenige Windräder – bis 2030 droht Strom-Lücke

Auch der Austausch defekter PV-Anlagenkomponenten sowie die Erweiterung bestehender Module fällt dem Bundesfinanzministerium zufolge unter die Steuerbefreiung. Ebenso die Anschaffung eines sogenannten Balkonkraftwerks. Auf Reparaturen ohne gleichzeitige Ersatzteillieferung fallen aber wie bislang auch 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Ob die Anschaffungs- und Installationskosten der Anlagen dadurch im kommenden Jahr sinken, bleibt abzuwarten. Das Bundesfinanzministerium weist in einem umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog darauf hin, dass Händler und Hersteller zwar angehalten sind, die Umsatzsteuerbefreiung an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.

2. Erträge aus Stromeinspeisung bleiben steuerfrei

Wer seinen PV-Strom, oder zumindest Teile davon, künftig einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien darf die Bruttonennleistung der PV-Einheit höchstens 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit betragen.

Das Datum der Inbetriebnahme ist für die Steuerbefreiung unerheblich, sagt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Sie gilt also auch für Bestandsanlagen. Und noch wichtiger: Die Steuerbefreiung wird sogar rückwirkend für alle PV-Einnahmen gewährt, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt worden sind.

Aber Achtung: Trotz der Steuerbefreiung sind PV-Anlagenbetreiber, die Strom einspeisen, dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten sie weiterhin als Unternehmer.

3. Höhere Vergütungssätze bei Einspeisung

Für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife.

Andreae im “ntv Frühstart”

“Im Endkundenbereich werden Energiepreise höher bleiben”

Modell Eigenverbrauch: Wer sich dafür entscheidet, den erzeugten Solarstrom vorzugsweise selbst zu verbrauchen, und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, bekommt laut «Finanztest» bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) – 25 Prozent mehr als zuvor.

Modell Volleinspeisung: Wer seinen erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einspeist, bekommt sogar bis zu 13 Cent je kWh. Volleinspeiser sparen dafür aber keinen Cent bei der eigenen Stromrechnung. Wer von der höheren Einspeisevergütung profitieren möchte, muss seinem Netzbetreiber im Startjahr vor Inbetriebnahme mitteilen, dass der Strom vollständig eingespeist werden soll. In den darauf folgenden Jahren muss die Mitteilung laut «Finanztest» bis zum 1. Dezember vorliegen.

Betreiber von PV-Anlagen müssen sich nicht für alle Zeiten auf ein Modell festlegen, sondern können Jahr für Jahr neu bewerten, mit welchem Tarif sie besser fahren. “Das ist wichtig, weil je nach Strompreisentwicklung für die gleiche Anlage mal das eine, mal das andere Modell vorteilhaft sein kann”, schreibt “Finanztest”. Außerdem könne sich der Eigenverbrauch mit der Zeit erhöhen, etwa nach der Anschaffung eines E-Autos oder einer Wärmepumpe.

Grundsätzlich kann sich die Volleinspeisung laut «Finanztest» dann lohnen, wenn man nur einen geringen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen kann – etwa bei großen PV-Anlagen oder geringem Strombedarf. Wer genauer berechnen möchte, welches Modell sich für den eigenen Haushalt lohnt, kann ein Photovoltaikanlagen-Angebot der energy4home nutzen.

4. Leistungsbegrenzung wird aufgehoben

Strom selber machen?

Die fünf größten Irrtümer bei Solaranlagen

Um einer möglichen Überbelastung des Stromnetzes vorzubeugen, waren PV-Anlagenbetreiber bislang dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer Anlage bis 25 kW entweder auf 70 Prozent ihrer Nennleistung zu drosseln, oder sie mit einer teuren Steuerungseinrichtung auszustatten.

Für Neuanlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind, ist diese Regelung bereits vorzeitig aufgehoben worden. Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese sogenannte 70-Prozent-Regelung auch bei Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung nicht mehr.

Strom vom Dach

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CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

Heizen mit PV
HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK – DARUM LOHNT SICH DIE KOMBINATION


Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung für Solarstrom und zu erwartender Preissteigerungen für fossile Energieträger, wird das Heizen mit Photovoltaik zunehmend attraktiv. Wir stellen die Vor- und Nachteile der Beheizung Ihres Hauses mit Solarstrom vor und bewerten mögliche Realisierungskonzepte. Sicher ist: Wer mehr Solarstrom nutzt, schont das Klima und vermeidet C02-Emissionen.

Diese Themen erwarten Sie:

  1. Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?
  2. Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom
  3. Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils
  4. Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom
  5. Fazit

Warum ist Heizen mit Photovoltaik sinnvoll?

CO2-EMISSIONEN SENKEN & DAS KLIMA SCHÜTZEN

Eine Photovoltaikanlage erzeugt zu 100% erneuerbaren Strom. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Solarstrom genutzt wird, desto besser ist das für das Klima. Da die Anlage häufig mehr Strom produziert als durch den Haushalt verbraucht wird, kann überschüssiger Solarstrom auch zu Heizzwecken verwendet werden und so die CO2-Bilanz Ihres Hauses weiter verbessern.

PHOTOVOLTAIKANLAGEN WERDEN IMMER GÜNSTIGER

Kostete ein Kilowatt Peak Photovoltaik noch vor wenigen Jahren 4.000€, so liegt der aktuelle Preis für 1 kWp Photovoltaik zwischen 1.200€ – 2.000€ netto. Durch die sinkenden Anlagenkosten wird auch die erzeugte Kilowattstunde Photovoltaik Strom immer günstiger (aktuell etwa 10 Cent pro kWh). Somit ist Solarstrom zunehmend konkurrenzfähig zu konventionellen Heizenergieträgern wie Gas oder Öl. Zudem wird es erschwinglicher größere Anlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Durch eine größere Anlage steht dann auch mehr Solarstrom zum Betrieb einer Heizung zur Verfügung.

SINKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG & WACHSENDER ANREIZ ZUM EIGENVERBRAUCH

Die Einspeisevergütung war ursprünglich als Starthilfe gedacht, um Photovoltaikanlagen zur Marktreife zu verhelfen. Da Photovoltaikanlagen zunehmend günstiger werden und immer mehr Photovoltaik zugebaut wird, sinkt die Einspeisevergütung kontinuierlich. Daher macht es immer mehr Sinn, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.

Üblicherweise wird nur 30% des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms im Haus verbraucht. Bei Installation eines zusätzlichen Stromspeichers sind über 50% Eigenverbrauch möglich. Der restliche Strom wird weiterhin ins Netz geleitet. Um noch mehr Strom selbst zu nutzen, kann der Solarstrom auch zum Betrieb einer Heizung genutzt werden.

STEIGENDE EFFIZIENZ VON WÄRMEPUMPEN

Eine Möglichkeit zum Heizen mit Photovoltaik ist die Kombination von PV-Anlage und Wärmepumpe. Wärmepumpen erzeugen aus einer Kilowattstunde Strom 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Je höher die Baustandards von Neubauten werden, desto besser wird auch die Effizienz der Wärmepumpe, da zunehmend weniger Wärme über die Gebäudehülle entweicht. Auch durch Verbesserungen an der Wärmepumpentechnik, steigt die Effizienz dieses Heizsystems. In einigen Jahren können Wärmepumpen so aus einer Kilowattstunde Strom voraussichtlich 4 bis 5 Kilowattstunden Wärme erzeugen.

Das macht das Heizen mit Wärmepumpen immer lohnenswerter, denn eine Kilowattstunde Solarstrom kann heute für etwa 11 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden (Tendenz weiter sinkend). Wenn man also für 10 Cent 4-5 kWh Wärme erzeugen kann, kostet die Erzeugung von Heizwärme mit einer Wärmepumpe bei Nutzung von Solarstrom nur 2 bis 2,5 Cent. Das ist nur ein Drittel der Kosten für eine Kilowattstunde Wärme aus einem Gaskessel.

Fazit: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Wärmepumpe genutzt wird, erhöht die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe entscheidend.

PREISSTEIGERUNGEN FÜR GAS- UND ÖL ZU ERWARTEN

Nach deutlichen Preissteigerungen kostet Gas Ende 2022 12 Cent pro Kilowattstunde, langfristig sind weiterhin deutliche Preissteigerungen zu erwarten. Bedenkt man zudem, dass die Kosten für Solarstrom sinken und sich die Effizienz von Wärmepumpen weiter erhöhen wird, ist die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik im Neubau auf lange Sicht wirtschaftlicher als der Betrieb einer Gas- oder Ölheizung.

Begrenzende Faktoren beim Heizen mit Solarstrom

Strom aus einer Photovoltaikanlage kann den Heizstrombedarf nur teilweise decken. Das hat vor allem zwei Gründe:

SCHWANKENDE STROMERZEUGUNG DURCH PHOTOVOLTAIK

Photovoltaikanlagen erzeugen nur Strom, wenn die Sonne scheint. Das heißt nach Sonnenuntergang und in der Nacht wird kein Strom produziert. Im Winter, wenn die Sonne tief am Himmel steht und nur wenige Stunden am Tag scheint, reduzieren sich die Erträge einer Photovoltaikanlage. So wird nur circa 30% der jährlichen Stromproduktion einer Photovoltaikanlage im Winter erzeugt, doch gerade im Winter wird am meisten Heizwärme benötigt.

BEGRENZTE STROMPRODUKTION DER PV-ANLAGE

Eine durschnittliche Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus produziert jährlich etwa 3.000-10.000 kWh Strom. 30-80% hiervon werden bereits zur Deckung des Strombedarfs genutzt. Daher steht für die Deckung des gesamten Heizwärmebedarfs eines Einfamilienhauses, der zwischen 10.000 und 20.000 kWh schwankt, nicht genügend Solarstrom zur Verfügung.

Der Betrieb einer Wärmepumpe mit Solarstrom lohnt sich dennoch. Denn da eine Wärmepumpe 1 kWh Solarstrom in 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Heizwärme verwandelt, kann mit der Kombination Photovoltaikanlage und Wärmepumpe ein viel höherer Anteil des Heizwärmebedarfs solar gedeckt werden als beim Betrieb einer reinen Elektroheizung.

Ansätze zur Erhöhung des Solarstromanteils

VOLLBELEGUNG DES DACHES MIT PHOTOVOLTAIK

Eine Möglichkeit zur Erhöhung des zu Heizzwecken nutzbaren Anteils an Solarstrom ist die Installation einer großen Photovoltaikanlage, die so viel Dachfläche nutzt wie möglich.

Eine Vollbelegung des Daches ist auch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Denn bei Nutzung des vollständigen solaren Potenzials aller Dächer und Freiflächen in Deutschland, steht auch ausreichend Solarenergie für die Energiewende zur Verfügung.

INSTALLATION EINES STROMSPEICHERS

Noch effektiver ist die Ergänzung der Photovoltaikanlage durch einen Stromspeicher, der den erzeugten Solarstrom zeitweise zwischenspeichert. Mit einem Stromspeicher kann auch nach Sonnenuntergang, in den Abend und Nachtstunden, Solarstrom zum Heizen verwendet werden. Durch die stark gefallenen Preise für Stromspeicher ist diese Option mittlerweile sehr attraktiv.

Diese Möglichkeiten haben Sie zum Heizen mit Solarstrom

BETRIEB EINER ELEKTROHEIZUNG

Eine Elektroheizung heizt ausschließlich mit Strom. Da Strom deutlich teurer ist als eine Kilowattstunde Wärme, sind Elektroheizungen in der Regel keine kosteneffiziente Lösung. Für Einfamilienhäuser lohnt sich der Betrieb einer Elektroheizung mit Photovoltaikstrom im Normalfall nicht, denn nur ein Teil des für die Beheizung benötigten Stroms kann tatsächlich von der Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden. Der Rest muss weiter zu hohen Kosten aus dem Stromnetz bezogen werden.

Handelt es sich allerdings um kleine Räume, die nur an wenigen Tagen genutzt werden, kann eine Elektroheizung sinnvoll sein, denn deren Anschaffung ist deutlich günstiger als der Kauf eines konventionellen Heizsystems. So werden Elektroheizungen besonders häufig in Ferienhäusern, Dachgeschossen, Schrebergärten oder Garagen eingesetzt. Hier amortisiert sich die Anschaffung einer Öl- bzw. Gasheizung oder Wärmepumpe durch den geringen jährlichen Heizbedarf nicht.

Grundsätzlich gilt: Jede Kilowattstunde, die eine Elektroheizung mit Solarstrom statt Netzstrom betrieben wird, senkt die Heizkosten und schont das Klima.

BETRIEB EINER WÄRMEPUMPE

Wärmepumpen sind das beliebteste Heizsystem im Neubau – und das nicht ohne Grund. Daher spielt auch die Kombination von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe in der Praxis eine bedeutende Rolle.

Eine Wärmepumpe erzeugt umweltfreundlich Heizwärme, in dem sie unter Zuhilfenahme von Strom ihrer Umgebung Wärme entzieht. Eine moderne Wärmepumpe im Neubau erzeugt aus einer kWh Strom so 3,5 bis 4,5 Kilowattstunden Wärme. Ein Teil des Stroms, der zum Betrieb der Wärmepumpe nötig ist, kann auch auf dem eigenen Dach mithilfe einer Photovoltaikanlage produziert werden. Da Photovoltaikstrom günstiger ist als Netzstrom, verbessert sich so die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe und Hausbesitzer sparen Stromkosten.

Anders als bei Elektroheizungen, die in normalen Wohngebäuden nicht wirtschaftlich sind, ist eine Wärmepumpe im Neubau oder in gut gedämmten Bestandsgebäuden auch ohne die Kombination mit einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich. Daher ist es kein Nachteil, wenn nur ein Teil des Strombedarfs der Photovoltaikanlage über die Wärmepumpe gedeckt werden kann, denn die Wirtschaftlichkeit besteht auch bei reinem Netzstrombezug.

Meist können etwa 10-15% des Strombedarfs der Wärmepumpe über Solarstrom gedeckt werden. Die Kombination von Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe macht Hausbesitzer zudem zu etwa 50-80% autark. Wer vollständig unabhängig von Energieversorgern und konventionellen Energieträgern sein möchte, kann sein Energiesystem durch eine E-Ladesäule und die Mitgliedschaft in einer Community, die 100% erneuerbaren Strom liefert, vervollständigen.

ANSCHLUSS EINES PUFFERSPEICHERS ZUR WARMWASSERERZEUGUNG

Die Photovoltaikanlage kann auch dazu genutzt werden, um den Brauchwasserbedarf in den Sommermonaten zu decken, indem mit dem überschüssigem Solarstrom ein Heizstab im Pufferspeicher für die Warmwasserversorgung betrieben wird.

Denn gerade im Sommer sind die Erträge der PV-Anlage hoch und die Sonne scheint auch noch bis in die späten Abendstunden. So kann der konventionelle Heizkessel zu dieser Jahreszeit oft gänzlich ruhen. Allerdings sind die hierdurch eingesparten Kosten nur relativ gering und belaufen sich auf etwa 70-100 Euro jährlich.

Fazit

Zwar kann mit Solarstrom nicht der gesamte Heizwärmebedarf eines Gebäudes gedeckt werden, trotzdem birgt das Heizen mit Photovoltaik entscheidende ökologische und finanzielle Vorteile:

Solarstrom, der zum Heizen verwendet wird, verbessert die CO2-Bilanz Ihres Gebäudes, unabhängig davon welche Art von Stromheizung Sie betreiben. Denn zu 100% erneuerbarer Sonnenstrom ist immer umweltfreundlicher als Netzstrom mit einem erneuerbaren Anteil von nur etwa 45%. Das Heizen mit Photovoltaik lohnt sich auch finanziell, denn jede Kilowattstunde Netzstrom, die durch Solarstrom ersetzt wird, senkt die Stromrechnung. So kann Solarstrom für nur 10 Cent erzeugt werden und ist damit etwa fünffach so günstig wie Strom aus dem Netz für 51 Cent.

Die Kombination von Elektroheizung und Photovoltaik ist in einem normalen Einfamilienhaus vom wirtschaftlichen Standpunkt aus meist nicht lohnenswert. Der Anschluss eines Pufferspeichers zur Warmwassererzeugung ist sinnvoll.

Besonders effektiv sind Energiesysteme aus Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe, denn eine Wärmepumpe kann aus günstigem Photovoltaikstrom etwa die vierfache Menge an Heizwärme erzeugen. Durch die Ergänzung eines Stromspeichers ist es möglich die schwankende Produktion der Photovoltaikanlage auszugleichen und auch in den Abend- und Nachtstunden Solarstrom für die Wärmepumpe bereitzustellen.

HEIZEN MIT PHOTOVOLTAIK

Der EU droht nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur (IEA) im nächsten Winter Gasknappheit.

“Das nächste Jahr – 2023 – könnte sehr viel schwieriger werden als dieses Jahr”, sagte IEA-Chef Fatih Birol am Montag nach Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel. Er erklärte, dass die Umstände, die es EU-Ländern erlaubt hätten, ihre Speicher vor diesem Winter zu füllen, im nächsten Jahr eventuell wegfallen könnten.

Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

/dub/DP/jha

BRÜSSEL (dpa-AFX)

Gasknappheit

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Russland könnte etwa seine restlichen Lieferungen einstellen und das globale Angebot an Flüssiggas (LNG) könnte knapp sein – vor allem, wenn die Nachfrage in China wieder ansteige, wie es in einem Bericht der IEA heißt. Zudem könne man sich nicht auf ähnlich milde Temperaturen wie in dieser Saison verlassen. Dadurch könnten den EU-Staaten laut der IEA rund 30 Milliarden Kubikmeter Gas fehlen. Insgesamt benötigt die EU demnach knapp 400 Milliarden Kubikmeter Gas im nächsten Jahr.

“Die Vorbereitung für den Winter 2023/2024 beginnt jetzt”, sagte von der Leyen. Dafür müsse Europa die Anstrengungen unter anderem bei gemeinsamen Gaseinkäufen und dem Ausbau erneuerbarer Energien verstärken. Von der Leyen rief die EU-Staaten eindringlich dazu auf, entsprechende Gesetzesvorhaben zu billigen.

Die IEA rät zudem, bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz – etwa Zuschüsse für Sanierungen – auszubauen. Zudem sollten Projekte mit erneuerbaren Energien schneller genehmigt werden und etwa Wärmepumpen finanziell gefördert werden. Es müsse bessere und mehr Kampagnen zum Energiesparen geben. Zuletzt könnte die EU Staaten wie Algerien oder Ägypten Geld dafür geben, überflüssiges Gas nicht abzufackeln, sondern aufzufangen und in die EU zu importieren. Laut Birol würden diese zusätzlichen Maßnahmen etwa 100 Milliarden Euro kosten.

sknappheit

Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Besonders die Grundversorger haben ihre Preise deutlich nach oben geschraubt, da sich im vergangenen Jahr die Strompreise an der Börse mehr als verdoppelt haben und sie eine Strompreiserhöhung nur ein Mal im Jahr ankündigen können:

  • 2022 heben 416 Versorger die Strompreise um durchschnittlich 65 Prozent an. Für 2023 ist die Tendenz weiter steigend.
  • Fast ein Drittel aller Grundversorger hat extra neue Tarife für Neukunden eingeführt.
  • Die Preise sind durchschnittlich 103 Prozent höher als sonst in der Grundversorgung.
     (Quelle: strom-report.de, Stand 24.01.2022)

Durch die Pleitewelle etlicher Versorger sind viele Haushalte in die Grundversorgung oder Ersatzversorgung gerutscht. Diese müssen nun zu den teuren Preisen am Markt eingedeckt werden und treiben daher die Preise am Markt und vor allem in der Grundversorgung zusätzlich nach oben. Daher kann man den Verbrauchern nur empfehlen, sich einen günstigeren Tarif zu suchen, ggf. eben bei einem alternativen Anbieter.

Übrigens, die Neukundentarife bei Grundversorgern sind in der Regel immer viel teurer als die Tarife, die man im freien Wettbewerb der verschiedenen Stromanbieter findet. Vergleichen lohnt sich also immer und kann am Ende mehrere hundert Euro im Jahr sparen helfen. Sie können sich ggf. auch eine PV-Anlage mit Speicher zulegen und bis zu 80% in einzelnen Fällen sogar 100% weniger Strom vom Versorger kaufen müssen.

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung: Die gute Nachricht für Verbraucher!

Erhöht der Strom- oder Gasversorger die Preise, hat man grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht – und kann zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht kommt vor allem den Verbrauchern zugute, die vertraglich länger an einen Tarif gebunden sind. Ist man noch in der Strom-Grundversorgung, hat man sowieso eine reguläre Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

Bis wann müssen Stromanbieter Preiserhöhungen mitteilen?

Der Energieversorger muss mindestens einen Monat im Voraus über eine Strompreiserhöhung informieren. Stromverträge die eine Preisgarantie einthalten sind von einer Erhöhung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ausgenommen. 

Gut zu wissen: Informationspflicht bei Strompreiserhöhung

Bei einer Strompreiserhöhung müssen die Verbraucher auch über den Anlass, die Voraussetzungen und den Umfang informiert werden − unabhängig vom Tarif. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2014 entschieden. Darüber hinaus hat der jeweilige Stromanbieter noch weitere Informationspflichten seinen Kunden gegenüber: Im Anschreiben zur Strompreiserhöhung müssen alle relevanten Kosten in transparenter Weise gegenübergestellt werden. Ein genereller Hinweis auf gestiegene Stromkosten ist nicht ausreichend. Erhält man eine Strompreiserhöhung, ist ein genauer Blick auf die Stromrechnung demnach auf alle Fälle zu empfehlen.

Welche Versorger erhöhen die Strompreise 2023?

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

EEG 2023 zum nachlesen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für Prosumer:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Doch Vorsicht: Die meisten Regelungen im neuen EEG treten erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Regelungen freigegeben.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

Inhaltsverzeichnis

  • EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen
  • Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
  • Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich
  • Neue Vergütungssätze
  • Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau
  • Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Auch die Freigabe der EU liegt inzwischen vor. Details des Gesetzes vom Juli wurden Anfang Oktober 2022 bereits wieder geändert. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.

Wir stellen hier die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten. Wir gehen nicht auf Änderungen bei Freiflächenanlagen oder beim Mieterstrom ein. Die meisten Regelungen greifen erst ab 1. Januar 2023, einige schon früher.

EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien

Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, im kommenden Jahr schon 9 GW. Ab 2026 sind 22 Gigawatt neue Anlagen das ambitionierte Ausbauziel. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden. 

Später: Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen

Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.

PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten. 

Neue Vergütungssätze

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel EigenversorgungEine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, müssen Sie das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.

Als feste Einspeisevergütung können Sie hier kalkulieren:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.Achtung: 

Wenn in anderen Quellen als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10 kWp genannt werden, sind das die „anzulegenden Werte“, die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber:in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei typischen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, weil sich bei ihnen ein Stromverkauf an einen Direktvermarkter in der Regel nicht lohnt.

Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.

Keine geringere Vergütung bei verzögertem Photovoltaik-Anlagenbau

Verzögert sich der Anlagenbau, wird dies jetzt nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also in den Jahren 2022 und 2023 konstant.

Mit der hohen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren. Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.

So kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage trotzdem das volle Potenzial der Dachflächen genutzt werden. Weil beide Anlagen technisch getrennt sein müssen (z.B. durch eigene Wechselrichter), ist diese Lösung eher weniger für Hausanlagen in der hier dargestellten Größe geeignet.

Die hohen Vergütungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die beste Wirtschaftlichkeit in den meisten Fällen mit einer Eigenversorgungsanlage erreicht wird. Dort ist zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil  ist größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen. 

Förderung für Photovoltaik ersatzweise im Garten

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht.   

Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z.B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Oktober 2022) raten wir davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt. 

Bau von PV-Anlagen: Mehrwertsteuersenkung auf 0 Prozent erst ab 2023 gültig

02.12.2022

Noch müssen PV-Anlagenbauer auf ihren Abschlagsrechnungen 19 Prozent Mehrwertsteuer auszeichnen – auch wenn die Anlagen erst 2023 vollends installiert werden. Der Steuersatz von 0 Prozent gilt erst 2023.

Dürfen Anlagenbauer noch 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen? Das geplante Jahressteuergesetz 2022 hat lediglich die erste Lesung im Bundestag absolviert. Nun geht es in den Finanzausschuss. Nach der dritten Lesung im Bundestag muss der Bundesrat zustimmen. „Das kann locker bis Weihnachten dauern“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Luisa Damm in Dresden. Bis das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen ist, gelten die bisherigen Regelungen. Daher müssen Anlagenbauer auf ihren Abschlags- und Anzahlungsrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das gilt auch, wenn das Gesetz schon früher beschlossen würde. Es gilt erst ab 01. Januar 2023.

Müssen Anlagenbauer die Umsatzsteuer zurückzahlen?

„Aus steuerlicher Sicht waren und sind Abrechnungen von Anlagenbauern im Jahr 2022 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer korrekt“ so die Steuerberater von Ecovis. Das sei auch dann der Fall, wenn der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Neuregelung auf den Weg bringe. Erst bei der Schlussabrechnung 2023 könne der Anlagenbauer den Nullsteuersatz anwenden und die bisher gezahlten Anzahlungen inklusive Mehrwertsteuer auf die Schlusszahlung anrechnen. Am 02.12.2022 wurde das beschloßen.

Mehwertsteuer darf erst auf Rechnungen von 2023 mit 0 ausgewiesen sein

Ob der Anlagenbauer mögliche vereinnahmte Umsatzsteuern tatsächlich zurückzahlen muss, hänge im Wesentlichen von den jeweiligen Verträgen ab. Paragraph 29 Umsatzsteuergesetz habe der Gesetzgeber extra für Steuersatzänderungen eingeführt. Das Umsatzsteuergesetz bietet somit eine Anspruchsgrundlage. „Letztlich kommt es jedoch darauf an, was in den Verträgen steht“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger.

DaDas EEG 2023 : Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagens EEG 2023 : Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen

Das EEG 2023 Das ändert sich für Photovoltaikanlagen

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PV-Rechner
Osterpaket vom Bundesrat verabschiedet

Insgesamt wird das Osterpaket positiv wahrgenommen. Weitere Stimmen verweisen auf ein Herbstpaket, mit dem sich noch mal nachbessern ließe.

Nachdem am Donnerstag der Bundestag das Osterpaket verabschiedet hat, folgte am Freitag  auch der Bundesrat mit seiner Zustimmung. Sobald der Bundespräsident die Novelle unterzeichnet hat, erscheint sie im Bundesgesetzblatt. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf beziehungsweise in einigen Wochen oder Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.

„Die Fesseln wurden gelockert.“ Das EEG 2023 und die weiteren Beschlüsse sind eine deutliche Verbesserung zum Kurs der vergangenen Jahre. An einigen Stellen wird man aber hinter eigenen Ansprüchen und vor allem dem Pariser Klimaabkommen zurückbleiben. Hier wird die Branche noch auf das Herbstpaket hoffen müssen.

Das Paket sieht den Ausbau der Solarenergie von aktuell 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt im Zieljahr 2030 vor. So würden pro Jahr 22 Gigawatt hinzukommen. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter, sagt der Bundesverband der Solarwirtschaft. Bereits 2024 sollen 88 Gigawatt installiert sein. Zwei Jahre später 128 Gigawatt und bis 2028 sollen es 172 Gigawatt sein. Die Zielmarke für das Jahr 2040: 400 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung.

Der Anteil an Solarenergie am Strommix wird mit dem beschlossenen Ausbaupfad für Solarenergie von 10 Prozent heute auf 30 Prozent steigen. Allerdings bemängelt der Verband, dass man sich den konsequenteren Abbau von Investitionsbarrieren gewünscht hätte.

Bessere Vergütung

„Die heute beschlossenen Gesetze sind ein erster wichtiger Meilenstein für eine klimaneutrale und unabhängigere Energieversorgung“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing. Im Entwurf der Regierung war zunächst eine Kürzung der Vergütung für Teileinspeiser vorgesehen. Das sorgte für Verstimmung, denn es gehe darum, mit finanziellen Anreizen den Ausbau auch auf privaten kleinen Dachflächen voranzutreiben.

Dass das jetzt doch geschehen kann, liegt nicht nur an den Vergütungssätzen von 8,6 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt und 6,20 Cent für Anlagen bis 750 Kilowatt, sondern auch an der geplanten Beseitigung einer viel beklagten Hürde – Bürokratie. Einfacher, schneller und digitaler soll es jetzt werden. Dafür sollen Netzbetreiber Webportale zur Online-Anmeldung einführen. Auch steuerliche Vereinfachungen stehen in Aussicht. So soll geprüft werden ob Anlagen erst ab einer Größe von 30 Kilowatt einkommens- und gewerbesteuerlich angemeldet werden müssen. Die Degression der Vergütungssätze soll bis Anfang 2024 ausgesetzt und ab dann durch eine halbjährliche Degression ersetzt werden.

Die Zuschüsse für Volleinspeiser sind unterdessen im Vergleich zum Regierungsentwurf wieder etwas gefallen. Für das Anlagensegment bis 10 Kilowatt sollten 6,87 Cent pro Kilowattstunde zum anzulegenden Wert hinzukommen. Jetzt sind es nur noch 4,8 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung soll zur Nutzung der gesamten Dachfläche anreizen. Es war nur schwer vorstellbar, warum Menschen ihr gesamtes Dach für Solar nutzen sollten, ohne selbst je eine Kilowattstunde davon zu verbrauchen.

EEG-Umlage entfällt

Ab dem ersten 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Diese Senkung des Strompreises soll auf die Verbraucher umgelegt werden. Mit Blick auf die zukünftige Finanzierung von erneuerbaren Energieanlagen sieht die Gesetzesnovelle eine komplette Streichung des Umlagesystems vor. „Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet“, heißt es in dem Gesetz. Die Finanzierung soll künftig über den Bundeshaushalt ablaufen. Die notwendigen Mittel dafür sollen über den Brennstoffemissionshandel bereitgestellt werden. Ab dem kommenden Jahr entsteht so ein Finanzierungsbedarf von 4,4 Milliarden Euro. Doch schon ab 2024 werde der Bedarf auf 12 Milliarden Euro ansteigen. Bis 2030 könnten es 23 Milliarden sein, rechnet die Regierung in ihrem Gesetz vor, verweist aber auch auf Unsicherheiten bei Kostenaufstellungen über einen so langen Zeitraum.

Anlagenzusammenfassung

In der Beschlussfassung ist man darauf eingegangen und hat kurzerhand die sogenannte Anlagenzusammenfassung vereinfacht. So ist es möglich, einen Teil der Dachanlage als Teileinspeiseanlage anzumelden, den anderen Teil als Volleinspeiseanlage. Dabei können sich beide Anlagen auf demselben Dach befinden und gleichzeitig angemeldet werden. Nur zwei separate Zähler sind notwendig. Wollten Häuslebauer zuvor zwei Anlagen auf einem Haus anmelden, mussten sie 12 Monate zwischen den Anmeldungen warten.

Gerade mit Blick auf landwirtschaftliche Betriebe könnten so große Dachflächen sinnvoll erschlossen werden.

Es wird einfacher, Volleinspeisung und Eigenversorgung zu kombinieren. Die unsinnige Spitzenlastkappung kleiner PV wird gestrichen.

Keine 70-Prozent-Drosselung mehr

Zuvor wurde auch die effektive Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung gedrosselt. Damit ist jetzt Schluss – zumindest für Anlagen bis zu einer Größe von 25 Kilowatt. Positiv wirken müsste die Aufhebung der pauschalen Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung in Höhe von 70 Prozent der installierten Leistung im EEG 2023.

GEG-Novellierung

Der Neubaustandard wurde auf das Effizienzhaus-55-Niveau angehoben. Der Primärenergiefaktor für Großwärmepumpen wurde abgesenkt.

„So richtig diese GEG-Novelle auch ist. Zur Frage, wie wir von der Abhängigkeit von russischen Gasimporten, der Verbrennung fossiler Energieträger und den hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor loskommen, trägt sie nur wenig bei“, so Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe. „Gaskrise und Klimawandel sorgen gerade dafür, dass viele Menschen so schnell wie möglich ihre Heizkessel gegen eine Wärmepumpe tauschen wollen. Die Heizungsindustrie und das Handwerk brauchen daher jetzt langfristige Planungssicherheit, um sich voll auf erneuerbare Wärme auszurichten. Grundlegend ist hierfür, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung gesetzlich konkretisiert, dass ab dem Jahr 2024 jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dafür muss noch in diesem Herbst direkt die nächste GEG-Novelle angegangen werden.“

Großer Markt für große Dächer

Je weniger Zeit Solarunternehmen für Papierkram aufbringen müssen, desto mehr Solaranlagen werden sie in den kommenden Jahren installieren können.

Tatsächlich zeigen sich die Installationsunternehmen mit Blick auf den Abbau des administrativen Aufwands gutgestimmt. Dass die Anwesenheit des Netzbetreibers bei der Inbetriebnahme von Anlagen bis 30 Kilowatt nicht mehr erforderlich ist, ist ein echter Beschleuniger für Endverbraucher.

Auch bei größeren Dachanlagen dürften sich Verbesserungen der Marktsituation einstellen.  Gut, dass gewerbliche Dachanlagen, die sich über Marktprämien finanzieren, künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Die Investitionsbereitschaft in diesem wichtigen Photovoltaik-Marktsegment wird jetzt stark von der weiteren Entwicklung der Kapital- und Material- sowie vor allen Dingen auch Stromkosten abhängen.

Freiflächen-Anlagen

Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft verweist auf die Öffnung der Flächenkulisse und sieht hierin die richtige Richtung für die Branche. Zum Beispiel werden die Konversionsflächen und Seitenstreifen erweitert. Neben Autobahnen und Schienen können jetzt auf einem Streifen mit 500 Metern breite Solaranlagen errichtet werden. Die Verbreiterung der zulässigen Flächen für Photovoltaik neben Verkehrswegen sowie die Nutzung der Agri-PV auf Dauergrünland, wurden umgesetzt.

Unterm Strich?

Ergebnis der Debatten sind 593 Seiten druckfrische Energiegesetze, die zwar an vielen Stellen zu kurz greifen und die Klimaziele verfehlen werden, aber auch Lob aus Industrie- und Umweltschutz-Verbänden ernten. Eine Leistung, hinter der vorangegangene Energie-Gesetzespakete für gewöhnlich weit zurückgeblieben sind.

Der Artikel wurde am 9. Juli an der Stelle zu den steuerlichen Vereinfachungen für Anlagen unter 30 Kilowatt, von der Redaktion angepasst. Eine frühere Fassung war hier uneindeuting. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Osterpaket vom Bundesrat verabschiedet

17.89cent/KWh Einspeisevergütung
17,89cent/KWh Einspeisevergütung der Marktpreis macht den Unterschied

Wie kann der Strom wirtschaftlich genutzt werden? Einspeisen? Selbst verbrauchen? Beides? Das hängt von den Strommarktpreisen ab. Ausschlaggebend ist letztlich die variable Vergütung durch den Netzbetreiber.

Zunächst müssen Sie für die Inbetriebnahme einer KWK-Anlage bei Ihrem Strom-Netzbetreiber eine Freigabe (Antrag für einen Netzanschluss (ANA) und den Betrieb einer Eigenerzeugungsanlage) beantragen. Wurde diese erteilt, können Sie selbst Strom erzeugen, den Sie dann nicht mehr über Ihren Stromversorger beziehen und bezahlen müssen. Zudem können Sie Strom ins Netz einspeisen, den Sie sich vergüten lassen können. Falls kein gesonderter Preis mit dem Netzbetreiber verhandelt wurde, gilt der “übliche Preis”. Als “üblichen Preis” bezeichnet man den an der Leipziger Strombörse EEX erzielten durchschnittlichen Preis des Baseload-Stroms des vergangenen Quartals.

Der KWK-Index (übliche Preis) betrug für das 3. Quartal 2021 9,7 Cent/kWh und stieg im 4. Quartal auf 17,9 Cent/kWh an. Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist es sinnvoll, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um eine Über- oder Unterbewertung zu vermeiden. Hierzu können Sie den KWK-Index als Excel-Liste der EEX nutzen. Die letzten sechs Quartale wiesen als Durchschnittswert für den Baseload-Preis eine Höhe von 7,68 Cent/kWh auf.

Da ein BHKW dezentral Strom bereitstellt, werden aufseiten des zuständigen Netzbetreibers Netzkosten vermieden, die dem Betreiber des BHKW vergütet werden (Spanne von 0,5 bis 1,5 Cent/kWh). Vermiedene Netzentgelte werden dezentralen Erzeugern gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene (220/380 kV) Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Die vermiedenen Netznutzungsentgelte sind abhängig von der Netzebene, an die die KWK-Anlage angeschlossen ist.

Die Berechnung erfolgt für große BHKW gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Für kleinere KWK-Anlagen besteht noch keine festgesetzte Vergütung. Hier kann der BHKW-Betreiber dem Netzbetreiber die Netzkosten in Rechnung stellen, die der zuständige Versorger als vorgelagerte Netzkosten angibt.

Hinweis: In der Folge des Netzentgeltmodernisierungsgesetztes (NEMoG) wurden die vermiedenen Netzentgelte für volatile Einspeiser schrittweise abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2020 werden keine vermiedenen Netzentgelte für oder an volatile Einspeiser ausgezahlt. Der Anspruch auf vermiedene Netzentgelte (vNE) entfällt laut Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) ab 01.01.2023 für KWK-Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden oder in eine nachgelagerte Netz- oder Umspannebene wechseln.

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Preissteigerung
Neue Regeln für Energieversorger

Strom- und Gaskunden sollen besser vor kurzfristigen und überhöhten Preisen geschützt werden, dafür plant die Bundesregierung, noch im Frühjahr ein Gesetz zu ändern. Die Neuregelung könnte sich für einige Verbraucher jedoch trotzdem negativ bemerkbar machen.

Mehrere Gas- und Stromversorger setzen derzeit wegen hoher Energie-Einkaufspreise massenhaft Kunden vor die Tür. Betroffene Verbraucher rutschen zwar automatisch in die Grundversorgung, jedoch sie müssen dafür oft erheblich mehr bezahlen. Anfang der Woche hat die Bundesregierung deshalb eine Gesetzesreform angekündigt, mit der sie die Turbulenzen am Energiemarkt abmildern und Verbraucher besser schützen will.

Nouripour zum Grünen-Vorsitz
“Strompreis-Explosion hat nichts mit Klimaschutz zu tun”
Nun steht auch der Zeitplan dafür: Bis zum Frühjahr will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Novelle durchbringen. “Die beabsichtigten Veränderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen bis Ostern im Kabinett verabschiedet werden und dann zeitnah ins Parlament”, sagte Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zu “Capital”.

Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es soll eine lückenlose, preisgünstige und verbraucherfreundliche Energielieferung sicherstellen. Doch genau daran hapert es. “Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden”, sagte Krischer. “Wir dürfen die Verbraucher nicht noch mal so im Regen stehen lassen.”

Der Plan:

Geplant sind mehrere Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz: Zum einen sollen Versorger ihren Kunden künftig mit mehr Vorlauf kündigen müssen. “Bisher gibt es keine gesetzlich definierte Kündigungsfrist für die Unternehmen”, sagt Ralf Müller-Terpitz, Professor für Öffentliches Recht und Wirtschaftsregulierung an der Universität Mannheim, zu Capital.

Staatssekretär Krischer hält es deshalb für notwendig, dass Versorger den Lieferstopp mehrere Monate im Voraus ankündigen müssen, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Anbieter suchen können. Zum anderen soll die Bundesnetzagentur unseriöse Wettbewerber besser identifizieren können.

Energiepreis-Schock:
Gas kostet 73 Prozent mehr als 2021
“Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen”, sagte Krischer. Sogenannte Billigstromanbieter wie Stromio oder Immergrün hatten Ende 2021 die Lieferung für alle Kunden beendet, sie aber teilweise erst nach dem Stopp der Versorgung informiert. Als Grund nennen die Discount-Anbieter die hohen Rohstoffpreise an den Energiebörsen. “Dass sie ihre Tätigkeit noch vor einer Kündigung mit den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einfach einstellen und dies teilweise erst nachträglich mitteilen, geht nicht”, sagt Jurist Müller-Terpitz. Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde habe die Möglichkeit, dem Versorger ein solches Verhalten zu untersagen.

Preisexplosionen bringt Geschäftsmodell ins Schleudern:
In der Regel kaufen Energieversorger den Strom für ihre Kunden lange im Voraus, um sich damit gegen Preisschwankungen abzusichern. Billigstromanbieter allerdings decken sich immer erst dann ein, wenn Strom oder Gas besonders günstig ist. Andernfalls könnten sie ihre billigen Preise nicht halten, mit der sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher locken. Weil es seit rund einem Jahr zu Preisexplosionen am Energiemarkt kommt, geraten sie mit diesem Geschäftsmodell ins Schleudern.

Stromlieferungen eingestellt:

Justiz nimmt Billigenergieanbieter ins Visier
Dass das Energiewirtschaftsgesetz nun um einen Passus zu längeren Kündigungsfristen ergänzt werden soll, hält Müller-Terpitz für richtig. “Der Gesetzgeber könnte vorschreiben, dass alle Energieversorger künftig drei Monate im Voraus kündigen müssen. Diesen Zeitraum halte ich für einen fairen Kompromiss”, so der Jurist. Das Gesetz ermögliche es allerdings schon jetzt, die Dauer der Kündigungsfrist im Verordnungswege zu regeln.

Wer als Verbraucherin oder Verbraucher vom Anbieter vor die Tür gesetzt wird, den fängt die Grundversorgung auf. Die stellt immer das Unternehmen bereit, welches im jeweiligen Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Oft sind das Stadtwerke.

Unterschiedliche Preise für Neukunden:

Weil etliche Grundversorger aber nicht auf derart viele Neukunden innerhalb kurzer Zeit eingestellt waren, splitteten sie kurzerhand ihre Tarife und verlangten von den neuen Kunden mehr Geld als von ihren Bestandskunden. Bei den Stadtwerken Pforzheim zum Beispiel zahlen Verbraucher, die schon vor dem 22. Dezember 2021 Bestandskunden waren, einen Arbeitspreis von 31,98 Cent pro Kilowattstunde. Wer ab diesem Stichtag jedoch neu in die Grundversorgung fiel, muss satte 107,66 Cent zahlen.

Preis-Schock für Verbraucher:

Bofinger: “Mehrwertsteuer auf Energie halbieren”
“Diese Preise sind dem Zeitpunkt geschuldet, an dem wir Energie zusätzlich kalkulieren und nachordern mussten, um die vielen Kundinnen und Kunden (wir sprechen hier von einer vierstelligen Zahl) aufnehmen zu können, die nach dem Lieferstopp unter anderem von Stromio und gas.de bei uns in die Versorgung aufgenommen werden mussten”, teilten die Stadtwerke Pforzheim auf Nachfrage von Capital mit. Ähnlich begründen die Stadtwerke Gütersloh den Preisunterschied.

In Pforzheim wurden laut dem Versorger die Tarife nun rückwirkend angepasst, weil sich die Situation auf dem Energiemarkt stabilisiert habe. Von Neukunden würden jetzt 55,24 Cent verlangt – was jedoch immer noch gut 20 Cent mehr sind als der Preis für Bestandskunden. Diesem Tarif-Splitting will die Ampel-Koalition ebenfalls einen Riegel vorschieben. Es gebe Handlungsbedarf, sagte Krischer. Man wolle für einheitliche Tarife in der Grundversorgung sorgen, sodass Neukunden nicht das doppelte oder dreifache gegenüber den Bestandskunden zahlen müssten. “Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen”, so Krischer.

Die Neuregelung könnte für einige Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch einen fahlen Beigeschmack haben. Denn: “Die Reform wird dazu führen, dass die Preise für alle Kunden der Grundversorgung vorübergehend steigen”, sagt Müller-Terpitz. Für Bestandskunden ist das ärgerlich. “Ihnen bleibt nur, fristlos zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.”

Dass die Neuregelung trotzdem kommt, gilt als wahrscheinlich. Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, die zuständigen Akteure seien sich darüber einig, dass es nach der Liefereinstellung großer Energieversorger mit Strom und Gas Regelungsbedarf gebe. Neben dem Wirtschaftsministerium sind das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium, das Bundeskartellamt sowie die Bundesnetzagentur zuständig.

Dieser Artikel ist zuerst bei Capital erschienen.

Quelle: ntv.de 30.01.2022

Neue Regeln für Energieversorger

Wärmepumpe
Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu

Einleitung

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Im Einzelnen:

Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.

Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Weitergehende Fragen und Antworten (FAQ-Liste):

1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?

Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.

Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.

2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?

Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt? Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?

Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.

Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.

Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.

Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.

Förderung für energieeffiziente Gebäude

Quelle: BMWK 24.01.2022

Strom- und Gaspreise steigen drastisch: Warum Verbraucher jetzt rasch reagieren müssen

Zum Jahreswechsel gibt es eine regelrechte Preisexplosion auf der Strom- und Gasrechnung. Verbraucher haben dann Sonderrechte – müssen aber auf Fristen achten.

Wer in diesen Tagen eine E-Mail von seinem Energieversorger bekommt, sollte lieber genau hinschauen. Die Chancen stehen gut, dass der eigene Strom- und Gasversorger eine Preiserhöhung ankündigt, die es in sich hat.

Mehr als 280 Strom- und 515 Gasanbieter haben das für Januar und Februar bisher gemacht. Der Winter ist da und Deutschlands Verbraucher bekommen jetzt die Quittung für die seit Monaten anhaltende Energiepreiskrise.

Besonders schnell reagieren sollten Kunden, die Schreiben wie diese erhalten: „Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,39 Cent pro Kilowattstunde auf 17,40 Cent pro Kilowattstunde“, teilte der Düsseldorfer Anbieter Wunderwerk vor einigen Wochen seinen Kunden in einem Schreiben mit.

Was viele nicht wissen: Für Kunden, die von solch extremen Preissteigerungen betroffen sind, gilt eigentlich ein Sonderkündigungsrecht. „Das lassen allerdings viele verstreichen“, sagt Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Handelsblatt.

Strom- und Gaspreise steigen

Grundsätzlich lohne sich aufgrund der regelrechten „Ausnahmesituation“ auf dem Strom- und Gasmarkt ein Anbieterwechsel in diesen Zeiten aber nicht in jedem Fall. Sieverding rät Kunden, die bislang noch keine Preiserhöhung bekommen haben, bei ihrem Tarif zu bleiben.

Grundsätzlich lohnt es sich in alternativen zum Heizen oder zur Stromerzeugung jetzt zu investieren, da die Umsetzung oft wegen dem Chipmangel dauern jedoch den Energiebedarf massiv senken können!

Ansonsten haben die normalerweise teureren Kommunalversorger in diesen Zeiten tatsächlich in einigen Städten den günstigsten Tarif. Der Verbraucherschützer empfiehlt deswegen auch nach günstigeren Anbietern zu suchen, „weil Vergleichsportale die Grundversorgungstarife oftmals nicht in ihr Suchergebnis einbeziehen“. Außerdem lohne es sich, auf kurze Vertragslaufzeiten zu achten, um im Zweifelsfalle schneller wechseln zu können. Eins ist allerdings klar: Es wird teuer. 

Vor allem Geringverdiener kommen in Problemlagen

Verbraucher und Verbraucherinnen müssen diesen Winter mit einer Welle von Preiserhöhungen rechnen. Daran ist nicht zuletzt die steigende CO2-Abgabe schuld, andererseits geben die Versorger gestiegene Einkaufskosten an die Kunden und Kundinnen weiter.

Die Preiserhöhungen, die die Stromgrundversorger bislang angekündigt haben, liegen im Durchschnitt bei knapp 40 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden (kWh) bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 649 Euro pro Jahr.

Bei Gas betragen die Preiserhöhungen im Durchschnitt 34,5 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 518 Euro pro Jahr.

Strom- und Gaspreise steigen

So hat sich der Strompreis an der Börse seit Jahresbeginn von knapp 59 Euro die Megawattstunde auf rund 240 Euro etwa vervierfacht. Der Gaspreis hat sich zwischenzeitlich ebenfalls vervielfacht. Wer eine Ölheizung im Keller hat, der hat es auch nicht leichter. Der Preis für ein Barrel der Nordseesorte Brent ist seit Januar um knapp 75 Prozent gestiegen.

Die steigenden Energiepreise werden für Geringverdiener immer öfter zur Existenzfrage. Das zeigt eine Analyse der spezialisierten Energieschuldenberatung der Verbraucherzentralen Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Für die meisten deutschen Versorger dürfte die Energiepreiskrise hingegen nicht gleich zu existenziellen Risiken führen. Zwar gab es bereits eine Reihe von Pleiten infolge der Rally – Otima Energie AG, Smiling Green Energy und Lition Energie aus Berlin sind nur die jüngsten aus einer Reihe von Insolvenzen im Stromsektor. Unternehmen wie Eon, kommunale Stadtwerke und andere sichern sich aber meist über langfristige Lieferverträge zu festen Preisen ab – sogar ein bis zwei Jahre im Voraus. Für das Neukundengeschäft gilt das allerdings nicht. Die Lücke zwischen den Angebotspreisen, mit denen neue Verträge beworben werden, und den Rekordkosten, zu denen das zusätzliche Erdgas oder der Strom im aktuellen Großhandel eingekauft werden müssen, ist schlicht zu groß, um daraus noch Gewinn zu schlagen. In der Folge steigen die Preise.

Strom- und Gaspreise steigen

Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze indessen steigen die Strompreise weiter

Das Wichtigste zu Photovoltaik Förderung in Kürze

Mit der eigenen Photovoltaikanlage können Investitionsrenditen zwischen 6 – 8% erzielt werden.

  • Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang einen festen Vergütungssatz für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde.
  • Im Januar 2022 liegt die Einspeisevergütung bei 6,83 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp.
  • Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Einspeisevergütung aktuell bei 6,63 Cent pro kWh.
  • Für Anlagen größer als 40 kWp erhalten Sie 5,19 Cent pro kWh.
  • Viele Bundesländer, Städte und Kommunen bieten 2022 eigene attraktive regionale Förderprogramme für Photovoltaik.
  • Diverse Energieversorgungsunternehmen stellen ihren Kunden Fördermittel für die Errichtung ihrer Photovoltaikanlage bereit.
  • Vor einer Entscheidung sollten sämtliche Fördermöglichkeiten geprüft werden. Hier kostenlos und unverbindlich von uns beraten lassen.

Für Januar und Februar 2022 kündigten insgesamt 280 der rund 800 regionalen Versorger in Deutschland Strompreiserhöhungen von im Schnitt 7,6 Prozent an, was zu durchschnittlichen Mehrkosten von knapp 100 Euro pro Jahr für die Kunden führt.

Auch Steuern und Umlagen bestimmen den Preis

Bei diesen Ausführungen gilt es zu berücksichtigen, dass sich der Endpreis für den Verbraucher in Deutschland zum größten Teil aus Steuern, Abgaben Umlagen und Netzentgelten zusammensetzt. Stromeinkauf und Vertriebsmargen machen nur weniger als ein Viertel des Endpreises aus (s. Grafik). Der größte Preistreiber beim Strom ist also der Staat mit Steuern und Umlagen.

Beim Gas schlagen die eigentlichen Produkt- und Vertriebskosten immerhin mit knapp 49 Prozent, also fast der Hälfte zu Buche; beim Heizöl sind es rund 59 Prozent (s. Grafiken)

Discount-Stromhändler stellen Lieferungen ein

Für viele Kunden von Billiganbietern von Strom und Gas, die sich wegen günstigerer Konditionen in der Vergangenheit von den Grundversorgern verabschiedet haben, kommt es zurzeit knüppeldick. Es gibt nämlich reihenweise Insolvenzen von Anbietern, die mit zu niedrigen Tarifen geworben hatten und jetzt nicht mehr die explodierenden Preise am Spotmarkt bezahlen können. 

Bei einem Lieferstopp von Strom oder Gas gehen betroffenen Kunden in Deutschland zwar nicht das Licht oder die Heizung aus, denn sie werden automatisch von den Grundversorgern (oft sind das die Stadtwerke) übernommen. Doch dort landen sie zwangsläufig in Tarifen für Neukunden (Ersatzversorgung), und die sind teuer.

So sollten beispielsweise Neukunden der Kölner Rheinenergie seit dem ersten Januar mehr als doppelt so viel für Strom wie Bestandskunden zahlen, nämlich 72,8 Cent pro Kilowattstunde statt 30,76 Cent. Und ein Wechsel in einen anderen Tarif, wie in früheren Zeiten üblich, war bei der Rheinenergie und anderen Grundversorgern zunächst nicht möglich. Der Grund: Alleine in Köln können Zehntausende Kunden betroffen sein, deren Anbieter Pleite gemacht haben oder unrentable Verträge kündigten. Für diese Verbraucher muss nun teurer Strom zu hohen Preisen auf den täglichen Spotmärkten zugekauft werden. Daran ändert auch die leichte Entwarnung kaum etwas: Seit dem 5. Januar bietet der Versorger wieder Wahltarife an. Wer sich als Neukunde dafür entscheidet, muss mit mindestens 42,82 Cent pro Kilowattstunde immer noch gut 40 Prozent mehr als Bestandskunden zahlen.


Unterschied zur Indach-Photovoltaik-Anlage
Weniger bekannt als Solardachziegel sind sogenannte Indach-Photovoltaik-Anlagen. Diese werden zwar auch anstelle von Dachziegeln verbaut und dichten das Dach ab, aber sie werden als zusammenhängende Module installiert, was in der Regel mit geringeren Kosten als bei Solardachziegeln verbunden ist. Optisch sind Indach-Anlagen aufgrund ihrer großen zusammenhängenden Flächen etwas auffälliger, die Module sind jedoch fast auf einer Höhe mit der übrigen Dacheindeckung.

Bild: Energieheld Tipp
Solardachziegel sind insgesamt weitaus weniger praktisch als es zu Beginn erscheinen mag. Jeder einzelne Ziegel muss gesondert verlegt und verkabelt werden, was sich auch in den Kosten niederschlägt – der Wegfall der herkömmlichen Dachziegel hat dabei preislich nur wenig Gewicht. Indach-Photovoltaik-Anlagen sind bei ähnlicher Optik deutlich günstiger.

Quelle: © autarq GmbH / youtube.com

Photovoltaik vom Fachmann

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Vorteile, Nachteile und Einsatzbereiche
Bild: Vorteile und Nachteile von Solardachziegeln
Dachdecken komplett mit Solardachziegeln | © Autarq GmbH
Für Solardachziegel gibt es eigentlich nur einen Einsatzbereich: Wenn die Optik wichtiger als die Wirtschaftlichkeit ist, dann kommen sie zum Einsatz. Der Umwelt tun Sie natürlich trotzdem etwas Gutes und Verluste sind ebenfalls unwahrscheinlich.

Echte finanzielle Gewinne gibt es jedoch meist nur mit herkömmlichen Photovoltaik- oder Indach-Anlagen. Zu den allgemeinen Nachteilen zählen bei Solardachziegeln nicht nur die Kosten, sondern auch die Störanfälligkeit der einzelnen Steckverbindungen – eine Fehlersuche kann hier lange dauern und teuer werden! Als Vorteil kann eigentlich nur die Optik angesehen werden.

Insgesamt ist die Bilanz für Solardachziegel zumindest im Neubau oder bei einer grundsätzlichen Neueindeckung nicht verheerend. Wem die Optik wichtig ist, der muss draufzahlen, aber unterm Strich ist das Ganze immer noch günstiger als überhaupt keinen PV-Strom zu nutzen. Das gilt besonders für denkmalgeschützte Bauten, die ohnehin neu eingedeckt werden müssen: Hier sind Solardachziegel oft die einzige Möglichkeit der PV-Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. Wirklich teuer wird es dagegen, wenn vorhandene Ziegel gegen die Solar-Variante getauscht werden sollen.

Vorteile Nachteile
Unauffälliges Aussehen Bei genauerer Betrachtung als Solardachziegel erkennbar
Alle Ziegel lassen sich einzeln austauschen Jeder einzelne Solardachziegel ist störanfällig
Nur ca. 14 % höhere Kosten im Neubau Ca. 140 % höhere Kosten im Bestandsbau
Solardachziegel lassen sich auch im Denkmalschutz verwenden
Übliche Kosten für Solardachziegel
Bild: So viel Kosten Solardachziegel
Übliche Kosten für Solardachziegel (mit Einbau) | © Autarq GmbH
Bei den Kosten für Solardachziegel kommt es natürlich ganz auf den Anbieter, die Größe der Ziegel und die Dachform an. Für unsere beispielhaften Berechnungen legen wir die Solardachziegel der Firma autarq zugrunde.

Die Preise für einzelne Ziegel haben eigentlich wenig Aussagekraft, aber rechnet man die gesamten Kosten einer Anlage (inklusive Einbau) auf einen einzelnen Ziegel herunter, dann sollten Sie von mindestens 25 Euro pro Solardachziegel ausgehen. Pro Ziegel sind ca. 0,07 Quadratmeter Dachfläche realistisch.

Mit 50 Quadratmetern (ein normales Dach hat meist etwa 100 m²) der Solardachziegel schafft die Anlage 6 bis 7 Kilowatt-Peak, was ganz grob 5.000 bis 5.800 Kilowattstunden Strom pro Jahr entspricht – vollkommen ausreichend für ein Einfamilienhaus. Rechnet man die übrige Arbeit am Dach heraus und berücksichtigt nur das Verlegen der Solardachzeigel, dann kostet Sie die ganze Anlage etwa 18.000 bis 21.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Solardachziegel Eigenschaften
Kosten pro Ziegel (mit Einbau) mind. 25 € pro Stück
Fläche pro Solardachziegel ca. 0,07 m² pro Ziegelilowatt-Peak pro m² ca. 0,13 kWp pro m²
Deutlich teurer wird es im direkten Vergleich, wenn die alte Dacheindeckung erst entfernt werden muss, um die Solardachziegel verlegen zu können. Bei so einem nachträglichen Einbau im Bestandsbau ist eine herkömmliche Aufdach-Photovoltaik-Anlage erheblich günstiger (8.000 bis 9.000 Euro mit Einbau).

Preissteigerung
Betrieb lohnt sich nicht mehr Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Energiepreisschock lässt Kunden zittern

Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Preise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im Großhandel haben sich die Preise für Strom und Gas vervielfacht. Das bekommen auch immer mehr Industriebetriebe und Verbraucher zu spüren. Manche Gaslieferanten sind schon pleitegegangen. Der Mittelstandsverband fordert deshalb einen Energiegipfel mit der Bundesregierung.

Der deutsche Mittelstand schlägt wegen explodierender Preise für Strom und Gas Alarm. Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sprach von einer Bedrohung für “Wachstum, Beschäftigung und den über Jahrzehnte erarbeiteten Wohlstand” und forderte die Einberufung eines Energiegipfels. Wie das “Handelsblatt” berichtet, haben erste Unternehmen ihre Produktion in Deutschland bereits eingestellt, da sie aufgrund steigender Energiekosten nicht mehr rentabel sei.

RATGEBER 04.01.22

Horrende Zusatzkosten Preisexplosion erschüttert Strom- und Gaskunden

Betroffen sind energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, Stahl- und Aluminiumhütten oder Papierhersteller. “Wir haben uns entschlossen, an unserem Produktionsstandort in Freital eine Produktionslinie komplett abzustellen. Das gilt auf unbestimmte Zeit”, zitiert das “Handelsblatt” den Geschäftsführer der Glashütte Freital, Stefan Jugel. “Auf der Basis der aktuellen Energiekosten macht die Produktion keinen Sinn. Die Energiekosten sind höher als der Umsatz”, sagte Jugel.

Bereits vor Monaten hatten erste energieintensive Fabriken in Großbritannien den Betrieb eingestellt, darunter etwa Düngemittelhersteller. Derartige Produktionsunterbrechungen treffen indirekt weitere Bereiche der Wirtschaft und die Verbraucher. So wirkt sich die Knappheit von Düngemitteln bereits auf die globalen Lebensmittelpreise aus. Auch die Produktion vieler Baustoffe, deren Preis im vergangenen Jahr schon stark gestiegen war, benötigt große Mengen Energie.

In Deutschland war vor allem der Preis für Gas, das sowohl in vielen Industriebetrieben zur Wärmeerzeugung als auch in der Stromerzeugung und zum Heizen für Privathaushalte eingesetzt wird, in der zweiten Jahreshälfte 2021 förmlich explodiert. Die als Richtwert für den europäischen Gasmarkt geltenden niederländischen Gas-Terminkontrakte stiegen im Jahresverlauf um mehr als das Zehnfache. Zum Jahreswechsel brachen die Preise zwar zeitweise wieder um mehr als die Hälfte ein. Damit liegen sie aber immer noch um ein Vielfaches über dem langjährigen Preisniveau.

Eon-Chef prophezeit unseriösen Gaslieferanten die Pleite

WIRTSCHAFT 08.11.21

Internationaler PreisvergleichDeutschland hat teuersten Strom der G20

Dieser Preisanstieg ist für viele Energielieferanten, die mit ihren Kunden langfristig stabile Preise vereinbart haben, ohne sich selbst entsprechend abzusichern, zum Problem geworden. Zuletzt waren auch in Deutschland verschiedene Energieanbieter wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies betrifft nicht nur den Gasmarkt. Mehrere Stromanbieter mussten beispielsweise in den vergangenen Monaten Insolvenz anmelden. Das wiederum führt zu Preisschocks für Privatverbraucher und Unternehmen, die in der Regel zwar vom regionalen Grundversorger weiter beliefert werden, meist aber zu viel höheren Preisen.

“Einige Unternehmen haben Schwierigkeiten, für Januar oder Februar Gaslieferverträge zu bekommen, die eine kostendeckende Produktion ermöglichen. Das könnte in Einzelfällen die Produktion gefährden”, sagte Christoph René Holler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Keramischen Industrie, dem “Handelsblatt”.

WIRTSCHAFT 04.12.21

Ölpreis sinkt, Gas bleibt knapp Nur Putin kann Europas Gaskrise abwenden

Die Situation könnte sich trotz zuletzt wieder gesunkenen Börsenpreisen für die Energieträger noch verschärfen. In Deutschland dürften auf Dauer Dutzende Gas-Firmen verschwinden, sagte Eon-Chef Leonhard Birnbaum kürzlich der “Rheinischen Post”. Birnbaum begrüßte dies als Marktbereinigung: “Um die unsoliden Spekulanten, die die Kunden im Regen stehen lassen und das Weite suchen, ist es nicht schade”. Der Eon-Chef warnte zudem vor Engpässen.Weltweit habe die Nachfrage nach der Corona-Rezession angezogen, Deutschland sei mit unterdurchschnittlich gefüllten Gasspeichern in den Winter gegangen, hinzu kämen politische Unsicherheiten. “Wenn der Winter jetzt sehr kalt wird, könnten wir unerfreuliche Überraschungen erleben.” Er schloss aber aus, dass Häuser deswegen kalt bleiben müssten: “Natürlich werden Haushalte weiter beheizt”, sagte er der “Rheinischen Post”. “Es wird nicht kalt, aber teurer für die Bürger.

Preissprünge als “Brandbeschleuniger”

Markus Jerger sieht die Bundesregierung in der Pflicht, gemeinsam mit der Wirtschaft nach tragfähigen Lösungen für das Problem der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen zu suchen. “Der Mittelstand erwartet von einem solchen Energiegipfel wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung und damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.”

WIRTSCHAFT 07.10.21

Schutzschild, Steuern, Schecks So kämpft Europa gegen den Energiepreisschock

Jerger verwies auf eine aktuelle Unternehmerumfrage des Verbandes. Mehr als 90 Prozent der Mittelständler rechneten damit, dass die Preise für Energie in Zukunft noch steigen werden. “Gleichzeitig sehen sich über 50 Prozent nicht imstande, die explodierenden Energiepreise zu schultern.” Die Preissprünge an den Strombörsen wirkten wie ein Brandbeschleuniger für die Energiekosten der produzierenden Unternehmen.

Ein erster Schritt sei die Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Durchschnitt. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, dass die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis zum 1. Januar 2023 beendet werden soll. Stromintensivem Unternehmen hilft das allerdings weniger als den Privatverbrauchern, denn sie müssen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa 05.01.2022

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Seit dem vergangenen Herbst gibt es sie: Die Energiepreiskrise. Zuerst schossen die Kosten für Erdgas in die Höhe, dann die für Strom. Von Rekord zu Rekord hangelten sich die Preise an den Spotmärkten. Am niederländischen Handelspunkt TTF kostete eine Kilowattstunde Gas knapp 150 Euro, an der Strombörse Epex Spot gab es zuletzt Ausschläge von bis zu 500 Euro für eine Kilowattstunde Strom, lieferbar am Folgetag.

Das Vergleichsportal Verivox meldete im Dezember, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr ab Januar 2022 im Schnitt mit einem jährlichen Plus von 329 Euro rechnen muss. Es ist eine Entwicklung, die Verbraucher belastet, Unternehmen zum Teil in ihrer Existenz gefährdet und die Politik unter Druck setzt. Aber was bedeutet das für das neue Jahr? Was treibt die Preise? Ist demnächst endlich Schluss mit der schmerzhaften Rekordjagd? Oder ist die Preistreiberei schlicht der neue Normalzustand, die neue Wirklichkeit?

 Putin führte den Europäern ihre Abhängigkeit vor

Im Herbst war es zunächst die konjunkturbedingt hohe Nachfrage nach Flüssiggas (LNG) in Asien und gleichzeitig Lieferengpässe für Erdgas über Pipelines in Europa, die Erdgas in Europa knapp und teuer werden ließ. Hinzu kam der Streit über die Zertifizierung der Ostsee-Gas-Pipeline Nord Stream 2. Gazprom, Deutschlands wichtigster Erdgas-Lieferant, hielt sich zwar penibel an Verträge, schickte aber auch nicht mehr Gas als vereinbart. Die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa waren schon vor Beginn der Heizperiode nicht so befüllt, wie es um diese Jahreszeit eigentlich üblich und nötig ist. Der russische Staatskonzern und damit der Kreml und der russische Präsident Wladimir Putin, zeigten den Europäern, wie abhängig die von den Lieferungen aus dem Osten sind.

Die hohen Preise kamen mit Verzögerung bei den Verbrauchern an, aber mittlerweile werden die mit voller Härte getroffen. Zuletzt waren vor allem die Kosten für Strom und fürs Heizen explodiert. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent. „Noch nie zuvor mussten private Haushalte so viel für Heizung, Strom und Sprit bezahlen“, hieß es. Und die Preisspirale dreht sich weiter. Allein für den Januar haben nach Verivox-Angaben 486 Gasversorger Preiserhöhungen angekündigt, im Schnitt um 22,7 Prozent. Beim Strom haben 260 Anbieter Erhöhungen angekündigt, im Schnitt um 7,1 Prozent. Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet das jährliche Mehrkosten von etwa 91,10 Euro.

 „Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht“

Verbraucherschützer empfehlen, Preise jetzt genau zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, vor allem wenn der drastisch die Preise erhöht. Aber sie ermahnen die Politik auch, für sozialen Ausgleich zu sorgen – etwa durch eine Erhöhung des Wohngelds. Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. Ende 2020 profitierten bundesweit rund 620.000 Haushalte von dieser Sozialleistung. Die Höhe hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Miet- beziehungsweise Wohnkosten ab. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel versprochen: „Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen.“ Und Bundeskanzler Olaf Scholz sagte in seiner ersten Regierungserklärung im Dezember: „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise werden wir darauf achten, dass Energie kein Luxusgut wird. Eine warme Wohnung ist ein Grundrecht.“

 EEG-Umlage wird drastisch gesenkt

An sich werden Verbraucher gerade beim Strom ab Januar entlastet. Die EEG-Umlage, mit der Verbraucher beim Strom belastet werden, sinkt von 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 3,7 Cent, den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Ab Januar 2023 möchte die Ampel diese Umlage sogar ganz abschaffen. Tatsächlich hilft diese Preisminderung angesichts der marktgetriebenen Kostensprünge derzeit allerdings kaum. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Energiepreise politisch gewollt höher werden, um den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien zu beschleunigen.

So wird der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 2022 von 25 auf 30 Euro steigen – das treibt die Kosten für Erdgas, aber auch für Benzin und Diesel. Wenn Markt und Politik die Preise mal spontan, mal gezielt in die Höhe schießen lassen, wird die Frage nach dem Ausgleich für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur steten sozialen Frage. Die Bundesregierung plant deshalb unter anderem, ein Klimageld auf den Weg zu bringen. Die Details sollen 2022 konkretisiert werden.

Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit schon früher zu einem gewaltigen Problem werden. Mehrere kleinere Energieversorger mussten in den vergangenen Wochen auch in Deutschland Insolvenz anmelden. Sie hatten ihre Preise nicht langfristig abgesichert und waren dadurch gezwungen, sich an den Spotmärkten einzudecken – und waren nicht in der Lage, die hohen Preise dort zu zahlen. Der Druck auf diese Unternehmen – und dann indirekt auf ihre Kunden bleibt vorerst weiterbestehen. Energieintensive Unternehmen, etwa Aluhütten, Chemie- oder Papierproduzenten, sind von den Energiekosten besonders betroffen. Wer hier nicht langfristig abgesichert ist, kommt ins Trudeln. Manche Unternehmen haben die Produktion sogar eingestellt und verkaufen Strom weiter, weil das mehr abwirft, als selbst die eigene Produktion hochzufahren.

Schwankungen gehören zum neuen Normal

Sicher ist dabei: Gerade in Deutschland wird es auf Jahre absehbar Schwankungen vor allem bei der Stromversorgung geben – bei einem drastischen Anstieg der Nachfrage. 2022 geht das letzte Atomkraftwerk vom Netz, dazu plant die Ampelkoalition den Kohleausstieg „idealerweise“ bis 2030. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix wird hochgefahren, 80 Prozent sollen die grünen Energien am Bruttostromverbrauch im selben Jahr  ausmachen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg  und wetterbedingte Ausfälle, die nur schwer auszugleichen sind, werden zum „new normal“ gehören, zum neuen Normalzustand. Das wird sich auch auf die Preise auswirken. Ob die allerdings dauerhaft auf dem derzeitigen sehr hohen Niveau verharren, hängt davon ab, wie kalt der Winter wird und wie lange sich der Streit um russisches Gas und damit vor allem die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 hinziehen wird. Die Bundesnetzagentur hat verkündet, dass sie vor der zweiten Jahreshälfte 2022 keine Entscheidung über die Zertifizierung von Nord Stream 2 erwartet.

Quelle: Wirtschaftswoche 30. Dezember 2021

Die Preise für Gas und Strom sind 2021 explodiert. Wie wird das im neuen Jahr weitergehen? Für Wirtschaft und Unternehmen dürften die hohen Preise in nächster Zeit in jedem Fall zu einem gewaltigen Problem werden.

Die Preise für Gas und Strom

Strom und Gaspreise Explodieren

Strom und Gaspreise Explodieren

Wir von Energy4home versuchen “so gut es geht” zu helfen!!!

Jeder ist betroffen, eine Verdopplung der Strompreise ist abzusehen und die Alternative zu wechseln hilft nur temporär falls der Anbieter nicht pleite geht beim Gas ist es nicht besser!

Unser Lösungsansatz:

Autarkie so gut es geht, so schnell wie möglich;

Um eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu beauftragen müssen Sie folgendes tun:

Mieter:

  • lassen Sie uns Ihren Strom-Gas-Tarif überprüfen (Konditionen wie bei den bekannten Profilen, Sie verlieren nix, Sie sparen sich Zeit)
  • Beratungstermin für den Vermieter mit uns vereinbaren, damit wir Kontakt zu Ihm aufnehmen können.
  • Eigenheimbesitzer:

  • Entweder Formular für eine Brennstoffzelle ausfüllen um ein Angebot zu erhalten,
  • oder wenn möglich das Formular für eine Vitocal 252-A auswählen um ein Angebot zu erhalten,
  • eine PV würde separat angeboten werden,
  • da wir ein Zusammenschluss von Spezialisten sind

    In jedem Fall rufen wir Sie an, um die genauen Rahmenbedingungen und Wünsche zu erfragen.

    Wir sind fullservice-Anbieter, das bedeutet Sie müssen sich nahezu um nix zu kümmern!

    Wir haben ein Tool entwickelt, mit dem Sie ohne lästigen Vertreterbesuch uns Ihre technischen Gegebenheiten übermitteln können. Das hilft uns und Ihnen Angebote die technisch nicht umsetzbar zu vermeiden und die Angebote die wir Ihnen schicken soweit zu optimieren das es reibungslos funktioniert.

    Gewünschter Lieferbeginn: schnellstmöglich
    Derzeitiger Stromanbieter: Ihr lokaler Grundversorger
    Kundennummer: Lassen Sie das Feld leer oder füllen es mit „Unbekannt“, sofern ihr neuer Anbieter eine Kundennummer voraussetzt
    Ihr neuer Versorger wird Ihren Auftrag so schnell es geht prüfen und die Belieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beim Netzbetreiber anfragen.
    Senden Sie uns Ihre letzte Abrechnung vollständig über das Formular

    Wir bieten nur von der Bundesnetzagentur genehmigte Anbieter
    In unserem Angebot zeigen wir Ihnen nur Tarife an, die die Bundesnetzagentur als Energieversorger zugelassen hat. Auch Grünwelt/ Stromio ist von der Bundesnetzagentur zugelassen. Als unabhängiger Vermittler werden wir Ihnen auch weiterhin einen transparenten und neutralen Marktvergleich über alle diese Anbieter in Deutschland bieten. Der Belieferungsstopp ist sehr bedauerlich, aber sicherlich auch der absolut außergewöhnlichen Kostenexplosion im Strommarkt geschuldet, die manche Anbieter in diesem Ausmaß nicht rechtzeitig haben kommen sehen.

    Billig-Stromanbieter in der Krise – das gilt für Kunden

    Der Stromanbieter Stromio stellt plötzlich die Lieferung ein. Hunderttausende Kunden sind betroffen. Bereits zuvor hatten die Schwesterunternehmen Gas.de und Grünwelt Gas-Lieferungen eingestellt. Undo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt die wichtigsten Fragen für betroffene Kunden.

    Was das für Ihre Stromversorgung bedeutet
    Ihre Versorgung mit Strom ist zu jederzeit gesichert – das ist sogar gesetzlich garantiert. Seit dem 22.12.2021 werden Sie von Ihrem lokalen Grundversorger im Ersatzversorgungstarif mit Strom beliefert. Sollten Sie nicht erneut wechseln, gehen Sie drei Monate später automatisch in den Grundversorgungstarif über. Dieser ist in der Regel preisgleich zum Ersatzversorgungstarif. Sie müssen sich um nichts kümmern, alle diese Schritte erfolgen automatisch.

    Das passiert mit Ihren Boni und Abschlägen
    Neukundenboni werden zeitanteilig im Rahmen der Endabrechnung ausbezahlt. Grünwelt/ Stromio wird Ihnen die Endabrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Belieferung zukommen lassen. In der Endabrechnung müssen auch eventuell zu viel gezahlte Abschläge verrechnet werden. Der Anbieter hat zugesagt, dass keine Abschlagszahlungen mehr eingezogen werden. Sie können zudem sicherheitshalber das SEPA-Mandat widerrufen. Wenn Sie für die Überweisung Ihrer monatlichen Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten Sie diesen entsprechend beenden.

    Zählerstand ablesen
    Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre Strom-Zählerstände zeitnah abzulesen und zu dokumentieren. Dies erleichtert eine korrekte Abrechnung. Die Daten sollten Sie auf Nachfrage (per Post oder E-Mail) dem Strom-Netzbetreiber mitteilen.

    Das können Sie tun – ein erneuter Wechsel kann sinnvoll sein
    Wir empfehlen Ihnen zeitnah die Preise der Ersatzversorgung Ihres lokalen Strom-Grundversorgers mit denen der alternativen Stromanbieter zu vergleichen, um mögliche Mehrkosten zu vermeiden.
    Aufgrund der extremen Strompreissteigerung im Dezember 2021 kalkulieren mehrere Anbieter aktuell ihre Tarife neu und es kann vorübergehend zu einem eingeschränkten Angebot an alternativen Stromtarifen kommen. Daher kann auch der Grundversorgungstarif zeitweise günstige Konditionen bieten. Prüfen Sie bei Ihrem Grundversorger genau, ob abweichende Neukundenpreise in der Ersatzversorgung aufgerufen werden. Diese Preise für Neukunden sind oftmals deutlich höher. Sie können Ihren Vergleichstarif bei CHECK24 entsprechend anpassen. Beachten Sie zudem, dass Grund- und Ersatzversorgungstarife keine Preisgarantie bieten und es in diesen Tarifen jederzeit zu Preiserhöhungen kommen kann. Tarife der Ersatzversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit kündigen und dann erneut wechseln.

    Weitere Informationen zur aktuellen Lage im Strommarkt

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    Nutzen Sie einen Tarif mit mindestens 12 Monaten Preisgarantie. Dies ist bei allen von uns angebotenen Tarifen sichergestellt. So schützen Sie sich vor weiter steigenden Preisen.

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    In unserem Angebot zeigen wir Ihnen nur Tarife an, die die Bundesnetzagentur als Energieversorger zugelassen hat. Auch Grünwelt/ Stromio ist von der Bundesnetzagentur zugelassen. Als unabhängiger Vermittler werden wir Ihnen auch weiterhin einen transparenten und neutralen Marktvergleich über alle diese Anbieter in Deutschland bieten. Der Belieferungsstopp ist sehr bedauerlich, aber sicherlich auch der absolut außergewöhnlichen Kostenexplosion im Strommarkt geschuldet, die manche Anbieter in diesem Ausmaß nicht rechtzeitig haben kommen sehen.

    Billig-Stromanbieter in der Krise

    Strom-und Gastarife
    STEIGENDE STROM- UND GASPREISE: HINTERGRÜNDE UND AKTUELLE INFOS

    STEIGENDE STROM- UND GASPREISE: HINTERGRÜNDE UND AKTUELLE INFOS

    In diesem Jahr spielten die Energiemärkte in Europa verrückt – und das treibt 2022 die Preise für Strom und Gas in die Höhe. Wir haben aber Vorschläge gemacht, wie der rasche Ausbau von Windkraft und Photovoltaik die Energiepreise künftig stabilisieren kann.

    Aktualisierung vom 7.12.21, 12.00:

    Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind derzeit sehr volatil und bewegen sich auf historisch hohen Niveaus. Von dieser Preisrallye sind auch Ökoenergieversorger betroffen. Aufgrund der derzeit extrem hohen Beschaffungskosten für Strom und Gas können viele Anbieter neue Kunden momentan nicht mehr zu unseren aktuell geltenden Konditionen versorgen.

    Im Sinne Ihrer Bestandskunden haben viele sich deshalb dazu entschieden, vorübergehend keine Neukunden mehr unter Vertrag zu nehmen. Sie bedauern diesen Schritt, der aufgrund der aktuellen Marktsituation leider bis auf Weiteres notwendig ist, und hoffen, bald wieder neue Kunden begrüßen zu können. Gerade jetzt, wo die Energiemärkte aus den Fugen zu geraten scheinen, stellt sich die Frage nach den Ursachen einer des rasanten Auf und Ab der Strom- und Gaspreise: Ein Grund ist, dass sich die Weltwirtschaft im Laufe des Jahres 2021 von der Krise durch die Covid-19-Pandemie wieder zu erholen begann. Das führte auch zu einem unerwartet starken Anstieg der weltweiten Kohle- und Erdgasnachfrage. Zugleich war das Angebot für Kohle und Erdgas für Lieferungen nach Europa im Herbst 2021 überdurchschnittlich knapp. Fatih Birol, der Leiter der Internationalen Energieagentur in Paris, spricht im Zusammenhang mit den Gaslieferungen von „geplanten und ungeplanten Produktionsunterbrechungen“. Das weist in Richtung eines Landes, von dessen Handeln auch die EU abhängt: Russland.  Das mangelnde Energieangebot und andere Effekte – etwa die Rolle von Spekulanten – führten dazu, dass die Handelspreise für Kohle und Erdgas in Europa, aber auch in Deutschland neue Höchstwerte erreichten.

    „Solch eine Preisexplosion hat es noch nie gegeben“, sagt Johann Schmidt, der Leiter der Energiewirtschaft bei Green Planet: Im Oktober schoss der Gaspreis auf fast 70 Euro. Im Sommer noch lag er bei 15 Euro je Megawattstunde. Auch Öl verteuerte sich von 20 auf 80 Euro je Barrel. Was auf den ersten Blick wie ein Problem nur für Vielfahrer mit dem Auto, Flugreisende und energieintensive Unternehmen wirkt, trifft tatsächlich alle Verbraucher. Und damit auch Ökoenergiegenossenschaften wie Green Planet Energy. Denn weil die Preise für Ökoenergie sich an den Börsenpreisen für fossiles Gas, Öl und Kohle orientieren, wird auch der Einkauf erneuerbarer Energieträger wie Biogas oder Wind- und Solarstrom teurer.

    Die aktuelle Verknappung von Erdgas ist politisch gewollt

    „Die Verknappung war und ist politisch gewollt. Darüber ist sich der Energiehandel einig“, sagt Johann Schmidt. Die Indizien: Gazprom weigerte sich, Gas durch ukrainische Pipelines zu liefern. Deren Kapazität wurde teils nur zu einem Drittel genutzt. Im niedersächsischen Rehden wiederum betreibt der russische Staatskonzern über eine Tochterfirma Europas größten Gasspeicher. Der war 2021 lange fast leer und Mitte September nur halb voll. Solch knappe Speicherstände kurz vor der Heizsaison gab es viele Jahre nicht. Fatal: Denn Deutschland braucht russisches Gas, etwa für die Wärme von Millionen gasbeheizten Wohnungen. Der Marktanteil russischer Konzerne, vor allem Gazprom, liegt im Gassektor bei über 60 Prozent. Liefert der Riese Gazprom weniger, als nachgefragt wird, können die Zwerge das nicht ausgleichen – und Panik im Markt treibt die Preise durch die Decke.

    „Russland macht durch das Abdrehen des Gashahns Druck, damit Europa die umstrittene Pipeline North Stream 2 genehmigt“, gibt Schmidt die verbreitete Überzeugung der Energiehändler wieder. Als ob es noch eines Beweises für den Einfluss des Kremls auf den Gasmarkt bedurft hätte, erbrachte ihn Präsident Putin persönlich: Zwei Interviews mit der Ankündigung größerer Lieferungen reichten, um den Preis jeweils auf Talfahrt zu schicken (siehe auch Grafik 1).

    Viele Anbieter kaufen langfristig im Voraus ein

    „Die Energiepreise werden an Spot- und Terminmärkten der Börsen gebildet“, sagt Johann Schmidt von Green Planet Energy.“ Ob sie steigen oder fallen, erläutert unser Chefeinkäufer, hängt von diversen Faktoren ab: wie stark der Wind weht und die Sonne scheint, vom Preis für CO2-Emissionszertifikate und vor allem von den Preisen für Gas, Kohle und Öl. Sind die hoch, etwa aufgrund der Nachfrage durch starkes Wirtschaftswachstum, steigen parallel auch die Preise für Ökostrom oder Biogas. „Wir selbst kaufen zwar nie an der Börse ein, sondern immer direkt von Ökokraftwerksbetreibern oder deren Vermarkten. Zudem kaufen wir den größten Teil unseres Stroms schon ein bis zwei Jahre im Voraus. Doch auch wir müssen manchmal Mengen relativ kurzfristig zukaufen, weil wir trotz unserer Prognosen vorab nie wissen, wie viel Energie unsere Kunden wirklich verbrauchen“, erklärt Schmidt.

    Nils Müller, Vorstand von Greenpeace Energy

    Produzenten etwa von Windstrom orientieren sich am – aktuell extrem hohen – Preisniveau an den Börsen, wenn sie Strom verkaufen. Für die Energiegenossenschaften sind die hohen Marktpreise daher eine Herausforderung. Denn um die auch wegen eines unerwartet starken Kundenwachstums entstandene Lücke zwischen Prognose und Verbrauch zu schließen, musste er in der Preiskrise zwar nur kleine Teile nachkaufen. Das aber waren teure Deals, weil auch die Ökoenergieproduzenten höhere Preise forderten. Immerhin: Die absoluten Preisspitzen zu Ende Oktober konnten Schmidt und sein Team „aussitzen“. „Alles in allem“, sagt Nils Müller, einer der beiden Vorstände von Green Planet Energy, „ist die Versorgung unserer Bestandskunden aber aufgrund unseres langfristigen Einkaufs trotz dieser außergewöhnlichen Situation gesichert und unsere Preisgarantie bis zum Jahresende 2021 steht.“

    Auf den Strompreis wirken viele Faktoren ein

    Doch auch weitere Faktoren wie die EEG-Umlage oder die Netzentgelte und weitere staatliche Abgaben wirken sich auf den Strompreis aus. „Als nicht profitmaximierende Genossenschaft haben wir hier aber einen klaren Kurs“, sagt Green Planet Energy-Vorstand Müller: „Wir geben, egal ob bei Strom oder Gas, nur die tatsächlichen Mehrkosten an unsere Kunden weiter.“ Und so werden die Strompreise im Jahr 2022 trotz aller Turbulenzen „nur“ um rund 1 Cent je Kilowattstunde ansteigen.

    Zwar ist Deutschland bei den Gaslieferungen vom Goodwill Russlands abhängig, dennoch hat es  Möglichkeiten, durch eigene Maßnahmen mittelfristig die Energiepreise sinken zu lassen: Was die Bundesregierung tun kann, zeigt eine kürzlich veröffentlichte, von Green Planet Energy in Auftrag gegebene Analyse des Berliner Analyse-Instituts Energy Brainpool. Sie macht auf eine der Ursachen aufmerksam, die jetzt auf den Strompreis in Deutschland einwirkt: Je größer der Anteil fossiler Kraftwerke an der Stromerzeugung, desto stärker schlagen die Beschaffungskosten dieser Kraftwerke für Kohle und Gas (sowie für CO2-Zertifikate) auf die Kosten zur Strombereitstellung durch.

    Schneller Ökostrom-Ausbau führt zu sinkenden Stromkosten

    Fazit der Analyse von Energy Brainpool: Das teuerste konventionelle Kraftwerk (rechts) setzt den Preis. Ein verstärkter Zubau von günstigeren erneuerbaren Energien schiebt die teuren fossilen Kraftwerke aus dem Markt. Das senkt den Strompreis.

    Wie aber bekommt man die steigenden Strom- und Gaspreise wieder in den Griff? Die Lösung: Schnell weg von jeglichen fossilen Brennstoffen – hin zu ausschließlich erneuerbaren Energien. Hier besteht gerade in der aktuellen Situation dringender Handlungsbedarf.

    Die Analytiker von Energy Brainpool zeigen ganz klar, wie der beschleunigte Kohleausstieg die Stromkosten sinken lässt. Michael Claußner, Experte bei Energy Brainpool sagt: „Je schneller zusätzliche erneuerbare Energien als Ersatz für die scheidenden Kohlekraftwerke ausgebaut werden, desto seltener müssen vergleichsweise teure, fossile Kraftwerke eingesetzt werden und desto niedriger fällt der Strompreis am Großhandelsmarkt aus.“ Ein Gutes hat die Panik am Gasmarkt: Industrie und Politik lernen gerade, dass sie sich auf allzeit billige fossile Energie nicht verlassen können. Und: dass Windkraft, Photovoltaik und Co. schon jetzt und erst recht in Zukunft für niedrige Energiepreise sorgen – ein starkes Argument für ihren beschleunigten Ausbau.

    Quelle: Green Planet Energy 12/2021

    STEIGENDE STROM- UND GASPREISE: HINTERGRÜNDE UND AKTUELLE INFOS

    AGB
    Strompreisentwicklung 2022

    Hauptursachen für die Strompreisentwicklung 2021/2022

    Die Strompreise steigen 2021/2022 vor allem aus folgenden Gründen stark an:

    • Extremer Anstieg der Börsenpreise für Strom als Folge des Gaspreisanstiegs
    • Engpass bei Strom aus Windkraftwerken; teurer Ausgleich über Kohlekraftwerke (CO₂-Steuer)

    Im Folgenden gehen wir näher auf die einzelnen Ursachen der aktuellen Strompreisentwicklung 2022 ein.

    Strompreisentwicklung 2022: Anstieg der Einkaufspreise

    Die Einkaufspreise für Strom sind bereits im Verlauf des Jahres 2021 stark angestiegen, wobei es ab August zu einer noch extremeren Strompreisentwicklung nach oben kommt. Dies liegt unter anderem daran, dass ab Herbst ein großer Gasmangel auf dem Energiemarkt herrscht.

    Die Folge ist eine Gaspreisentwicklung, die steil nach oben geht. So wird die Stromerzeugung aus Gas teurer. Auch beim Strom aus Kohlekraftwerken kommt es durch die CO₂-Abgaben, welche die Produzenten pro Tonne Kohlendioxid für Zertifikate zahlen müssen, zu einer Verteuerung.

    Strompreisentwicklung 2022: Einfluss der CO₂-Abgabe und Windkraft-Engpass

    Auch wenn im Strompreis keine direkte CO₂-Steuer enthalten ist wie im Gaspreis, hat diese Abgabe auf mehrere Arten Einfluss auf die Strompreisentwicklung 2021/2022. Für den Herbst 2021 wird ein geringeres Windaufkommen als erwartet prognostiziert. Dementsprechend kann weniger Strom über Windkraftwerke erzeugt werden.

    Der Ausgleich muss über Energiequellen erfolgen, die weniger klimafreundlich sind. Dazu zählen z. B. Kohlekraftwerke, die einen hohen CO₂-Ausstoß haben. Entsprechend müssen die Betreiber hohe CO₂-Abgaben zahlen (bzw. teure Zertifikate erwerben), was den erzeugten Strom weiter verteuert.

    Strompreisentwicklung 2022: Einfluss der EEG-Umlage

    Politische Entscheidungen haben großen Einfluss darauf, wie stark Verbraucher preislich beim Strompreis belastet werden. Das liegt am hohen Anteil an Steuern und Abgaben (fast 50 Prozent) am Strompreis.

    Allein die EEG-Umlage macht aktuell über 20 Prozent des Gesamtpreises aus. Sie dient der Förderung von erneuerbaren Energien. Erzeuger von „grünem“ Strom (z. B. Windkraft, Solar, Wasserkraft und Biomasse) erhalten darüber feste Vergütungen.

    Alle Stromanbieter müssen für jede an den Verbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber abgeben. Diese Kosten werden an die Kunden weitergegeben.

    Die Höhe der EEG-Umlage hat sich in den letzten acht Jahren beinahe verdoppelt (2012: 3,592 ct/kWh). 2021 sank die EEG-Umlage jedoch von 6,756 Cent/kWh auf 6,5 ct/kWh. Dies wurde durch Zuschüsse des Bundeshaushalts ermöglicht, um im Rahmen der Corona-Krise eine Entlastung bei den Stromkosten zu schaffen. Die Zuschüsse stammen aus Einnahmen durch die CO2-Steuer und aus dem Corona-Konjunkturpaket.

    Ohne diese Zuschüsse wäre der Preisanteil für die EEG-Umlage 2021 auf mindestens 8,6 ct/kWh gestiegen (Quelle: strom-report.de). Die Kosten für Verbraucher wären also deutlich höher ausgefallen als ohnehin.

    EEG-Umlage: Wie geht es ab 2022 weiter?

    Der Großteil der Parteien plant, die EEG-Umlage bei einer Regierungsbeteiligung in Folge der Bundestagswahl abzuschaffen. So könnte eine extreme Strompreisentwicklung nach oben, wie sie derzeit der Fall ist, abgefedert werden.

    Für das Jahr 2022 erfolgt zunächst eine Senkung der EEG-Umlage (von 6,5 ct/kWh auf 6,0 ct/kWh). Diese Preissenkung wird aus den Einnahmen durch die CO₂-Abgabe finanziert. Das bedeutet zwar, dass die Strompreise durch die EEG-Umlage nicht noch weiter in die Höhe steigen. Trotzdem kann die Senkung der Umlage die allgemeine Strompreisentwicklung nach oben nicht aufhalten.

    Strompreisentwicklung 2022: Einfluss der Netzentgelte

    Bei der Strompreisentwicklung wird rund ein Viertel des Preises aktuell durch Netznutzungsentgelte bestimmt: Stromanbieter müssen diese Entgelte an Netzbetreiber zahlen, um deren Verteilernetze für die Strombelieferung nutzen zu können. Auch der Betrieb, die Wartung und der Ausbau der Netze werden über die Netzentgelte finanziert.

    Die Netzentgelte sorgen für eine weitere ungünstige Strompreisentwicklung 2022 für Privatkunden. Die Netzentgelte fallen im bundesweiten Durchschnitt so hoch aus wie nie zuvor. Die Steigung beträgt durchschnittlich 3,7 Prozent. Ein Privathaushalte mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden müsste dann etwa 11 Euro mehr zahlen als im Jahr 2021 (Quelle: Verivox).

    Energieversorger können bis Mitte November entscheiden, inwiefern sie die Kosten durch die erhöhten Netzentgelte an ihre Kunden weitergeben.

    Besonders stark soll die Strompreisentwicklung nach oben durch die Netzentgelte in Bremen ausfallen – gefolgt von Hamburg und dem Saarland. Die Preissteigerungen sind je nach Region unterschiedlich hoch (je nach notwendigem Ausbau des Verteilernetzes). Während die Entgelte normalerweise in einigen Bundesländern sogar sinken, steigen sie in anderen um 10 Prozent oder mehr. Allerdings ist eine bundesweite Angleichung bis 2023 geplant.

    Erhöhungen kommen dadurch zustande, dass die Stromnetze in Deutschland und über die Grenzen hinaus im Rahmen der Energiewende stets aus- bzw. umgebaut werden. Zudem fallen umfassende Netzsanierungen an.

    Strompreisentwicklung 2022: Weitere Steuern und Abgaben

    Neben der CO₂-Abgabe und der EEG-Umlage gibt es weitere Steuern und Abgaben, die den Strompreis bzw. die Strompreisentwicklung mehr oder weniger stark beeinflussen. Im Folgenden erläutern wir, welchen Einfluss die Konzessionsabgabe, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer und weitere Umlagen auf die Strompreisentwicklung haben.

    Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Gemeinden zahlen, um im Gegenzug auf öffentlichem Grund Strom- und Gasleitungen verlegen und betreiben zu dürfen.

    Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt im Schnitt 5-6 %. Die Obergrenzen liegen für die meisten Stromkunden zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh. Der Durchschnittsbetrag für die Konzessionsabgabe liegt im Jahr 2021 bei 1,66 ct/kWh.

    Die Höhe dieser Abgabe ist nicht frei wählbar, sondern wird durch gesetzlich geregelte Obergrenzen und die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde bestimmt.

    Umsatzsteuer und Stromsteuer

    Ebenfalls fast ein Viertel des Strompreises ergibt sich aus der Umsatz- und Stromsteuer. Steuerliche Anpassungen haben demnach einen deutlichen Einfluss auf die Strompreisentwicklung.

    • Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, liegt für Strom derzeit bei 19 % und wird auf den Netto-Strompreis aufgeschlagen.
      Zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 betrug sie aufgrund der Corona-Krise nur 16 %.
    • Die Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, liegt aktuell bei 6,4 % des Strompreises und ist seit dem Jahr 2003 auf dem gleichen Niveau.
      Entgelte aus der Stromsteuer werden zum Teil für die Senkung der Rentenbeitragssätze verwendet.

    Sonstige Steuern und Abgaben

    Die restlichen Anteile des Strompreises setzen sich aus sonstigen Umlagen zusammen, wie zum Beispiel KWK-Umlage, Stromnetzentgeltverordnung, Offshore-Haftungsumlage und Umlage für abschaltbare Lasten. Diese haben jedoch im Vergleich zu den anderen Preisbestandteilen aktuell nur einen geringen Einfluss auf die Strompreisentwicklung.

    Strompreisentwicklung 2020/2021

    Etwa drei Viertel aller deutschen Anbieter (rund 630 Stromversorger) haben 2020 die Strompreise erhöht. Bei der Strompreisentwicklung kam es 2020 zu einem durchschnittlichen Anstieg von 6,8 Prozent.

    Der Durchschnittspreis für Strom ist von 31,81 ct/kWh (2020) auf 31,94 ct/kWh (2021) gestiegen (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse).

    Hier finden Sie eine Übersicht, welche Faktoren die Kosten 2020/21 in die Höhe getrieben haben, gesunken sind oder unverändert geblieben sind. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden.

    Zu einer Erhöhung kam es bei…

    • Netzentgelten: Durchschnittlicher Anstieg um 0,6 %, d. h. von 7,75 ct/kWh (2020) auf 7,80 ct/kWh (2021)
    • Beschaffung und Vertrieb: Durchschnittlicher Anstieg um 2,5 %, d. h. Steigerung um 0,19 ct/kWh

    Eine Senkung erfolgte bei…

    • Steuern, Abgaben und Umlagen: Verringerung um 0,5 % bzw. 0,16 ct/kWh, d. h. von 16,55 ct/kWh (2020) auf 16,39 ct/kWh (2021)

    Im folgenden Abschnitt gehen wir näher auf die Strompreisentwicklung im Rahmen der Corona-Krise ein.

    Strompreisentwicklung: Einfluss der Corona-Krise

    Die Corona-Krise zeigte sich deutlich in der Strompreisentwicklung und wirkte sich auf mehrere Bestandteile des Preises aus: So kamen gesunkene Einkaufspreise, eine streckenweise gesenkte Mehrwertsteuer, eine gedeckelte EEG-Umlage und ggf. ein steigender Verbrauch durch Homeoffice & Co. zusammen. Was Corona für die Strompreisentwicklung genau bedeutete, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.

    Änderung des Einkaufspreises: Negative Strompreisentwicklung an der Strombörse

    Während der Corona-Pandemie sank 2020 die Stromnachfrage im Industriebereich stark, z. B. durch Produktions-Stopps. Die geringere Nachfrage hatte zur Folge, dass die Preise an der Strombörse für einige Zeit niedriger waren.

    Vergleich: Mai 2020: ca. 2 ct/kWh vs. Mai 2019: ca. 3 ct/kWh (Quelle: CHECK24).

    Viele Stromversorger konnten also von der Strompreisentwicklung nach unten profitieren. Trotzdem bedeutete dies für viele Privatverbraucher keine Preissenkungen. Anbieter geben eine Ersparnis (egal welcher Ursache) normalerweise nicht an Bestandskunden weiter, denn sie sind nicht dazu verpflichtet. Stattdessen investieren Stromanbieter meist nur in Neukundenangebote (günstigere Tarife und Bonuszahlungen), während Bestandskunden deutlich mehr zahlen.

    Hinzu kam, dass nicht alle Anbieter die günstige Strompreisentwicklung ausnutzen konnten: Viele Anbieter kaufen nur einen Bruchteil ihres Stroms an der Strombörse. Den Großteil beziehen sie länger im Voraus bei Erzeugern. Dadurch haben einige Stromversorger zu hohe Preise für 2020/21 gezahlt.

    Senkung der Mehrwertsteuer 2020

    Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gesenkt, was sich auch auf die Strompreisentwicklung auswirkte. Die Steuer betrug dadurch nur 16 statt 19 Prozent.

    Tipp: Kontrollieren Sie sicherheitshalber auf Ihrer Stromrechnung, ob Ihr Stromversorger dies berücksichtigt hat. Verlangen Sie ggf. eine Korrektur.

    Senkung bzw. Deckelung der EEG-Umlage ab 2021

    Eine weitere Entlastung während der Corona-Krise soll für den Verbraucher die Senkung bzw. Deckelung der EEG-Umlage ab 2021 bewirken. Der Anteil der Umlage am Strompreis wäre sonst stärker ausgefallen und hätte somit eine weitere Preissteigerung zur Folge gehabt.

    Durch Zuschüsse des Bundes wurde die Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 ct/kWh gesenkt (statt 8,6 ct/kWh). Im Jahr 2022 sinkt sie weiter auf 6 ct/kWh.

    Steigender Stromverbrauch durch Corona-Krise

    Durch Homeoffice, Lockdowns & Co. kam es im Rahmen der Corona-Krise zu einem steigenden Stromverbrauch bei Privatkunden. Laut einer Umfrage von Verivox muss jeder zweite deutsche Haushalt für die Pandemie-Zeit (2020/21) eine Nachzahlung leisten, hat also einen höheren Stromverbrauch als bisher. Die Nachzahlungen betrugen durchschnittlich 112 Euro.

    Gleichzeitig ist für Privathaushalte während der Corona-Krise auch 2021 oder 2022 keine Strompreisentwicklung nach unten in Sicht. Daher ist ein Stromanbieterwechsel jetzt für Verbraucher besonders lohnenswert, um die guten Neukundenangebote zu nutzen.

    Wenn Sie nicht selbst nach dem besten Stromanbieter suchen möchten, übernehmen wir dies gerne für Sie. Fordern Sie einfach eine kostenlose, unverbindliche Tarifempfehlung an.

    Strompreisentwicklung 2022: Anstieg der Einkaufspreise

    Beratung zu Erneuerbaren Energien
    Hier wird Strom und Gas besonders teuer

    Hunderte Strom- und Gasversorger erhöhen zum Jahreswechsel ihre Preise. Manche verdoppeln sie sogar. Unsere Karten und Tabellen zeigen, wer wie stark betroffen ist.
    Schon seit Monaten steigen die Energiepreise für private Verbraucher. Zum Jahresende schwillt die Preiserhöhungswelle für Gas und Strom nun nochmal gewaltig an. Mehr als 400 der rund 700 Gasversorger haben aktuell die Preise erhöht oder dies zu Dezember oder Januar angekündigt, wie die Vergleichsportale Verivox und Check24 berichten. Beim Strom melden rund 200 Grundversorger Preiserhöhungen.

    Am 20. November läuft die Frist ab, bis zu der Versorger Erhöhungen zum Jahreswechsel melden müssen. Eine Übersicht über alle bisher bekannten Preiserhöhungen der Grundversorger finden Sie hier für Gas und hier für Strom. “Wir erleben aktuell ein Preischaos im Energiemarkt. Hunderte Anbieter erhöhen die Preise drastisch. Dies führt im kommenden Jahr nicht selten zu Mehrkosten von mehr als Tausend Euro”.

    Den Stromanbieter zu wechseln, kann viel Geld sparen

    Hier wird Strom und Gas besonders teuer

    Gas wird Hunderte Euro teurer
    Vor allem Gas-Kunden sollten sich die Briefe ihrer Versorger derzeit lieber genau angucken. Denn die angekündigten Erhöhungen sind zum Teil massiv. Bei einzelnen Gasversorgern verdoppeln sich die Preise gar. Im Schnitt wird Gas für 2,7 Millionen Haushalte rund 25 Prozent teurer, berichtet Check24. Verivox zählt für die gesamte zweite Jahreshälfte sogar 3,9 Millionen betroffene Haushalte, deren Gaspreis im Schnitt um 21 Prozent steigt. Ein Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlt so 305 Euro mehr im Jahr für Gas, in der Check24-Rechnung sind es sogar 369 Euro.

    Etwas moderater fällt die Preiserhöhungswelle beim Strom aus, der allerdings schon auf einem Rekordniveau steht. Die angekündigten Preiserhöhungen treffen rund 1,5 Millionen Haushalte und liegen im Schnitt bei sieben bis neun Prozent. Ein Durchschnittshaushalt muss dadurch etwa 100 bis 150 Euro mehr im Jahr für Strom bezahlen. 21 Stromgrundversorger senken die Preise dagegen sogar zum Jahreswechsel leicht. Dann sinkt auch die EEG-Umlage, was die Strompreise zumindest etwas entlastet.

    Hier wird Strom und Gas besonders teuer

    Energiewende im Überblick


    Das Ziel der Energiewende ist es, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen – beim Stromsektor, aber auch bei Wärme und bei Verkehr. Im Stromsektor gilt es, die sichere Versorgung weiter zu erhalten und Strom bezahlbar zu halten. Das ist nicht nur ein anspruchsvolles, da komplexes technisches Unterfangen. Die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien befasst auch viel mehr Akteure als die Energiegewinnung der bisherigen, konventionellen Art, was somit einen erhöhten Abstimmungsprozess mit sich bringt.

    Von den fossilen zu den nachwachsenden Energiequellen
    Bereits im vergangenen Jahrtausend war man sich im Klaren, dass fossile Energiequellen irgendwann versiegen werden. Ideen wurden geboren, wie die fossilen Energiequellen ersetzt werden könnten. Vor über zwei Jahrzehnten wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen, womit die Nutzung von diesen alternativen, nachwachsenden Energiequellen gefördert wurde.

    Etwa zehn Jahre später wurde der Ausstieg aus der Kernkraft beschlossen, was seine Bekräftigung in der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 fand. Stufenweise geht seitdem ein Kernkraftwerk nach dem anderen vom Netz. Bis Ende 2021 werden die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Borkdorf vom Netz gehen. Die drei jüngsten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 werden spätestens Ende 2022 abgeschaltet.

    Und wiederum ein Jahrzehnt später beschließt Deutschland, aus der Kohleverstromung auszusteigen. Bis spätestens Ende 2038 soll in einem festen Stufenplan das letzte Kohlekraftwerk abgeschaltet werden. Haltepunkte sind definiert, an denen der Stufenplan überprüft werden soll, um auch künftige, heute noch nicht absehbare Entwicklungen berücksichtigen zu können.

    Förderung nach dem Wettbewerbsprinzip
    Diese bedeutenden Ausstiege müssen mit der Energiewende bewältigt werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt dabei bis heute als das Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das lässt sich sehen: Inzwischen sind Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse zu einem wichtigen Baustein im Strommix geworden, und zwar mit inzwischen 46 Prozent (Stand: Ende 2020). Dennoch gibt es noch viel zu tun.

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien konzentriert sich mittlerweile auf die kostengünstigsten Technologien. Indem es die Ausbauziele festlegt, passt das EEG die zu fördernden Mengen zudem stets am Bedarf an. Das geltende Vergütungssystem per Ausschreibungen bestimmt letztlich, wer den Zuschlag erhält und wie hoch der Zuschlag ist.

    Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 („EEG 2021“) wurde ein Bund-Länder-Kooperationsausschuss zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien eingerichtet. Der Kooperationsausschuss soll einen Monitoringprozess entwickeln, um die Ausbauziele der Länder sowie deren Umsetzungsstand besser zu erfassen und so den Ausbau eneuerbarer Energien insgesamt voranzutreiben.

    Gesamtziel ist, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen, um das nächste Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Hierzu soll ein regelmäßiges Monitoring erfolgen. Auf Basis von Länderberichten soll der Ausschuss bis zum 31. Oktober eines Jahres einen Bericht an die Bundesregierung übermitteln.

    Netze zukunftssicher ausbauen
    Mehr und mehr wird die benötigte Energie, vor allem Strom, inzwischen aus Sonne, Wind und Co. erzeugt, und zwar in vielen und durchschnittlich kleineren Anlagen. Vor allem sind sie dezentral über das ganze Land verstreut. Eine Herausforderung für die Transportnetze des so erzeugten Stroms. Sie bilden derzeit das Nadelöhr, weswegen überregionale Übertragungsnetze und Verteilnetze entsprechend zügig ausgebaut werden müssen.

    Um das besondere Merkmal von Sonne und Wind, der Wetterabhängigkeit und damit der Unbeständigkeit zu begegnen, müssen Auffangmechanismen verlässlich greifen. So muss Energie aus Spitzenzeiten geschickt verteilt werden, um die Nachfrage bedienen zu können. Und Überschuss muss gespeichert werden werden, um sie bei Flaute anbieten zu können. Für dennoch ungedeckten Bedarf muss es flexible (Gas-)Kraftwerke geben, die schnell hochgefahren werden können.

    Aber: Noch sind die deutschen Stromnetze nicht flächendeckend auf den Transport des Stroms aus erneuerbaren Energien ausgelegt. Die Anfang März 2021 in Kraft getretene Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes trägt dieser Situation Rechnung, indem es

    Planungs-und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben strafft,
    prioritär zu verwirklichende Netzausbauvorhaben benennt und aktualisiert und
    einen innovativen Ansatz zur Höherauslastung der Bestandsnetze ermöglicht.
    Bei allen Veränderungen gilt dabei zuvorderst, dass der sichere Netzbetrieb ungeachtet der steigenden dezentral eingespeisten Strommengen erhalten werden muss. Es gilt zudem, dass für den Bau von Stromleitungen gesellschaftliche Akzeptanz benötigt wird, weswegen auch die Kommunen an den Erträgen beteiligt werden können sollen. Wegen der vielen Stromanbieter, die – auch selbst im Zeitablauf – verschieden viel Strom einspeisen, bedarf es nicht zuletzt sogenannter intelligenter Netze und intelligenter Zähler. Insofern intelligent, als sie mit den Schwankungen bestmöglich umgehen können. Denn eines ist sicher: Der Netzausbau richtet sich nicht an der größtmöglichen Durchlaufmenge aus. Das wäre nicht nur ineffizient, sondern schlichtweg impraktikabel.

    Energie sparen und effizienter nutzen
    Die Bundesregierung unterstützt Eigentümer darin, Gebäude energiesparend zu sanieren, etwa durch Wärmedämmung oder moderne Heizungsanlagen. Um die Sanierungsrate zu erhöhen, gewährt das KfW-Gebäudesanierungsprogramm Investitionszuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Außerdem fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Heizungsanlagen, die Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.

    Nach und nach erhöht die Energieeinsparverordnung zudem für Neubauten die Energiestandards. Bauherren sind damit verpflichtet, beim Bau ihres Hauses das Thema Energie im Blick zu behalten. Verpflichtend ist inzwischen auch der Energieausweis für Gebäude, der Käufer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie informiert.

    Eine Effizienzstrategie Gebäude für Deutschland bündelt alle Maßnahmen hierzu. Sie skizziert die Weiterentwicklung von CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanzreizprogramm, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Energieeinsparverordnung.

    Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Förderung der effizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen verstärkt. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht ein jährliches Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro vor. Dabei wird gezielt die Umstellung der KWK von Kohle auf Gas gefördert.

    Bei Elektrogeräten sollen die Energieräuber vom Markt genommen und Energiespargeräte schneller eingeführt werden. Verbraucher müssen leicht erkennen können, wie viel Energie ein Gerät verbraucht. Die Bundesregierung setzt sich für hohe europäische Standards und eine transparente Kennzeichnung ein. Immer mehr Elektro-Produkte sind mit Kennzeichnungen – vor allem mit dem Energie-Label – versehen, die dem Verbraucher einzuschätzen helfen, ob ein Gerät sparsam mit Strom umgeht oder nicht.

    Förderung beim Kauf von E-Autos
    Die Bundesregierung fördert auch im Verkehrssektor den Umstieg auf abgasarme beziehungsweise abgasfreie Fahrzeuge. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine bessere Luft, vor allem in Ballungszentren. Im Übrigen fördert die Bundesregierung alternative Antriebe, weil sie nachhaltiger vorgehen will. Dies flankiert sie mit entsprechender Förderung von Forschung und Entwicklung auf diesen Gebieten.

    Der Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges könnte mit einer Förderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro attraktiv sein. Angesichts der eher beschränkten Reichweite von Elektroautos zumindest für Stadtfahrten und kürzere Strecken. Diese Fördersumme gilt für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis. Für Fahrzeuge ab 40.000 bis 65.000 Euro Nettolistenpreis können Interessierte bis zu 5.000 Euro Förderung erhalten. Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online stellen. Das Förderprogramm, das von Bund und Industrie jeweils hälftig getragen wird, gilt bis Ende 2025.

    Ein zusätzlicher Anreiz: Elektroautos beim Arbeitgeber aufzutanken bleibt steuerfrei. Halter von einem Elektrofahrzeug zahlen überdies mehrere Jahre lang keine Kfz-Steuer. Außerdem setzt das Elektromobilitätsgesetz weitere Anreize: Es schafft die Grundlagen dafür, dass Städte und Gemeinden den Verkehr für Elektroautos attraktiver machen können, beispielsweise durch eigene Parkplätze mit Ladestationen und die Erlaubnis, Busspuren zu nutzen.

    Um den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur zu beschleunigen ist vorgesehen, Wohn- und Nichtwohngebäude, die über größere Parkplätze verfügen, mit Lademöglichkeiten zu versorgen. Das soll Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen erleichtern.

    Quelle Bundesregierung 01.12.2021

    Energiewende im Überblick

    SAUBERE ENERGIEN IN GAS- UND WASSERSTOFFSPEICHERN

    Im Juli 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umfangreiche Modellierungen für die Zukunft des Energiesystems vorgestellt. Die sogenannten „Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland“ zeigen: Die Energiewende benötigt Wasserstoffspeicher in enormem Umfang. Die Gasspeicherwirtschaft arbeitet bereits an den notwendigen Veränderungen. Gefordert ist allerdings auch politische Unterstützung.

    Die Langfristszenarien der Bundesregierung hat ein interdisziplinäres Konsortium renommierter Institute und Berater erarbeitet. In den Szenarien werden Pfade zur Erreichung der Treibhausgasneutralität modelliert. Damit soll ein Trichter an Lösungen aufgespannt werden, wie in Deutschland die Klimaschutz-Ziele erreicht werden können. Als Zieljahr wurde zwar noch 2050 angenommen. Die Aussagen der Modellierung verändern sich laut den beteiligten Beratern durch das neue Klimaschutz-Zieljahr 2045 aber nicht grundlegend.

    Zur Beschreibung der Klimaschutz-Lösungen haben die Berater drei sogenannte Hauptszenarien entworfen: TN-Strom, TN-H2-G und TN-PtG/PtL. Hinter den rätselhaften Abkürzungen verbergen sich die jeweils vordergründig verfolgten Technologieoptionen. Das Szenario TN-Strom setzt stark auf elektrische Anwendungen. Im Szenario TN-H2-G kommt Wasserstoff umfänglich zum Einsatz. Und im Szenario TN PtG/PtL rücken synthetische Kohlenwasserstoffe in den Fokus. Im weiteren Projektverlauf sollen noch über 25 weitere Szenarien folgen, um Pfadabhängigkeiten auszuleuchten.

    LANGFRISTSZENARIEN: ELEKTRIFIZIERUNG KOSTENGÜNSTIGSTER PFAD DER ENERGIEWENDE

    Die Langfristszenarien der Energiewende sind eine techno-ökonomische Analyse. Das bedeutet, dass die beteiligten Experten auch die Kosten berechnet haben, die mit den einzelnen Szenarien einhergehen. Die Langfristszenarien kommen zu dem Schluss, dass es kostenseitig zwei unterschiedliche Wege zum Klimaschutz gibt: Entweder es fließt viel Geld in die Infrastruktur oder in die Energieträger.

    Die Elektrifizierung im TN-Strom-Szenario führt zu hohen Investitionen in Infrastruktur. Insbesondere müssen dann Stromnetze ausgebaut werden. Die beiden Szenarien TN H2-G und TN PtG/PtL weisen höhere Energiekosten auf. Das liegt insbesondere der vermehrten Produktion von Wasserstoff und seinen Folgeprodukten. Die Kosten für Infrastruktur sinken in diesem Fall jedoch – auch hier vor allem mit Blick auf die Stromnetze.

    Die Langfristszenarien der Energiewende kommen zu dem Schluss: Die volkswirtschaftlichen Kosten sind für eine starke Elektrifizierung des Energiesystems am niedrigsten. Das Szenario TN-Strom ist demnach rund 250 Milliarden Euro günstiger als das TN-H2-G-Szenario. Das TN-PtG/PtL-Szenario schneidet sogar rund 360 Milliarden Euro teurer ab.

    HOHER BEDARF FÜR WASSERSTOFFSPEICHER VORHANDEN

    Die Betreiber von Gasspeichern und Wasserstoffspeichern verfolgen die Entwicklung der Langfristszenarien mit großem Interesse. Die Bundesregierung hat in den Langfristszenarien nämlich auch den zukünftigen Bedarf für Energiespeicher berechnen lassen. Das Ergebnis: Es ergibt sich ein Bedarf an unterirdischen Wasserstoff-Speichern von 47 bis 73 Terawattstunden.

    Das TN-Strom-Szenario bringt dabei mit 73 Terawattstunden den größten Wasserstoffspeicher-Bedarf mit sich. Im Szenario TN-H2-G besteht mit 47 Terawattstunden der niedrigste Bedarf. Trotz dieser Unterschiede gibt es eine zentrale Gemeinsamkeit. Alle Wege in die Treibhausgasneutralität benötigen in erheblichem Umfang Wasserstoffspeicher.

    GASSPEICHER KÖNNEN WASSERSTOFFSPEICHER-BEDARF IN TEILEN DECKEN

    Technische Untersuchungen zeigen: Stellt man einen Gasspeicher von Erdgas auf Wasserstoff um, dann bleiben zunächst etwa 20 Prozent der energetischen Speicherfähigkeit erhalten. Damit könnten die gesamten aktuell in Deutschland installierten Gasspeicher mit einer Kapazität von etwa 255 Terawattstunden Erdgas nach Umstellung etwa 50 Terawattstunden Wasserstoff speichern. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass von den heutigen Porenspeichern mit etwa 90 Terawattstunden Kapazität voraussichtlich nur ein kleinerer Teil zur Speicherung von reinem Wasserstoff fähig sein wird.

    Nimmt man die Langfristszenarien der Energiewende ernst, wird die Umstellung des gesamten geeigneten Gasspeicher-Bestands auf Wasserstoff also nicht ausreichen. Für die Erreichung der Klimaschutz-Ziele braucht Deutschland einen Zubau von Wasserstoffspeichern. Im Fall des TN-Strom-Szenarios müsste sich die Kapazitäten der Kavernenspeicher in Deutschland zum Beispiel mehr als verdoppeln.

    ENERGIEWENDE BRAUCHT SAUBERE ENERGIEN UND (WASSERSTOFF-)SPEICHER

    Die Langfristszenarien bestätigen zunächst alte Erkenntnisse: Die Energiewende braucht neben sauberen Energien auch Speicher. Dass damit vor allem Wasserstoffspeicher gemeint sind, ist in der Debatte eine Erkenntnis mit Neuigkeitswert.

    Um den Herausforderungen im Bereich der Wasserstoffspeicherung zu begegnen, bedarf es der politischen Unterstützung. Die INES hat dafür verschiedene Empfehlungen:

    • Der Wärmemarkt sollte zumindest in Teilen auf Gas- und Wasserstoff-Heizungen setzen. Die vollständige Elektrifizierung des Wärmemarkts würde bedeuten, dass elektrische Wärmepumpen zum Einsatz kommen, die teilweise durch die Rückverstromung von Wasserstoff in Kraftwerken versorgt werden müssen. Das treibt den Wasserstoff-Bedarf.
    • Im Energiesystem sollten wir Biomethan und Erdgas, das zur treibhausgasneutralen Wasserstoff-Produktion genutzt wird, berücksichtigen. So können wir das Potenzial der vorhandenen untertägigen Porenspeicher vollständig nutzen. Denn: Nicht alle Porenspeicher können reinen Wasserstoff lagern.
    • Alle Energieträger sollten über den gesamten Lebenszyklus zertifiziert werden. Das verschafft dem Markt Klarheit zu den Einsatzperspektiven von unterschiedlichen Energieträgern und so auch für die Verwendung von Biomethan und Erdgas zur Wasserstoffproduktion.
    • Wasserstoffspeicher sollten bei Förderinitiativen und Förderprogrammen stärker in den Blick genommen werden. Entsprechende Überlegungen müssen in die TEN-E-Verordnung und die Leitlinien für Energiebeihilfen der Europäischen Union, aber auch die IPCEI-Projekte und zukünftige geplante Programme des Bundeswirtschaftsministeriums einfließen.

    Gemeinsam mit der Politik arbeiten die Gasspeicher-Unternehmen mit Hochdruck an der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen und tragen gerne zum Gelingen der Energiewende bei.

    SAUBERE ENERGIEN IN GAS- UND WASSERSTOFFSPEICHERN

    2045 kein Gas mehr in Deutschland?

    Die Ampelkoalition will spätestens 2045 kein Gas mehr in Deutschland verbrennen und den Ausstieg sogar noch auf 2040 vorziehen, wenn das technisch machbar ist. Darauf haben sich nach Informationen der „Wirtschaftswoche“ die Verhandler von SPD, Grünen und FDP verständigt. Damit würde Deutschland nach der Kernkraft und der Kohle auch auf den Energieträger Gas verzichten. Anders sei das Ziel der CO2-Freiheit nicht zu erreichen, heißt es aus Koalitionskreisen.

    Ein schneller Ausstieg aus dem Gas stellt jedoch Industrie und Immobilienbesitzer vor riesige Probleme. „Gas ist eine Transformationstechnologie hin zum Wasserstoff“, sagt Peter Meyer, Leiter Außenbeziehungen des „Zukunft Gas e.V.“, eines Interessenverbundes der Gaswirtschaft. „Wir brauchen Versorgungssicherheit, aber ohne Gas haben wir sie nicht“, fürchtet Meyer. Der Großteil der Wohnungen und Häuser in Deutschland werden mit Gas beheizt und auch die Industrie kann auf Gas als Energieträger nicht verzichten. „Wir brauchen das Gas noch sehr lange“, sagt Meyer.

    Die Lage ist auch deshalb kritisch, weil schon im kommenden Jahr das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehen wird und der Ausstieg aus der Kohle auf 2030 vorgezogen werden soll. Für die Netzstabilität sind Gaskraftwerke unverzichtbar, wenn die Sonne nicht scheint und Wind nicht weht, also kaum erneuerbare Energie ins Netz eingespeist werden. Der Umstieg auf neue Techniken, so Meyer, sei „ein Wettlauf mit der Zeit“.

    Mehr zum Thema: Mit dem Konjunkturaufschwung nach dem Corona-Schock steigen auch die Gas- und Strompreise. Das bekommen die Verbraucher zu spüren. In der Grundversorgung drohen Mehrkosten von Hunderten Euro im Jahr.

    Für Nutzer einer frisch eingebauten Brennstoffzelle heißt das, daß Sie diese auf jeden Fall noch betreiben können, bis diese ohnehin technisch erneuert werden muß. Bestandsschutz für Anlagen die bis dahin noch nicht erneuert werden müssen ist auch eine logische Konsequenz. Also noch mehr als 20 Jahre Zeit. Und als positives Fazit denken wir, das es den Druck erhöht Elektrolyseure für Privathaushalte zur Wasserstofferzeugung, zulassen zu müssen.

    22/11/2021

    2045 kein Gas mehr in Deutschland?

    Neuer PtX Potenzialatlas

    zu Energieträgern aus Sonnen und Windenergie

    Strombasierte Kraftstoffe (Power-to-X) und damit verbundenen Technologien sind maßgeblich für einen klimafreundlichen Luft- und Seeverkehr. Viele Regionen der Welt haben große Potenziale für die Herstellung dieser neuen Energieträger, insbesondere aus grünem Wasserstoff. Das geht aus dem Globalen PtX-Potenzialatlas des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik hervor, der heute präsentiert wird. Positive Wirkungen hat dies auch für den Anlagenbau in Deutschland, da hier an zahlreichen PtX-Verfahren gearbeitet wird. Wie insgesamt der Markthochlauf von strombasierten Kraftstoffen für den Luft- und Seeverkehr erfolgreich gestaltet werden kann, diskutieren Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bei der vom BMU ausgerichteten Fachkonferenz.

    Bundesumweltministerin Svenja Schulze: “PtX-Technologien sind der Schlüssel für einen klimafreundlichen See- und Luftverkehr. Denn nur bei sehr wenigen Schiffen und Flugzeugen ist der Umstieg auf direkte Stromnutzung überhaupt möglich. Deshalb sind PtX-Produkte das Mittel der Wahl, sofern sie mit grünem Wasserstoff hergestellt werden. Mit dem Markthochlauf von PtX-Technologien entstehen viele neue Arbeitsplätze. Denn für die Entwicklung und Produktion von PtX-Technologien wird das gebündelte Knowhow von Forschern, Ingenieuren und technischen Fachkräften aus Deutschland gebraucht. Gleichzeitig treiben PtX-Technologien die nachhaltige Entwicklung bei unseren Partnern weltweit voran. Denn die Nachfrage nach grünem Wasserstoff zieht den massiven Ausbau erneuerbarer Energien nach sich. Daher will die Bundesregierung mit der deutschen Wirtschaft die Kooperation mit Hochpotenzial-Ländern stärken, dort die nötigen Kompetenzen aufbauen und Lieferketten partnerschaftlich etablieren.”

    Kurt Rohrig, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik: “Für den PtX-Atlas haben wir alle weltweiten Potenziale außerhalb Europas ermittelt und dabei starke Nachhaltigkeitskriterien sowie sozioökonomische Kriterien für Gesellschaft, Politik und Ökonomie zu Grunde gelegt. Im Ergebnis zeigt sich ein langfristig realistisch zu erschließendes Erzeugungspotenzial von insgesamt etwa 69.100 Terawattstunden jährlich (TWh p.a.) für grünen Wasserstoff oder 57.000 TWh p.a. für synthetische Kraft- und Brennstoffe (PtL). Für die Umsetzung ist nicht die Flächenverfügbarkeit der limitierende Faktor, sondern vielmehr die maximal mögliche Ausbaudynamik bei den erneuerbaren Energien, die für die Erzeugungsanlagen von Wasserstoff und PtL zusätzlich zu errichten sind.”

    Uwe Lauber, Vorstandsvorsitzender von MAN Energy Solutions und Vorsitzender der VDMA Arbeitsgemeinschaft Power-to-X for Applications: “Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist international führend bei der Entwicklung von PtX-Verfahren. Es sind Zukunftstechnologien, die in dieser Dekade bereit sind für die industrielle Skalierung. Gerade die Luft- und Seefahrt ist geprägt von langfristigen Investitionszyklen. Deswegen benötigt die Industrie vor allem Planungssicherheit. Dazu gehören auch robuste Verfahren, die die Klimaneutralität im gesamten Antriebskonzept bewerten. Hierfür sollte sich die Bundesregierung in Brüssel einsetzen, damit die Finanzmarkt-Taxonomie auch PtX-Kraftstoffe anerkennt. Eine Betrachtung, die nur auf die direkten CO2-Emissionen am Tailpipe fokussiert, führt zu Fehleinschätzungen bei den Gesamtemissionen.”

    Grüner Wasserstoff und strombasierte Brenn-, Kraft- und Grundstoffe, auch bezeichnet als PtX-Produkte, werden in Zukunft national wie international einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Dekarbonisierung der Wirtschaft leisten. Neben der direkten Nutzung von Wasserstoff in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen wie etwa der Stahlindustrie können PtX-Produkte in der Chemieindustrie als Alternative zur Nutzung fossiler Rohstoffe zum Einsatz kommen. Dies gilt auch für Verkehrsbereiche, in denen eine direkte Nutzung von Strom technisch voraussichtlich auch zukünftig nicht möglich ist (zum Beispiel Luft- und Langstreckenseeverkehr).

    Viele Regionen der Welt bieten gute Bedingungen für die Produktion von grünem Wasserstoff und PtX-Produkten. Das geht aus dem weltweit ersten PtX-Atlas des Fraunhofer IEE hervor. Die Forscher kommen in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass sich außerhalb Europas langfristig 69.100 Terawattstunden Wasserstoff bzw. 57.000 Terawattstunden strombasierte flüssige Kraftstoffe herstellen ließen. Zum Vergleich: Für die globale Luftfahrt werden 2050 insgesamt mindestens 6.700 Terawattstunden, für den weltweiten Schiffsverkehr 4.500 Terawattstunden strombasierte Kraftstoffe benötigt. In welchen Regionen und Ländern die klimafreundlichen Brenn- und Kraftstoffe zu welchen Kosten und in welcher Menge produziert werden können geht im Detail aus dem PtX-Atlas hervor. Beispielsweise zeigen sich die größten Flächenpotenziale in den USA und Australien, die Kostenuntergrenze der PtX-Erzeugung in Chile und Argentinien. Die Bewertung der technischen und ökonomischen Potenziale basiert auf umfangreichen Analysen beispielsweise der Flächenverfügbarkeit und den Wetterbedingungen. Auch Faktoren wie die lokale Wasserverfügbarkeit, den Naturschutz, die Investitionssicherheit oder die Transportkosten haben die Forscher berücksichtigt. Der PtX-Atlas ist im Rahmen des vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts DeVKopSys entstanden.

    Das Bundesumweltministerium unterstützt die Weiterentwicklung und den Markthochlauf von PtX-Technologien in verschiedener Weise. Im PtX-Lab Lausitz werden die fachlichen Grundlagen für eine umweltfreundliche Erzeugung und Nutzung von PtX-Technologien geschaffen und Kooperationen von Forschung und Wirtschaft angestoßen. Um PtX-Technologien greifbar zu machen, entsteht überdies eine Demonstrationsanlage in der Lausitz. Die Nationale Wasserstoffstrategie enthält 600 Millionen Euro, die das BMU zur Förderung der Herstellung von strombasierten Kraftstoffen für den Luft- und Seeverkehr nutzen wird. Der International PtX-Hub Berlin soll vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern die nachhaltige Produktion und den Einsatz von klimaneutralen Grund- und Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff vorantreiben. Der Aufbau von internationalen Netzwerken und der interdisziplinäre Wissenstransfer über den PtX-Hub soll einer nachhaltigen Wasserstoff- und PtX-Wirtschaft global zum Durchbruch verhelfen. Der Hub wurde vom Bundesumweltministerium (BMU) gegründet. Des Weiteren begleiten die Fachleute des Kompetenzzentrums für Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) den Umstieg der Industrie auf grünen Wasserstoff. Seit Anfang 2021 stehen auch die Mittel aus dem Förderprogramm “Dekarbonisierung in der Industrie” all jenen Unternehmen zur Verfügung, die in diesem Feld vorangehen wollen.

    Der VDMA vertritt rund 3.300 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung, Mittelstand und beschäftigt rund vier Millionen Menschen in Europa, davon mehr als eine Million allein in Deutschland. In der VDMA Plattform Power-to-X for Applications sind die wesentlichen Player einer PtX-Wertschöpfungskette organisiert: von der Erzeugung erneuerbarer Energie über die Anlagenbauer bis hin zu den Abnehmern künstlicher Kraftstoffe.

    04.08.2021 | Pressemitteilung Nr. 192/21 | KlimaschutzGemeinsame Pressemitteilung des BMU, Fraunhofer IEE und VDMA

    Neuer PtX Potenzialatlas

    Energiewende

    Wind, Wasser und Sonne – die erneuerbaren Energien sind der Schlüssel zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Die Energiewende basiert auf Innovationen, deren Erfoschung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt wird.

    Solaranlage unter blauem Himmel.
    Effizientere Energieversorgung: Bis 2020 soll 20 Prozent weniger Energie verbraucht werden als noch im Jahr 2008.© thinkstock

    Der Wohlstand unserer Gesellschaft hängt von einer funktionierenden Energieversorgung ab. Ohne Strom, Wärme und Mobilität ist unser Alltag nicht mehr denkbar. Das Ziel der Energiewende ist es deshalb, eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zu realisieren. Die Erforschung von Technologien und gesellschaftlichen Konzepten zur nachhaltigen Energieerzeugung, -umwandlung und -verteilung stehen daher im Fokus dieses Projekts.

    Für eine nachhaltige Energieversorgung muss der Verbrauch fossiler Energieträger, wie Erdöl, Erdgas und Kohle, gesenkt werden. Bei der Verbrennung dieser fossilen Energieträger entsteht Energie in Form von Wärme sowie das Treibhausgas Kohlendioxid, das in hohem Maß umweltbelastend wirkt und wichtiger Mitverursacher der globalen Erwärmung ist. Der Schlüssel zu mehr Klimaschutz ist eine Energiewende, die durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz fossile Energieträger einspart.

    Auf dem Weg zu mehr Energieffizienz

    Im Zuge der Energiewende ersetzen Erneuerbare Energien, wie Wasser- und Solarkraft, Windenergie, Erdwärme und nachwachsende Rohstoffe die fossilen Energieträger kontinuierlich. Sie sollen bis 2050 rund 60 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch und 80 Prozent am Bruttostromverbrauch ausmachen.

    Die zweite Säule der Energiewende, neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, ist eine deutliche Erhöhung der Energieeffizienz. Die Potentiale reichen von Kraftwerksmodernisierung über energieeffiziente Motoren und energiesparende Industrieprozesse bis hin zu und energieeffizienter Gebäudesanierung und Haushaltsgeräten. So soll bis 2020 insgesamt 20 Prozent und bis 2050 rund 50 Prozent weniger Primärenergie verbraucht werden als noch im Jahr 2008. Ein essentielles Werkzeug zur Erhöhung der Energieeffizienz ist beispielweise die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), bei der die Abwärme der Stromerzeugung zum Heizen oder für Produktionsprozesse genutzt wird.

    Speicherlösungen entwickeln

    Neue Speicherkonzepte und intelligente Energienetze sind zentrale Elemente eines Energiesystems, das auf Erneuerbaren Energien basiert. Da Sonne und Wind nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen, ist eine regenerative Stromerzeugung unbeständiger als die der Großkraftwerke. Für Überschüsse, die zu sonne- oder windreichen Zeiten erzeugt werden, müssen Speicherlösungen oder intelligente Netze entwickelt werden. Speicher trennen den Zeitpunkt der Erzeugung und des Verbrauchs voneinander. Die „Förderinitiative Energiespeicher“ soll dazu die notwendigen technologischen Durchbrüche liefern und zu einer schnellen Markteinführung neuer Energiespeichertechnologien beitragen.

    Für eine Zukunft mit einem sehr hohen Anteil an regenerativer Stromerzeugung ist das Konzept von Power-to-Gas vielversprechend. Es sieht vor, überschüssigen Wind- oder Solarstrom zur Wasserspaltung zu nutzen und den entstehenden Wasserstoff über Brennstoffzellen zurück in Strom zu wandeln oder in das Erdgasnetz einzuspeisen. Ebenso denkbar ist die Umwandlung von überschüssigem Wind- oder Solarstrom in Wärme (Power-to-Heat), in flüssige Kraftstoffe (Power-to-Fuel) oder in Basischemikalien (Power-to-Chemicals).

    Dezentrale Versorgung ist die Zukunft

    Der Charakter des Energieversorgungssystems wandelt sich von konventionellen, zentralen Großkraftwerken stärker zu einer dezentralisierten Struktur mit zahlreichen kleinen Erzeugungsanlagen. Dies erfordert eine Anpassung der regionalen und kommunalen Verteilnetze hin zu intelligenten Stromnetzen, in denen Erzeuger, Verbraucher, Speicher und Netzbetriebsmittel miteinander vernetzt sind. Die Forschung zum Ausbau der Stromnetzinfrastruktur und zur Einspeisung hoher Anteile Erneuerbarer Energien in die Übertragungs- und Verteilnetze erfolgt im Rahmen der Förderinitiative “Zukunftsfähige Stromnetze“.

    Die Materialforschung ist dabei nicht nur zur Verbesserung von Anlagen zur Energieproduktion erforderlich, sondern auch zur Steigerung der Energieeffizienz und der Ausrichtung fossiler Kraftwerke auf die Energiewende. Materialien können beispielsweise Windkraftanlagen standfester und Baustoffe energieeffizienter und kostengünstiger machen. Auch werden neue Materialien zur Energieerzeugung, wie für Photovoltaik, und -speicherung, beispielsweise zur Wasserstofferzeugung, erforscht. Diese Themen stehen im Zentrum der Förderinitiative “Materialforschung für die Energiewende”.

    Forschung für die Energiewende

    Mehr als 180 Hochschulen und 120 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen treiben die Forschung für die Energiewende heute an. Ihre Aktivitäten decken den gesamten Forschungsprozess ab, von der Grundlagenforschung über Forschung und Entwicklung mit konkretem Anwendungsbezug bis hin zu Demonstrations- und Pilotanlagen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert damit Grundlagenwissen, das die Basis für die Entdeckung neuer Technologien und Innovationen ist. Darüber hinaus ist das Bundesforschungsministerium zuständig für die institutionelle Energieforschung der Zentren der HGF (mit Ausnahme des DLR), der Fraunhofer Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft.

    Quelle BMBF 10/2021

    Energiewende

    Der Gaspreis

    Einleitung

    Der Gaspreis für Haushaltskunden setzt sich aus drei wesentlichen Bestandteilen zusammen:

    • Dem Preis für die Beschaffung sowie den Vertrieb des Gases,
    • den Entgelten für die Netznutzung,
    • sowie den sogenannten staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel Steuern und Wegenutzungsentgelte.

    Der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Gases entsteht im Wettbewerb unter den Gasanbietern – er kann somit unterschiedlich hoch sein und wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet. Die Entgelte für die Netznutzung und die staatlich veranlassten Preisbestandteile kann der Lieferant dagegen nicht beeinflussen.

    Der Wettbewerbsanteil am Gaspreis betrug im Jahr 2020 etwa 49 Prozent. Auf die Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten) entfielen rund 25 Prozent des Gaspreises und 26 Prozent auf die staatlich veranlassten Preisbestandteile Infografik (PDF, 76 KB).

    Zusammensetzung des Gaspreises 2017 für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh zum 1. April 2018
    Zusammensetzung des Gaspreises 2017 für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh zum 1. April 2018© Monitoringbericht 2018 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt

    Nach dem Monitoringbericht 2020 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt ergibt sich für Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh ein durchschnittlicher Gaspreis von insgesamt 6,31 Cent/kWh. Davon entfielen 3,12 Cent/kWh auf Energiebeschaffung und Vertrieb (Wettbewerbsanteil). Im Vergleich zum Vorjahr ist der durchschnittliche Gaspreis für Haushaltskunden um 0,5 Prozent gesunken.

    Wichtig ist, die Endpreise der Gasanbieter zu vergleichen. Mit einem Wechsel kann oft Geld gespart werden. So betrug der durchschnittliche Gaspreis in 2020 bei einem Jahresgasverbrauch von 5.556 kWh bis 55.556 kWh in der Grundversorgung 6,99 Cent/kWh, bei einem Vertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung 6,29 Cent/kWh und bei einem Lieferanten, der nicht der örtliche Grundversorger ist, durchschnittlich 5,96 Cent/kWh.

    Die Netzentgelte sind bundesweit nicht einheitlich hoch, da sie von den Kosten des jeweiligen Netzgebiets und dem jeweiligen Gasabsatz in diesem Gebiet abhängen. Zum 1. April 2020 lagen sie nach dem Monitoringbericht 2020 im bundesweiten Durchschnitt bei 1,56 Cent/kWh einschließlich Mess- und Abrechnungskosten.

    Quelle: BMWi 10/2021

    Der Gaspreis

    Brennstoffzelle im Mfh: Wärme & Stromerzeugung

    Die kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme mit Kraft-Wärme-Kopplung bietet spannende Vorteile. Ein BHKW im Mehrfamilienhaus senkt mit der richtigen Auslegung die Energiekosten spürbar und verbessert die CO2-Bilanz. Wohnungswirtschaft und Bauträger finden bei uns durchdachte Systemlösungen!

    Ein BHKW erlaubt intelligente Kombinationen effizienter Heiztechniken mit Kraft-Wärme-Kopplung im Mehrfamilienhaus. Das parallele Erzeugen von elektrischem Strom und Wärme ermöglicht auf der einen Seite günstige Heizkosten. Auf der anderen Seite entstehen finanzielle Vorteile durch die Verdrängung des Kraftwerksstroms und des teuren Bezugs aus dem öffentlichen Netz durch die Eigenstromversorgung. Weiterhin erhöhen Mieterstrommodelle die Attraktivität eines Wohngebäudes und die CO2-Bilanz der Immobilie verbessert sich durch den hohen, kombinierten Wirkungsgrad.

    Wir stellen BHKW mit Erdgas als Energieträger anschlussfertig bereit. Baugewerbe und Immobilienwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Bauträger und Anbieter von Energie-Contracting profitieren von zuverlässiger Systemtechnik aus einer Hand.

    Optimierte Systemlösungen für höchste Energieeffizienz

    Für den effizienten Einsatz eines BHKW im Mehrfamilienhaus müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Das Ziel ist eine möglichst hohe Anzahl an Volllaststunden pro Jahr. Allerdings ist die lange und gleichmäßige Laufzeit bei optimaler Leistung nur die eine Seite. Für den Wirkungsgrad des BHKW im Mehrfamilienhaus ist entscheidend, dass möglichst die gesamte Abwärme zum Einsatz kommt.

    BHKW als Heizgeräte sind daher wärmegeführt und zur Deckung der Grundlast ausgeführt. Mit einem hohen elektrischen Wirkungsgrad lässt sich pro Kilowattstunde thermischer Energie das Maximum an elektrischem Strom erzeugen.

    Der Spitzenlastkessel dient zur Deckung des Wärmebedarfs, der zeitweise über die Grundlast hinausgeht. Als Systemexperte bieten wir dafür vielseitige Optionen, vom Brennwert-Gaskessel bis zur Biomasse-Heizanlage.

    KWK-Anlagen von Buderus bieten zahlreiche Vorteile und bieten sich für Immobilien im Neubau ebenso an, wie für die Modernisierung oder Sanierung der Heizanlage.

    Einzelobjekte, Großanlagen und Nahwärmenetze

    Wir stellen Ausrüstung für Anlagen in jeder Größenordnung zur Verfügung: Von kompakten BHKW, die Mehrfamilienhäuser mit wenigen Wohneinheiten versorgen, bis zu dezentralen Großanlagen, die in Nahwärmenetze einspeisen und eine wichtige Rolle bei der regionalen Stromversorgung spielen. Je größer und gleichmäßiger der Wärmebedarf, desto eher amortisiert sich ein Blockheizkraftwerk. Spätestens ab 70 kW Leistung sollte unbedingt die Option eines BHKW im Mehrfamilienhaus durchgerechnet werden.

    Als Systempartner der Wohnungswirtschaft unterstützen wir Neubau- und Sanierungsprojekte mit durchdachten und bedarfsgerecht ausgeführten Komplettsystemen mit Blockheizkraftwerk, Spitzenlastkessel, Pufferspeicher und Regelgerät. Staatliche KWK-Förderung senkt den Investitionsbedarf und verbessert die Wirtschaftlichkeit von BHKWs im Mehrfamilienhaus.

    Profitieren Sie von unseren Systemlösungen und professioneller Begleitung bei der Planung und Projektentwicklung. Unsere KWK-Experten sind jederzeit für Sie da und beantworten gern Ihre Fragen.

    Brennstoffzelle im Mfh: Wärme & Stromerzeugung

    Brennstoffzelle im Mfh: Günstige Wärme und Eigenstromerzeugung

    Brennstoffzelle im Mfh: Günstige Wärme und Eigenstromerzeugung

    Brennstoffzelle im Mfh: Günstige Wärme und Eigenstromerzeugung

    Von grünem, blauem und grauem Wasserstoff

    Um die Energiewende weiter voranzubringen, sind innovative Technologien gefragt – die Wasserstofftechnologie ist dabei ein wichtiger Baustein. Die großen Vorteile von Wasserstoff liegen darin, dass man mit ihm Energie leicht speichern und transportieren kann. Dies ermöglicht eine deutlich größere Flexibilität in der Energieversorgung.

    Wasserstoff ist ein Gas und auf der Erde reichlich vorhanden, allerdings fast ausschließlich in chemischen Verbindungen (Wasser, Säuren, Kohlenwasserstoffen, etc.). Wasserstoff wird gewonnen, indem man Wasser (H2O) in Sauerstoff (O) und Wasserstoff (H2) aufspaltet. Allerdings braucht es viel Energie, um das Molekül H2 abzuspalten. Geschieht dies mit Hilfe elektrischen Stroms, spricht man von Elektrolyse.

    Innovative Herstellungsverfahren
    Für die Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse kann Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne verwendet werden. Dieses Verfahren zur Herstellung des sogenannten „grünen Wasserstoffs“ wird auch als Power-to-Gas bezeichnet und ist eine der Power-to-X-Technologien (PtX-Technologien), bei denen Strom genutzt wird, um zum Beispiel Gase (Power-to-Gas), Wärme (Power-to-Heat) oder flüssige Energieträger (Power-to-Liquid) herzustellen. PtX-Technologien gelten als wichtige Lösung, um die Klimaziele einzuhalten und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern.

    Bei der Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse werden vier Technologien unterschieden: Die alkalische Elektrolyse (AEL), die Proton-Exchange-Membran Elektrolyse (PEM), die Anionenaustauschmembran-Elektrolyseur (AEM) und die Hochtemperaturelektrolyse (HTEL). Die alkalische Elektrolyse ist bereits seit über einem Jahrhundert bekannt und kommerziell nutzbar, die PEM-Elektrolyse stellt eine deutlich jüngere Technologie dar, die ebenfalls kommerziell einsatzbereit ist. Gegenüber der AEL bietet die Technologie noch viel Potenzial für technische Entwicklungen und Kosteneinsparungen. Entwicklungsresultate bei der AEM-Elektrolysetechnologie zeigen ihre Eignung, Wasserstoffproduktion aus regenerativem Strom in Zukunft massentauglich zu machen. Die HTEL befindet sich noch in der Pilotphase, ihr wird für die Zukunft eine zunehmende Bedeutung zugerechnet.

    Auch der durch CO2-Abscheidung und -Speicherung (sogenannte Carbon-Capture-and-Storage, CCS) produzierte „blaue“ Wasserstoff kann für eine Übergangszeit einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Der „blaue“ Wasserstoff gilt als CO2-neutral, wenn bei der Herstellung kein CO2 in die Atmosphäre entweicht.

    „Grauer“ Wasserstoff hingegen ist nicht CO2-neutral: Bei der Herstellung fällt in jedem Fall CO2 an, da er aus fossilen Energiequellen wie beispielsweise Erdgas gewonnen wird oder in der Industrie entsteht.

    „Türkiser“ Wasserstoff wird durch die thermische Spaltung von Methan (Methanpyrolyse) hergestellt. Anstelle von CO2 entsteht dabei neben Wasserstoff fester Kohlenstoff. Bei der Herstellung von türkisem Wasserstoff muss deshalb kein gasförmiges Kohlendioxid unterirdisch gespeichert werden. Voraussetzungen für die CO2-Neutralität des Verfahrens sind die Wärmeversorgung des Hochtemperaturreaktors aus erneuerbaren Energiequellen und eine dauerhafte Bindung des Kohlenstoffs.

    Weitere Verfahren zur Herstellung von dekarbonisiertem Wasserstoff befinden sich derzeit in der Entwicklungsphase und zeigen bereits erste Erfolge. Insbesondere die Pyrolyse von Erdgas, das heißt die Aufspaltung von Methan in Wasserstoff und festen Kohlenstoff (Karbonpulver), bietet ein großes Entwicklungspotenzial. Durch sie könnte Wasserstoff in großem Maßstab und zu Kosten für die Nutzer bereitstellen, die unterhalb des Elektrolyse-Wasserstoffs liegen.

    WOFÜR WIRD WASSERSTOFF VERWENDET?

    Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten
    Sektorkopplung bringt große Vorteile
    Ein wichtiges Element in der Wasserstoffstrategie ist die sogenannte Sektorkopplung. Sie dient der engeren Verzahnung und Vernetzung von Strom und Wärme, Verkehrssektor und Industrie. Wasserstoff kommt dabei als zentrales Kopplungselement zwischen Strom und Gas eine besondere Rolle zu.

    Die Sektorkopplung bringt gleich mehrere große Vorteile. Durch sie kann auch in vielen Bereichen der Industrie, die sich schlecht elektrifizieren lassen, Strom aus erneuerbaren Energien indirekt zum Einsatz kommen. Auf diese Weise ermöglicht sie es, dass mithilfe erneuerbarer Energien alle Sektoren ihre CO2-Emissionen verringern können.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass durch Effizienzgewinne der Energieverbrauch insgesamt gesenkt werden kann. Das alles führt zu einer Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und dient somit dem Klimaschutz. Zudem kann die Nachfrage nach elektrischer Energie deutlich flexibler gestaltet werden und so ein Ausgleich zu den Angebotsschwankungen bei erneuerbaren Energien (Wind, Sonne, Biomasse) geschaffen werden.

    „Grauen“ durch „grünen“ Wasserstoff in der Industrie ersetzen
    In der Industrie sollen künftig bei vielen Prozessen CO2-frei erzeugter Wasserstoff oder Folgeprodukte wie zum Beispiel Ammoniak oder Methanol zum Einsatz kommen. In Raffinerien wird – derzeit meist noch aus fossilen Quellen erzeugter – Wasserstoff beispielsweise bei der Entschwefelung der Vorprodukte von Benzin und Diesel eingesetzt. Dieser „graue Wasserstoff“ kann dort ohne aufwendige Anpassungen zumindest teilweise durch „grünen Wasserstoff“ ersetzt werden. CO2-frei erzeugter Wasserstoff wird künftig verstärkt auch in der Stahlherstellung und der Metallverarbeitung eingesetzt werden. Dies geschieht bereits in Pilotprojekten in der Stahlindustrie zur Direktreduktion von Eisenerz anstelle des Treibhausgasintensiven Hochofenprozesses.

    Insgesamt haben kurz- bis mittelfristig Anwendungsbereiche Priorität, in denen der Einsatz von Wasserstoff schon heute nahe an der Wirtschaftlichkeit ist, die relativ unabhängig von anderen Voraussetzungen sind oder in denen keine sinnvollen alternativen Optionen zur massiven CO2-Minderung bestehen. Langfristig kann „grüner“ Wasserstoff auch bei der Umstellung auf CO2-neutrale Herstellung beispielsweise in der Zement- sowie in der Glas- und Keramikindustrie in Kombination mit einer Kohlenstoffquelle (CCU) eine wichtige Rolle spielen.

    Gemeinsam mit wichtigen Beteiligten – insbesondere energieintensiven Industriebereichen wie Chemie und Stahl – sollen in branchenspezifischen Dialogformaten langfristige Dekarbonisierungsstrategien auf Basis von CO2-freiem Wasserstoff entwickelt werden. Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit von Wissenschaft und innovativen Unternehmen. Vorbilder sind hier zum Beispiel Carbon2Chem und die Kopernikus-Projekte. Diese Erfahrungen kann Deutschland nutzen, um international sichtbare „Showcase“-Initiativen mit Exportpotenzial zum „grünen“ Wasserstoff aufzulegen.

    Eine zusätzliche Option im Verkehr
    Im Verkehr ist Wasserstoff vor allem in den Bereichen eine Alternative, in denen voraussichtlich batteriebetriebene Antriebslösungen technisch nicht sinnvoll sind und daher auch zukünftig auf gasförmige oder flüssige Kraftstoffe angewiesen sind. Die Einführung von Brennstoffzellenfahrzeugen kann unter anderem im ÖPNV (Busse, Züge), im Straßenschwerlastverkehr (Lkw) oder in der Logistik (Gabelstapler, Flurförderzeuge) die Elektromobilität ergänzen und den Ausstoß von CO2 und anderen Luftschadstoffen massiv senken. Im Pkw-Bereich hat die Brennstoffzelle gute Perspektiven im Einsatz auf langen Strecken.

    Innovationen im Wärmemarkt
    Die Brennstoffzellentechnologie ermöglicht die Nutzung von grünem Wasserstoff im Heizbereich. Mit dem Programm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien (NIP) fördert das Bundeswirtschaftsministerium den Einbau solcher Heizungen in privaten Wohngebäuden, kleinen und mittleren Unternehmen sowie kommunale Gebietskörperschaften.

    Quelle: BMWi/2020/07

    Wasserstoff

    TECHNOLOGIEN FÜR DEN KRAFTSTOFF

    UND DIE ENERGIE DER ZUKUNFT

    Das Kerngeschäft von Metacon basiert auf einzigartigen, patentierten Technologien, Verfahren und Systemen zur Wasserstoffproduktion durch katalytische Reformierung verschiedener Kohlenwasserstoffe wie Biogas, Erdgas, Flüssiggas und Ethanol. Die Entwicklung erfolgte innerhalb der Tochtergesellschaft Helbio S.A. in Griechenland und wurde seit mehr als 15 Jahren in über 25 verschiedenen Systemen in verschiedenen Ausführungen verifiziert. Für den schwedischen Markt ist Biogas ein ausgezeichneter Rohstoff, der eine kohlenstoffneutrale Wasserstoffproduktion ohne schädliche Emissionen ermöglicht. Die Fähigkeit, den eigens entwickelten Reformer in Brennstoffzellen und andere Systemkomponenten zu integrieren, ermöglicht es Metacon komplett schlüsselfertige Produkte, Systeme und Anlagen in verschiedenen Größen und für diverse Anwendungen anzubieten.

    REFORMER UND ENERGIESYSTEME IN ZWEI GRUNDVERSIONEN

    Der Reformer wird in zwei verschiedenen Ausführungen angeboten, die für verschiedene Arten von Brennstoffzellen und Marktsegmenten ausgerichtet sind, jedoch auf demselben Grundprinzip bei der katalytischen Dampfreformierung basieren:

    • Kompakte Plattenkonstruktion für Massenprodukte, hauptsächlich für KWK-Anlagen mit Brennstoffzellen im Leistungsbereich von 1 bis 5 kW elektrischer Leistung und in zweiter Linie für Netzteile und Ladegeräte. In dieser Ausführung arbeitet der Reformer unter niedrigem Druck und kann mit Brennstoffzellen zusammengebaut werden, die von dem erzeugten Reformat angetrieben werden, d. h. Wasserstoff, bei dem sämtliches CO entfernt wird, aber CO2 sowohl den Reformer als auch die Brennstoffzelle passieren kann.
    • Rohrkonstruktion zur Wasserstoffproduktion mit einer Kapazität von 10 – 500 Nm3 / h, bei der die Anwendungsanforderungen für die Reinheit von Wasserstoff sehr hoch sind. Der Reformer arbeitet unter einem Druck von 8 – 10 bar, was eine effiziente Reinigung von bis zu 99,999 % in einer  PSA (Pressure Swing Adsorption) ermöglicht. Mit dieser Technologiekombination kann Wasserstoff in der erforderlichen Qualität sowohl für industrielle Prozesse, KWK-Systeme mit Brennstoffzellen als auch als Brennstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge (Autos, Busse, Lastwagen, Gabelstapler, Schiffe, Züge usw.) und für wasserstoffbetriebene Verbrennungsmotoren angeboten werden.

    REFORMER UND ENERGIESYSTEME IN ZWEI GRUNDVERSIONEN

    Der Reformer wird in zwei verschiedenen Ausführungen angeboten, die für verschiedene Arten von Brennstoffzellen und Marktsegmenten ausgerichtet sind, jedoch auf demselben Grundprinzip bei der katalytischen Dampfreformierung basieren:

    • Kompakte Plattenkonstruktion für Massenprodukte, hauptsächlich für KWK-Anlagen mit Brennstoffzellen im Leistungsbereich von 1 bis 5 kW elektrischer Leistung und in zweiter Linie für Netzteile und Ladegeräte. In dieser Ausführung arbeitet der Reformer unter niedrigem Druck und kann mit Brennstoffzellen zusammengebaut werden, die von dem erzeugten Reformat angetrieben werden, d. h. Wasserstoff, bei dem sämtliches CO entfernt wird, aber CO2 sowohl den Reformer als auch die Brennstoffzelle passieren kann.
    • Rohrkonstruktion zur Wasserstoffproduktion mit einer Kapazität von 10 – 500 Nm3 / h, bei der die Anwendungsanforderungen für die Reinheit von Wasserstoff sehr hoch sind. Der Reformer arbeitet unter einem Druck von 8 – 10 bar, was eine effiziente Reinigung von bis zu 99,999 % in einer  PSA (Pressure Swing Adsorption) ermöglicht. Mit dieser Technologiekombination kann Wasserstoff in der erforderlichen Qualität sowohl für industrielle Prozesse, KWK-Systeme mit Brennstoffzellen als auch als Brennstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge (Autos, Busse, Lastwagen, Gabelstapler, Schiffe, Züge usw.) und für wasserstoffbetriebene Verbrennungsmotoren angeboten werden.

    TECHNOLOGIEN FÜR DEN KRAFTSTOFF

    Heizungssanierung: Das bringt es und das sind Ihre Möglichkeiten

    Rund 70% der Heizungsanlagen in Deutschland sind laut Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks veraltetund belasten die Umwelt durch hohe CO2-Emissionen. Die Investition in eine Heizungssanierung kommt aber nicht nur der Umwelt, sondern auch Ihrem Geldbeutel und dem Wohnkomfort zugute.

    Der in die Jahre gekommene Heizungsbestand hat gleich mehrere Auswirkungen: Zum einen bringen veraltete Heizsysteme einen erheblichen Mehrverbrauch fossiler Brennstoffe mit sich und sind daher im Betrieb auch deutlich teurer. Zum anderen leidet nicht nur der Geldbeutel, sondern auch die Umwelt unter der alten Technik: Je größer der Verbrauch fossiler Brennstoffe in der alten Gas- oder Ölheizung ausfällt, desto mehr klimaschädliches CO2 wird auch emittiert.

    Jene Fragen werden Ihnen im Folgenden beantwortet:

    • Welche Gesichtspunkte im Rahmen einer Heizungssanierung sind besonders wichtig?
    • Wie lauten die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Heizung?

    Rechtliche Rahmenbedingungen rund um die Heizungssanierung

    Um die ambitionierten umweltpolitischen Ziele zu erreichen, möchte der Gesetzgeber veraltete Heizungen nach und nach durch moderne Heizsysteme ersetzen. Aus diesem Grund sind beim Thema Heizungssanierung auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Heizungssanierung werden im Wesentlichen in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Im GEG wurden die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.

    Der § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (ehemals § 10 der EnEV) legt fest, dass Sie Heizkessel austauschen müssen, die über 30 Jahre alt sind und nicht mit Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik arbeiten. Mit dieser Regelung will man sehr umweltschädliche und ineffiziente Heizkessel sukzessive aus Bestandsgebäuden entfernen und somit die CO2-Emissionen nachhaltig senken.

    Auch bei diesem Gesetz gibt es natürlich Ausnahmen. So sind Heizgeräte mit einer Heizleistung unter 4 und über 400 kW von der Regelung ausgenommen. Darüber hinaus gibt es auch keine Austauschpflicht für die Heizung, wenn Sie Hausbesitzer einer Immobilie mit höchstens zwei Wohnungen sind und diese seit dem 1. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnen. Gab es einen Eigentumsübergang, gilt danach eine Frist von zwei Jahren für die Heizungssanierung.

    Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht, aus der das Jahr der Austauschpflicht für alte Heizkessel hervorgeht:

    Baujahr HeizkesselAustauschpflicht
    19912021
    19922022
    19932023
    1994 ff.2024 ff.

    Heizsysteme im Vergleich

    Die Wahl des neuen Heizsystems steht bei einer Heizungssanierung stets im Mittelpunkt. Möchten Sie weiterhin fossile Brennstoffe nutzen und Ihre Heizkosten mit moderner Brennwerttechnik senken? Oder sollen erneuerbare Energieformen wie die Solarthermie oder die Wärmepumpe einen Teil der Wärme bereitstellen?

    Öl- und Gasheizungen mit moderner Brennwerttechnik

    Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas oder Öl können Sie dank moderner Technik durchaus effizient und kostengünstig betreiben. Die Brennwerttechnik stellt heute den Stand der Technik dar und erlaubt es Ihnen, einen deutlich höheren Wirkungsgrad als mit einem veralteten Heizkessel zu realisieren. Wenn Sie Ihren alten Kessel durch ein neues Gerät mit Brennwerttechnik austauschen, rentiert sich diese Heizungssanierung in der Regel innerhalb weniger Jahre.

    Der wesentliche Unterschied zwischen einem Brennwertgerät und einem alten Heizkessel liegt in dem Temperaturniveau der Abgase. Bei einem alten Heizkessel wird das bei der Verbrennung von Öl oder Gas entstehende Abgas bei hohen Temperaturen bis 160°C an die Umgebung abgegeben. Der Nachteil: Die im Abgas enthaltene Wärme wird nicht dem Heizsystem zugeführt, sondern ungenutzt an die Umgebung abgegeben.

    Heizkessel mit der modernen Brennwerttechnik nutzen diese extra Energie hingegen und arbeiten daher deutlich effizienter. Lesen Sie auch die Details zum Unterschied Brennwert versus Heizwert.

    Bei alten Heizwertgeräten entweicht viel Wärme mitsamt den Abgasen. Moderne Brennwertgeräte, wie sie bei einer Heizungssanierung zum Einsatz kommen, nutzen hingegen auch diese Wärme für Ihre Raumheizung oder Warmwasser.

    Die Kosten für die Investition in einen modernen Brennwertkessel hängen von Ihrem individuellen Wärmebedarf, dem gewählten Hersteller und weiteren Faktoren ab. Üblicherweise können Sie bei einer Gas-Brennwertheizung aber von einem Preisrahmen zwischen 5.000 und 9.000 Euro und bei einem Öl-Brennwertkessel zwischen 8.000 und 12.000 Euro ausgehen.

    Alternativ kann man auch schon für einen Eigenanteil ab 30000,-€ ein BHKW bekommen, welches sich durch die Produktion von eigengenutztem Strom amortisieren kann. Diese Lösungen sind in Abhängigkeit von der benötigten Strommenge hocheffizient und variieren natürlich im Preis von der benötigten Leistung und dem eingesetzten Modell.

    Heizungssanierung

    Erneuerbare Heizsysteme

    a) Holz

    In der Fachwelt wird gestritten, ob Holz, besonders Pelletheizungen, als erneuerbare Energien eingestuft werden können. Da Holz nach den Meeren der größte CO2-Speicher ist, bewirkt jede Verbrennung einen CO2-Anstieg. Auch im Schadstoffbereich Feinstaub und nicht kalkulierbarer zukünftiger Preise muss Holz kritisch gesehen werden.

    b) Wärmepumpen
    Wärmepumpen bieten zwar den Vorteil, dass diese im Sommer die Räume kühlen können. Doch energetisch muss die Wärmepumpe entsprechend hoch dimensioniert sein, um den Wärmespeicher und die Räume gerade im Winter mit Heizwärme zu versorgen. Durch relativ hohen Stromverbrauch aus dem Stromnetz existieren heute schon Wärmepumpen-Stromabschaltungen für mehrere Stunden. Eine abgespeckte Version nur für Warmwasser, birgt aber erhebliche Gesundheitsrisiken, weil die erreichten Wassertemperaturen (maximal ca. 50C°) das Wachstum von Keimen (Legionellen) mehr als begünstigen.

    c) Brennstoffzellen-BHKW die einzige vernünftige Lösung

    In MFH sind BHKW grundsätzlich die bessere energetische Lösung als eine Wärmepumpe. Der Grund hierfür liegt darin, dass Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt werden, und somit doppelte CO2-Einspareffekte entstehenWir haben die passende Lösung für Sie, fragen Sie uns unverbindlich danach!

    Fazit) Alle weiteren Techniken werden gerne „schöngeredet“. Es bleibt der gesunde Menschverstand, den man bei einer solchen Investition benutzen sollte:

    Sonne scheint nur Tagsüber und im Winter steht sie in Deutschland so schlecht, das Sie als Energielieferant nur eine ergänzende Rolle spielen kann. Akkus sind erstens teuer nicht umweltfreundlich in der Herstellung sowie Entsorgung und zweitens halten Sie maximal den Strom vom Vortag, eine Überbrückung von 6 Monaten ist also wirtschaftlicher und technischer Blödsinn.

    Holz wächst nunmal langsam und die Verbrennung dieses Rohstoff geht deutlich schneller, somit ist die Endlichkeit dieser Ressource offensichtlich, ganz abgesehen vom entstehenden Feinstaub.

    Wasser haben wir mehr als genug und das lässt sich in Wasserstoff und Sauerstoff spalten, was zwar aktuell noch viel Energie benötigt, aber wir verschenken Strom ins Ausland, der von den Regenerativen Quellen (Wind und Sonne) zu Zeiten produziert wird wenn er nicht benötigt wird. Somit ist die Verwendung dieses Stroms allemal besser als in zu entsorgen. Der Wasserstoff lässt sich dann problemlos in abgewandelter Form über das vorhandene Erdgasnetz verteilen. Im BHKW macht man dann wieder Strom und Wärme daraus und die Abfallstoffe (Wasser und etwas CO2) sind dann wiederverwendbar. Siehe hierzu auch  PTX.

    Erneuerbare Heizsysteme

    Was­ser­stoff – Ener­gie­ der Zu­kunft

    Eine Wirtschaft ohne Treibhausgase innerhalb der nächsten 30 Jahre – das ist das erklärte Ziel Europas, um den Klimawandel aufzuhalten. Erneuerbare Energien sollen fossile Brennstoffe wie Öl, Kohle und Gas ablösen. Im Zuge der nachhaltigen Umgestaltung der Energieversorgung wird Wasserstoff dabei eine wichtige Rolle spielen.

    Für saubere Mobilität, die effiziente Versorgung mit Strom und Wärme, als Speicher zum Ausgleich schwankender erneuerbarer Energien, als Grundlage für alternative Treibstoffe oder als Prozessgas in der Industrie – Wasserstoff ist als Energieträger sehr vielseitig, über die Sektorengrenzen hinweg einsetzbar und bietet so große Synergiepotenziale. Nachhaltig und wirtschaftlich erzeugter Wasserstoff ist deshalb ein zentraler Baustein, um den Ausstoß vor allem des schädlichen Treibhausgases CO2 in den Bereichen Energie, Verkehr und Industrie massiv zu senken und dadurch dem Klimawandel zu begegnen. Der Aufbau einer sektorenübergreifenden und möglichst globalen Wasserstoffwirtschaft eröffnet gleichzeitig enorme Chancen für neue Technologien und Geschäftsmodelle.

    Das DLR ist in allen Bereichen der Wasserstoffforschung und entlang der ganzen Prozesskette – von der Erzeugung über die Speicherung bis zur Nutzung aktiv. Mit der Erfahrung aus mehreren Jahrzehnten arbeiten seine Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler daran, ihn umfassend nutzbar zu machen. Um Wasserstoff bald in großindustriellem Maßstab nachhaltig und wirtschaftlich herzustellen, forscht das DLR vor allem an zwei Methoden: der Elektrolyse und solarthermischen Verfahren. Ebenso untersucht das DLR, wie sich Wasserstoff möglichst effizient und sicher speichern und auch über weite Strecken transportieren lässt. Das DLR entwickelt sowohl spezielle Brennstoffzellen als auch neuartige Wasserstofftanks für den mobilen Einsatz und integriert sie in die jeweiligen Gesamtsysteme, seien es Autos, Busse, Lastwagen, Lastenfahrräder, Züge, Flugzeuge oder Schiffe. Gemeinsam mit Turbinen- und Kraftwerksherstellern forschen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Brennstoffflexibilität und entwerfen Konzepte, wie Gemische aus Erdgas und Wasserstoff möglichst stabil und schadstoffarm verbrennen.

    Hintergrundartikel: Überblick über die Wasserstoffforschung im DLR

    Vor dem Hintergrund seiner breiten Expertise hat das DLR in einer zweiteiligen Studie das Potenzial von grünem Wasserstoff als Energieträger für ein klimaneutrales Energiesystem untersucht. Die Studie nennt Erfolgsfaktoren, um Wasserstoff erfolgreich zu etablieren und empfiehlt Forschungsschwerpunkte.

    Zur Studie:

    Auch Strom aus solarthermischen Kraftwerken kann in sonnenreichen Ländern zur Herstellung von Wasserstoff verwendet werden. Informationen dazu finden Sie in der DLR-Studie “Solarthermische Kraftwerke”. Sie fasst in kompakter Form die wesentlichen Fakten über Technologie, Auswirkungen und Potenziale solarthermischer Kraftwerke zusammen.

    Zur Studie:

    Prof. Karsten Lemmer, Vorstandsmitglied des DLR und verantwortlich für das Vorstandsressort „Innovation, Technologietransfer und wissenschaftliche Infrastrukturen“, ist Mitglied des Nationalen Wasserstoffrats. Dieser berät und unterstützt den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Komplementär zur nationalen Strategie veröffentlichte die EU-Kommission ihre Wasserstoffstrategie für die kommenden Dekaden. Zur Umsetzung der Strategie hat die Kommission die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen. Auf Basis seines Engagements in der Wasserstoffforschung auf europäischer Ebene begrüßt das DLR diese Ambition und setzt sich zugleich dafür ein, der Wissenschaft auch auf europäischer Ebene eine starke Rolle durch einen ständigen Vertreter / eine ständige Vertreterin in der europäischen Wasserstoff-Allianz zur Umsetzung der europäischen Wasserstoffstrategie zukommen zu lassen.

    Quelle: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)05.09.2021

    Was­ser­stoff – Ener­gie­ der Zu­kunft

    Der Strompreis

    Wer mit Strom beliefert wird, zahlt dafür einen bestimmten Preis. In die Kalkulation dieses Strompreises für Haushaltskunden fließen drei wesentliche Bestandteile ein: 

    • Der Preis für die Beschaffung sowie den Vertrieb des Stroms,
    • die Entgelte für die Netznutzung
    • und die staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel Steuern und EEG-Umlage.

    Der erste Preisbestandteil bildet sich aus dem Wettbewerb der Stromanbieter – er kann daher je nach Stromanbieter unterschiedlich hoch sein und wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet. Hier können die Stromkunden häufig Geld sparen, indem sie ihren Stromliefervertrag gut auswählen und prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters oder Tarifes für sie lohnt.

    Nicht beeinflussbar für den Stromanbieter sind dagegen die beiden anderen Bestandteile des Strompreises. Denn sie sind durch Gesetze und staatliche Regelungen vorgegeben.

    Laut Monitoringbericht 2020 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt machen die staatlich veranlassten Preisbestandteile ungefähr die Hälfte des Strompreises aus. 2020 hatten sie einen Anteil von rund 52 Prozent. Der Wettbewerbsanteil lag bei 25 Prozent und rund 23 Prozent des Strompreises entfielen auf Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten).

    Was bedeutet das konkret? Haushaltskunden mit einem Jahres-Stromverbrauch von 2.500 kWh bis 5.000 kWh zahlten 2020 einen durchschnittlichen Strompreis von insgesamt 32,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Davon entfielen 7,97 Cent/kWh auf Strombeschaffung und Vertrieb Infografik (PDF, 93 KB).

    Wichtig ist, die Endpreise der Stromanbieter zu vergleichen. Mit einem Wechsel kann oft Geld gespart werden. So betrug der durchschnittliche Strompreis in 2020 bei einem Jahres-Stromverbrauch von 2.500 kWh bis 5.000 kWh in der Grundversorgung 33,80 Cent/kWh, bei einem Vertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung 31,67 Cent/kWh und bei einem Lieferanten, der nicht der örtliche Grundversorger ist, durchschnittlich 31,22 Cent/kWh. Auch wenn mittlerweile nur noch weniger als ein Drittel aller Haushaltskunden in der Grundversorgung mit Strom beliefert werden: Private Haushalte sollten von ihrer Wechselmöglichkeit noch mehr Gebrauch machen.

    Die Netzentgelte sind bundesweit nicht einheitlich hoch, denn sie hängen von den Kosten des jeweiligen Netzgebiets und dem Stromverbrauch in diesem Gebiet ab. Regionale Unterschiede bei den Übertragungsnetzentgelten werden durch das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) und eine darauf beruhende Rechtsverordnung bis zum Jahr 2023 abgebaut . Weitere Informationen finden Sie hier. 2020 lagen die Netzentgelte nach dem Monitoringbericht von Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundeskartellamt (BKartA) im bundesweiten Durchschnitt bei 7,50 Cent/kWh einschließlich Mess- und Abrechnungskosten Infografik (PDF, 76 KB).

    Bis zum Ende des Jahres 2018 flossen auch die Offshore-Anbindungskosten in die Netzkosten der Übertragungsnetzbetreiber ein. Seit dem Jahr 2019 werden die Anbindungskosten aber über die Offshore-Umlage (s. unten) finanziert, und nicht mehr über die Übertragungsnetzentgelte.

    Quelle : BMWi 2021

    Der Strompreis

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